Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,890
OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12 (https://dejure.org/2014,890)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.01.2014 - 2 LB 364/12 (https://dejure.org/2014,890)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 2 LB 364/12 (https://dejure.org/2014,890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 7 Abs. 4 GG; Art. 7 Abs. 5 GG; § 5 Abs. 2 Nr. 1a NSchG; § 114 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 NSchG; § 114 Abs. 3 S. 1 NSchG; § 141 Abs. 3 NSchG
    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie Schulwahl , des Schülers auf Bildung und der Bestandsgarantie der Privatschulen; Angebot eines besonderen Bildungsgangs durch die Grundschule; Erstattung von Kosten für die Beförderung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie Schulwahl , des Schülers auf Bildung und der Bestandsgarantie der Privatschulen; Angebot eines besonderen Bildungsgangs durch die Grundschule; Erstattung von Kosten für die Beförderung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie Schulwahl , des Schülers auf Bildung und der Bestandsgarantie der Privatschulen; Angebot eines besonderen Bildungsgangs durch die Grundschule; Erstattung von Kosten für die Beförderung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Private Bilinguale Grundschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundschule mit bilingualem Unterricht rechtfertigt Bewilligung von Schulbeförderungskosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundschule mit bilingualem Unterricht rechtfertigt Bewilligung von Schulbeförderungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 400
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12
    Diese nächstgelegene Schule kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch eine öffentliche Schule sein (vgl. näher Nds. OVG, Urt. v. 30.11.1983 - 13 A 56/83 -, NVwZ 1984, 812, v. 20.12.1995 - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656, u. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336).

    Diese Lösung wird indessen vom NSchG gerade nicht verfolgt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656).

    Die Identität der Abschlüsse als Element dieser Gleichwertigkeit bietet vor diesem Hintergrund kein Argument, auf einen einheitlichen Bildungsgang zu schließen; sie ist vielmehr etwas "Normales" (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -, NdsVBl 1996, 240, u. - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656, v. 5.3.2003 - 13 L 4066/00 -, NVwZ-RR 2003, 857, u. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93

    Schule; Beförderungskosten; Privates Gymnasium; Ersatzschule; Fremdsprache

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12
    Die Identität der Abschlüsse als Element dieser Gleichwertigkeit bietet vor diesem Hintergrund kein Argument, auf einen einheitlichen Bildungsgang zu schließen; sie ist vielmehr etwas "Normales" (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -, NdsVBl 1996, 240, u. - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656, v. 5.3.2003 - 13 L 4066/00 -, NVwZ-RR 2003, 857, u. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336).

    Allerdings wird man von einer solchen Schwerpunktbildung weder schon bei jedem besonderen Fremdsprachenangebot ausgehen können (vgl. hierzu Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93, NdsVBl 1996, 240) noch dürfte jedes bilinguale Unterrichtskonzept diese Annahme rechtfertigen (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschl. v. 11.9.2007 - 7 TG 1718/07 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2013 - 2 LB 151/12
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12
    Der Begriff des Bildungsgangs ist dabei dem niedersächsischen Schulrecht zu entnehmen; möglicherweise abweichende Begriffsbildungen in anderen Zusammenhängen treten dahinter zurück (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 6.5.2013 - 2 LB 151/12 -, NdsVBl.

    a) Der Senat geht weiterhin (vgl. zuletzt Urt. v. 6.5.2013 - 2 LC 380/10 -, NdsVBl 2014, 16, u. 2 LB 151/12 -, NdsVBl.

