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   OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10   

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OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10 (https://dejure.org/2011,6141)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.08.2011 - 2 LA 283/10 (https://dejure.org/2011,6141)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. August 2011 - 2 LA 283/10 (https://dejure.org/2011,6141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schülerbeförderungskosten - Bemessung der Länge des Schulwegs - Gefährlichkeit des Schulwegs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 Abs. 1 S. 2 NSchG; § 1 Abs. 3 lit. e) SBS; § 1 Abs. 5 S. 1 SBS
    Bemessung der Länge des Schulwegs anhand der fußläufigen Strecke zwischen der Haustür der Wohnung des Schülers und dem auf dem Schulweg nächsten, von dem Schüler benutzbaren Eingang des Schulgebäudes; Vereinbarkeit der für die Schuljahrgänge 5 bis 10 der Sekundarstufe I ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Länge des Schulwegs anhand der fußläufigen Strecke zwischen der Haustür der Wohnung des Schülers und dem auf dem Schulweg nächsten, von dem Schüler benutzbaren Eingang des Schulgebäudes; Vereinbarkeit der für die Schuljahrgänge 5 bis 10 der Sekundarstufe I ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Gewerbeansiedlung und Lastkraftverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zu kurzer Schulweg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung der Länge des Schulwegs anhand der fußläufigen Strecke zwischen der Haustür der Wohnung des Schülers und dem auf dem Schulweg nächsten, von dem Schüler benutzbaren Eingang des Schulgebäudes; Vereinbarkeit der für die Schuljahrgänge 5 bis 10 der Sekundarstufe I ...

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2011 - 2 LB 318/09

    An die Sicherheit der Schulweges für Schüler des Sekundarbereiches I zu stellende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10
    Wenn - wie hier der Beklagte in seiner Satzung über die Schülerbeförderung - der Träger der Schülerbeförderung die Messpunkte "Wohnung" und "Schule" nicht in seiner Schülerbeförderungssatzung festgelegt hat, ist die fußläufige Strecke zwischen der Haustür des Schülers und dem auf dem Schulweg nächsten, von dem Schüler benutzbaren Eingang des Schulgebäudes, in dem der Unterrichtsmittelpunkt des Schülers liegt, zu messen (Nds. OVG, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 - Beschl. v. 31.10.2005 - 13 PA 242/05 -, juris Langtext Rdnr. 3; Littmann, in: Brockmann/Littmann/ Schippmann, NSchG, Kommentar, Stand: Februar 2011, § 114 Anm. 3).

    In der Rechtsprechung des Senats sowie des zuvor für das Schulrecht zuständigen 13. Senats des beschließenden Gerichts ist geklärt, dass unter Berücksichtigung der allgemeinen altersgemäßen Belastbarkeit für Schülerinnen und Schüler von Regelschulen in der Sekundarstufe I bereits ab der 5. Jahrgangsstufe ein Schulweg von einer Dauer von 60 Minuten je Richtung zu Fuß, mithin eine einfache Entfernung von 4 km (200 m Fußweg in 3 Minuten = 15 Minuten pro km) zumutbar ist (Nds. OVG, Urt. v. 30.11.1983 - 13 A 56/83 -, NVwZ 1984, 812; Urt. v. 16.2.1994 - 13 L 3797/92 -, OVGE MüLü 44, 444 = juris Langtext Rdnr. 3; Urt. v. 20.2.2002 - 13 L 3502/00 -, NVwZ-RR 2002, 580 = juris Langtext Rdnr. 26; Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 42, 54 ; Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, NdsVBl.

    Demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob es andere denkbare, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten günstigere Regelungen gibt, die ebenfalls sachlich gerechtfertigt sind oder möglicherweise sogar sinnvoller erscheinen (Senat, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, juris Langtext Rdnr. 21).

