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   OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2016 - 2 LB 25/15   

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https://dejure.org/2016,13799
OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2016 - 2 LB 25/15 (https://dejure.org/2016,13799)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.04.2016 - 2 LB 25/15 (https://dejure.org/2016,13799)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. April 2016 - 2 LB 25/15 (https://dejure.org/2016,13799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 14 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 26 BestattG SL 2003
    Übergang des Grabnutzungsrechts auf Rechtsnachfolger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Satzungsregelung zum Übergang des Grabnutzungsrechts auf einen bestimmten Familienangehörigen bei Versterben des Inhabers des Grabnutzungsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 14
    Bestattungsrecht; Rechtsnachfolge; Grabnutzungsrecht; familienrechtliches Modell

  • rechtsportal.de

    Satzungsregelung zum Übergang des Grabnutzungsrechts auf einen bestimmten Familienangehörigen bei Versterben des Inhabers des Grabnutzungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grabnutzungsrecht - und sein Übergang auf den Rechtsnachfolger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regelung zum Übergang des Grabnutzungsrechts in einer Friedhofssatzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 24.11.1995 - 8 L 216/94

    Friedhof; Friedhofssatzung; Rechtsnachfolge an Nutzungsrechten; Wahlgrab;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2016 - 2 LB 25/15
    Denn das Grabnutzungsrecht unterliegt nicht unmittelbar dem bürgerlichen Erbrecht (OVG Lüneburg, Urteil vom 24.11.1995 - 8 L 216/94 -, NdsRpfl 1996, 131 = NdsVBl 1996, 135 = NVwZ 1996, 811 = KirchE 33, 522).

    Damit kann auch das Ziel verfolgt werden, dass gewährleistet bleibt, dass das Nutzungsrecht nicht ohne seine Mitwirkung übertragen werden kann, so dass er an dem Übertragungsvorgang jeweils rechtzeitig zu beteiligen ist und er die Gelegenheit erhält, das Entstehen unklarer Rechtsverhältnisse zu verhindern (OVG Lüneburg, Urteil vom 24.11.1995 - 8 L 216/94 -, a.a.O.) Der Friedhofsträger darf deshalb in seiner Friedhofssatzung die Rechtsnachfolge an einem Nutzungsrecht beim Tode des Nutzungsberechtigten abweichend vom Erbrecht regeln (BVerwG Urt. v. 12.06.1992 - 7 C 3.91 -, Buchholz 316 § 57 VwVfG Nr. 2 = DVBl 1992, 1295 NJW 1992, 2908 = BayVBl 1993, 88 = ZevKR 39, 9).

    Dabei kann er sich entweder an den erbrechtlichen Vorschriften orientieren oder an einer anderen zweckmäßigen Rangfolge (OVG Lüneburg, Urteil vom 24.11.1995 - 8 L 216/94 -, a.a.O., ebenso BVerwG Urt. v. 12.06.1992 - 7 C 3.91 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2014 - 2 LB 6/14

    Übertragung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2016 - 2 LB 25/15
    Eine solche Zustimmung kann sowohl in der Entgegennahme der Urkunde über das Grabnutzungsrecht als auch in der Entgegennahme des Gebührenbescheides gesehen werden (Senatsurteil vom 21.11.2014 - 2 LB 6/14 -, juris).

    § 16 Abs. 4 enthält eine reine Formvorschrift (Senatsurteil vom 21.11.2014 - 2 LB 6/14 - a.a.O.) und kann daher der Begründung eines Nutzungsrechtes nicht entgegenstehen.

