Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9732
OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07 (https://dejure.org/2008,9732)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.04.2008 - 2 LA 573/07 (https://dejure.org/2008,9732)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. April 2008 - 2 LA 573/07 (https://dejure.org/2008,9732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schülerbeförderungskosten - besondere Gefährlichkeit des Schulweges wegen der Gefahr krimineller Übergriffe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NFAG; § 114 Abs. 2 S. 2 NSchG
    Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges wegen der Gefahr krimineller Übergriffe; Erstattung von Aufwendungen für eine Schülerjahreskarte für die Beförderung von Schulkindern; Beseitigung der Gefährdungslage für ein Schulkind; "Sicherheit des Schulweges" i. S. d. § 114 ...

  • Judicialis

    NFAG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; NSchG § 114 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Schülerbeförderungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges wegen der Gefahr krimineller Übergriffe; Erstattung von Aufwendungen für eine Schülerjahreskarte für die Beförderung von Schulkindern; Beseitigung der Gefährdungslage für ein Schulkind; "Sicherheit des Schulweges" i. S. d. § 114 ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.1999 - 19 A 4395/96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07
    Hierzu gehört auch die Gefahr krimineller Übergriffe, wenn der Schüler zu Beginn des streitigen Bewegungszeitraumes zu einem risikobelasteten Personenkreis gehört und sich auf dem Schulweg in einer schutzlosen Situation befindet, weil etwa nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Juni 1996, - 13 L 5072/94 -, NdsVBl 1997, 63-64; Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 21. November 2006, - 19 A 4675/04 -, juris; Beschluss vom 28. Januar 2005, - 19 A 5177/04 -, Juris; Beschluss vom 29. Juni 2000, - 19 A 4710/98 -, www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php und Beschluss vom 16. November 1999, - 19 A 4395/96 -, Gemeindehaushalt 2003, 40-42; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. März 2007, - 7 ZB 06.1874 -, Juris).

    Er bemängelt in diesem Zusammenhang, der Schulweg der Tochter der Klägerin führe entgegen der von dem Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidungen des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1996 - 13 L 5072/94 - und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. November 1999 - 19 A 4395/96 - nicht durch einen Wald und auch nicht durch ein nicht einsehbares Waldstück.

    Denn allein dieser Umstand beseitigt nicht die Gefährdungslage für das Schulkind (vgl. dazu auch OVG NRW, Beschl. v. 16.11.1999 - 19 A 4395/96 -, juris Langtext Rdnr. 14).

    Denn wie ausgeführt ist allein maßgeblich, ob der jeweils streitgegenständliche Schulweg im Vergleich zu anderen Schulwegen anderer Schüler besonders gefährlich ist, und nicht darauf abzustellen, ob der Schulweg im Vergleich zu anderen Lebenssituationen des Schülers oder der Schülerin besonders gefährlich ist (OVG NRW, Beschl. v. 16.11.1999, a. a. O., Rdnr. 18).

    Die nach Maßgabe des Landesrechtes gewährte Kostenerstattung für die Schülerbeförderung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand (Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl. 2007, 336, 337 = juris Langtext Rdnr. 35 und 40 m. w. N.; Urt. d. 13. Senats d. beschließenden Gerichts v. 20.12.1995 - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656; vgl. zudem OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.11.1999 - 19 A 4395/96 - juris Langtext Rdnr. 16 f. m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07
    Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der Senat mit Urteil vom 4. April 2008 - 2 LB 7/07 - die Merkmale der besonderen Gefährlichkeit in dem hier interessierenden Zusammenhang zusammenfassend wie folgt bestimmt hat: .

    Jedenfalls bis zu 14 Jahre alte Schulkinder sind dem gesteigerten Risiko von kriminellen Übergriffen ausgesetzt (vgl. Senat, Urt. v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 - OVG Nordr.-Westf., Beschl. v. 21.11.2006 - 19 A 4675/04 -, juris Landtext Rdnr. 8).

    Auch eine Zeitspanne von wenigen Minuten ist in diesem Zusammenhang geeignet, das Merkmal der besonderen Gefährlichkeit zu begründen (Senat, Urt. v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -).