    Der Begriff der besonderen Gefährlichkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Ausfüllung vollständiger gerichtlicher Nachprüfung unterliegt, ohne dass dem Träger der Schülerbeförderung bei Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ein eigener, der gerichtlichen Kontrolle nicht mehr zugänglicher Beurteilungsspielraum einzuräumen ist (Senat, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, juris Langtext Rdnr. 24 ff.; Urt. v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -, juris Langtext Rdnr. 60 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2008 - 2 LB 5/07

    Zumutbarkeit von Schulwegezeiten beim Besuch einer außerstädtischen öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10
    Wie der Senat mit Blick auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Schülerbeförderung in seiner Rechtsprechung (Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl. 2007, 336 = juris Langtext Rdnr. 34; Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 34) betont hat, ist es Sache des Landesgesetzgebers, die maßgeblichen Regelungen zu treffen, ohne dass das Verfassungsrecht des Bundes oder des Landes und einfaches Bundesrecht Vorgaben für die Schülerbeförderung enthalten.

    In der Rechtsprechung des Senats sowie des zuvor für das Schulrecht zuständigen 13. Senats des beschließenden Gerichts ist geklärt, dass unter Berücksichtigung der allgemeinen altersgemäßen Belastbarkeit für Schülerinnen und Schüler von Regelschulen in der Sekundarstufe I bereits ab der 5. Jahrgangsstufe ein Schulweg von einer Dauer von 60 Minuten je Richtung zu Fuß, mithin eine einfache Entfernung von 4 km (200 m Fußweg in 3 Minuten = 15 Minuten pro km) zumutbar ist (Nds. OVG, Urt. v. 30.11.1983 - 13 A 56/83 -, NVwZ 1984, 812; Urt. v. 16.2.1994 - 13 L 3797/92 -, OVGE MüLü 44, 444 = juris Langtext Rdnr. 3; Urt. v. 20.2.2002 - 13 L 3502/00 -, NVwZ-RR 2002, 580 = juris Langtext Rdnr. 26; Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 42, 54 ; Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, NdsVBl.

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10
    Der Begriff der besonderen Gefährlichkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Ausfüllung vollständiger gerichtlicher Nachprüfung unterliegt, ohne dass dem Träger der Schülerbeförderung bei Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ein eigener, der gerichtlichen Kontrolle nicht mehr zugänglicher Beurteilungsspielraum einzuräumen ist (Senat, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, juris Langtext Rdnr. 24 ff.; Urt. v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -, juris Langtext Rdnr. 60 m. w. N.).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10
    Sie sind nicht erst gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (BVerfG, Beschl. v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 56/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10
    In der Rechtsprechung des Senats sowie des zuvor für das Schulrecht zuständigen 13. Senats des beschließenden Gerichts ist geklärt, dass unter Berücksichtigung der allgemeinen altersgemäßen Belastbarkeit für Schülerinnen und Schüler von Regelschulen in der Sekundarstufe I bereits ab der 5. Jahrgangsstufe ein Schulweg von einer Dauer von 60 Minuten je Richtung zu Fuß, mithin eine einfache Entfernung von 4 km (200 m Fußweg in 3 Minuten = 15 Minuten pro km) zumutbar ist (Nds. OVG, Urt. v. 30.11.1983 - 13 A 56/83 -, NVwZ 1984, 812; Urt. v. 16.2.1994 - 13 L 3797/92 -, OVGE MüLü 44, 444 = juris Langtext Rdnr. 3; Urt. v. 20.2.2002 - 13 L 3502/00 -, NVwZ-RR 2002, 580 = juris Langtext Rdnr. 26; Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 42, 54 ; Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 16.02.1994 - 13 L 3797/92

