Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2017 - 2 LB 22/13 |
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Beurteilungspegel von 70 dB(A) oder mehr am Tage und 60 dB(A) oder mehr in der Nacht als unzumutbare Lärmbeeinträchtigung i.R.d. Wertung der Einzelfallbetrachtung; Orientierung an den Lärmwerten als aussagekräftig durch Anwendung des nach dieser Verordnung vorgesehenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beurteilungspegel von 70 dB(A) oder mehr am Tage und 60 dB(A) oder mehr in der Nacht als unzumutbare Lärmbeeinträchtigung i.R.d. Wertung der Einzelfallbetrachtung; Orientierung an den Lärmwerten als aussagekräftig durch Anwendung des nach dieser Verordnung vorgesehenen ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 07.08.2012 - 3 A 179/11
- OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2017 - 2 LB 22/13
- BVerwG, 07.01.2019 - 7 B 16.18
- OVG Schleswig-Holstein, 02.01.2020 - 5 O 5/19
Wird zitiert von ... (15)
- VGH Bayern, 23.03.2022 - 11 ZB 20.2082
Verkehrsrechtliche Anordnung, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf einer …
Zwar schließen weder diese Verkehrsfunktion noch der Umstand, dass die beklagte Lärmbelästigung durch die funktionsgerechte Nutzung der Straße ausgelöst wird, eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h von vornherein aus (…vgl. VGH BW, U.v. 17.7.2018 - 10 S 2449/17 - NVwZ-RR 2019, 21 = juris Rn. 33, 35;… OVG NW, B.v. 1.6.2005 - 8 A 2350/04 - UPR 2006, 307 = juris Rn. 71;… SächsOVG, U.v. 19.3.2020 - 1 A 655/17 - juris Rn. 36 ff.;… HessVGH, U.v. 19.2.2014 - 2 A 1465/13 - juris Rn. 26; OVG SH, U.v. 9.11.2017 - 2 LB 22/13 - juris Rn. 126). - BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16
Abstraktionsprinzip; Begründungsanforderungen; Bemessungsfaktoren; …
Der am 15. Dezember 2015 vom Präsidium des Oberverwaltungsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2016 regelte die Verteilung der anhängigen Streitsachen auf die Senate wie folgt: "Der zu Beginn des Geschäftsjahres zuständige Senat übernimmt jeweils die anhängigen Verfahren mit Ausnahme der Verfahren 2 LB 22/13; 4 LB 21/15, 4 LB 22/15 und aus dem Sachgebiet 'Sonstiges' (Sachgebietsnummer 17 00); diese verbleiben in den bisherigen Senaten." (S. 18, Ziffer V, zweiter Absatz).Nach der Auskunft der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts vom 2. Februar 2018 zur Jahresgeschäftsverteilung 2016 hatte das Präsidium beschlossen, die umverteilten Verfahren aus dem 3. Senat - sofern noch nicht erledigt - in der Zuständigkeit des 4. Senats (4 LB 21/15 und 4 LB 22/15) bzw. des 2. Senats (2 LB 22/13) zu belassen, weil sie weitgehend gefördert gewesen seien und ihre Rückverteilung in den 3. Senat nicht nur die mit der Umverteilung bewirkte Entlastung zunichte gemacht hätte, sondern auch nicht absehbar gewesen wäre, wann die Verfahren dort einer Erledigung hätten zugeführt werden können.
- OVG Schleswig-Holstein, 01.04.2020 - 5 LA 1/19
Zur Reichweite subjektiver Beteiligungsrechte des Bürgers bei der …
Ein pauschaler Verweis auf den drittschützenden Charakter der Normen des Bundesimmissionsschutzgesetzes genügt hier insbesondere deshalb nicht, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus den hier einschlägigen Normen des sechsten Teils des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Regelung der Lärmminderungsplanung (§§ 47a bis 47f) sich zwar Pflichten der zuständigen Behörden zur Erarbeitung von Lärmkarten und zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen ergeben, jedoch keine Schutzansprüche einzelner Immissionsbetroffener (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 9 A 20.11 -, juris Rn. 30; sowie die in einem Parallelverfahren des Klägers ergangene Entscheidungen des OVG Schleswig, Urteil vom 9. November 2017 - 2 LB 22/13 -, Rn. 138ff. und des BVerwG…, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 7 B 16.18 -, Rn. 10; sowie zuletzt BVerwG…, Urteil vom 28. November 2019 - 7 C 2.18 -, Rn. 17, alle zitiert nach juris).Der Kläger trägt vielmehr vor, dass seine Klage darauf abziele, eine proaktive, richtlinienkonforme Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Umweltinformationen durchzusetzen, um durch die hierdurch erlangten Erkenntnisse die Voraussetzungen für die Durchsetzung planunabhängiger Lärmminderungsmaßnahmen im Hauptsacheverfahren 2 LB 22/13 zu verbessern.
