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   OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06   

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OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06 (https://dejure.org/2007,8122)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.10.2007 - 2 LB 34/06 (https://dejure.org/2007,8122)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 2 LB 34/06 (https://dejure.org/2007,8122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung im Hinblick auf die Kostenaufteilung und die Gebührenberechnung bei einer Mischkanalisation; Gebührenfähigkeit der Verwaltungsleistungskosten nach § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz ...

  • Judicialis

    KAG SH § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG SH § 6
    Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr; Personalkosten; Verwaltungsleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 9/00
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06
    Bei einer Mischkanalisation, die außer Schmutzwasser und Niederschlagswasser von den Anliegergrundstücken auch das Straßenoberflächenwasser ableitet, kann die technisch als eine Anlage erstellte Entwässerung bei der Ermittlung der gebührenfähigen Kosten zunächst als Einheit behandelt und erst im Rahmen der Verteilung der Kosten nach rechtlich getrennten Einrichtungen unterschieden werden, wenn gewährleistet ist, dass Kosten, die auf die Einrichtung Straßenentwässerung entfallen, nicht den Benutzern der gebührenpflichtigen Einrichtung angelastet werden (Abgrenzung zu 2 L 9/00, Urt. v. 17.1.2001):.

    Der dem § 6 KAG innewohnende Grundsatz, bei unterschiedlichen Leistungen einer Einrichtung die dadurch verursachten Kosten den jeweiligen Nutzern anzulasten, spricht dafür, bei den (kalkulatorischen) Kanalisationskosten analog zur Ermittlung des Aufwandes bei der Erhebung von Beiträgen vorzugehen (Senatsurt. v. 17.01.2001 - 2 L 9/00 -, Die Gemeinde 2002, 100 = NordÖR 2001, 307 = SchlHA 2001, 293).

    Gleichwohl ist dieser - systemgerechten - Methode der Vorzug zu geben (Senatsurt. v. 17.01.2001, a.a.O.) und die daraus folgende Kostenlast für die gebührenpflichtige Einrichtung als Obergrenze anzusehen, die bei Verwendung alternativen Rechenmethoden nicht überschritten werden darf (vgl. zur Zulässigkeit nachträglichen Abzugs der Kosten der Straßenentwässerung unter Verwendung kostenorientierter Erfahrungswerte ohne diese Begrenzung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.10.2004 - VBlBW 2005, 239, sowie Hinsen, a.a.O., m.w.N.).

    Ein Rechtsfehler in der Gebührenkalkulation käme insofern erst in Betracht, wenn bei der Schätzung wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben wären oder von wirklichkeitsfremden Überlegungen ausgegangen worden wäre (Urt. d. Senats v. 17.01.2001, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 07.02.1989 - 8 B 129.88

    Baugesetz - Entwässerungsgebühr - Gebührensätze - Sperrwirkung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06
    Es ist zwar konsequent am Einrichtungsbegriff orientiert und systemgerecht, aber nicht systemimmanent und - anders als im Beitragsrecht - auch nicht durch bundesrechtliche Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht aus § 128 Abs. 1 Nr. 2 BBauG (jetzt BauGB) abgeleitet hat (BVerwG, Beschl. v. 07.02.1989 - 8 B 129.88 -, KStZ 1989, 137; BayVGH, Beschl. v. 13.12.1990 - 23 N 88.2823 -, juris; Hinsen, Probleme der Kalkulation kommunaler Kanalbenutzungsgebühren in der Rechtsprechung des OVG NW, KStZ 1989, 221, 223), vorgegeben.

