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   OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16   

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OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16 (https://dejure.org/2016,24642)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.08.2016 - 2 LA 86/16 (https://dejure.org/2016,24642)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. August 2016 - 2 LA 86/16 (https://dejure.org/2016,24642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 912
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11

    Prüfungsentscheidung; Relevanz geltend gemachter Ausbildungsmängel; Rügepflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16
    Aus der Sicht eines vernünftigen Prüflings muss also die nicht auf Mutmaßungen, sondern auf Tatsachen gründende Befürchtung gerechtfertigt erscheinen, der Prüfer werde die Prüfungsleistung nicht mit der gebotenen Distanz und sachlichen Neutralität beurteilen, sondern sich von seiner ablehnenden inneren Einstellung und von seinen persönlichen Vorbehalten ihm gegenüber leiten lassen (Senat, Urteil vom 2.7.2014 - 2 LB 376/12 -, juris, u. v. 9.9.2015 - 2 LB 169/14 -, juris, VGH BW, Beschl. v. 3.7.2012 - 9 S 2189/11 -, juris, Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage, Rdnr. 338 f.).

    Es soll vielmehr auch verhindert werden, dass der betroffene Prüfling, indem er in Kenntnis des Verfahrensmangels zunächst die Prüfung fortsetzt und das Prüfungsergebnis abwartet, sich mit einer späteren Rüge eine zusätzliche Prüfungschance verschafft, die ihm im Verhältnis zu den anderen Prüflingen nicht zusteht und ihnen gegenüber das Gebot der Chancengleichheit verletzen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 6.8.2014 - 2 LA 451/13 -, juris, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 3.7.2012 - 9 S 2189/11 -, VBlBW 2013, 97).

  • OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 LA 451/13

    Darlegung; Berufungszulassungsverfahren; Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16
    Es soll vielmehr auch verhindert werden, dass der betroffene Prüfling, indem er in Kenntnis des Verfahrensmangels zunächst die Prüfung fortsetzt und das Prüfungsergebnis abwartet, sich mit einer späteren Rüge eine zusätzliche Prüfungschance verschafft, die ihm im Verhältnis zu den anderen Prüflingen nicht zusteht und ihnen gegenüber das Gebot der Chancengleichheit verletzen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 6.8.2014 - 2 LA 451/13 -, juris, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 3.7.2012 - 9 S 2189/11 -, VBlBW 2013, 97).
  • BVerwG, 11.07.1996 - 6 B 22.96

    Prüfungsrecht: Überprüfung des Zusatzpunktes bei Neubescheidung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16
    Vielmehr kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass auch ein in diesem Fall oder in vergleichbaren Fällen mit der Abnahme der Prüfung betrauter Prüfer zu einer selbständigen, eigenverantwortlichen und unvoreingenommenen Bewertung bereit und auch fähig ist (vgl. auch zu der ähnliche Fragen aufwerfenden Konstellation der Neubewertung von Prüfungsleistungen: BVerwG, Urt. v. 9.12.1992 - 6 C 3.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307, v. 24.2.1993 - 6 C 38/92 -, NVwZ 1993, 686, v. 30.6.1994 - 6 C 4.93 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 334, u. v. 30.1.1995 - 6 C 1.92 -, NVwZ 1995, 788, Beschl. v. 11.7.1996 - 6 B 22/96 -, DVBl 1996, 1373, sowie BVerwG, Urt. v. 10.10.2002 - 6 C 7.02 -, NJW 2003, 1063: "Vielmehr darf der Normgeber grundsätzlich von dem Bild des Prüfers ausgehen, der zu einer selbständigen, eigenverantwortlichen Bewertung fähig und bereit ist (...).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 6 C 4.93

    Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bei Einwendungen gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16
    Vielmehr kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass auch ein in diesem Fall oder in vergleichbaren Fällen mit der Abnahme der Prüfung betrauter Prüfer zu einer selbständigen, eigenverantwortlichen und unvoreingenommenen Bewertung bereit und auch fähig ist (vgl. auch zu der ähnliche Fragen aufwerfenden Konstellation der Neubewertung von Prüfungsleistungen: BVerwG, Urt. v. 9.12.1992 - 6 C 3.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307, v. 24.2.1993 - 6 C 38/92 -, NVwZ 1993, 686, v. 30.6.1994 - 6 C 4.93 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 334, u. v. 30.1.1995 - 6 C 1.92 -, NVwZ 1995, 788, Beschl. v. 11.7.1996 - 6 B 22/96 -, DVBl 1996, 1373, sowie BVerwG, Urt. v. 10.10.2002 - 6 C 7.02 -, NJW 2003, 1063: "Vielmehr darf der Normgeber grundsätzlich von dem Bild des Prüfers ausgehen, der zu einer selbständigen, eigenverantwortlichen Bewertung fähig und bereit ist (...).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2014 - 2 LA 118/14
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16
    Eine solche grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 2.8.2014 - 2 LA 118/14 -, juris Rn. 40).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16
    Vielmehr kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass auch ein in diesem Fall oder in vergleichbaren Fällen mit der Abnahme der Prüfung betrauter Prüfer zu einer selbständigen, eigenverantwortlichen und unvoreingenommenen Bewertung bereit und auch fähig ist (vgl. auch zu der ähnliche Fragen aufwerfenden Konstellation der Neubewertung von Prüfungsleistungen: BVerwG, Urt. v. 9.12.1992 - 6 C 3.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307, v. 24.2.1993 - 6 C 38/92 -, NVwZ 1993, 686, v. 30.6.1994 - 6 C 4.93 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 334, u. v. 30.1.1995 - 6 C 1.92 -, NVwZ 1995, 788, Beschl. v. 11.7.1996 - 6 B 22/96 -, DVBl 1996, 1373, sowie BVerwG, Urt. v. 10.10.2002 - 6 C 7.02 -, NJW 2003, 1063: "Vielmehr darf der Normgeber grundsätzlich von dem Bild des Prüfers ausgehen, der zu einer selbständigen, eigenverantwortlichen Bewertung fähig und bereit ist (...).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nicht erst gegeben, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, sondern bereits dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634, Beschl. d. 2. K. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546, vgl. Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862

    Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab; Staatsgerichtshof; Rückwirkung von Gesetzen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16
    Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass ein bereits mit der Erstprüfung befasster Prüfer bei einer späteren Prüfung regelmäßig voreingenommen ist; vielmehr müssen darüber hinaus im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die objektiv die Besorgnis rechtfertigen, dass dieser Prüfer die Leistungen des Prüflings in der Wiederholungsprüfung nicht mit der gebotenen Distanz und Unvoreingenommenheit bewerten wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.1983 - 7 B 25.82 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 173, OVG Saarlouis, Beschl. v. 26.1.2011 - 3 A 238/10 -, juris, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.4.1989 - 9 S 1978/88 -, DVBl 1989, 1199, Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschl. v. 23.5.1979 - P.St. 862 -, juris, Niehues/Fischer/ Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage, Rdnr. 346).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1989 - 9 S 1978/88

    Prüfungsrecht: Zweiter Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16
    Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass ein bereits mit der Erstprüfung befasster Prüfer bei einer späteren Prüfung regelmäßig voreingenommen ist; vielmehr müssen darüber hinaus im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die objektiv die Besorgnis rechtfertigen, dass dieser Prüfer die Leistungen des Prüflings in der Wiederholungsprüfung nicht mit der gebotenen Distanz und Unvoreingenommenheit bewerten wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.1983 - 7 B 25.82 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 173, OVG Saarlouis, Beschl. v. 26.1.2011 - 3 A 238/10 -, juris, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.4.1989 - 9 S 1978/88 -, DVBl 1989, 1199, Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschl. v. 23.5.1979 - P.St. 862 -, juris, Niehues/Fischer/ Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage, Rdnr. 346).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris).
  • OVG Saarland, 26.01.2011 - 3 A 238/10

    Zulassung zur Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt Primarstufe/Sekundarstufe I

  • BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92

    Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen bei einer

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 LB 169/14

    Aufgabenstellung; Beeinflussung; Befangenheit; Einflussnahme; Einzelbewertung;

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung;

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2014 - 2 LB 376/12

    Beurteilungsspielraum; Prüfungsrecht; Befangenheit; Prüfer; Bewertungsspielraum;

  • BVerwG, 13.04.1983 - 7 B 25.82

    Prüfungsrechtlicher Beurteilungsspielraum - Rechtmäßigkeit des Staffindens der

  • VG Magdeburg, 29.11.2023 - 7 A 279/22

    Ablehnung einer Dissertation bei formell rechtswidriger Prüfungskommission

    Dies ist objektiv, wenngleich aus dem Blickwinkel eines Prüflings zu beurteilen, d. h. wie ein "verständiger Prüfling" in der gegebenen Situation das Verhalten oder die Bemerkung des Prüfers verstehen darf (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.08.2016 - 2 LA 86/16 - zitiert nach juris, Rn. 4; Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, Rn. 338, 8.

