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   OVG Schleswig-Holstein, 03.04.2014 - 2 LB 1/13   

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https://dejure.org/2014,13130
OVG Schleswig-Holstein, 03.04.2014 - 2 LB 1/13 (https://dejure.org/2014,13130)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.04.2014 - 2 LB 1/13 (https://dejure.org/2014,13130)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. April 2014 - 2 LB 1/13 (https://dejure.org/2014,13130)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 11 Abs 1 S 1 FeV, § 11 Abs 1 S 2 FeV, § 11 Abs 2 S 3 FeV, § 11 Abs 7 FeV, § 11 Abs 8 FeV
    Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei nachgewiesener jahrelangen Drogenabstinenz eines regelmäßigen Cannabiskonsumenten

  • verkehrslexikon.de

    Zur Fahreignung bei nachgewiesener jahrelangen Drogenabstinenz eines regelmäßigen Cannabiskonsumenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines gelegentlichen Cannabiskonsums durch gutachterlichen Nachweis der Abstinenz eines regelmäßigen Cannabiskonsumenten über ein Jahr; Ersterteilung einer Fahrerlaubnis nach vormaligem Cannabiskonsum

  • blutalkohol PDF, S. 331
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines gelegentlichen Cannabiskonsums durch gutachterlichen Nachweis der Abstinenz eines regelmäßigen Cannabiskonsumenten über ein Jahr; Ersterteilung einer Fahrerlaubnis nach vormaligem Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei nachgewiesener jahrelanger Drogenabstinenz

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis nach vormaligem Cannabiskonsum

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.04.2014 - 2 LB 1/13
    Weitere Eignungszweifel ergaben sich aus dem jugendlichen Alter der Klägerin zum Zeitpunkt des Konsums, da bei Jugendlichen in der Entwicklungsphase schon ein gelegentlicher Cannabiskonsum zu chronischen Leistungsbeeinträchtigungen führen kann (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 1 BvR 2062/96 - juris Rn. 44).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Fahrerlaubnisrelevanz gelegentlichen Cannabiskonsums (grundlegend; BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 ; Kammerbeschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378, vgl. auch BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 und vom 14. November 2013 - BVerwG 3 C 32.12 - juris Rn. 17) begründet der einmalige oder gelegentliche Cannabiskonsum für sich gesehen nicht den für die Anforderung eines Fahreignungsgutachtens hinreichenden Verdacht eines Fahreignungsmangels; denn dafür genügt nicht jeder Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines solchen Mangels hindeutet.

  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.04.2014 - 2 LB 1/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Fahrerlaubnisrelevanz gelegentlichen Cannabiskonsums (grundlegend; BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 ; Kammerbeschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378, vgl. auch BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 und vom 14. November 2013 - BVerwG 3 C 32.12 - juris Rn. 17) begründet der einmalige oder gelegentliche Cannabiskonsum für sich gesehen nicht den für die Anforderung eines Fahreignungsgutachtens hinreichenden Verdacht eines Fahreignungsmangels; denn dafür genügt nicht jeder Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines solchen Mangels hindeutet.

    Erst recht ist daher die Annahme fehlender Fahreignung allein wegen gelegentlichen Cannabiskonsums unverhältnismäßig (vgl. zum Ganzen BVerwG Urteil vom 14. November 2013 - BVerwG 3 C 32.12 - juris Rn. 16 f. zum Mischkonsum).

  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.04.2014 - 2 LB 1/13
    Daraus folgt, dass unter regelmäßiger Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.1 ein Konsum zu verstehen ist, der nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand als solcher und ohne das Hinzutreten weiterer Umstände im Regelfall die Fahreignung ausschließt (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2009 - BVerwG 3 C 1.08 - BVerwGE 133, 186 ff., juris Rn. 15).

    Eine regelmäßige Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis- Verordnung liegt jedenfalls dann vor, wenn täglich oder nahezu täglich Cannabis konsumiert wird (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2009 a.a.O. juris Rn. 14).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11

    Bodenabfertigungsdienste; Bodenabfertigung; Flughafen; Flugplatz; Ausschreibung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.04.2014 - 2 LB 1/13
    Selbst wenn man aber diese Umstände nicht für ausreichend hielte, wäre angesichts feststehenden Eignungsmangels ohnehin nur die Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis in Betracht gekommen (vgl. zum Ganzen die ähnliche Argumentation des BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - BVerwG 3 C 32.11 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.04.2014 - 2 LB 1/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Fahrerlaubnisrelevanz gelegentlichen Cannabiskonsums (grundlegend; BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 ; Kammerbeschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378, vgl. auch BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 und vom 14. November 2013 - BVerwG 3 C 32.12 - juris Rn. 17) begründet der einmalige oder gelegentliche Cannabiskonsum für sich gesehen nicht den für die Anforderung eines Fahreignungsgutachtens hinreichenden Verdacht eines Fahreignungsmangels; denn dafür genügt nicht jeder Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines solchen Mangels hindeutet.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.04.2014 - 2 LB 1/13
    Zwingt diese Vorschrift zur Anordnung einer Begutachtung des Fahrerlaubnisbewerbers, so darf die Behörde die Fahrerlaubnis nur dann erteilen, wenn ein positives Gutachten zur Ausräumung der Eignungszweifel vorgelegt wurde (OVG Greifswald, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 1 M 123/12 - juris Rn. 5; vgl. zum Ganzen auch VGH Mannheim, Urteil vom 15. Juni 2012 - 10 S 452/10 -, VBlBW 2013, 19 - zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 23.02.2010 - 11 CE 09.2812

    Abgelehnte Neuerteilung einer Fahrerlaubnis im Wege einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.04.2014 - 2 LB 1/13
    Solange aber Eignungszweifel vorliegen, aufgrund derer die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens gerechtfertigt ist, besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (vgl. OVG Greifswald a.a.O. Rn. 6, VGH Mannheim a.a.O.; VGH München, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 11 CE 09.2812 -, juris).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.04.2014 - 2 LB 1/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Fahrerlaubnisrelevanz gelegentlichen Cannabiskonsums (grundlegend; BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 ; Kammerbeschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378, vgl. auch BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 und vom 14. November 2013 - BVerwG 3 C 32.12 - juris Rn. 17) begründet der einmalige oder gelegentliche Cannabiskonsum für sich gesehen nicht den für die Anforderung eines Fahreignungsgutachtens hinreichenden Verdacht eines Fahreignungsmangels; denn dafür genügt nicht jeder Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines solchen Mangels hindeutet.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.05.2013 - 1 M 123/12

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis: Folgen fehlerhafter Aktenübersendung an

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.04.2014 - 2 LB 1/13
    Zwingt diese Vorschrift zur Anordnung einer Begutachtung des Fahrerlaubnisbewerbers, so darf die Behörde die Fahrerlaubnis nur dann erteilen, wenn ein positives Gutachten zur Ausräumung der Eignungszweifel vorgelegt wurde (OVG Greifswald, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 1 M 123/12 - juris Rn. 5; vgl. zum Ganzen auch VGH Mannheim, Urteil vom 15. Juni 2012 - 10 S 452/10 -, VBlBW 2013, 19 - zitiert nach juris).
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