    Kostenerstattung; Private Schulförderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10
    In der Rechtsprechung des Senats sowie des zuvor für das Schulrecht zuständigen 13. Senats des beschließenden Gerichts ist geklärt, dass unter Berücksichtigung der allgemeinen altersgemäßen Belastbarkeit für Schülerinnen und Schüler von Regelschulen in der Sekundarstufe I bereits ab der 5. Jahrgangsstufe ein Schulweg von einer Dauer von 60 Minuten je Richtung zu Fuß, mithin eine einfache Entfernung von 4 km (200 m Fußweg in 3 Minuten = 15 Minuten pro km) zumutbar ist (Nds. OVG, Urt. v. 30.11.1983 - 13 A 56/83 -, NVwZ 1984, 812; Urt. v. 16.2.1994 - 13 L 3797/92 -, OVGE MüLü 44, 444 = juris Langtext Rdnr. 3; Urt. v. 20.2.2002 - 13 L 3502/00 -, NVwZ-RR 2002, 580 = juris Langtext Rdnr. 26; Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 42, 54 ; Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10
    Wie der Senat mit Blick auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Schülerbeförderung in seiner Rechtsprechung (Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl. 2007, 336 = juris Langtext Rdnr. 34; Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 34) betont hat, ist es Sache des Landesgesetzgebers, die maßgeblichen Regelungen zu treffen, ohne dass das Verfassungsrecht des Bundes oder des Landes und einfaches Bundesrecht Vorgaben für die Schülerbeförderung enthalten.
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2005 - 13 PA 242/05

    Mindestentfernung; Schulgebäude; Schülerbeförderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10
    Wenn - wie hier der Beklagte in seiner Satzung über die Schülerbeförderung - der Träger der Schülerbeförderung die Messpunkte "Wohnung" und "Schule" nicht in seiner Schülerbeförderungssatzung festgelegt hat, ist die fußläufige Strecke zwischen der Haustür des Schülers und dem auf dem Schulweg nächsten, von dem Schüler benutzbaren Eingang des Schulgebäudes, in dem der Unterrichtsmittelpunkt des Schülers liegt, zu messen (Nds. OVG, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 - Beschl. v. 31.10.2005 - 13 PA 242/05 -, juris Langtext Rdnr. 3; Littmann, in: Brockmann/Littmann/ Schippmann, NSchG, Kommentar, Stand: Februar 2011, § 114 Anm. 3).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 13 L 3502/00

    Übernahme von Schülerbeförderungskosten; Erstattung der Kosten für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10
    In der Rechtsprechung des Senats sowie des zuvor für das Schulrecht zuständigen 13. Senats des beschließenden Gerichts ist geklärt, dass unter Berücksichtigung der allgemeinen altersgemäßen Belastbarkeit für Schülerinnen und Schüler von Regelschulen in der Sekundarstufe I bereits ab der 5. Jahrgangsstufe ein Schulweg von einer Dauer von 60 Minuten je Richtung zu Fuß, mithin eine einfache Entfernung von 4 km (200 m Fußweg in 3 Minuten = 15 Minuten pro km) zumutbar ist (Nds. OVG, Urt. v. 30.11.1983 - 13 A 56/83 -, NVwZ 1984, 812; Urt. v. 16.2.1994 - 13 L 3797/92 -, OVGE MüLü 44, 444 = juris Langtext Rdnr. 3; Urt. v. 20.2.2002 - 13 L 3502/00 -, NVwZ-RR 2002, 580 = juris Langtext Rdnr. 26; Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 42, 54 ; Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, NdsVBl.
  • OVG Sachsen, 16.04.2009 - 2 B 305/08

    Schülderbeförderung; notwendige Kosten; Gymnasium; zumutbarer Schulweg; Sorben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10
    2011, 166 = juris Langtext Rdnr. 22; so auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 16.4.2009 - 2 B 305/08 -, NVwZ-RR 2009, 729 = juris Langtext Rdnr. 21).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07

    Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges wegen der Gefahr krimineller

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2012 - 2 ME 336/12

    Voraussetzungen für eine unzumutbare Härte im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1

    Lediglich Wegezeiten von 90 Minuten je Fahrtrichtung sind unter pädagogischen Gesichtspunkten für diesen Schülerkreis als äußerste Grenze der Zumutbarkeit anzusehen (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 37 ff., insbesondere Rdnr. 42 ;die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 16.6.2009 - 1 BvR 419/09 - nicht zur Entscheidung angenommen>; Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Langtext Rdnr. 10; jeweils m. w. N.; so auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 16.4.2009 - 2 B 305/08 -, NVwZ-RR 2009, 729 = juris Langtext Rdnr. 21).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LC 101/11

    Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges ausschließlich nach

    Mit Blick auf den Zeitaufwand, den eine Schülerin des Sekundarbereichs I für den Schulweg in Anspruch nimmt, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass dieser sich im Rahmen des Zumutbaren hält, soweit er die Dauer von 60 Minuten je Wegstrecke nicht überschreitet, was gleichzeitig bedeutet, dass eine Schülerin in dieser genannten Zeitspanne einen Schulweg bis zu 4 km Länge (200 m in 3 Minuten; 15 Minuten pro km) zurücklegen kann (vgl. Senat, Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Langtext Rdnr. 8 ff.; Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 37 ff., 42 ).