    Dies ist objektiv, wenngleich aus dem Blickwinkel eines Prüflings zu beurteilen, d. h. wie ein "verständiger Prüfling" in der gegebenen Situation das Verhalten oder die Bemerkung des Prüfers verstehen darf (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.08.2016 - 2 LA 86/16 - zitiert nach juris, Rn. 4; Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, Rn. 338, 8.

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2021 - 2 LB 63/21

    Ergänzungsvorbereitungsdienst; Lehramtsprüfung; Prüferanzahl; Prüferkontinuität;

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn etwa die Befangenheit von Mitgliedern des Prüfungsausschusses im Raum steht (vgl. hierzu etwa Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 2 LA 86/16 -, juris Rn. 10 f.; Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 336 ff. und Rn. 373).
  • VG Berlin, 28.08.2023 - 12 K 392.21
    Dies ist objektiv, wenngleich aus dem Blickwinkel eines Prüflings zu beurteilen, d. h. wie ein "verständiger Prüfling" in der gegebenen Situation das Verhalten oder die Bemerkung des Prüfers verstehen darf (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. August 2016 - 2 LA 86/16 - juris, Rn. 4; Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Auflage 2022, Rn. 338 m.w.N.).
  • VG Berlin, 19.02.2021 - 15 L 3.21
    Aus der Sicht eines vernünftigen Prüfungskandidaten muss also die nicht auf Mutmaßungen, sondern auf Tatsachen gründende Befürchtung gerechtfertigt erscheinen, der Prüfer werde die Prüfungsleistung nicht mit der gebotenen Distanz und sachlichen Neutralität beurteilen, sondern sich von seiner ablehnenden inneren Einstellung und von seinen persönlichen Vorbehalten ihm gegenüber leiten lassen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. August 2016 - 2 LA 86/16 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 9 S 2189/11 -, juris Rn. 28; Niehues/Fischer/Jeremias, PrüfungsR, 7. Auflage 2018, Rn. 338 m.w.N.).
  • VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    Dies ist objektiv, wenngleich aus dem Blickwinkel eines Prüflings zu beurteilen, d. h. wie ein "verständiger Prüfling" in der gegebenen Situation das Verhalten oder die Bemerkung des Prüfers verstehen darf (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. August 2016 - 2 LA 86/16 -, juris, Rn. 4; Niehues/Fischer/Jeremias, PrüfungsR, 7. Auflage 2018, Rn. 338 m.w.N.).
  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 760/17

    Erscheinungspflicht des Prüflings zur Staatsprüfung

    Für die Annahme einer Befangenheit des Prüfers müssen daher darüber hinaus im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die objektiv die Besorgnis rechtfertigen, dass dieser Prüfer die Leistungen des Prüflings nicht mit der gebotenen Distanz und Unvoreingenommenheit bewerten wird (vgl. zur Befangenheit eines Prüfers in der Wiederholungsprüfung: OVG Nds, Beschluss vom 17. August 2016 - 2 LA 86/16 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Berlin, 28.02.2022 - 12 K 546.18
    Aus der Sicht eines vernünftigen Prüflings muss also die nicht auf Mutmaßungen, sondern auf Tatsachen gründende Befürchtung gerechtfertigt erscheinen, der Prüfer werde sich von seiner ablehnenden inneren Einstellung und von seinen persönlichen Vorbehalten ihm gegenüber leiten lassen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. August 2016 - 2 LA 86/16 - juris Rn. 4; Niehues/ Fischer/ Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 338 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2023 - 2 ME 57/23

    Ausschussmitglieder; Erstprüfung; Prüfungsausschuss; Prüfungsverfahren;

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn etwa die Befangenheit von Mitgliedern des Prüfungsausschusses im Raum steht (vgl. hierzu etwa Senatsurt. v. 13.9.2021 - 2 LB 63/21 -, juris Rn. 36, Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 2 LA 86/16 -, juris Rn. 10 f.; Jeremias, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 336 ff. und Rn. 373).
  • VG Berlin, 12.01.2023 - 12 K 386.19