    Zudem verkennt der Beklagte, dass bei der Frage, ob ein Schulweg besonders gefährlich ist, nach der bestehenden Gesetzeslage allein auf die genannten objektiven Kriterien abzustellen ist, ohne dass es auf die Frage der Häufigkeit derartiger gefährlicher Schulwege ankommt (Senat, Urt. v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 5072/94

    Schülerbeförderung; Festlegung der Mindestentfernung; Besondere Gefährlichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07
    Hierzu gehört auch die Gefahr krimineller Übergriffe, wenn der Schüler zu Beginn des streitigen Bewegungszeitraumes zu einem risikobelasteten Personenkreis gehört und sich auf dem Schulweg in einer schutzlosen Situation befindet, weil etwa nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Juni 1996, - 13 L 5072/94 -, NdsVBl 1997, 63-64; Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 21. November 2006, - 19 A 4675/04 -, juris; Beschluss vom 28. Januar 2005, - 19 A 5177/04 -, Juris; Beschluss vom 29. Juni 2000, - 19 A 4710/98 -, www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php und Beschluss vom 16. November 1999, - 19 A 4395/96 -, Gemeindehaushalt 2003, 40-42; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. März 2007, - 7 ZB 06.1874 -, Juris).

    Er bemängelt in diesem Zusammenhang, der Schulweg der Tochter der Klägerin führe entgegen der von dem Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidungen des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1996 - 13 L 5072/94 - und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. November 1999 - 19 A 4395/96 - nicht durch einen Wald und auch nicht durch ein nicht einsehbares Waldstück.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2006 - 19 A 4675/04
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07
    Hierzu gehört auch die Gefahr krimineller Übergriffe, wenn der Schüler zu Beginn des streitigen Bewegungszeitraumes zu einem risikobelasteten Personenkreis gehört und sich auf dem Schulweg in einer schutzlosen Situation befindet, weil etwa nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Juni 1996, - 13 L 5072/94 -, NdsVBl 1997, 63-64; Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 21. November 2006, - 19 A 4675/04 -, juris; Beschluss vom 28. Januar 2005, - 19 A 5177/04 -, Juris; Beschluss vom 29. Juni 2000, - 19 A 4710/98 -, www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php und Beschluss vom 16. November 1999, - 19 A 4395/96 -, Gemeindehaushalt 2003, 40-42; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. März 2007, - 7 ZB 06.1874 -, Juris).

    Jedenfalls bis zu 14 Jahre alte Schulkinder sind dem gesteigerten Risiko von kriminellen Übergriffen ausgesetzt (vgl. Senat, Urt. v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 - OVG Nordr.-Westf., Beschl. v. 21.11.2006 - 19 A 4675/04 -, juris Landtext Rdnr. 8).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; Senat, Beschl. v. 17.1.2006 - 2 LA 1259/04 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 5177/04

    Begründung einer fehlerhaften Rechtsanwendung durch die Nichtbeachtung oder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07
    Hierzu gehört auch die Gefahr krimineller Übergriffe, wenn der Schüler zu Beginn des streitigen Bewegungszeitraumes zu einem risikobelasteten Personenkreis gehört und sich auf dem Schulweg in einer schutzlosen Situation befindet, weil etwa nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Juni 1996, - 13 L 5072/94 -, NdsVBl 1997, 63-64; Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 21. November 2006, - 19 A 4675/04 -, juris; Beschluss vom 28. Januar 2005, - 19 A 5177/04 -, Juris; Beschluss vom 29. Juni 2000, - 19 A 4710/98 -, www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php und Beschluss vom 16. November 1999, - 19 A 4395/96 -, Gemeindehaushalt 2003, 40-42; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. März 2007, - 7 ZB 06.1874 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 2 LA 439/07

    Zuteilung der aus einem anderen Prüfungsjahrgang stammenden Prüfungskennziffer an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07
    In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die angefochtene Entscheidung in sich selbständig tragender Weise mehrfach begründet ist, muss im Hinblick auf jeden dieser Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und auch gegeben sein (Senat, Beschl. v. 10.7.2007 - 2 LA 439/07 - Beschl. v. 6.3.2007 - 2 LA 1234/06 - m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07
    Die nach Maßgabe des Landesrechtes gewährte Kostenerstattung für die Schülerbeförderung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand (Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl. 2007, 336, 337 = juris Langtext Rdnr. 35 und 40 m. w. N.; Urt. d. 13. Senats d. beschließenden Gerichts v. 20.12.1995 - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656; vgl. zudem OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.11.1999 - 19 A 4395/96 - juris Langtext Rdnr. 16 f. m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1990 - 16 A 784/88

