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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11   

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OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11 (https://dejure.org/2012,18956)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.07.2012 - 2 L 94/11 (https://dejure.org/2012,18956)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 2 L 94/11 (https://dejure.org/2012,18956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 105 VwGO
    Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen Protokollierungsvorschriften gemäß § 105 VwGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Engere Begrenzung des für die "nähere Umgebung" i.S.v. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB maßgeblichen Bereichs der überbaubaren Grundstücksfläche als bei der Art der baulichen Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Baugenehmigung für Windfang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Engere Begrenzung des für die "nähere Umgebung" i.S.v. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB maßgeblichen Bereichs der überbaubaren Grundstücksfläche als bei der Art der baulichen Nutzung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 712
  • ZfBR 2012, 787
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 7 A 2053/07

    Zulässigkeit von Carports?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Weist die Bebauung in einem Straßenabschnitt, der lang genug ist, um hinsichtlich der Überbaubarkeit von Vorgartenflächen einen eigenen als Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB maßgeblichen Bereich zu bilden, eine einheitliche Struktur auf, zählt nur dieser Abschnitt zur "näheren Umgebung" der in diesem Straßenabschnitt gelegenen Grundstücke (BayVGH, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 - Juris, RdNr. 20; OVG NW, Urt. v. 19.06.2008 - 7 A 2053/07 -, BauR 2008, 1853, RdNr. 23 in Juris).

    Stellplätze sind hingegen Anlagen, die nach § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden können, soweit sie nach Landesrecht (wie etwa nach § 6 BauO LSA) in den Abstandsflächen zulässig sind (vgl. Fickert/Fieseler, BauNVO, § 23 RdNr. 21), und die dem entsprechend auch im nicht beplanten Innenbereich nach § 34 BauGB außerhalb der durch faktische Baugrenzen markierten überbaubaren Grundstücksfläche nicht generell unzulässig sind (vgl. OVG NW, Urt. v. 19.06.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Die nähere Umgebung ist für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Zulässigkeitsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil die prägende Wirkung der jeweils maßgeblichen Umstände unterschiedlich weit reichen kann (BVerwG, Beschl. v. 06.11.1997 - 4 B 172.97 -, ZfBR 1998, 164).

    Den nach § 34 Abs. 1 BauGB maßgeblichen Rahmen bilden in Bezug auf die überbaubare Grundstücksfläche nur die in der näheren Umgebung vorhandenen Hauptgebäude (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.11.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.08.2009 - 2 B 45.09

    Protokollierung der Zeugenaussagen; Protokollberichtigung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.08.2009 - 2 B 45/09 -, NVwZ 2010, 257, m.w.N.).(Rn.13).

    Er muss aufzeigen, welche konkrete Tatsachenfeststellung oder Beweiswürdigung des Gerichts von der unrichtigen oder unvollständigen Protokollierung beeinflusst ist (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 06.08.2009 - 2 B 45.09 -, NVwZ 2010, 257, m.w.N.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]), und ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat.

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert gehalten wird (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.04.2005 - 1 CS 04.3461

    Bauplanungsrecht: Errichtung einer Doppelgarage im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Weist die Bebauung in einem Straßenabschnitt, der lang genug ist, um hinsichtlich der Überbaubarkeit von Vorgartenflächen einen eigenen als Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB maßgeblichen Bereich zu bilden, eine einheitliche Struktur auf, zählt nur dieser Abschnitt zur "näheren Umgebung" der in diesem Straßenabschnitt gelegenen Grundstücke (BayVGH, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 - Juris, RdNr. 20; OVG NW, Urt. v. 19.06.2008 - 7 A 2053/07 -, BauR 2008, 1853, RdNr. 23 in Juris).

    Die § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO zugrunde liegende städtebauliche Bewertung zeigt, dass bei der Frage, ob sich ein Vorhaben hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB einfügt, zwischen Hauptgebäuden und untergeordneten Nebenanlagen sowie den in Abstandsflächen zulässigen bzw. zulassungsfähigen Anlagen unterschieden werden muss (vgl. BayVGH, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, Juris).

  • VGH Bayern, 07.03.2011 - 1 B 10.3042

    Innenbereichsvorhaben; Einfügungsgebot; überbaubare Grundstücksfläche; nähere

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Bei der überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel (deutlich) enger zu begrenzen als bei der Art der baulichen Nutzung, weil die Prägung, die von der für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen maßgeblichen Stellung der Gebäude auf den Grundstücken ausgeht, im Allgemeinen (deutlich) weniger weit reicht als die Wirkungen der Art der baulichen Nutzung (BayVGH, Urt. v. 07.03.2011 - 1 B 10.3042 -, Juris; SächsOVG, Beschl. v. 29.12.2010 - 1 A 710/09 -, Juris; OVG NW, Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 15.12.2005 - 5 S 1847/05 -, VBlBW 2006, 191).

    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass nur wenige, unter Umständen sogar nur zwei Grundstücke den maßgeblichen Rahmen bilden (vgl. BayVGH Urt. v. 07.03.2011, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05

    Anordnung zur Beseitigung einer Lagerhalle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Besondere Schwierigkeiten liegen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 27.12.2006 - 2 L 66/05 -, Juris) vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, im Tatsächlichen besonders bei wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen, wenn der Sachverhalt schwierig zu überschauen oder zu ermitteln ist, im Rechtlichen bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen.
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Eine solche Linie hat bei einer beidseitig andersartigen Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion; umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (BVerwG, Beschl. v. 28.08.2003 - 4 B 74.03 -, Juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Solche Zweifel liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ-RR 2011, 546, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 12.11.2010 - 2 M 142/10 -, BauR 2011, 667, m.w.N.) dürfen im unbeplanten Innenbereich nach Planungsrecht Gebäude ohne Grenzabstand errichtet werden, wenn sich die Grenzbebauung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB insbesondere hinsichtlich der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 10 E 413/98

    Zulassungsfreie Beschwerde; Vertretungszwang; Rechtsmittelbelehrung; Fehler

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78

    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2005 - 5 S 2507/04

    Ausgleichsmaßnahme: Anforderung an die Zuordnung

  • OVG Sachsen, 29.12.2010 - 1 A 710/09

    Bebaubare Grundstücksfläche, faktische Baugrenze, Verdichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2004 - 7 A 2726/03

    Was ist maßgebliche Umgebungsbebauung?

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 508/09

    Anspruch auf Erteilung eines beantragten bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheids

  • BVerwG, 07.06.2000 - 9 B 262.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2005 - 5 S 1847/05

    Bau- und Straßenflucht nach altem badischen Straßenrecht entspricht Baulinie im

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Die Instanzgerichte neigen dazu, hinsichtlich dieses Merkmals einen kleineren Umgriff der näheren Umgebung anzunehmen als bei der Art der baulichen Nutzung; dies gelte "in der Regel" (so OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11 - BRS 79 Nr. 101; VGH München, Beschluss vom 25. April 2005 - 1 CS 04.3461 - juris Rn. 18 und Urteil vom 7. März 2011 - 1 B 10.3042 - juris Rn. 22; VGH Mannheim, Urteil vom 23. September 1993 - 8 S 1281/93 - juris Rn. 22 und Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 5 S 1847/05 - juris Rn. 8) oder "im Regelfall" (OVG Bautzen, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - 1 A 710/09 - juris Rn. 6; OVG Münster, Urteile vom 16. November 2001 - 7 A 1143/00 - juris Rn. 29 und vom 9. September 2010 - 2 A 508/09 - juris Rn. 37).
  • OVG Thüringen, 26.04.2017 - 1 KO 347/14

    Stellplatz im Vorgarten

    Rdn. 6; deutlicher OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, BRS 79 Nr. 101 = juris, insb.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21

    Anwendung des Gleichheitssatzes bei einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung -

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11. März 2011 - 2 A 258/09 HAL - wurde mit Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11.Z - abgelehnt.

    Insoweit werde auf den Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11.Z - Bezug genommen.

    Soweit das Verwaltungsgericht ausführe, aufgrund des nicht genehmigungsfähigen Gebäudes bestehe ein Regelermessen dahingehend, die erlassene Verfügung auch zu vollstrecken, bestehe ein Wertungswiderspruch zu der Rechtsauffassung des Senats, die dieser in seinem Hinweis vom 15. Mai 2012 in dem Verfahren 2 L 94/11.Z zum Ausdruck gebracht habe.

    Diese Rechtsauffassung enthält auch keinen Wertungswiderspruch zu dem Hinweis des Senats vom 15. Mai 2012 in dem Verfahren 2 L 94/11.Z. Hierin hatte der Senat darauf hingewiesen, dass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Duldung oder gar Genehmigung vergleichbarer Anbauten auf anderen Grundstücken außerhalb der näheren Umgebung (nur) im Rahmen der Ermessensausübung im Fall des Erlasses einer Beseitigungsanordnung von Bedeutung sein dürfte.

    Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11. März 2011 - 2 A 258/09 HAL - das nach Ablehnung des Antrages auf Zulassung der Berufung durch den Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11.Z - rechtskräftig wurde, steht mit Bindungswirkung fest, dass der streitige Anbau (Windfang) sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, da er den von ihr vorgegebenen Rahmen überschreitet, da die übrigen Wohngebäude in diesem Bereich die vorgegebene faktische Baulinie einhalten.

    Der Kläger wurde durch den Hinweis des Senats vom 15. Mai 2012 in dem Verfahren 2 L 94/11.Z, auf den er selbst aufmerksam gemacht hat, darauf hingewiesen, dass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Duldung oder gar Genehmigung vergleichbarer Anbauten auf anderen Grundstücken außerhalb der näheren Umgebung (nur) im Rahmen der Ermessensausübung im Fall des Erlasses einer Beseitigungsverfügung von Bedeutung sein dürfte.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

    Umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2003 - 4 B 74.03 -, juris RdNr. 2; Beschl. d. Senats v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris RdNr. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 2 L 97/19

    Bauvorbescheid für den Neubau eines zweistöckigen Wohngebäudes in zweiter Reihe

    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass nur wenige, unter Umständen sogar nur zwei Grundstücke den maßgeblichen Rahmen bilden (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15

    Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche

    Bei der überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel (deutlich) enger zu begrenzen als bei der Art der baulichen Nutzung, weil die Prägung, die von der für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen maßgeblichen Stellung der Gebäude auf den Grundstücken ausgeht, im Allgemeinen (deutlich) weniger weit reicht als die Wirkungen der Art der baulichen Nutzung; dies kann im Einzelfall dazu führen, dass nur wenige, unter Umständen sogar nur zwei Grundstücke den maßgeblichen Rahmen bilden (Beschl. d. Senats v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, BRS 79 Nr. 101, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14

    Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs; Kostenerstattung für die

    Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. z.B. Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris, RdNr. 18), schon einfaches Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verlange nicht, dass sich die Entscheidungsgründe mit jeder Einzelheit des Vorbringens befassten; es genüge die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16

    Grenzfeststellung

    Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris, RdNr. 18), schon einfaches Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verlange nicht, dass sich die Entscheidungsgründe mit jeder Einzelheit des Vorbringens befassten; es genüge die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2021 - 2 M 67/21

    Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Insbesondere die Einheitlichkeit bzw. Unterschiedlichkeit der Bebauung kann ein Kriterium für die Abgrenzung der näheren Umgebung sein (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11 - juris Rn. 10).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 L 18/12

    Baurecht: Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Hinterlandbebauung im

    Hinsichtlich des Merkmals der überbaubaren Grundstücksfläche ist in der Regel ein kleinerer Umgriff der näheren Umgebung anzunehmen als bei der Art der baulichen Nutzung (VGH Mannheim, Urt. v. 23.09.1993 - 8 S 1281/93 -, juris, Rn. 22; Beschl. v. 15.12.2005 - 5 S 1847/05 -, juris, Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris, Rn. 18; Urt. v. 07.03.2011 - 1 B 10.3042 -, juris, Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 -, juris, Rn. 2; OVG Münster, Urt. v. 16.11.2001 - 7 A 1143/00 -, juris, Rn. 29; Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, juris, Rn. 37; OVG Bautzen, Beschl. v. 29.12.2010 - 1 A 710/09 -, juris, Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris; diese Rechtsprechung wird von BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, juris, Rn. 8 lediglich wiedergegeben).

    Umgekehrt ist aber auch nicht immer mindestens der durch Straßen begrenzte Bebauungsblock als maßgebliche Umgebung anzusehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 -, juris, Rn. 36, 40 ff.; ebenso im Ergebnis VGH München, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris, Rn. 18; OVG Münster, Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, juris, Rn. 39; OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris, Rn. 10 ff.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Erteilung eines

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 2 L 101/09

    Anforderungen an qualifiziertes Bestreiten nach VwVfG MV § 41 Abs 2; intendiertes

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2011 - 2 L 21/08

    Obliegenheiten bei der Beantragung einer Flächenbeihilfe

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 2 L 32/18

    Baugenehmigung für ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2024 - 2 L 89/23

    Stellplatz im Vorgarten

  • VG Lüneburg, 15.07.2022 - 2 A 185/20

    Carport; faktische Baugrenze; Nebenanlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16

    Erteilung einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis

  • VG Halle, 16.07.2019 - 2 A 833/16
  • VG Düsseldorf, 07.06.2023 - 4 K 2150/21

    Fluchtlinienplan, Fluchtliniengesetz, Vorgarten, Baufluchtlinie,

  • VG Düsseldorf, 04.12.2014 - 9 K 2434/12

    Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines Lebensmittel-Discounters

  • VG Minden, 21.11.2013 - 9 K 2117/13

    Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage auf einem Grundstück

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