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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 90/13   

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https://dejure.org/2015,30718
OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 90/13 (https://dejure.org/2015,30718)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.09.2015 - 2 L 90/13 (https://dejure.org/2015,30718)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. September 2015 - 2 L 90/13 (https://dejure.org/2015,30718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Vergütung von Mehrkosten für eine Grundstückszufahrt- Abzug von ersparten Aufwendungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrG LSA § 16 Abs. 1 S. 1
    Annahme von vom Anlieger zu vergütenden Mehrkosten bei Kosten für die Herstellung oder den Ausbau von ausschließlich dem Anliegergebrauch dienenden Straßenbestandteilen oder einer Grundstückszufahrt; Zulässigkeit eines Abzugs von ersparten Aufwendungen für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme von vom Anlieger zu vergütenden Mehrkosten bei Kosten für die Herstellung oder den Ausbau von ausschließlich dem Anliegergebrauch dienenden Straßenbestandteilen oder einer Grundstückszufahrt; Zulässigkeit eines Abzugs von ersparten Aufwendungen für die ...

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Wer trägt die Kosten für die Erneuerung einer Zufahrt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 111
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12

    Erstattung von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 90/13
    Im Allgemeinen können also technische und wirtschaftliche Gründe die einheitliche Herstellung der Straße rechtfertigen, wobei es allerdings auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.08.1987 - BVerwG 4 C 54.83 und BVerwG 4 C 55.83 -, juris RdNr. 21 zu § 7a FStrG; Urt. d. Senats v. 14.11.2013 - 2 L 4/12 -, juris RdNr. 51).

    Vergleichsmaßstab ist insoweit nach der Rechtsprechung des Senats allein das "regelmäßige Verkehrsbedürfnis" (Urt. d. Senats v. 14.11.2013 - 2 L 4/12 - a.a.O. RdNr. 58 und 78).

    Kosten, die bei dem Ausbau des Gehwegs ohnehin entstanden wären, werden von § 16 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA nicht erfasst (Urt. d. Senats v. 14.11.2013 - 2 L 4/12 - a.a.O. RdNr. 55 unter Bezugnahme auf OVG NW, Beschl. v. 24.07.2000 - 11 A 3897/96 -, juris RdNr. 25).

    Die Vorschrift zielt darauf ab, die während der Dauer des Bestehens der Straße durch besondere Bedürfnisse des Anliegers erschwerte Straßenbaulast in jedem Fall finanziell auszugleichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.08.1987 - BVerwG 4 C 54.83 und BVerwG 4 C 55.83 - a.a.O. RdNr. 15 zu § 7a FStrG; Urt. d. Senats v. 14.11.2013 - 2 L 4/12 - a.a.O. RdNr. 47; vgl. auch LT-Drs.

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 54.83

    Unselbständige Gehwege - Fernstraße - Anlieger - Mehrkosten - Erneute Zufahrt -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 90/13
    Im Allgemeinen können also technische und wirtschaftliche Gründe die einheitliche Herstellung der Straße rechtfertigen, wobei es allerdings auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.08.1987 - BVerwG 4 C 54.83 und BVerwG 4 C 55.83 -, juris RdNr. 21 zu § 7a FStrG; Urt. d. Senats v. 14.11.2013 - 2 L 4/12 -, juris RdNr. 51).

    Die Vorschrift zielt darauf ab, die während der Dauer des Bestehens der Straße durch besondere Bedürfnisse des Anliegers erschwerte Straßenbaulast in jedem Fall finanziell auszugleichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.08.1987 - BVerwG 4 C 54.83 und BVerwG 4 C 55.83 - a.a.O. RdNr. 15 zu § 7a FStrG; Urt. d. Senats v. 14.11.2013 - 2 L 4/12 - a.a.O. RdNr. 47; vgl. auch LT-Drs.

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 90/13
    Bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn eine Gruppe anders behandelt wird als andere, obwohl zwischen ihnen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.03.1998 - 1 BvR 178/97 -, juris RdNr. 62).
  • BVerwG, 26.05.2003 - 8 B 73.03