    In dem Zusammenhang werden dem Einrichtungsträger erhebliche Bewertungsspielräume zugebilligt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.02.1989, a.a.O.), etwa hinsichtlich der Frage, ob die Abschreibung nach dem Anschaffungs- bzw. Herstellungswert oder nach dem Wiederbeschaffungszeitwert des Anlagekapitals kalkuliert wird (§ 6 Abs. 2 Satz 5 KAG a.F.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2003 - 2 MB 33/03

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Wohneigentümers zu

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06
    Soweit es um die Straßenentwässerung geht, sind diese Anlagen Teil der Einrichtung Straße (Senatsurt. v. 12.07.2000 - 2 L 28/99 -, Die Gemeinde 2000, 234 = NordÖR 2000, 391), die darauf entfallenden Kosten bei der Ermittlung von Gebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung sind deswegen auszusondern (Senatsbeschl. v. 25.04.2003 - 2 MB 33/03 -, NordÖR 2004, 173).

    Dabei wird zunächst vernachlässigt, dass kalkulatorische Kosten wie Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals nur innerhalb der jeweiligen Einrichtung entstehen können und für die Straßenentwässerung allenfalls dann zu kalkulieren sind, wenn andere Träger der Straßenbaulast zu den Kosten herangezogen werden sollen (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 25.04.2003, a.a.O).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats führen die Unsicherheiten, die sich aus den in Rechtsprechung und Literatur bestehenden unterschiedlichen Auffassungen zur Frage der Gebührenfähigkeit von Kosten ergeben, dazu, dass nicht jede geringfügige Einbeziehung nicht gebührenfähiger Kosten die Nichtigkeit des Gebührensatzes zur Folge hat (Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351 = NVwZ-RR 2000, 102).

    Etwas anderes gilt hier nicht auf Grund fehlerhafter Kalkulation, etwa in der Weise, dass nicht einrichtungsbezogene Kosten bewusst zugeordnet oder Gewinn angestrebt worden wäre (vgl. dazu Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06
    Bei der Regenwasserkanalisation wird dabei eine Verteilung der Kostenmasse im Verhältnis 1 : 1 als regelmäßig angemessen angesehen (BVerwG, Urt. v. 09.12.1983 - 8 C 112.82 -, E 68, 249, 255).

    Das lässt zwar die Möglichkeit von Schätzungen bei der Zuordnung von Kosten im Falle der Erstellung von technischen Anlagen, die mehreren Einrichtungen im Rechtssinne dienen, zu (BVerwG, Urt. v. 09.12.1983, a.a.O., S. 254), schließt aber den Ansatz kalkulatorischer Kosten - im Sinne einer betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise - aus (vgl. Habermann in: Dewenter u.a., KAG, § 8 Rdnr. 302).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00

    Abwassergebühr, Gebührenbescheid, erlassene Behörde, Kalkulation,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06
    Vom Grundsatz der Periodenrechnung waren nach der Rechtsprechung des Senats aber bereits vor der dementsprechenden Änderung des § 6 Abs. 2 KAG (Einfügung von Satz 9) hinsichtlich unbeabsichtigter Über- und Unterdeckungen Ausnahmen zu machen und diese im Interesse der Einnahmebeschaffung des § 76 GO einerseits und des Kostendeckungsprinzips andererseits in nachfolgenden Rechnungs- (und Leistungs-) Perioden auszugleichen (vgl. Urt. d. Senats v. 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69 = NordÖR 2002, 239 m.w.N.).

    Selbst funktional unterschiedliche Entwässerungssysteme wie die leitungsgebundenen Schmutz- und Grundstücksoberflächenentwässerungen können rechtlich zu einer öffentlichen Einrichtung zusammengefasst und die Benutzer auf der Grundlage einheitlicher Gebührensätze herangezogen werden, soweit nicht das Äquivalenzprinzip oder der Gleichheitssatz verletzt ist (Senatsurt. v. 24.10.2001, a.a.O, m.w.N).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 128/94

    Leerkosten; Überkapazität; Gebührenfahigkeit; Abschreibungserlös;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06
    Daraus ergibt sich - neben einem Kostendeckungsgebot - ein Kostenüberschreitungsverbot in dem Sinne, dass nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten gebührenfähig sind, nicht dagegen überflüssige oder übermäßige Kosten (vgl. Urt. d. Senats v. 30.01.1995 - 2 L 128/94 -, Die Gemeinde 1995, 86, 87).