Die Vorschriften begründen aber keinen Anspruch des Klägers gegenüber der Beklagten, der Gegenstand eines Leistungsbegehrens und damit auch nicht eines (Fortsetzungs-)Festellungsbegehrens sein könnte (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 9. November 2017 - 2 LB 22/13 -, juris Rn. 138ff. und nachgehend: BVerwG…, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 7 B 16/18 -, Rn. 10 sowie BVerwG…, Urteil vom 29. November 2019 - 7 C 2.18 -, Rn. 26, alle zitiert nach juris).
Soweit der Kläger rügt (vgl. Antragsbegründung vom 27. Januar 2016 unter V, S. 20 bis 24), die Bundesrepublik Deutschland sei der Verpflichtung zur Festlegung von Grenzwerten und zur Priorisierung von Lärmminderungsmaßnahmen für eine richtlinienkonforme Anwendung im nationalen Recht überhaupt nicht nachgekommen und ihm erwüchsen daher direkt aus der Umgebungslärmrichtlinie sowohl Schutz- und Abwehrrechte als auch Leistungsrechte, übersieht er, dass auch die Umgebungslärmrichtlinie keine subjektiven Rechte begründet (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 9. November 2017 - 2 LB 22/13 -, juris Rn. 141. und nachgehend: BVerwG…, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 7 B 16.18 -, Rn. 10).
- BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 46.16
Gebührenerhebung für die Durchführung von amtlichen Schlachttieruntersuchungen …
Der am 15. Dezember 2015 vom Präsidium des Oberverwaltungsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2016 regelte die Verteilung der anhängigen Streitsachen auf die Senate wie folgt: "Der zu Beginn des Geschäftsjahres zuständige Senat übernimmt jeweils die anhängigen Verfahren mit Ausnahme der Verfahren 2 LB 22/13; 4 LB 21/15, 4 LB 22/15 und aus dem Sachgebiet 'Sonstiges' (Sachgebietsnummer 17 00); diese verbleiben in den bisherigen Senaten." (S. 18, Ziffer V, zweiter Absatz).Nach der Auskunft der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts vom 2. Februar 2018 zur Jahresgeschäftsverteilung 2016 hatte das Präsidium beschlossen, die umverteilten Verfahren aus dem 3. Senat - sofern noch nicht erledigt - in der Zuständigkeit des 4. Senats (4 LB 21/15 und 4 LB 22/15) bzw. des 2. Senats (2 LB 22/13) zu belassen, weil sie weitgehend gefördert gewesen seien und ihre Rückverteilung in den 3. Senat nicht nur die mit der Umverteilung bewirkte Entlastung zunichte gemacht hätte, sondern auch nicht absehbar gewesen wäre, wann die Verfahren dort einer Erledigung hätten zugeführt werden können.
- VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18
Zur Rechtmäßigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Schutzes …
Als Orientierungspunkte können zudem die Immissionsgrenzwerte aus § 2 Abs. 1 Verkehrslärmschutzverordnung dienen (…BayVGH, Beschl. v. 06.07.2020 - 11 ZB 18.1840 -, juris Rn. 25 …und Urt. v. 12.04.2016 - 11 B 15.2180 -, juris Rn. 22;… OVG NRW, Urt. v. 21.01.2003 - 8 A 4230/01 -, juris Rn. 10 ff.; OVG SH, Urt. v. 09.11.2017 - 2 LB 22/13 -, juris Rn. 107 ff.;… Will, in: BeckOK StVR, 11.Eine Unterschreitung dieser Immissionsgrenzwerte aus § 2 Abs. 1 Verkehrslärmschutzverordnung ist danach jedenfalls ein Indiz dafür, dass die Lärmbelastung auch die Zumutbarkeitsschwelle in straßenverkehrsrechtlicher Hinsicht nicht erreicht (BayVGH, Urt. v. 12.04.2016 - 11 B 15.2180 -, juris Rn. 22
…und Urt. v. 21.03.2012 - 11 B 10.1657 - juris Rn. 28; OVG SH, Urt. v. 09.11.2017 - 2 LB 22/13 -, juris Rn. 107).Eine Orientierung an den Lärmwerten des § 2 Abs. 1 Verkehrslärmschutzverordnung ist jedoch nur dann aussagekräftig, wenn zur Ermittlung der Lärmbelastung das nach dieser Verordnung vorgesehene Berechnungsverfahren angewendet wurde (OVG SH, Urt. v. 09.11.2017 - 2 LB 22/13 -, juris Rn. 107).
- VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1840
Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und …
Es genügt, wenn der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss (…BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 = juris Rn. 13;… B.v. 7.1.2019 - 7 B 16.18 - juris Rn. 15 a.E.;… BayVGH, U.v. 12.4.2016 - 11 B 15.2180 - juris Rn. 21;… U.v. 21.3.2012 - 11 B 10.1657 - juris Rn. 25;… B.v. 11.5.1999 - 11 B 97.695 - juris Rn. 27; OVG SH, U.v. 9.11.2017 - 2 LB 22/13 - juris Rn. 102;… OVG NW, B.v. 28.3.2018 - 8 A 1247/16 - juris Rn. 30). - OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 1 N 104.17
Anspruch auf Einführung verkehrsbeschränkender Maßnahmen; ermessensfehlerfreie …
Selbst bei Überschreiten der im Fall des Klägers gemessenen Lärmimmissionen nimmt die obergerichtliche Rechtsprechung regelmäßig nur eine Verpflichtung der Behörde zur fehlerfreien Ermessensausübung an, nicht aber eine Ermessensreduzierung "auf Null", die zum Ergreifen konkreter Verkehrsbeschränkungen bzw. einer entsprechenden gerichtlichen Verpflichtung führen könnte (vgl. bereits BVerwG…, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234-241, juris Rn. 12 ff. ; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2013 - OVG 1 S 41.13 - [n.v.] BA, S. 3 f.; OVG Bautzen…, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 3 B 23/09 - juris Rn. 2 ff. ; VGH München…, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 11 CE 08.745 u.a. - juris Rn. 19; OVG Münster…, Urteil vom 1. Juni 2005 - 8 A 2350/04 - juris Rn. 34; grundsätzlich auch OVG Schleswig, Urteil vom 9. November 2017 - 2 LB 22/13 - juris Rn. 131 ff. , jeweils m.w.N.).Unabhängig davon scheidet bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen eine Ermessensreduzierung "auf Null" in der Regel - wie auch hier - aus, weil die Behörde eine Gesamtschau bzw. Gesamtbilanz vorzunehmen hat (vgl. nur OVG Schleswig, Urteil vom 9. November 2017, a.a.O., juris Rn. 136; OVG Münster…, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 11 A 1648/06 - juris Rn. 30).
- OVG Schleswig-Holstein, 02.01.2020 - 5 O 5/19
Erinnerung gegen den Ansatz von Sachverständigenkosten
In dem Ausgangsverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Az. 2 LB 22/13) begehrte der Kläger von der Beklagten verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dem Verkehrsstreckenabschnitt der B 76 vor seiner Wohnanlage, ... in . - VGH Bayern, 07.07.2021 - 11 ZB 19.749
Verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung - Berufungszulassung
Es genügt, wenn der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss (…BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 = juris Rn. 13;… B.v. 7.1.2019 - 7 B 16.18 - juris Rn. 15 a.E.;… BayVGH, U.v. 12.4.2016 - 11 B 15.2180 - juris Rn. 21; OVG SH, U.v. 9.11.2017 - 2 LB 22/13 - juris Rn. 102;… OVG NW, B.v. 28.3.2018 - 8 A 1247/16 - juris Rn. 30). - VG Berlin, 01.02.2019 - 11 K 394.18
Verkehrsbeschränkende Maßnahmen in einem Wohngebiet wegen Überschreitung der …
Ob sich das Entschließungsermessen deshalb auf Null reduziert, die Behörde in einem solchen Fall zum Schutz der Anwohner gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO einschreiten muss, ist streitig (dies bejahend OVG Schleswig, Urteil vom 9. November 2017 - 2 LB 22/13 -, juris, Rn. 105; VG Oldenburg…, Urteil vom 13. Juni 2014 - 7 A 7110/13 -, juris, Rn. 115; a.A. OVG Münster…, Urteil vom 21. Januar 2003 - 8 A 4230/01 -, juris Rn. 16). - VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1843
Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2019 - 7 A 11622/18
Voraussetzungen für die Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen zum Schutz vor …
- VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1842
Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und …
- VG Schleswig, 02.07.2019 - 6 B 23/19
Immissionsschutzrecht
- VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 180/17
Abwassergebühr