    Gleichwohl ist es unter Berücksichtigung der mit dem Straßenverkehr verbundenen Gefahren nicht Sinn und Zweck des § 3 SBS - wie der Wortlaut der Vorschrift verdeutlicht - jedes theoretisch noch verbleibende Risiko des Schulwegs auszuräumen (Senat, Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Langtext Rdnr. 16; Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, a. a. O. m. w. N.).

    Erforderlich ist vielmehr eine Abweichung des Sachverhalts, die die zu beurteilende Situation von gewöhnlichen oder normalen Gegebenheiten erkennbar unterscheidet (Senat, Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Langtext Rdnr. 19; Beschl. v. 9.6.2008 - 2 LA 263/08 - Urt. des Einzelrichters des Senats v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -, juris Langtext Rdnr. 63 ff. m. w. N.; vgl. ferner Nds. OVG, Urt. v. 19.6.1996 - 13 L 5072/91 -, NdsVBl.

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12

    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die

    Der Gesetzgeber hat es durch Verwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs die nähere Konkretisierung, welche für den Schulweg erbrachten Aufwendungen in welcher Höhe zu erstatten sind, dem Träger der Schülerbeförderung im Rahmen der Satzungsautonomie überlassen (vgl. Senat, Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.1.1997 - 9 S 1904/94 -, DVBl 1997, 1184).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 5 LA 129/13

    Gewährung von Trennungsgeld für Fahrten zwischen der Wohnung und der

    Insoweit können nach Auffassung des Senats die Grundsätze entsprechend herangezogen werden, die das beschließende Gericht für die Fälle entwickelt hat, in denen um die Berechnung des Schulwegs von Schülern gestritten wird (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Rn 6; Urteil vom 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, juris Rn 6; Beschluss vom 31.10.2005 - 13 PA 242/05 -, juris Rn 4).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12

    Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges ausschließlich nach

    Gleichwohl ist es unter Berücksichtigung der mit dem Straßenverkehr verbundenen Gefahren nicht Sinn und Zweck des § 3 SBS - wie der Wortlaut der Vorschrift verdeutlicht - jedes theoretisch noch verbleibende Risiko des Schulwegs auszuräumen (Senat, Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Langtext Rdnr. 16; Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, a. a. O. m. w. N.).

    Erforderlich ist vielmehr eine Abweichung des Sachverhalts, die die zu beurteilende Situation von gewöhnlichen oder normalen Gegebenheiten erkennbar unterscheidet (Senat, Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Langtext Rdnr. 19; Beschl. v. 9.6.2008 - 2 LA 263/08 - Urt. des Einzelrichters des Senats v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -, juris Langtext Rdnr. 63 ff. m. w. N.; vgl. ferner Nds. OVG, Urt. v. 19.6.1996 - 13 L 5072/91 -, NdsVBl.

  • VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11

    Kosten der Schülerbeförderung

    Anders als nach der niedersächsischen Rechtslage (dazu OVG Lüneburg, Urt. v. 20.01.1993 - 13 L 3511/92 - und Beschl. v. 12.08.2011 - 2 LA 283/10 -, beide in juris) ist der Begriff des maßgeblichen Schulweges nicht bindend vorgegeben.

    Weder das Recht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG, den Bildungsweg ihrer Kinder bestimmen zu können noch ein angenommenes Grundrecht des Schülers auf Bildung aus Art. 2 Abs. 1 GG oder das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip gewähren einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.10.1990 - 7 B 128/90 - DVBl. 1991, 59ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.08.2011 - 2 LA 283/10 - in juris Rn. 9).