    Wenngleich diese Nachberechnung einen wegen fehlerhafter Kalkulation unwirksamen Gebührensatz nicht heilte (vgl. Senatsurt. v. 20.05.1997 - 2 L 128/94 -), lässt sie jedoch erkennen, dass die von der Beklagten angewandte Kalkulationsmethode unter den gegebenen örtlichen Verhältnissen keine Kostenverschiebung zu Lasten der Gebührenpflichtigen bewirkt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 215/98

    Fremdwasser- und Abwassergebühr

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06
    Soweit erstinstanzlich in diesem Zusammenhang überdies der Standpunkt vertreten worden sei, dass im Rahmen der Gebührenkalkulation die Personalkosten der allgemeinen Verwaltung (Overhead-Kosten) aufgrund konkret erbrachter Leistungen, das heiße letztlich durch "Zeitmessungen" ermittelt werden müssten, weiche das Urteil von der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 05. April 2000 - 2 L 215/98 - ab.

    Soweit die Kostenzuordnung nicht entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit an Hand von Leistungsaufzeichnungen erfolgt ist, bestehen keine Einwände dagegen, gesicherte Erfahrungswerte zugrunde zu legen (Urt. d. Senats v. 05.04.2000 - 2 L 215/98 -, Die Gemeinde 2000, 234 = KStZ 2001, 53 = NordÖR 2000, 307) und sich dabei auch der Ansätze der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt), die die Mittelwerte mehrerer örtlicher Berechnungen wiedergeben, zu bedienen (Urt. d. Senats v. 22.12.1999 - 2 L 208/98 -, Die Gemeinde 2000, 115 = NordÖR 2000, 214 = SchlHA 2000, 93).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1995 - 2 L 183/94

    Kalkulation; Kalkulatorisches Wagnis; Einzelwagnis; Betriebswagnis;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06
    Soweit das OVG Schleswig in einer früheren Entscheidung auch anteilige Personal- und Sachkosten aus dem Bereich "Verwaltungsleitung" ohne nähere Begründung als Kosten für die laufende Verwaltung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG bezeichnet habe (- 2 L 183/94 -), folge die Kammer dem aus den genannten Gründen nicht.

    Nach der Rechtsprechung des Senats rechtfertigt § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG a.F. auch die Berücksichtigung von Kosten für die anteilige allgemeine Verwaltung einschließlich der Verwaltungsleitung (Urt. v. 20.12.1995 - 2 L 183/94 -, Die Gemeinde 1996, 188 = KStZ 1996, 134 = SchlHA 1996, 10).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1993 - 2 K 9/91

    Auwendungen; Abfallzwischenlager; Kosten; Rechnungsperiode; Kostenunterdeckung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06
    Diese Regelung bedeutet keine Abkehr von der früher anerkannten Methode der Gebührenkalkulation, die vom betriebswirtschaftlichen Kostenbegriff ausgehend diesen im Hinblick auf die Erfordernisse der kommunalen Haushaltswirtschaft ergänzt hat (vgl. etwa OVG Schleswig, Urt. v. 13.12.1993 - 2 K 9/91 -, Die Gemeinde 1994, 134 = NVwZ-RR 1994, 464 = SchlHA 1994, 71; Urt. v. 25.11.1997 - 2 L 304/95 -, Die Gemeinde 1998, 310 = NordÖR 1998, 260), sondern sie dient der Klarstellung und ist aufzufassen als die vom Gesetz gebotene Befolgung eines betriebswirtschaftlichen Denkens beim Betreiben dieser Einrichtungen (vgl. Thiem/Böttcher, a.a.O., Rdnr. 128 b).

    Solche Einrichtungen sollten, da sie gerade dem festen Benutzerkreis dienten, sich wirtschaftlich selbst tragen und nicht durch Leistungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln mitfinanziert werden, sofern und soweit ihre Leistungen nicht auch der Allgemeinheit zugute kämen und ihr die Kosten dafür nach dem Veranlassungsprinzip zuzurechnen seien (OVG Schleswig, Urt. v. 13.12.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83

    Kostenaufgliederung - Schmutzwasserkanalisation - Straßenentwässerung -

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02

    Bemessung der Abwassergebühr nach der Frischwassermenge

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2000 - 2 L 28/99

    Veranlagung von Abwassergebühren; Abgrenzung der Begriffe "entwässerte Straße"

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98

    Kostenausgleichsanspruch für Kinderbetreuung gegen amtsangehörige Gemeinde

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02

    Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung

  • VGH Bayern, 13.12.1990 - 23 N 88.2823
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1997 - 2 L 304/95

    Benutzungsgebühr; Kosten; Kostenbegriff; Umweltschutzanforderung;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2002 - 9 LB 215/02

    Abschreibung; Anschaffungswert; Behördenleiter; betriebswirtschaftlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung;

    Die Aufteilung der auf die (reine) Niederschlagswasserbeseitigung entfallenden Kosten im Verhältnis 50:50 entspricht allgemeinen Erfahrungswerten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2010, aaO Rn. 11; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.10.2007 - 2 LB 34/06 - juris Rn. 58; Schoch, Kaiser, Zerres, BWGZ 1998, 747, 748; Faiß, aaO, § 17 Rn. 5; Albrecht in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 590a).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 136/10

    Kalkulation von Gebühren für Abwasserbeseitigung; Mischsystem

    Bei dieser Schätzung, die unter Rückgriff auf allgemeine Erfahrungswerte erfolgen kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.10.2004 - 2 S 2806/02 - VBlBW 2005, 239), ist der Gemeinde ein mit den damit verbundenen Unsicherheiten entsprechender Spielraum einzuräumen, der nur dann überschritten ist, wenn bei der Schätzung wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind oder die Schätzung auf sach- oder wirklichkeitsfremden Überlegungen beruht (OVG Niedersachsen, Urt. v. 24.10.2007 - 2 LB 34/06 - Juris; Urt. v. 17.1.2001 - 2 L 9/00 - NordÖR 2001, 307 m.w.N.; ähnlich OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.2.2003 - 9 A 2355/00 - NVwZ-RR 2004, 68).

    Die Aufteilung der auf die (reinen) Niederschlagswasserkanäle entfallenden Kosten im Verhältnis 50 : 50 entspricht allgemeinen Erfahrungswerten (vgl. u.a. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.10.2007 - 2 LB 34/06 - Juris; Faiß, Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 17 Rn. 4).

    In dem Umstand, dass das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser - je nach Lage des Grundstücks - über einen Mischwasser- oder einen Niederschlagswasserkanal abgeleitet wird und im letzteren Fall nicht der Kläranlage zugeführt, sondern direkt in einen Vorfluter eingeleitet wird, kann jedoch ein solcher wesentlicher Leistungsunterschied nicht gesehen werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.2005 - 2 S 1800/05 - ebenso OVG Niedersachsen, Urt. v. 24.10.2007 - 2 LB 34/06 - Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2016 - 2 S 1450/14

    Rechtmäßigkeit einer kommunalen Abwassersatzung zur Erhebung von Abwassergebühren