  • VGH Hessen, 11.09.2007 - 7 TG 1718/07

    Zum Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine Schule mit einem bestimmten Bildungsgang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12
    Allerdings wird man von einer solchen Schwerpunktbildung weder schon bei jedem besonderen Fremdsprachenangebot ausgehen können (vgl. hierzu Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93, NdsVBl 1996, 240) noch dürfte jedes bilinguale Unterrichtskonzept diese Annahme rechtfertigen (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschl. v. 11.9.2007 - 7 TG 1718/07 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2013 - 2 A 10634/13

    Fahrtkosten für den Besuch eines weiter entfernt liegenden Gymnasiums mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12
    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass dem geltenden Verfassungsrecht ein Gebot des Inhalts, dass der Staat für die kostenlose Beförderung der Schüler auf dem Schulweg zu sorgen hätte, nicht zu entnehmen ist (vgl. OVG RP, Beschl. v. 23.7.2013 - 2 A 10634/13 -, NVwZ-RR 2013, 921; Bayer.VGH, Urt. v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 -, BayVBl. 2013, 439, Erbguth/Schubert, NordÖR 2013, 353).
  • BVerwG, 04.02.1982 - 7 B 143.81

    Erstattung von durch den Besuch eines privaten Gymnasiums entstehenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12
    Das Recht der Eltern auf freie Schulwahl sowie des Schülers auf Bildung einerseits und die Bestandsgarantie der Privatschulen nach Art. 7 Abs. 4 GG andererseits gebieten nicht, dass als wesentliches oder gar ausschließliches Entscheidungskriterium für die Gewährung von Schülerbeförderungskosten nicht die Entfernung des Schulweges zur nächsten öffentlichen Schule, sondern zur nächstgelegenen Privatschule maßgebend sein muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.2.1982 - 7 B 143.81 -, NVwZ 1982, 441).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12
    Allein durch ihr Schweigen schließen die gesetzlichen Regelungen nicht aus, dass auch im Grundschulbereich eine besondere fachliche, methodische, didaktische oder pädagogische Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot im Sinne der obigen Begriffsdefinition vorliegen kann, zumal die Genehmigung von Grundschulen in freier Trägerschaft - wie dargelegt - gerade ein besonderes pädagogisches Interesse voraussetzt; dies fordert aber eine Schwerpunktbildung, die sich von den Konzepten einer öffentlichen Grundschule in nicht nur unbedeutendem Maße unterscheidet, geradezu heraus (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschl. v. 16.12.1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40, u. Nichtannahmebeschl. v. 19. Juni 2013 - 1 BvR 2253/09 -, NJW 2013, 2813).
  • OVG Sachsen, 21.04.2010 - 2 B 471/09

    Schülerbeförderung, staatlich genehmigte Ersatzschule, Profil/Wahlpflichtbereich,

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 56/83
  • BVerfG, 19.06.2013 - 1 BvR 2253/09

    Ausnahmen von der Schulsprengelpflicht bei Vorliegen "gewichtiger pädagogischer

  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 2 ME 512/18

    Anspruch auf Erteilung einer vorläufigen Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer

    auswirkt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. z.B. Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 48;.

    Mit dem Begriff des "Bildungsgangs", den das Niedersächsische Schulgesetz außerhalb der Regelung des § 59 NSchG an verschiedenen Stellen des Gesetzes verwendet (vgl. z.B. §§ 21 Abs. 4, 33, 34 Abs. 2, 35a Abs. 1, 60 Abs. 3, 63 Abs. 2 und 3, 105 Abs. 6, 141 Abs. 3 NSchG), ohne ihn klar zu definieren, haben sich der erkennende Senat und der vormals für das Schulrecht zuständige 13. Senat in der Vergangenheit wiederholt - vor allem im Zusammenhang mit Streitigkeiten über Kosten der Schülerbeförderung nach § 114 Abs. 3 Satz 1 NSchG (a.F.) und über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 63 Abs. 4 NSchG - befasst (vgl. z.B. Beschlüsse v. 6.8.2014 - 2 ME 251/14 - u. v. 24.8.2012 - 2 ME 336/12 - (zu § 63 Abs. 4 NSchG), Urt. v. 25.3.2014 - 2 LB 147/12 -, v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, v. 6.5.2013 - 2 LB 151/12 - und - 2 LC 380/10 - sowie v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 - (zu § 114 Abs. 3 S. 1 NSchG (a.F.), alle veröffentlicht bei juris).

    Anknüpfend an die Entscheidung vom 24. Mai 2007 (- 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336) - hat der Senat zur Begriffsbestimmung in seinem Urteil vom 8. Januar 2014 (- 2 LB 364/12 -, juris Rn. 48 mwN) ausgeführt:.

