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   OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 29/07   

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OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 29/07 (https://dejure.org/2007,9017)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.11.2007 - 2 LB 29/07 (https://dejure.org/2007,9017)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. November 2007 - 2 LB 29/07 (https://dejure.org/2007,9017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der Beschwer des Beklagten bei einer als unzulässig abgewiesenen Klage; Unterscheidung von durch einen Verwaltungsakt getroffenen Regelungen und deren Begründung bei Bescheiden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Begriff der "Vollziehung" ...

  • Judicialis

    BAföG § 27; ; VwGO § 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 27; VwGO § 80
    Beschwer, Suspensiveffekt eines Widerspruchs gegen einen Änderungsbescheid; Vermögen i.S.d § 27 BAföG; Kontoinhaberschaft: Ausbildungsförderung; Änderungsbescheid; Beschwer; Kontoinhaber; Suspensiveffekt; Vermögen; Vollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 11.06

    Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 29/07
    Vollzug ist nicht nur die Vollstreckung, sondern auch jede sonstige rechtliche oder tatsächliche Folgerung unmittelbar oder mittelbarer Art, die durch behördliches oder privates Handeln aus dem Verwaltungsakt gezogen wird und auf Verwirklichung des Inhalts des Verwaltungsaktes gerichtet ist (ebenso BVerwG, Urt. v. 17.04.1997 - 3 C 2.95 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 126; anders BVerwG, Urt. v. 21.06.2007 - 3 C 11.06 - ThürVBl 2007, 255).

    Entgegenstehender Ansicht ist das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. Juni 2007 (- 3 C 11.06 -, ThürVBl. 2007, 255).

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung zu den Folgerungen aus der Widerspruchseinlegung gegen den Bescheid vom 25.02.2005 vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.06.2007 (- 3 C 11.06 -, ThürVBl. 2007, 255) ab.

  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 29/07
    Soll nicht der Kontoinhaber, der in den Kontounterlagen eindeutig als solcher bezeichnet ist, sondern ein Dritter im Verhältnis zur Bank Rechte auf das Kontoguthaben haben, so muss sich dies aus den schriftlichen Kontounterlagen ergeben (wie BGH, Urt. v. 02.02.1994 - IV ZR 51/93 - NJW 1994, 931 = FamRZ 1994, 625).

    Soll nicht der Kontoinhaber, der in den Kontounterlagen eindeutig als solcher bezeichnet ist, sondern ein Dritter im Verhältnis zur Bank Rechte auf das Kontoguthaben haben, so muss sich dies aus den schriftlichen Kontounterlagen ergeben (BGH, Urt. v. 02.02.1994 - IV ZR 51/93 -, NJW 1994, 931 = FamRZ 1994, 625).

    Wer eine Bank anweist, einen Betrag aus seinem Vermögen einem bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, verliert mit der Ausführung dieser Weisung seine Rechte gegenüber der Bank in Bezug auf das Zugewendete und verschafft damit zugleich dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank aus der Gutschrift (BGH, Urt. v. 02.02.1994, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 2 LA 89/05

    Ausbildungsförderung, Härte, Rückforderung, Treuhandverhältnis, Vermögen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 29/07
    Aber auch wenn von einer treuhändischen Bindung des Vermögens der Klägerin auszugehen ist, so war dieses nicht im Sinne von § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG aus rechtlichen Gründen unverwertbar (Senatsbeschl. v. 29.11.2005 - 2 LA 89/05 - ebenso Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschl. v. 28.06.2007 - 4 LA 39/06 -).

    Auch wenn die Klägerin der festen Überzeugung gewesen sein mag, dass ihr das Vermögen ausbildungsrechtlich nicht zuzurechnen war, hätte sie die auf ihren Namen angelegten Konten angeben und dem Beklagten die Prüfung der Rechtsfrage überlassen müssen (vgl. Senatsbeschl. v. 29.11.2005 - 2 LA 89/05 -).

  • BVerwG, 17.04.1997 - 3 C 2.95

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Rechtsqualität der Bescheinigung über

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 29/07
    Vollzug ist nicht nur die Vollstreckung, sondern auch jede sonstige rechtliche oder tatsächliche Folgerung unmittelbar oder mittelbarer Art, die durch behördliches oder privates Handeln aus dem Verwaltungsakt gezogen wird und auf Verwirklichung des Inhalts des Verwaltungsaktes gerichtet ist (ebenso BVerwG, Urt. v. 17.04.1997 - 3 C 2.95 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 126; anders BVerwG, Urt. v. 21.06.2007 - 3 C 11.06 - ThürVBl 2007, 255).

    Der Senat sieht sich mit dieser Rechtsauffassung im Einklang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 1997 (- 3 C 2.95 -, Buchholz 451.512, MGVO Nr. 126 = BayVBl. 1998, 346 = RdL 1997, 278).