    Die Kosten für die Beseitigung von Fremdwasser, welches in die Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt, können nach der obergerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich als betriebsbedingte und damit gebührenfähige Kosten angesehen werden, weil sie als Kosten für betriebliche Erschwernisse im Zusammenhang mit dem Betrieb der jeweiligen Abwasserbeseitigungseinrichtung stehen und daher Fremdwasser, das niemandem zugeordnet werden kann, grundsätzlich auf alle Benutzer einer Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung umgelegt werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1975 - VII C 40.73 - juris Rn. 29 f. betreffend Grundwasserbeseitigung; NdsOVG, Beschluss vom 15.10.2014 - 9 LA 169/12 - juris Rn. 8; Urteil vom 24.03.2014 - 9 LC 191/11 - juris; BayVGH, Urteile vom 06.07.2010 - 20 B 10.124 - juris Rn. 32 und vom 31.03.2003 - 23 B 02.1937 - juris; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 24.10.2007 - 2 LB 34/06 - juris; SächsOVG, Urteil vom 18.12.2013 - 5 D 18/07 - juris Rn. 358 ff.; HessVGH, Urteil vom 08.04.2014 - 5 A 1994/12 - juris Rn. 63 f. und Urteil vom 10.05.2012 - 5 C 3180/09.N -juris Rn. 78; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 23.07.2013 - OVG 9 B 64.11 - juris Rn. 56).
  • VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19

    Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer

    Es bedarf bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühr für die Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips und des Gleichheitsgrundsatzes auch keiner Unterscheidung zwischen der Einleitung in die Misch- oder Trennkanalisation (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 2 LB 34/06 -, juris, Rn. 67; VG Schleswig, Urteil vom 14. Juni 2006 - 4 A 262/04 -, juris, Rn. 31; VG Würzburg, Urteil vom 17. Januar 2007 - W 2 K 06.413 -, juris, Rn. 84).

    Das OVG Schleswig hat dazu ausgeführt (Urteil vom 24. Oktober 2007 - 2 LB 34/06 -, juris, Rn. 58):.

    Denn dies sind die Aufwendungen für die Herstellung der Anlage und dem daraus der jeweiligen Einrichtung zuzuordnenden Anlagekapitals, von dem die kalkulatorischen Kosten wie Abschreibung und Verzinsung bezogen auf die kostenrechnende Einrichtung ermittelt und in die Gebührenkalkulation eingestellt wird (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 2 LB 34/06 - juris, Rn. 58; Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 L 9/00 -, juris, Rn.34).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2019 - 4 K 215/16

    Gebührenbedarfsberechnung einer Niederschlagswassergebührensatzung;

    Für diese Kostenaufteilung ist der Körperschaft ein weitgehender Bewertungs- bzw. Ermessensspielraum eingeräumt (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 24. November 2010 - 4 L 115/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2. Mai 2012 - 9 A 1884/11 - OVG Saarland, Urt. v. 29. Juni 2016 - 1 A 79/15 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24. Oktober 2007 - 2 LB 34/06 - vgl. weiter VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22. September 2016 - 2 S 1450/14 -, zit. nach JURIS).

    Diese Schlüssel halten sich noch innerhalb des oben dargestellten Spielraums (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 24. November 2010, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24. Oktober 2007, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 24. März 2014 - 9 LC 191/11 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 17. Januar 2001 - 2 L 9/00 -, jeweils zit. nach JURIS).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06

    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten;

    Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen auch die Kosten der Gemeindeorgane (Oberbürgermeister, Selbstverwaltungsgremien) einschließlich der dafür anfallenden Vorzimmertätigkeiten in die Kalkulation eingestellt werden (Urt. v. 24.11.2007 - 2 LB 34/06 - und - 2 LB 36/06 -, Juris, betreffend Niederschlagswassergebühren und Schmutzwassergebühren nebst Hinweisen auf abweichende Auffassungen in anderen Bundesländern).

    Deshalb dürfen Kosten, die durch die Erstellung einer besondern Leistung, die von einem besonderen Nutzerkreis abgerufen wird oder die nach speziellen Maßstäben verteilt werden, grundsätzlich nicht Kostenstellen zugeordnet werden, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (Senatsurt. v. 05.04.2000 - 2 L 215/98 -, Die Gemeinde 2000, 234 = NordÖR 2000, 307; v. 24.10.2007 -2 LB 34/06 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17

    "Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines

    Bei einer Schätzung, die unter Rückgriff auf allgemeine Erfahrungswerte erfolgt, ist der Gemeinde ein mit den damit verbundenen Unsicherheiten entsprechender Spielraum einzuräumen, der nur dann überschritten ist, wenn bei der Schätzung wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind oder die Schätzung auf sach- oder wirklichkeitsfremden Überlegungen beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 20.09.2010 - 2 S 136/10 -, juris, Rn. 9; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.10.2007 - 2 LB 34/06 -, juris, Rn. 64; allgemein zum Schätzungsrahmen: BFH, Urteil vom 01.10.1992 - IV R 34/90 -, juris, Rn. 17 sowie Seer, in: Tipke/Kruse, AO, Stand: 150. Lfg. Okt. 2017, § 162, Rn. 44).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der

    Daraus ergibt sich neben einem Kostendeckungsgebot ein Kostenüberschreitungsverbot in dem Sinne, dass nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten gebührenfähig sind, nicht dagegen überflüssige oder übermäßige Kosten (vgl.Senatsurt. v. 24.10.2007 - 2 LB 34/06 -, SchlHA 2008, 95, sowie v. 30.01.1995 -2 L 128/94 -, Die Gemeinde 1995, 86, 87).

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, dürfen auch die Verwaltungsgemeinkosten einschließlich der Kosten der Gemeindeorgane (Bürgermeister, Selbstverwaltungsgremien) und der dafür anfallenden Vorzimmertätigkeiten anteilig in die Kalkulation eingestellt werden, soweit sie durch einrichtungs- und leistungsbezogene Tätigkeit begründet sind (Urt. v. 13.02.2008 - 2 KN 3/06 -, Die Gemeinde 2008, 136 = NordÖR 2008, 236 = SchHA 2008, 325, sowie ausführlich Urt. v. 24.10.2007 - 2 LB 34/06 -, SchlHA 2008, 95, und - 2 LB 36/06 -, SchlHA 2008, 99; vgl. auch Thiem in: Thiem/Böttcher, KAG , § 6 Rdnr. 202 ff.).

  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 1 A 325/08

    Kalkulation von Abwassergebühren; Kostenüberschreitungsverbot; Toleranzgrenze;

    (OVG Schleswig, Urteil vom 24.6.1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000, 102; Urteil vom 24.10.2007 - 2 LB 34/06 -, Juris) Dies wird damit begründet, dass die Unsicherheiten, die aus den in Rechtsprechung und Literatur bestehenden unterschiedlichen Auffassungen zur Frage der Gebührenfähigkeit von Kosten resultieren, dazu führen, dass nicht jede geringfügige Einbeziehung nicht gebührenfähiger Kosten die Nichtigkeit des Gebührensatzes zur Folge hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 4 L 438/06

    Befugnis zur Erhebung von Benutzungsgebühren gegenüber Straßenbaulastträgern für

    Soweit es um die Straßenentwässerung gehe, seien diese Anlagen Teil der Einrichtung Straße, so dass zwischen technischen Anlagen einerseits und rechtlichen Einrichtungen i.S.d. §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 KAG LSA andererseits zu unterscheiden sei (so Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 746, 746a; Kirchmer u.a., KAG LSA, 2. A., § 5 S. 190; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 25. April 2003 - 2 MB 33/03 -, NordÖR 2004, 173 f. und Urt. v. 24. Oktober 2007 - 2 LB 34/06 -, zit. nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 138/10

    Abwassergebühr; Kalkulation; Gebührenzeitraum; Einrichtung; getrennte

  • OVG Saarland, 03.12.2012 - 1 A 6/12

    Kalkulation von Benutzungsgebühren im Friedhofsrecht

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2014 - 9 LA 169/12

    Gebühren für die Beseitigung von Fremdwasser bei einem überdurchschnittlichen

  • VG Greifswald, 21.02.2019 - 3 A 1230/17

    Zulässigkeit der pauschalen Ermittlung der Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes

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