    Zusicherung, Schriftform der -; Schriftform eines Verwaltungsakts; Protokoll,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 90/13
    Da die Zusicherung aber die Selbstverpflichtung der Behörde zum späteren Erlass eines Verwaltungsakts enthält, ist § 37 Abs. 3 VwVfG auf § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG entsprechend anwendbar (BVerwG, Beschl. v. 26.05.2003 - BVerwG 8 B 73.03 -, juris RdNr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2000 - 11 A 3897/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids zur Heranziehung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 90/13
    Kosten, die bei dem Ausbau des Gehwegs ohnehin entstanden wären, werden von § 16 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA nicht erfasst (Urt. d. Senats v. 14.11.2013 - 2 L 4/12 - a.a.O. RdNr. 55 unter Bezugnahme auf OVG NW, Beschl. v. 24.07.2000 - 11 A 3897/96 -, juris RdNr. 25).
  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 22.78
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 90/13
    Die Vorschrift setzt die Benutzung der Straße im Rahmen des Gemeingebrauchs voraus (BVerwG, Urt. v. 28.09.1979 - BVerwG 7 C 22.78 -, juris RdNr. 16 zu § 7a FStrG; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, RdNr. 332).
  • VG Potsdam, 17.12.2004 - 12 K 2935/03
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 90/13
    Die gegenteilige, auch vom Verwaltungsgericht geteilte Auffassung, wonach in diesen Fällen der Aufwand, der für die Herstellung der Straße im Bereich der Zufahrt entstanden wäre, wenn diese nicht angelegt worden wäre, in Abzug zu bringen sein soll (vgl. VG Potsdam, Urt. v. 17.12.2004 - 12 K 2935/03 -, juris RdNr. 22), kann demgegenüber nicht überzeugen.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11

    Anlegen mehrerer Zufahrten von einem Grundstück zu einer Straße

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 90/13
    Als Verwirklichung des Gemeingebrauchs in der besonderen Form des Anliegergebrauchs wird traditionell die Anlage von Zufahrten von privaten Grundstücken zur öffentlichen Straße angesehen (NdsOVG, Urt. v. 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, juris RdNr. 26).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2021 - 2 LA 214/17

    Ausbau einer Straße

    Diese Maßnahmen erfolgten allein deshalb im Zuge des Straßenausbaus, damit die Straße später nicht erneut aufgerissen werden muss, was auch für den Kläger zusätzliche und vermeidbare Belastungen mit sich gebracht hätte (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 15. September 2015 - 2 L 90/13 - Rn. 32, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2022 - 2 LA 463/18

    Straßenausbaubeitragserhebung in Schleswig-Holstein; Entstehen der sachlichen

    Diese Maßnahmen erfolgten allein deshalb im Zuge des Straßenausbaus, damit die Straße später nicht erneut aufgerissen werden muss, was auch für den Kläger zusätzliche und vermeidbare Belastungen mit sich gebracht hätte (vgl. Beschluss des Senats vom 5. März 2021 - 2 LA 214/17 -, juris, Rn. 18 mit Verweis auf OVG Magdeburg, Urteil vom 15. September 2015 - 2 L 90/13 - Rn. 32, juris).
  • VG Magdeburg, 11.10.2023 - 2 A 182/21

    Straßen- und Wegerecht (Grundstückszufahrtskosten)

    Als Verwirklichung des Gemeingebrauchs in der besonderen Form des Anliegergebrauchs wird traditionell die Anlage von Zufahrten von privaten Grundstücken zur öffentlichen Straße angesehen (vgl. OVG LSA, Urteil vom 15.09.2015, - 2 L 90/13-, m.w.N., juris).

    Im Allgemeinen können also technische und wirtschaftliche Gründe die einheitliche Herstellung der Straße rechtfertigen, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. OVG LSA, Urteil vom 15.09.2015,- 2 L 90/13 -, m.w.N. juris).

  • VG Magdeburg, 11.10.2023 - 2 A 183/21

    Straßen- und Wegerecht (Grundstückszufahrtskosten)

    Als Verwirklichung des Gemeingebrauchs in der besonderen Form des Anliegergebrauchs wird traditionell die Anlage von Zufahrten von privaten Grundstücken zur öffentlichen Straße angesehen (vgl. OVG LSA, Urteil vom 15.09.2015, - 2 L 90/13-, m.w.N., juris).

    Im Allgemeinen können also technische und wirtschaftliche Gründe die einheitliche Herstellung der Straße rechtfertigen, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. OVG LSA, Urteil vom 15.09.2015,- 2 L 90/13 -, m.w.N. juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2017 - 2 L 55/15

    Erstattungspflicht von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt

    Hierzu zählt auch der Anliegergebrauch im Sinne des § 14 Abs. 4 StrG LSA, also die Benutzung der innerhalb der geschlossenen Ortslage an die Grundstücke angrenzenden Straßenteile über den Gemeingebrauch hinaus für die Zwecke der Grundstücke durch die Straßenanlieger (vgl. zum Ganzen OVG LSA, Urt. v. 15.09.2015 - 2 L 90/13 -, juris RdNr. 26; BVerwG, Urt. v. 28.09.1979 - BVerwG 7 C 22.78 -, juris RdNr. 16 zu § 7a FStrG; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, RdNr. 332).
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