    Schülerin; Wechsel auf anderes Gymnasium; Nächstgelegene Schule ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07
    Kriterien der Beurteilung sind insoweit etwa, ob der betreffende Schüler im Falle einer Gefahr seitlich ausweichen und eine etwaige nahe liegende Wohnbebauung erreichen kann, aber auch, ob Anfang und Ende eines Waldstücks gut einzusehen sind und während der dunklen Tageszeiten ausreichende Beleuchtung durch Straßenlaternen gewährleistet ist sowie ob Unterholz in nennenswerter Ausdehnung vorhanden ist, das potentiellen Gewalttätern ein geeignetes Versteck bieten könnte (Nordrhein-Westfälisches OVG, Urteile vom 14. November 1989, - 16 A 2639/88 -, NVwZ-RR 1990, 197, 199, und vom 6. Juni 1990, - 16 A 784/88 -, NVwZ-RR 1991, 482 f.).".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1989 - 16 A 2639/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07
    Kriterien der Beurteilung sind insoweit etwa, ob der betreffende Schüler im Falle einer Gefahr seitlich ausweichen und eine etwaige nahe liegende Wohnbebauung erreichen kann, aber auch, ob Anfang und Ende eines Waldstücks gut einzusehen sind und während der dunklen Tageszeiten ausreichende Beleuchtung durch Straßenlaternen gewährleistet ist sowie ob Unterholz in nennenswerter Ausdehnung vorhanden ist, das potentiellen Gewalttätern ein geeignetes Versteck bieten könnte (Nordrhein-Westfälisches OVG, Urteile vom 14. November 1989, - 16 A 2639/88 -, NVwZ-RR 1990, 197, 199, und vom 6. Juni 1990, - 16 A 784/88 -, NVwZ-RR 1991, 482 f.).".
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2007 - 2 LA 213/06

    Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung zwecks Notenverbesserung bei bereits

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2000 - 19 A 4710/98
  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 7 ZB 06.1874
  • OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10

    Bemessung der Länge des Schulwegs anhand der fußläufigen Strecke zwischen der

    Der Hinweis der Klägerin auf die Verhältnisse in dem rund fünf km entfernten Ort L., die Gegenstand des Klageverfahrens 5 A 43/05/2 LA 573/07 waren, sowie in dem rund 25 km entfernten Ort M., in dem es im August 2010 zu einer Vergewaltigung gekommen sei, und dem ca. 75 km weiter gelegenen Ort N., in dem es im Dezember 2008 zu dem Versuch eines unbekannten Autofahrers gekommen sei, ein zehnjähriges Mädchen in sein Fahrzeug zu locken, führt nicht weiter, da es auf die Verhältnisse vor Ort ankommt.
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 317/14

    Anforderungen an die Übernahme von Schülerbeförderungkosten wegen ländlicher

    Da hier besonders hochrangige Rechtsgüter wie das Leben, die Gesundheit und die ungestörte psychische Entwicklung der Schulkinder betroffen sind, ist es nicht erforderlich, dass auf dem Schulweg oder in dessen Nähe bereits Straftaten zum Nachteil der Schüler ausgeübt worden sind (vgl. Sen., Beschl. v. 15.4.2008 - 2 LA 573/07 -, juris; OVG NW, Urt. v. 16.11.1999 - 19 A 4220/96 -, juris).
  • VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11

    Kosten der Schülerbeförderung

    In Niedersachsen z.B. schließt die gesetzliche Regelung eigene Ansprüche der Eltern nicht aus, sondern begründet im Gegenteil in § 114 Abs. 1 NSchG Erstattungsansprüche der Erziehungsberechtigten (vgl. OVG Lüneburg, Urt. vom 19.06.1996 - 13 L 5072/94 - und Urt. vom 15.04.2008 - 2 LA 573/07 -, in welchem im Übrigen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine gesetzliche Einschränkung des schülerfahrkostenrechtlichen Gefahrenbegriffs, bei dem auch auf Kostengesichtspunkte abgestellt würde, ohne Weiteres zulässig wäre).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2010 - 2 O 118/09

    Gefährlichkeit eines Schulwegs für Schüler als maßgebliche Grundlage für einen

    Feststellungen zur Gefährlichkeit des Schulweges für die Töchter der Klägerin, die zumindest teilweise bereits aufgrund ihres Alters zum sog. risikobelasteten Personenkreis im Hinblick auf die Gefahr krimineller Übergriffe gehören dürften (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 15.04.2008 - 2 LA 573/07 -, zit. nach juris Rn. 6 ff.), finden sich in dem Protokoll der Schulwegekommission vom 17. November 2008 nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht