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   OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 2 LA 585/07   

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https://dejure.org/2009,24161
OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 2 LA 585/07 (https://dejure.org/2009,24161)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.09.2009 - 2 LA 585/07 (https://dejure.org/2009,24161)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. September 2009 - 2 LA 585/07 (https://dejure.org/2009,24161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schülerbeförderung im Primarbereich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    114 I 2 NSchG
    Beförderungsunternehmen; Gesamtbelastung; Hausaufgaben; Primarbereich; Schule; Schulweg; Schülerbeförderung; Schülerbeförderungssatzung; Wegezeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Schulinterne Gesamtbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2008 - 2 LB 5/07

    Zumutbarkeit von Schulwegezeiten beim Besuch einer außerstädtischen öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 2 LA 585/07
    Hierzu gehört auch die Gefahr krimineller Übergriffe, wenn Schüler zu einem risikobelasteten Personenkreis gehören und sich auf dem Schulweg in einer schutzlosen Situation befinden, die auch dadurch begründet sein kann, dass nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (vgl. Urt. d. Sen. - Einzelrichter - v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 - Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -).

    Abgesehen davon, dass der Zulassungsantrag keine Darlegungen enthält, die Zweifel an der Sicherheit des den Linienverkehr durchführenden Beförderungsunternehmens begründen könnten, ist der Träger der Schülerbeförderung, abgesehen von seiner Koordinierungspflicht nach § 109 NSchG, für die Modalitäten der Beförderung im Einzelnen nicht verantwortlich, wenn er den Schülertransport nicht mit eigenen oder angemieteten Transportmitteln selbst durchführt, sondern sich hierfür eines Beförderungsunternehmens des öffentlichen Personennahverkehrs bedient (Urt. d. Sen. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -).

    Die Kläger müssen sich daher schon bei der Wahl der Bildungseinrichtung von vornherein bewusst gewesen sein, dass der für ihre Tochter täglich zurückzulegende Weg mit einer nicht unerheblichen Belastung verbunden sein würde (zu diesem Kriterium Senatsurt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2004 - 13 LA 312/03

    Grundschulbesuch und Hochbegabtenförderung; Schülerbeförderung; zumutbare

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 2 LA 585/07
    Soweit der vormals mit dem Schulrecht befasste 13. Senat des beschließenden Gerichts in seinem Beschluss vom 12. Februar 2004 - 13 LA 312/03 - für den Primarbereich eine Schulwegzeit von 60 Minuten als nicht mehr zumutbar im Sinne von § 114 Abs. 1 Satz 2 NSchG angesehen hat, wenn ein Schulweg der genannten Zeitdauer den betroffenen Schüler einer täglichen Beanspruchung von mehr als sechs Zeitstunden aussetzen würde, vermag der beschließende Senat einer mit sechs Zeitstunden anzunehmenden schulischen Gesamtbelastung einen allein ausschlaggebenden Stellenwert für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Schulwegs im Primarbereich nicht mehr beizumessen.

    Ausgangspunkt der rechtlichen Betrachtung war sowohl für die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts wie auch für die Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dessen von den Klägern angeführten Beschluss vom 12. Februar 2004 - 13 LA 312/03 -, von der die Vorinstanz nach Darlegung der Kläger abgewichen sein soll, die Bestimmung des § 114 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NSchG, nach der die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern haben.

  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 2 LA 585/07
    Insgesamt ist bei den Darlegungsanforderungen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.1.2000 - BvR 2125/97 -, DVBl. 2000, 407).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 2 LA 585/07
    Hierzu gehört auch die Gefahr krimineller Übergriffe, wenn Schüler zu einem risikobelasteten Personenkreis gehören und sich auf dem Schulweg in einer schutzlosen Situation befinden, die auch dadurch begründet sein kann, dass nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (vgl. Urt. d. Sen. - Einzelrichter - v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 - Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 12 L 3580/97

    Darlegungserfordernis bei Zulassung der Berufung; Berufungszulassung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 2 LA 585/07
    An die Darlegung sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.9.1997 - 12 L 3580/97 -, NdsVBl. 1997, 282; Bader, DÖV 1997, 442; derselbe, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 4. Aufl. 2007, Rdnr. 77 ff. zu § 124a; Seibert, DVBl. 1997, 932; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, Rdnr. 34 zu § 124a).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 2 LA 585/07
    Das ist dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; Beschl. d. Sen. v. 17.1.2006 - 2 LA 1259/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2011 - 2 MN 31/11

    Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag erfordert eine unmittelbare

    Auch ungeachtet der Beförderung im Rahmen des ÖPNV ist der reine Zeitaufwand eines Schülers des Primarbereichs, der die Dauer von 45 Minuten je Wegstrecke nicht überschreitet, nicht unzumutbar (Senat, Beschl. v. 23.9.2009 - 2 LA 585/07 -, NdsVBl. 2010, 18 juris Langtext Rdnr. 6).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12

    Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges ausschließlich nach

    Mit Blick auf den Zeitaufwand, den ein Schüler des Primarbereichs für den Schulweg in Anspruch nimmt, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass dieser sich im Rahmen des Zumutbaren hält, soweit er die Dauer von 45 Minuten je Wegstrecke nicht überschreitet, was gleichzeitig bedeutet, dass ein Schüler in dieser genannten Zeitspanne einen Schulweg bis zu 3 km Länge zurücklegen kann (vgl. Senat, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 7/09 - Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 - Beschl. v. 23.9.2009 - 2 LA 585/07 -, NdsVBl. 2010, 18 = juris Langtext Rdnr. 6).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 317/14

    Anforderungen an die Übernahme von Schülerbeförderungkosten wegen ländlicher

    Mit Blick auf den Zeitaufwand, den ein Schüler des Primarbereichs für den Schulweg in Anspruch nimmt, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass dieser sich im Rahmen des Zumutbaren hält, soweit er die Dauer von 45 Minuten je Wegstrecke nicht überschreitet, was gleichzeitig bedeutet, dass ein Schüler in dieser genannten Zeitspanne einen Schulweg bis zu 3 km Länge zurücklegen kann (200 m Fußweg in 3 Minuten, mithin 15 Minuten pro Kilometer, vgl. Senat, Urt. v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, juris, v. 11.11.2010 - 2 LB 7/09 -, jeweils zur Satzung des Beklagten; Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris mwN., v. 23.9.2009 - 2 LA 585/07 -, NdsVBl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - 3 L 122/18

    Ausnahme vom Schulbezirk; zumutbare Schulwegzeiten

    a) Nach der Rechtsprechung des Senates sind in einem Flächenland Schülern der Primarstufe zur Bewältigung des Schulweges Wegzeiten von bis zu 45 Minuten für eine Richtung zuzumuten (Beschluss des Senates vom 20. Juli 2011 - 3 M 353/11 -, unter Hinweis auf Nds. OVG, Beschluss vom 23. September 2009 - 2 LA 585/07 -, juris Rn. 6).
  • VG Stade, 30.08.2023 - 4 B 1329/23

    Schülerbeförderung; Taxibeförderung; Waldorfschule

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist der reine Zeitaufwand einer Schülerin bzw. eines Schülers des Primarbereichs für den Schulweg, der die Dauer von 45 Minuten je Wegstrecke nicht überschreitet, nicht als unzumutbar im Sinne des § 114 Abs. 1 Satz 2 NSchG anzusehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23. September 2009 - 2 LA 585/07 -, Rn. 6, juris).
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