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   OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21   

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OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21 (https://dejure.org/2022,18696)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12.07.2022 - 2 LA 362/21 (https://dejure.org/2022,18696)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 2 LA 362/21 (https://dejure.org/2022,18696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UhVorschG § 1 Abs. 3; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Feststellung Vaterschaft; Glaubhaftigkeit; Kindsmutter; Mitwirkungspflichten; Überzeugungsgrundsatz; Unterhaltsvorschuss

  • rechtsportal.de

    UhVorschG § 1 Abs. 3; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Bewilligung von Leistungen als Unterhaltsvorschuss hinsichtlich Mitwirkung der Kindsmutter an der Vaterschaftsfeststellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 1687
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10300/18

    Kein Unterhaltsvorschuss bei mangelnder Mitwirkung der Kindesmutter an der

    Auszug aus OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21
    Der Ausschlusstatbestand des § 1 Abs. 3 UhVorschG dient der Sicherung des Rückgriffsanspruchs gegen den keinen Unterhalt leistenden Unterhaltsverpflichteten nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UhVorschG, dessen Geltendmachung voraussetzt, dass die Person des Unterhaltsverpflichteten den Behörden bekannt ist (zu diesem Zusammenhang vgl. OVG R-P, Urt. v. 24.09.2018 - 7 A 10300/18, juris Rn. 20; Bay. VGH , Beschl. v. 18.04.2019 - 12 C 18.1893, juris Rn. 21).

    Sie ist nicht nur verpflichtet, vorhandenes Wissen mitzuteilen, sondern auch in engen Grenzen Informationen zu beschaffen, die ohne Schwierigkeiten zu erlangen sind (vgl. OVG R-P, Urt. v. 24.09.2018 - 7 A 10300/18, juris Rn. 20 f.).

    Deswegen musste sie auch nicht in Rechnung stellen, mehrere Jahre später Angaben zum Kindsvater gegenüber einer deutschen Unterhaltsvorschusskasse machen zu müssen (vgl. dazu OVG R-P, Urt. v. 24.09.2018 - 7 A 10300/18, juris Rn. 25 ff).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.05.2017 - 1 LA 306/15, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594

    Leinenzwang für Schäferhunde wegen konkreten Gefahr

    Auszug aus OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21
    Die bloße Möglichkeit einer anderen Beurteilung der Glaubwürdigkeit und damit des Ergebnisses der Überzeugungsbildung (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ) reicht dagegen zur Begründung ernstlicher Zweifel nicht aus (OVG Bremen, Beschl. v. 08.04.2020 - 2 LA 14/20, juris Rn. 12; OVG NW, Beschl. v. 28.07.2021 - 12 A 4504/19, juris Rn. 5 mw.N.; Bay. VGH , Beschl. v. 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.05.2017 - 1 LA 306/15, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - 12 A 1945/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Mitwirkungspflichten der Mutter bzgl.

    Auszug aus OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21
    Sie genügt ihrer Mitwirkungsobliegenheit aus § 1 Abs. 3 UVG nicht, wenn sie die Umstände der Zeugung des Kindes beispielsweise detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, so dass das Vorbringen in seiner Gesamtheit zu der Überzeugung führt, dass ihr Vortrag, zur Identität des Kindsvaters keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist (Bay VGH , Beschl. v. 18.04.2019 - 12 C 18.1893, juris Rn. 29; VGH B-W, Urt. v. 17.10.2018 - 12 S 773/18, juris Rn. 35; OVG NW, Beschl. v. 09.06.2017 - 12 A 1945/16, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18

    Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlender Mitwirkung der Kindesmutter an der

    Auszug aus OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21
    Sie genügt ihrer Mitwirkungsobliegenheit aus § 1 Abs. 3 UVG nicht, wenn sie die Umstände der Zeugung des Kindes beispielsweise detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, so dass das Vorbringen in seiner Gesamtheit zu der Überzeugung führt, dass ihr Vortrag, zur Identität des Kindsvaters keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist (Bay VGH , Beschl. v. 18.04.2019 - 12 C 18.1893, juris Rn. 29; VGH B-W, Urt. v. 17.10.2018 - 12 S 773/18, juris Rn. 35; OVG NW, Beschl. v. 09.06.2017 - 12 A 1945/16, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    Auszug aus OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21
    Die Obliegenheit trifft den Mitwirkungsverpflichteten grundsätzlich nur im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren (BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 5 C 28.12, juris Rn. 11; Bay. VGH , Beschl. v. 18.04.2019 - 12 C 18.1893, juris Rn. 21).
  • OVG Bremen, 08.04.2020 - 2 LA 14/20

    Dienst zu ungünstigen Zeiten; Dienstunfall; qualifizierter Dienstunfall;

    Auszug aus OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21
    Die bloße Möglichkeit einer anderen Beurteilung der Glaubwürdigkeit und damit des Ergebnisses der Überzeugungsbildung (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ) reicht dagegen zur Begründung ernstlicher Zweifel nicht aus (OVG Bremen, Beschl. v. 08.04.2020 - 2 LA 14/20, juris Rn. 12; OVG NW, Beschl. v. 28.07.2021 - 12 A 4504/19, juris Rn. 5 mw.N.; Bay. VGH , Beschl. v. 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - 12 A 4504/19

    Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender

    Auszug aus OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21
    Die bloße Möglichkeit einer anderen Beurteilung der Glaubwürdigkeit und damit des Ergebnisses der Überzeugungsbildung (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ) reicht dagegen zur Begründung ernstlicher Zweifel nicht aus (OVG Bremen, Beschl. v. 08.04.2020 - 2 LA 14/20, juris Rn. 12; OVG NW, Beschl. v. 28.07.2021 - 12 A 4504/19, juris Rn. 5 mw.N.; Bay. VGH , Beschl. v. 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594, juris Rn. 5).
  • OVG Bremen, 02.08.2023 - 2 LA 2/23

    Ausweisung; Ermittlungsverfahren; ernstliche Zweifel; Generalprävention;

    Aus den hiergegen vorgebrachten Einwänden, es handele sich bei der Straffälligkeit des Klägers um eine abgeschlossene Phase der Jugenddelinquenz, der Kläger habe sich durch den Strafvollzug und die angetretene Ausbildung gefestigt und auch die psychiatrische Behandlung erweise sich als wesentlicher unterstützender Aspekt, ergibt sich nicht, dass das erstinstanzliche Gericht die Grenzen tatrichterlicher Überzeugungsbildung, auf deren Überprüfung der Senat im Berufungszulassungsverfahren beschränkt ist (OVG Bremen, Beschl. v. 12.07.2022 - 2 LA 362/21, juris Rn. 13; Beschl. v. 16.09.2022 - 2 LA 398/21, juris Rn. 14; OVG NW, Beschl. v. 28.07.2021 - 12 A 4504/19, juris Rn. 5 m.w.N.; Bay. VGH , Beschl. v. 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594, juris Rn. 5), überschritten hat.
  • VG Hamburg, 05.01.2023 - 13 K 2619/21

    Zur Mitwirkungsobliegenheit der Mutter gemäß § 1 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz

    Ihrer Mitwirkungsobliegenheit genügt die Kindesmutter aber zumindest dann nicht, wenn sie die Umstände der Zeugung des Kindes detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, sodass sich ihr Vortrag, zur Identität des Kindesvaters keine weiteren Angaben machen zu können, insgesamt als unglaubhaft darstellt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 17.10.2018, 12 S 773/18, juris Rn. 35; OVG Bautzen, Beschl. v. 28.10.2020, 3 D 42/20, juris Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 12.7.2022, 2 LA 362/21, juris Rn. 17; VG Hamburg, Urt. v. 14.6.2022, 13 K 3392/20, n.v.).
  • OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22

    Auswirkung der Mitwirkungspflichten des betreuenden Elternteils auf die

    Regelmäßig hat sie Fragen der zuständigen Behörde erschöpfend zu beantworten, um gegebenenfalls dieser Ermittlungen zu ermöglichen (OVG Bremen, Beschl. v. 12.07.2022 - 2 LA 362/21, juris Rn. 16; Bay. VGH , Beschl. v. 18.04.2019 - 12 C 18.1893, juris Rn. 28).
  • OVG Bremen, 16.09.2022 - 2 LA 398/21

    Einbürgerungsausschluss; ernstliche Zweifel; Facebook; Facebook-Like; Gefällt

    Aus den hiergegen vorgebrachten Einwänden ergibt sich nicht, dass das erstinstanzliche Gericht die Grenzen tatrichterlicher Überzeugungsbildung, auf deren Überprüfung der Senat im Berufungszulassungsverfahren beschränkt ist (OVG Bremen, Beschl. v. 08.04.2020 - 2 LA 14/20, juris Rn. 12; Beschl. v. 12.07.2022 - 2 LA 362/21, juris Rn. 13; OVG NW, Beschl. v. 28.07.2021 - 12 A 4504/19, juris Rn. 5 m.w.N.; Bay. VGH , Beschl. v. 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594, juris Rn. 5), überschritten hat.
  • OVG Bremen, 13.03.2023 - 2 LA 301/21

    Ernsthaftes Drohen einer Wiederholung als ausreichend für die Begründung eines

    Die Grenzen tatrichterlicher Überzeugungsbildung sind vielmehr erst dann überschritten, wenn das Verwaltungsgericht gesetzliche Beweisregeln verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder sonst von einer offensichtlich sachwidrigen und damit willkürlichen Entscheidung auszugehen ist (OVG Bremen, Beschl. v. 08.04.2020 - 2 LA 14/20, juris Rn. 12; Beschl. v. 12.07.2022 - 2 LA 362/21, juris Rn. 13; Beschl. v. 16.09.2022 - 2 LA 398/21, juris Rn. 14; OVG NW, Beschl. v. 28.07.2021 - 12 A 4504/19, juris Rn. 5 m.w.N.; Bay. VGH , Beschl. v. 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594, juris Rn. 5).
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