    Bachelorstudiengang Gehobener Polizeivollzugsdienst: Zusammensetzung des

    Dies ist objektiv, wenngleich aus dem Blickwinkel eines Prüflings zu beurteilen, d. h. wie ein "verständiger Prüfling" in der gegebenen Situation das Verhalten oder die Bemerkung des Prüfers verstehen darf (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. August 2016 - 2 LA 86/16 - juris, Rn. 4; Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Auflage 2018, Rn. 338 m.w.N.).
  • VG Berlin, 23.03.2021 - 12 K 228.19
    Aus der Sicht eines vernünftigen Prüflings muss also die nicht auf Mutmaßungen, sondern auf Tatsachen gründende Befürchtung gerechtfertigt erscheinen, der Prüfer werde sich von seiner ablehnenden inneren Einstellung und von seinen persönlichen Vorbehalten ihm gegenüber leiten lassen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. August 2016 - 2 LA 86/16 - juris Rn. 4; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 338 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3578
OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16 (https://dejure.org/2017,3578)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.02.2017 - 2 LA 86/16 (https://dejure.org/2017,3578)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 2 LA 86/16 (https://dejure.org/2017,3578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Entschädigungsansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung bis zum 08. November 2011; Anwendung des Grundsatzes der zeitnahen Geltendmachung auf den nicht normativ geregelten unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch i.R.d. Unionsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung der Entschädigungsansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung bis zum 08. November 2011; Anwendung des Grundsatzes der zeitnahen Geltendmachung auf den nicht normativ geregelten unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch i.R.d. Unionsrechts

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung der Entschädigungsansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung bis zum 08. November 2011; Anwendung des Grundsatzes der zeitnahen Geltendmachung auf den nicht normativ geregelten unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch i.R.d. Unionsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16
    Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch bedarf der vorherigen Geltendmachung (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 -, juris Rn. 26 f.).

    Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch bedarf, wie alle Ansprüche, deren Festsetzung und Zahlung sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, einer vorherigen Geltendmachung (BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 -, juris Rn. 26 f., zum beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch: BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 - juris Rn. 27).

    Zum anderen, muss sich der Dienstherr darauf verlassen können, nicht nachträglich, insbesondere noch nach Ablauf des Haushaltsjahres, mit unvorhersehbaren Zahlungsbegehren konfrontiert zu werden (BVerwG, Urteile vom 21. September 2006 - 2 C 7.06 -, juris Rn. 15, und vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 -, juris Rn. 28).

    Die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung ist im Interesse der Rechtssicherheit, die zugleich den Berechtigten und die Behörde schützt, mit diesen Vorgaben des Unionsrechts vereinbar (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 -, juris Rn. 30 f.).

    Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 - (juris LS 1, Rn. 25 ff.) entschieden, dass der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch erst ab dem Folgemonat der Antragstellung besteht.

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16
    Entschädigungsansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung nach § 15 Abs. 2 AGG müssen bis zum 8. November 2011 geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG; im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 -, juris LS 7, Rn. 51 ff.).

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Bundesgerichte (BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 -, juris LS 7, Rn. 51 ff; vom gleichen Tage - 2 C 3.13 -, juris Rn. 52; BAG, Urteil vom 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 -, juris Rn. 612; BGH, Urteil vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07 -, juris Rn. 15; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 A 1432/13 -, juris) darauf abgestellt, dass bei einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG mit der objektiven Klärung der Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidung zu laufen beginnt.

    So haben ebenfalls das Bundesverwaltungsgericht und andere Obergerichte mangels weiterer Anhaltspunkte eine Entschädigung in Höhe von 100 EUR für angemessen erachtet (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 -, juris Rn. 61-63; Hessischer VGH, Urteil vom 11. Mai 2016 - 1 A 1927/15 -, juris Rn. 60).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Bundesgerichte (BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 -, juris LS 7, Rn. 51 ff; vom gleichen Tage - 2 C 3.13 -, juris Rn. 52; BAG, Urteil vom 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 -, juris Rn. 612; BGH, Urteil vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07 -, juris Rn. 15; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 A 1432/13 -, juris) darauf abgestellt, dass bei einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG mit der objektiven Klärung der Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidung zu laufen beginnt.

    Dies ist nämlich erst dann der Fall, wenn die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Union offensichtlich verkannt wird (EuGH, Urteil vom 25. November 2010 - Rs.C-429/09, Fuß - Slg. 2010, I-12167 - Rn. 51 f m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 3.13 -, juris Rn. 29).