  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 29/07
    Ist es dem Auszubildenden objektiv mangels Offenlegung des Treuhandverhältnisses rechtlich und tatsächlich möglich, über das Vermögen zu verfügen, so ist es ihm als verwertbar zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.02.2000 - 5 B 182.99 -).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 29/07
    Dies ändere indes nichts an seiner Wirksamkeit, also daran, dass er die Wirksamkeit des geänderten beseitige und an dessen Stelle trete (unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 27.10.1982 - 3 C 6.82 -, E 66, 218).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2002 - L 12 AL 247/01

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 29/07
    Jedenfalls im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Gewährung von Sozialleistungen ist bei einer sogenannten verdeckten Treuhand das Treuhandvermögen dem Treuhänder zuzurechnen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.08.2002 - L 12 AL 247/01 - LSG RP, Urt. v. 24.02.2005 - L 1 AL 84/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 4 LA 39/06

    Wertpapierdepots als Vermögen m Sinne des § 27 Abs. 1

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 29/07
    Aber auch wenn von einer treuhändischen Bindung des Vermögens der Klägerin auszugehen ist, so war dieses nicht im Sinne von § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG aus rechtlichen Gründen unverwertbar (Senatsbeschl. v. 29.11.2005 - 2 LA 89/05 - ebenso Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschl. v. 28.06.2007 - 4 LA 39/06 -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - L 1 AL 84/03

    Auch nur treuhänderisch verwaltetes Vermögen ist eigenes Vermögen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 29/07
    Jedenfalls im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Gewährung von Sozialleistungen ist bei einer sogenannten verdeckten Treuhand das Treuhandvermögen dem Treuhänder zuzurechnen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.08.2002 - L 12 AL 247/01 - LSG RP, Urt. v. 24.02.2005 - L 1 AL 84/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2020 - L 19 AS 2035/19

    EU-Ausländer: Folgen der Verlustfeststellung

    Vor diesem Hintergrund zähle zur Vollziehung eines Verwaltungsaktes auch jede sonstige rechtliche oder tatsächliche Folgerung unmittelbarer oder mittelbarer Art, die durch behördliches oder privates Handeln aus dem Verwaltungsakt gezogen wird und auf Verwirklichung des Inhalts des Verwaltungsakts gerichtet sei (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.11.2007 - 2 LB 29/07 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 1 ZB 17.2319

    Nichtzulassung der Berufung: Nicht geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang

    Eine Darlegung der Ergebnisunrichtigkeit unter Auseinandersetzung mit den unterschiedlich vertretenen Auffassungen zu der Frage der Auswirkungen einer Aufhebung bzw. Widerrufs auf den ursprünglichen Verwaltungsakt (vgl. u.a. einerseits BVerwG, U.v. 21.6.2007 - 3 C 11.06 - BVerwGE 129, 66; andererseits OVG SH, U.v. 21.11.2007 - 2 LB 29/07 - juris Rn 47) ist nicht erfolgt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - 2 A 959/05

    Forderungen eines Auszubildenden als Vermögen im ausbildungsförderungsrechtlichen

    in diesem Sinne aber wohl OVG Saarl., Beschluss vom 23.2.2007 - 3 Y 13/06 - OVG Bremen, Urteil vom 21.2.2007 - 2 A 245/05 -,: Bay. VGH, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 12 BV 06.2105 -, FamRZ 2007, 1201, und vom 28.2.2007 - 12 ZB 06.2581 -, Schl.-H. OVG, Urteil vom 21.11.2007 - 2 LB 29/07 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - 2 A 1083/05

    Rücknahme des Bescheides über die Bewilligung von Ausbildungsförderung und

    vgl. in diesem Sinne aber wohl Oberverwaltungsgericht für das Saarland, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 3 Y 13/06 -, juris; Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 21. Februar 2007 - 2 A 245/05 -, juris: BayVGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2007 - 12 BV 06.2105 -, FamRZ 2007, 1201, und vom 28. Februar 2007 - 12 ZB 06.2581 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. November 2007 - 2 LB 29/07 -.
  • OLG Naumburg, 23.05.2013 - 8 WF 95/13

    Verfahrenskostenhilfe: Zumutbarkeit des Einsatzes des Bausparvermögens des

    Kontoinhaber ist danach derjenige, der im konkreten Einzelfall nach dem erkennbaren Willen des die Kontoeröffnung Beantragenden Gläubiger der Bank werden soll (vgl. BGH Urteil vom 02.02.1994 - IV ZR 51/93; OVG SchlH Urteil vom 21.11.2007 - 2 LB 29/07; Schinkels in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 328 BGB, Rdn. 48.).
  • SG Dortmund, 21.11.2019 - S 53 AS 4828/19
    Vor diesem Hintergrund zählt zur Vollziehung eines Verwaltungsaktes auch jede sonstige rechtliche oder tatsächliche Folgerung unmittelbarer oder mittelbarer Art, die durch behördliches oder privates Handeln aus dem Verwaltungsakt gezogen wird und auf Verwirklichung des Inhalts des Verwaltungsakts gerichtet ist (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.11.2007 - 2 LB 29/07 -, Rn. 48 - 49, m. w. N., zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 21.01.2008 - 15 A 42/07
    Jedenfalls im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Gewährung von Sozialleistungen sei bei einer sogenannten verdeckten Treuhand das Treuhandvermögen dem Treuhänder zuzurechnen (OVG Schleswig, Urteil vom 21.11.2007, 2 LB 29/07; so auch z.B. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.6.2007, 4 LA 39/06).
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