  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 3.91

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Schriftformerfordernis - Analoge Anwendung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2016 - 2 LB 25/15
    Damit kann auch das Ziel verfolgt werden, dass gewährleistet bleibt, dass das Nutzungsrecht nicht ohne seine Mitwirkung übertragen werden kann, so dass er an dem Übertragungsvorgang jeweils rechtzeitig zu beteiligen ist und er die Gelegenheit erhält, das Entstehen unklarer Rechtsverhältnisse zu verhindern (OVG Lüneburg, Urteil vom 24.11.1995 - 8 L 216/94 -, a.a.O.) Der Friedhofsträger darf deshalb in seiner Friedhofssatzung die Rechtsnachfolge an einem Nutzungsrecht beim Tode des Nutzungsberechtigten abweichend vom Erbrecht regeln (BVerwG Urt. v. 12.06.1992 - 7 C 3.91 -, Buchholz 316 § 57 VwVfG Nr. 2 = DVBl 1992, 1295 NJW 1992, 2908 = BayVBl 1993, 88 = ZevKR 39, 9).

    Dabei kann er sich entweder an den erbrechtlichen Vorschriften orientieren oder an einer anderen zweckmäßigen Rangfolge (OVG Lüneburg, Urteil vom 24.11.1995 - 8 L 216/94 -, a.a.O., ebenso BVerwG Urt. v. 12.06.1992 - 7 C 3.91 -, a.a.O.).

  • BFH, 22.01.2020 - II R 41/17

    Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten

    Die Zustimmung zum Übergang des Grabnutzungsrechts kann z.B. in der Entgegennahme der darüber ausgestellten Urkunde gesehen werden (Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.04.2016 - 2 LB 25/15, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2016, 409, Rz 70).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2016 - 19 A 2345/15

    Vereinbarkeit der Regelung einer Friedhofssatzung über den Übergang eines

    Die Regelung einer Friedhofssatzung, nach der ein Grabnutzungsrecht nur auf das älteste von mehreren Kindern des Verstorbenen übergeht, ist mit höherrangigem Recht vereinbar (Anschluss an OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. April 2016 - 2 LB 25/15 -, juris, Rdn. 58).

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 3.91 -, NJW 1992, 2908, juris, Rdn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 6. Juni 2016, a. a. O., Rdn. 13; Urteil vom 29. Mai 2009 - 19 A 1347/06 -, NWVBl. 2009, 438, juris, Rdn. 25; Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 19 A 15/03 -, S. 3 f. des Beschlussabdrucks; ebenso für das dortige Landesrecht: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. April 2016 - 2 LB 25/15 -, juris, Rdn. 61.

  • VG Würzburg, 23.01.2019 - W 2 K 18.1268

    Neuerwerb des Grabnutzungsrechts

    Insbesondere ist das in § 15 Abs. 7 Satz 2 FBS gewählte sog. "familienrechtliche Modell" mit dem Anciennitätsprinzip in § 15 Abs. 7 Satz 3 FBS als Leitmotiv bei der Nachfolgeregelung verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. OVG Schleswig-Holstein, U.v. 14.4.2016 - 2 LB 25/15 - juris Rn. 58).
  • VG Saarlouis, 25.03.2019 - 3 L 182/19

    Bestattungs- und Friedhofsrecht

    Bei dem hier in Rede stehenden, vom Antragsgegner am 02.10.1992 verliehenen(Vgl. Bl. 29 der Gerichtsakte), Grabnutzungsrecht an einem Reihengrab handelt es sich um ein subjektiv-öffentliches Sonderrecht, dass, da es nicht den Regelungen des bürgerlichen Erbrechts (§§ 1922 BGB ff.) unterworfen ist(Vgl. Weidlich in: Palandt, BGB, Kommentar, 78. Aufl., § 1922 Rn. 8; vgl. dazu auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.04.2016 -2 LB 25/15-, juris), allein in der Person des Rechtsinhabers (hier: Herr A. A.) besteht(Vgl. nur VG Magdeburg, Urteil vom 18.10.2013 -9 A 155/12-, sowie VG Bayreuth, Urteil vom 04.11.2004 -B 2 K 03.1884- m.w.N., juris).
  • VG Berlin, 07.07.2016 - 10 L 212.16

    Schengen-Visum zum Zwecke der Teilnahme an der Beisetzung

    11.2015 - III ZB 62/14 - Rz 12; OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 14.04.2016 - 2 LB 25/15 - Rz.59; jeweils zitiert nach juris).
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