    Insoweit hat es im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Union dessen Voraussetzungen als erfüllt angesehen, nämlich dass gegen eine unionsrechtliche Norm verstoßen worden ist, die die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a. -, juris; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 3.13 -, juris Rn. 26).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16
    Insoweit hat es im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Union dessen Voraussetzungen als erfüllt angesehen, nämlich dass gegen eine unionsrechtliche Norm verstoßen worden ist, die die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a. -, juris; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 3.13 -, juris Rn. 26).

    Auch ist die Anwendung des Grundsatzes der zeitnahen Geltendmachung auf den nicht normativ geregelten unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch mit Unionsrecht vereinbar (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - RS. C-501/12 u.a.-, juris LS 5, Rn. 114 f.; BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 2 C 32.10 -, juris Rn. 20).

  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 1 A 1927/15
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16
    Denn ab diesem Zeitpunkt befindet sich derjenige, der die anspruchsbegründenden Tatsachen kennt, zugleich aber (aus welchen Gründen auch immer) noch keine subjektive Kenntnis von der erfolgten objektiven rechtlichen Klärung hat, in keiner wesentlich anderen Situation mehr als derjenige, der es bei gleichermaßen vorhandener Tatsachenkenntnis und bei einer von vornherein klaren Rechtslage aus subjektiver Rechtsunkenntnis heraus versäumt, rechtzeitig Klage zu erheben (BGH, Urteil vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 A 1432/13 -, juris Rn. 63; Hessischer VGH, Urteil vom 11. Mai 2016, - 1 A 1927/15 -, juris Rn. 56).

    So haben ebenfalls das Bundesverwaltungsgericht und andere Obergerichte mangels weiterer Anhaltspunkte eine Entschädigung in Höhe von 100 EUR für angemessen erachtet (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 -, juris Rn. 61-63; Hessischer VGH, Urteil vom 11. Mai 2016 - 1 A 1927/15 -, juris Rn. 60).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1432/13

    Geltendmachung einer altersdiskrimminierenden Wirkung der Bemessung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Bundesgerichte (BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 -, juris LS 7, Rn. 51 ff; vom gleichen Tage - 2 C 3.13 -, juris Rn. 52; BAG, Urteil vom 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 -, juris Rn. 612; BGH, Urteil vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07 -, juris Rn. 15; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 A 1432/13 -, juris) darauf abgestellt, dass bei einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG mit der objektiven Klärung der Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidung zu laufen beginnt.

    Denn ab diesem Zeitpunkt befindet sich derjenige, der die anspruchsbegründenden Tatsachen kennt, zugleich aber (aus welchen Gründen auch immer) noch keine subjektive Kenntnis von der erfolgten objektiven rechtlichen Klärung hat, in keiner wesentlich anderen Situation mehr als derjenige, der es bei gleichermaßen vorhandener Tatsachenkenntnis und bei einer von vornherein klaren Rechtslage aus subjektiver Rechtsunkenntnis heraus versäumt, rechtzeitig Klage zu erheben (BGH, Urteil vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 A 1432/13 -, juris Rn. 63; Hessischer VGH, Urteil vom 11. Mai 2016, - 1 A 1927/15 -, juris Rn. 56).

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Bundesgerichte (BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 -, juris LS 7, Rn. 51 ff; vom gleichen Tage - 2 C 3.13 -, juris Rn. 52; BAG, Urteil vom 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 -, juris Rn. 612; BGH, Urteil vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07 -, juris Rn. 15; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 A 1432/13 -, juris) darauf abgestellt, dass bei einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG mit der objektiven Klärung der Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidung zu laufen beginnt.

    Denn ab diesem Zeitpunkt befindet sich derjenige, der die anspruchsbegründenden Tatsachen kennt, zugleich aber (aus welchen Gründen auch immer) noch keine subjektive Kenntnis von der erfolgten objektiven rechtlichen Klärung hat, in keiner wesentlich anderen Situation mehr als derjenige, der es bei gleichermaßen vorhandener Tatsachenkenntnis und bei einer von vornherein klaren Rechtslage aus subjektiver Rechtsunkenntnis heraus versäumt, rechtzeitig Klage zu erheben (BGH, Urteil vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 A 1432/13 -, juris Rn. 63; Hessischer VGH, Urteil vom 11. Mai 2016, - 1 A 1927/15 -, juris Rn. 56).

