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   OVG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 2 LA 124/07   

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OVG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 2 LA 124/07 (https://dejure.org/2008,26356)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.06.2008 - 2 LA 124/07 (https://dejure.org/2008,26356)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 2 LA 124/07 (https://dejure.org/2008,26356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 6 A 171/06
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 2 LA 124/07
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 27.10.1992 - 8 L 4451/91

    Zuschlag; Friedhofsgebühren; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 2 LA 124/07
    Wenn auch das KAG nicht unmittelbar anwendbar ist, so sind doch die in diesem Gesetz niedergelegten zentralen Grundsätze des kommunalen Gebührenrechts jedenfalls insoweit auf den kirchlichen Bereich übertragbar, als sie Ausprägungen verfassungsrechtlicher Gewährleistungen wie des Prinzips der leistungsgerechten Gebührenbemessung und als solche Teil des für alle geltenden Gesetzes i.S.d. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV sind (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 27.10.1992 8 S 4451/91 -, DVBl. 1993, 266, 267).
  • BVerwG, 08.11.1968 - VII C 99.67

    Bemessung von Kanalbenutzungsgebühren - Mietwert des Grundstücks als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 2 LA 124/07
    Ein Verstoß gegen gebührenrechtliche Grundsätze liegt (nur) vor, wenn der Satzungsgeber seinen Gestaltungsspielraum dergestalt missbraucht, dass sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für eine vorgenommene oder unterlassene Differenzierung (Ungleichbehandlung) finden lässt, so dass die getroffene Regelung als willkürlich erscheinen muss (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.01.1978 - 1 BvL 13/76 - NJW 1978, 933/935; BVerwG, Urt. v. 08.11.1968 - VII C 99.67 - BVerwGE 31, 33/34; OVG Schleswig, Urt. v. Urt. v. 22.09.1994 - 2 L 93/93 -, Die Gemeinde 1994, 392).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 2 LA 124/07
    Ein Verstoß gegen gebührenrechtliche Grundsätze liegt (nur) vor, wenn der Satzungsgeber seinen Gestaltungsspielraum dergestalt missbraucht, dass sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für eine vorgenommene oder unterlassene Differenzierung (Ungleichbehandlung) finden lässt, so dass die getroffene Regelung als willkürlich erscheinen muss (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.01.1978 - 1 BvL 13/76 - NJW 1978, 933/935; BVerwG, Urt. v. 08.11.1968 - VII C 99.67 - BVerwGE 31, 33/34; OVG Schleswig, Urt. v. Urt. v. 22.09.1994 - 2 L 93/93 -, Die Gemeinde 1994, 392).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93

    Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 2 LA 124/07
    Ein Verstoß gegen gebührenrechtliche Grundsätze liegt (nur) vor, wenn der Satzungsgeber seinen Gestaltungsspielraum dergestalt missbraucht, dass sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für eine vorgenommene oder unterlassene Differenzierung (Ungleichbehandlung) finden lässt, so dass die getroffene Regelung als willkürlich erscheinen muss (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.01.1978 - 1 BvL 13/76 - NJW 1978, 933/935; BVerwG, Urt. v. 08.11.1968 - VII C 99.67 - BVerwGE 31, 33/34; OVG Schleswig, Urt. v. Urt. v. 22.09.1994 - 2 L 93/93 -, Die Gemeinde 1994, 392).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 14 A 2794/12

    Festsetzung einer Gebühr für eine zusätzliche Urnenbeisetzung in einer

    Ebenso OVG S.-H., Beschluss vom 11.6.2008 - 2 LA 124/07 -, juris Rn. 3; a.A. wohl Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Loseblattsammlung (Stand: September 2013), § 6 Rn. 488a.
  • VG Freiburg, 15.09.2010 - 3 K 1921/09

    Erhebung einer Grabnutzungsgebühr - Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

    Bei gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung müssen in etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung müssen diesen Unterschieden entsprechende, in etwa angemessene Gebühren gezahlt werden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 11.06.2008 - 2 LA 124/07 -, juris).
  • OVG Saarland, 03.12.2012 - 1 A 6/12

    Kalkulation von Benutzungsgebühren im Friedhofsrecht

    Es ist allgemein anerkannt, dass dem Satzungsgeber bei der Festlegung der einzelnen Gebührentatbestände, deren Verwirklichung jeweils eine Gebührenpflicht auslöst, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zukommt, die gerichtlicherseits nur hinsichtlich der Einhaltung der äußersten Grenzen dieser "gesetzgeberischen" Freiheit überprüfbar ist.(so für das Friedhofsgebührenrecht z.B. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.6.2008 - 2 LA 124/07 -, juris, Rdnr. 4) Fallbezogen hat der Satzungsgeber den Gebührentatbestand der Bestattungsgrundgebühr durch die Aufzählung der einzelnen unter Punkt II des Gebührenverzeichnisses aufgeführten (Teil-)Leistungen des Friedhofsträgers, die durch die Bestattungsgrundgebühr abgegolten werden, satzungsmäßig definiert.
  • VG Düsseldorf, 24.10.2012 - 23 K 6398/10

    Friedhofsgebühren Nutzungsrechtsgebühren Urnenbeisetzung Erdbestattungsgrabstätte

    Dabei ist im Grundsatz gegen die Erhebung einer Benutzungsgebühr (als Nutzungsrechtsgebühr und nicht als Bestattungsgebühr für den Vorgang der Beisetzung der Urne - dies wäre Ziff. 2.3 des Gebührentarifs, 160, 00 Euro, die hier festgesetzt wurde und nicht im Streit steht) für eine zusätzliche Urnenbeisetzung in einer Erdbestattungsgrabstätte nichts zu erinnern, vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 LA 124/07 -, Juris, Rn. 4 f.
  • VG Düsseldorf, 09.05.2011 - 23 K 927/10

    Friedhofsgebühren kirchlicher Friedhofsträger Gebührenordnung Gebührenbescheid

    OVG, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 8 L 4451/91 -, DVBl. 1993, 266 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 LA 124/07 -, Juris Rn. 4.
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