  • VG Gießen, 29.04.2015 - 7 K 2496/14

    Schulweg als besondere Gefahr

    Aber auch hierbei ist jeweils eine Gesamtbetrachtung des Einzelfalles erforderlich und die Feststellung eines Sachverhaltes, der die zu beurteilende Situation von gewöhnlichen oder normalen Gegebenheiten erkennbar unterscheidet (zu Vorstehendem vgl.: Köller a.a.O., Anm. 4.2; OVG Niedersachsen, Urteil vom 11.09.2013 - 2 LB 165/12 - und Beschluss vom 12.08.2011 - 2 LA 283/10 - Hess.VGH, Urteil vom 04.11.2005 - 7 UE 2135/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 29.06.2000 - 19a 4710/98 -, 21.11.2006 - 19 A 4675/04 - und 16.11.1999 - 19 A 4395/96 und 19 A 4220/96 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.01.2013 - 2 M 187/12 - BayVGH, Beschluss vom 29.03.2007 - 7 ZB 06.1874 - und Urteil vom 09.08.2011 - 7 B 10.1565 - jeweils juris; VG Darmstadt, Urteil vom 11.07.1996, Hess.VGRspr.
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 317/14

    Anforderungen an die Übernahme von Schülerbeförderungkosten wegen ländlicher

    Mit Blick auf den Zeitaufwand, den ein Schüler des Primarbereichs für den Schulweg in Anspruch nimmt, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass dieser sich im Rahmen des Zumutbaren hält, soweit er die Dauer von 45 Minuten je Wegstrecke nicht überschreitet, was gleichzeitig bedeutet, dass ein Schüler in dieser genannten Zeitspanne einen Schulweg bis zu 3 km Länge zurücklegen kann (200 m Fußweg in 3 Minuten, mithin 15 Minuten pro Kilometer, vgl. Senat, Urt. v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, juris, v. 11.11.2010 - 2 LB 7/09 -, jeweils zur Satzung des Beklagten; Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris mwN., v. 23.9.2009 - 2 LA 585/07 -, NdsVBl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2013 - 3 L 675/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schülerbeförderung

    Demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob es andere denkbare, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten günstigere Regelungen gibt, die ebenfalls sachlich gerechtfertigt sind oder möglicherweise sogar sinnvoller erscheinen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.08.2011 - 2 LA 283/10 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.06.1991 - 9 S 2111/90 - beide: juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2012 - L 19 AS 178/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ein Weg von etwas mehr als 2 km ist aber für Schüler der Sekundarstufe I - beim Fehlen körperlicher oder geistiger Einschränkungen - problemlos zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu bewältigen (vgl. dazu auch VG München Urteil vom 14.11.2011 - M 3 K 11.670 = juris (Mindestentfernung: 3 km); OVG Lüneburg Beschluss vom 12.08.2011 - 2 LA 283/10 = juris (Mindestentfernung: 4 km); § 5 Abs. 2 SchfkVO NRW (Mindestentfernung: 3,5 km)).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 2 LB 350/20

    Besondere Gefährlichkeit; Schülerbeförderung; Schülerfahrkosten; Schulweg

  • VG Cottbus, 26.05.2016 - 1 K 1562/15

    Schülerbeförderung

  • VG Cottbus, 26.05.2016 - 1 K 1563/15

    Schülerbeförderung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2013 - 2 M 187/12

    Schülerbeförderungkosten (Wohnung - Bushaltestelle)

  • VG Cottbus, 23.05.2014 - 1 K 16/13

    Schülerbeförderung

  • VG Cottbus, 27.07.2012 - 1 K 966/11

    Schülerbeförderung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2013 - L 15 AS 127/13
  • VG Cottbus, 27.07.2012 - 1 K 870/11

    Schülerbeförderung

  • VG Cottbus, 27.07.2012 - 1 K 655/11

    Schülerbeförderung

  • VG Hamburg, 19.03.2012 - 15 K 1191/11

    Kein Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrtkosten bei fehlender Rechtsgrundlage

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