  • VG Frankfurt/Main, 13.11.2015 - 9 K 2555/13

    Für die Bemessung der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG gilt § 287 Abs. 1 ZPO.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16
    Der insoweit vom Kläger zitierten anderen Sichtweise des Verwaltungsgerichtes Frankfurt a.M. (Urteil vom 13. November 2015 - 9 K 2555/13 F -) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16
    Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch bedarf, wie alle Ansprüche, deren Festsetzung und Zahlung sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, einer vorherigen Geltendmachung (BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 -, juris Rn. 26 f., zum beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch: BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10

    Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16
    Auch ist die Anwendung des Grundsatzes der zeitnahen Geltendmachung auf den nicht normativ geregelten unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch mit Unionsrecht vereinbar (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - RS. C-501/12 u.a.-, juris LS 5, Rn. 114 f.; BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 2 C 32.10 -, juris Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

  • EuGH, 21.12.2016 - C-327/15

    TDC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11

    Entschädigung und Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz;

  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2022 - 5 LC 208/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Ausschlussfrist; Begründungspflichten;

    Dem ist der erkennende Senat (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4.7.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 5.3.2018 - 5 LA 100/17 - Beschluss vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 6) ebenso wie andere Obergerichte (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 11.5.2016 - 1 A 1926/15 -, juris Rn. 43; Sächs. OVG, Beschluss vom 8.5.2018 - 2 A 350/16 -, juris Rn. 7; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 20.2.2017 - 2 LA 86/16 -, juris Rn. 14) gefolgt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 1 A 2493/15

    Zahlungsanspruch eines Beamten aus dem unionsrechtlichen Haftungsanspruch wegen

    So im Ergebnis BVerwG, Urteile vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 und 2 C 12.16 -, Pressemitteilung bei juris (zu Entschädigungsansprüchen wegen altersdiskriminierender Besoldung); ebenso BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 -, juris, Rn. 25 (zur rechtswidrigen Zuvielarbeit); Schl.-H. OVG, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 2 LA 86/16 -, juris, Rn. 19 (zu Entschädigungsansprüchen wegen altersdiskriminierender Besoldung).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Entschädigungsanspruch; rückwirkende

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte ist in Fallkonstellationen der hier vorliegenden Art maßgeblicher Zeitpunkt die in der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs vorgeschriebene Verkündung seines Urteils in Sachen Hennigs und Mai (- C 297/10 und C 298/10, Hennigs und Mai -, juris) am 8. September 2011, denn bereits aus diesem Urteil ergibt sich, dass ein mit den §§ 27 und 28 BBesG a. F. vergleichbares System zur Entlohnung von Beschäftigten unionsrechtswidrig ist und wegen des Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot Ausgleichsansprüche entstehen können (BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - BVerwG 2 C 15/17 -, juris Rn. 14; Urteil vom 6.4.2017 - BVerwG 2 C 20.15 -, juris Rn. 12 ff.; Urteil vom 20.5.2015 - BVerwG 2 A 9.13 -, juris Rn. 13; Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, a. a. O., Rn. 53; Nds. OVG, Beschluss vom 5.3.2018 - 5 LA 100/17 - Hess. VGH, Urteil vom 11.5.2016 - 1 A 1926/15 -, juris Rn. 43; Sächs. OVG, Beschluss vom 8.5.2018 - 2 A 350/16 -, juris Rn. 7; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 20.2.2017 - 2 LA 86/16 -, juris Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2018 - 2 LA 60/16

    Vergütung eines geleisteten Bereitschaftsdienstes nach dem unionsrechtlichen

    Diesen Ausführungen schließt der Senat sich an (so schon zur Erforderlichkeit der vorherigen Geltendmachung bei altersdiskriminierender Besoldung: Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2017 - 2 LA 86/16 -, juris, LS 2, Rn. 16 ff. und vom 15. September 2017 - 2 LB 85/17 -, juris, LS, Rn. 26 ff.).
  • VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.01021

    Kein Anspruch auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung

    Somit müssen Entschädigungsansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung nach § 15 Abs. 2 AGG für den Zeitraum bis 8. September 2011 bis zum 8. November 2011 geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014, a.a.O. juris LS 7, Rn. 51 ff.; OVG Schleswig Holstein, B.v. 20.2.2017, 2 LA 86/16).
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