    Ausgehend von dem skizzierten einheitlichen Begriff des "Bildungsgangs" begründet nach der Rechtsprechung des Senats nicht jede Besonderheit/Schwerpunktbildung etwa im Lehrstoff, im Fremdsprachenangebot und/oder in den Lern- und Erziehungsmethoden bereits einen eigenen Bildungsgang (vgl. Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 48 (58), v. 25.3.2014 - 2 LB 147/12 -, juris Rn. 43, u. Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -, NdsVBl 1996, 240).

    Für die Frage, ob das Fremdsprachenangebot eines Gymnasiums im Sinne der vorgenannten Begriffsdefinition einen eigenen Bildungsgang darstellt, kommt es - ausgehend von den in § 11 NSchG festgelegten Bildungszielen des Gymnasiums, den einschlägigen Schulformerlassen, den schulformbezogenen ergänzenden Bestimmungen und den curricularen Vorgaben - entscheidend darauf an, ob die besondere Ausgestaltung im Lehrstoff und/oder in den Lern- und Erziehungsmethoden der betreffenden Schule die Annahme eines eigenständigen Bildungsgangs rechtfertigen (vgl. auch Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 50, v. 25.3.2014 - 2 LB 147/12 -, juris Rn. 45).

    In den Entscheidungen vom 6. August 2014 (- 2 LB 251/14 -, juris Rn. 48) und vom 8. Januar 2014 (- 2 LB 364/12 -, juris Rn. 55) hat der Senat im Einzelfall für das bilinguale Konzept einer Grundschule bzw. eines Gymnasiums, bei dem Schülerinnen und Schüler in einer großen Bandbreite von Fächern bilingual unterrichtet werden und zudem die Möglichkeit besteht, neben dem regulären Schulabschluss einen internationalen Abschluss zu erwerben (International A-level Examinations bzw. International General Certificate of Secondary Education IGCSE), ebenfalls einen eigenen Bildungsgang bejaht, weil das Bildungskonzept der Schule eine besondere fachliche und methodische Schwerpunktbildung im Sinne der Senatsrechtsprechung abbilde, die in einen entsprechenden Abschluss münde.

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12

    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die

    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.
  • VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22

    Ausnahmegenehmigung; Bildungsgang; MINT-Schule; Oberschule; pädagogische Gründe;

    Die Schulformen sind in § 5 Abs. 2 NSchG abschließend ( Nds. OVG, U. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 43; Nds. OVG, B. v. 14. November 2018 - 2 LC 1768/17 -, juris Rn. 22; Littmann, in: Brockmann/Littmann/Schippman, NSchG, Kommentar, Stand Oktober 2021, § 59 Erl. 2.1) aufgezählt.

    Er bezeichnet die Unterform einer Schulform (vgl. Nolte, in: Galas/Krömer/Nolte/Ulrich, NSchG Kommentar, 11. Auflage 2021, § 59 Rn. 2), deren Eigenständigkeit aufgrund besonderer fachlicher, methodischer, didaktischer und/oder pädagogischer Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot, die sich im Allgemeinen - aber nicht immer - zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt, festzustellen ist (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris 2. Leitsatz, Rn. 7; U. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 48).

    Nicht jede Besonderheit oder Schwerpunktbildung etwa im Lehrstoff, im Fremdsprachenangebot und/oder in den Lern- und Erziehungsmethoden begründet bereits einen eigenen Bildungsgang (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris 9; U. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 48 (58), U. v. 25.3.2014 - 2 LB 147/12 -, juris Rn. 43, U. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 - ).

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12

    Anforderungen einer für die Annahme eines eigenständigen Bildungsgangs

    a) Der Senat geht weiterhin (vgl. zuletzt Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris, v. 6.5.2013 - 2 LC 380/10 -, NdsVBl 2014, 16, u. v. 2 LB 151/12 -, juris) in Anknüpfung an sein Urteil vom 24. Mai 2007 (- 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336) davon aus, dass der Begriff des Bildungsgangs im Sinne des Schülerbeförderungsrechts unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelungen der Schülerbeförderung und in Abgrenzung zu den im Niedersächsischen Schulgesetz verwendeten Begriffen der "Schulform" und des "Bildungsweges" dahingehend zu bestimmen ist, dass den "Bildungsgang" in dem hier interessierenden Sinne das abstrakte Bildungsangebot einer Fachrichtung kennzeichnet, während der "Bildungsweg" den individuellen Weg des einzelnen Schülers von seiner Aufnahme in die Schule bis zu dem angestrebten oder erreichten Abschluss meint.

    Denn auch ein international bzw. im europäischen Ausland anerkannter Abschluss kann bildungsgangprägend sein (vgl. hierzu bereits Senatsbeschl. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2015 - 2 LA 452/14

    Aufwendungen: Schülerbeförderung; Schülerbeförderung; Schülerbeförderung:

    Nachdem der Senat in jenem Verfahren mit Urteil vom 8. Januar 2014 (2 LB 364/12, NdsVBl. 2014, 196) für die E. einen besonderen Bildungsgang bejaht und die Beklagte dem Grunde nach eine Beförderungspflicht anerkannt hatte (Bescheid v. 25.3.20 ), kam für die Kläger bezogen auf das Schuljahr 2012/2013 nur noch die Alternative der Erstattung der Aufwendungen des zunächst privat organisierten Transports in Betracht, da eine Schülerbeförderung für vergangene Zeiträume durch die Aushändigung einer Schülerfahrkarte nicht mehr möglich ist (Sen., Urt. v. 6.5.2013 - 2 LB 151/12 -, NdsVBl.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von der Entscheidung des Senats in dem o. a. Parallelverfahren 2 LB 364/12 ab.

  • OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 ME 251/14

    Begründung eines eigenen Bildungsgangs durch ein bilinguales Konzept; Vorliegen

    Zur Begründung verweist die Antragsgegnerin im Wesentlichen darauf, dass dieses Angebot nicht mit dem bilingualen Angebot einer Schule zu vergleichen sei, für die der beschließende Senat mit Urteil vom 8. Januar 2014 - 2 LB 364/12 -, juris, das Vorliegen eines eigenen Bildungsgangs bejaht habe.

    Denn auch ein international bzw. im europäischen Ausland anerkannter Abschluss kann bildungsgangprägend sein (vgl. hierzu bereits Senatsbeschl. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16

    Schülerbeförderung; besonders gefährlich; Schülerfahrkosten; Übergriffe

    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 2 LA 216/16

    Berufliches Gymnasium; Berufsbildende Schulen; Schülerbeförderung;

    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.
  • OVG Sachsen, 24.01.2022 - 2 A 39/21

    Schriftliche Ermahnung; Ermessen

    Unter Bildungsgang in diesem Sinne ist sonach die besondere fachliche, methodische, didaktische oder pädagogische Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot zu verstehen, die sich im Allgemeinen - aber nicht zwingend - zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (so auch zum niedersächsischen Schulrecht, NdsOVG, Urt. v. 8. Januar 2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 47, 48).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 2 LC 1768/17

    Aufwendungsersatz für die Schülerbeförderung zu einer Förderschule;

    Was unter dem Begriff der Schulform zu verstehen ist, regelt die abschließende Aufzählung des § 5 Abs. 2 NSchG (Senatsurt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl. 2014, 196, juris Rn. 43).
  • OVG Sachsen, 01.07.2020 - 2 A 479/18

    Schulfinanzierung; Förderrichtlinie; finanzielle Unterstützung von Ersatzschulen;

  • OVG Sachsen, 28.02.2017 - 2 A 54/15

    Ersatzschule; Wartefrist für einheitliche als Grund- und Mittelschule betriebene

  • OVG Sachsen, 15.04.2014 - 2 A 58/13

    Schule in freier Trägerschaft, Wartefrist

  • VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13

    Aufnahmevoraussetzungen; unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen;

  • OVG Sachsen, 03.11.2014 - 2 A 571/13

    Schulfinanzierung; Wartefrist bei Einrichtung eines weiteren Bildungsgangs einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht