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   OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 38/08   

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OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 38/08 (https://dejure.org/2009,19376)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.08.2009 - 2 LB 38/08 (https://dejure.org/2009,19376)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. August 2009 - 2 LB 38/08 (https://dejure.org/2009,19376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erdrosselnde Wirkung einer Automatensteuer i.S.d. Art. 12 GG aufgrund fehlender Erwirtschaftung von Gewinn durch den Automaten; Verfassungsmäßigkeit einer Vergnügungssteuer für die Aufsteller von Spielautomaten hinsichtlich ihrer Nichtabwälzbarkeit auf Automatenbenutzer

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 105 Abs. 2 a; ; KAG SH § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erdrosselnde Wirkung einer Automatensteuer i.S.d. Art. 12 GG aufgrund fehlender Erwirtschaftung von Gewinn durch den Automaten; Verfassungsmäßigkeit einer Vergnügungssteuer für die Aufsteller von Spielautomaten hinsichtlich ihrer Nichtabwälzbarkeit auf Automatenbenutzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 38/08
    Bereits zur zuvor geltenden Spielverordnung vom 11. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2245), nach deren § 13 Nr. 6 für die Gewinne eine Mindestquote von 60 v.H. der durch den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz verringerten Einsätze für Spielergewinne vorgeschrieben war und nach der nur die Möglichkeit bestand, dass über die verbleibenden 40 v.H., von denen zunächst die Betriebskosten zu decken waren, eine Abwälzung der Vergnügungssteuer auf den Spielgast erfolgte, hatte das Bundesverfassungsgericht (Teilurt. v. 10.05.1962 - 1 BvL 31/58 -, E 14, 76, 97; fortführend in BVerfG, Beschl. v. 01.04.1971, - 1 BvL 22/67 -, E 31, 8, 20) zum Stückzahlmaßstab festgestellt, dass für eine kalkulatorische Abwälzbarkeit ausreichend sei, einen so hohen Umsatz zu erstreben, dass der Rohertrag auch die fixen Kosten einschließlich eines Pauschalsteuerbetrages noch decke, so dass auf diesem Wege die Rentabilität der aufgestellten Apparate erreicht werde.

    Diese Steuer beeinträchtigt die Freiheit der Berufswahl nur dann in verfassungsrechtlich beachtlicher Weise, wenn sie ihrer objektiven Gestaltung und Höhe nach die Ausübung des Berufs des Spielhallenbetreibers in aller Regel wirtschaftlich unmöglich macht (BVerfG, Teilurt. v. 10.05.1962, a.a.O., S. 101; Beschl. v. 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 -, 31, 8, 29; Kammerbeschl. v. 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. -, NVwZ 1997, 573, 575).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2006 - 2 LB 11/04

    Bruttokasse, erdrosselnde Wirkung, Gewinnmöglichkeit, Rückwirkung,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 38/08
    Der Senat hält an der in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung fest, dass Satzungen dieser Art ihre gesetzliche Ermächtigung in § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 KAG sowie Art. 105 Abs. 2 a GG finden (vgl. ausführlich Urteil vom 18.10.2006 - 2 LB 11/04 -, SchlHA 2007, 261).

    Dieser Steuermaßstab steht in Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG und entspricht den Anforderungen der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, Die Gemeinde 2005, 204, 210; Senatsurt. v. 18.10.2006, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 38/08
    Bereits zur zuvor geltenden Spielverordnung vom 11. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2245), nach deren § 13 Nr. 6 für die Gewinne eine Mindestquote von 60 v.H. der durch den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz verringerten Einsätze für Spielergewinne vorgeschrieben war und nach der nur die Möglichkeit bestand, dass über die verbleibenden 40 v.H., von denen zunächst die Betriebskosten zu decken waren, eine Abwälzung der Vergnügungssteuer auf den Spielgast erfolgte, hatte das Bundesverfassungsgericht (Teilurt. v. 10.05.1962 - 1 BvL 31/58 -, E 14, 76, 97; fortführend in BVerfG, Beschl. v. 01.04.1971, - 1 BvL 22/67 -, E 31, 8, 20) zum Stückzahlmaßstab festgestellt, dass für eine kalkulatorische Abwälzbarkeit ausreichend sei, einen so hohen Umsatz zu erstreben, dass der Rohertrag auch die fixen Kosten einschließlich eines Pauschalsteuerbetrages noch decke, so dass auf diesem Wege die Rentabilität der aufgestellten Apparate erreicht werde.

    Diese Steuer beeinträchtigt die Freiheit der Berufswahl nur dann in verfassungsrechtlich beachtlicher Weise, wenn sie ihrer objektiven Gestaltung und Höhe nach die Ausübung des Berufs des Spielhallenbetreibers in aller Regel wirtschaftlich unmöglich macht (BVerfG, Teilurt. v. 10.05.1962, a.a.O., S. 101; Beschl. v. 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 -, 31, 8, 29; Kammerbeschl. v. 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. -, NVwZ 1997, 573, 575).

  • BFH, 01.02.2007 - II B 51/06

    Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 38/08
    Es handelt sich um einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der in enger Beziehung zum Steuergut steht (vgl. BFH, Beschl. v. 01.02.2007 - II B 51/06 -, juris Rdnr. 23 f. mwN).
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 38/08
    Diese Steuer beeinträchtigt die Freiheit der Berufswahl nur dann in verfassungsrechtlich beachtlicher Weise, wenn sie ihrer objektiven Gestaltung und Höhe nach die Ausübung des Berufs des Spielhallenbetreibers in aller Regel wirtschaftlich unmöglich macht (BVerfG, Teilurt. v. 10.05.1962, a.a.O., S. 101; Beschl. v. 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 -, 31, 8, 29; Kammerbeschl. v. 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. -, NVwZ 1997, 573, 575).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 38/08
    Für die Annahme einer Verbrauch- und Aufwandsteuer reiche es aus, wenn die Steuer auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger angelegt sei, auch wenn die Überwälzung nicht in jedem Einzelfall gelinge (BVerfG, Urt. v. 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99 -, GewArch 2004, 238).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 38/08
    Eine Verletzung des Rechts auf freie Berufswahl ist vielmehr nur anzunehmen, wenn die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung oder - bei juristischen Personen - zur Grundlage ihrer unternehmerischen Erwerbstätigkeit zu machen, dies also allenfalls nur noch in Ausnahmefällen möglich ist (BVerfG, Beschl. v. 30.10.1961 - 1 BvR 833/59 -, E 13, 181, 187; v. 16.3.1971 - 1 BvR 52/66 u.a. -, E 30, 292, 314).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 38/08
    An der Richtigkeit der bisher vertretenen Auffassung sieht der Senat sich durch die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sich explizit mit diesem Thema befasst (Beschl. v. 4.2.2009 - 1 BvL 8/05 -, DVBl. 2009, 777), bestätigt.
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 38/08
    Dieser Steuermaßstab steht in Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG und entspricht den Anforderungen der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, Die Gemeinde 2005, 204, 210; Senatsurt. v. 18.10.2006, a.a.O.).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 38/08
    Eine Verletzung des Rechts auf freie Berufswahl ist vielmehr nur anzunehmen, wenn die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung oder - bei juristischen Personen - zur Grundlage ihrer unternehmerischen Erwerbstätigkeit zu machen, dies also allenfalls nur noch in Ausnahmefällen möglich ist (BVerfG, Beschl. v. 30.10.1961 - 1 BvR 833/59 -, E 13, 181, 187; v. 16.3.1971 - 1 BvR 52/66 u.a. -, E 30, 292, 314).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09

    Zum Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem

    Vielmehr blieb den Unternehmern auch unter der Geltung der Vergnügungssteuersatzung der Beklagten die Möglichkeit, durch die Auswahl geeigneter Standorte sowie durch eine entsprechende Gestaltung und Ausstattung der Spielhallen oder durch den Einsatz anderer Spielgeräte auf eine Umsatzsteigerung hinzuwirken und die Selbstkosten auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken, um nicht nur die Steuer, sondern auch noch einen Gewinn erwirtschaften zu können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, a.a.O., S. 37; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 38/08 - VGH Hessen, Beschl. v. 5. März 2009 - 5 C 2256/07.N -, jeweils zit. nach JURIS; Kuplich, a.a.O., S. 85, 91).

    In diesem Rahmen verbleiben dem Spielhallenbetreiber hinreichende Spielräume für eine betriebswirtschaftliche Planung und Kalkulation (vgl. BFH, Beschl. v. 27. November 2009 - II B 102/09 - vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 38/08 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Es kann danach offen bleiben, ob nicht schon dann von der Abwälzbarkeit der Vergnügungssteuer auszugehen ist, wenn eine erdrosselnde Wirkung dieser Steuer nicht festgestellt werden kann (so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10. Juni 2011 - 14 A 652/11 - Urt. v. 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - wohl a.M.: OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 38/08 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Die Zugrundelegung der Bruttokasse für das Einspielergebnis ist nicht zu beanstanden (so auch VGH Hessen, Urt. v. 13. Januar 2010 - 5 A 1794/09 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 38/08 - und Urt. v. 18. Oktober 2006 - 2 LB 19/04 -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 3 Rdnr. 173b; Gerhard/Brandt, VBlBW 2010, 302, 304; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 7. April 2011 - 14 A 1632/09 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 4. Juni 2007 - 9 ME 58/07 - OVG Sachsen, Beschl. v. 19. Dezember 2006 - 5 BS 242/06 -, jeweils zit. nach JURIS; Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 94a).

    Einen verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass eine Steuer gesondert nur nach dem Nettobetrag erhoben werden kann, besteht nicht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - BFH, Beschl. v. 19. Februar 2010 - II B 122/09 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 38/08 - VGH Hessen, Urt. v. 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 3 Rdnr. 173; a.M.: Paschke, GewArch 2007, 280, 284 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis

    Vielmehr blieb den Unternehmern auch unter der Geltung der Vergnügungssteuersatzung der Beklagten die Möglichkeit, durch die Auswahl geeigneter Standorte sowie durch eine entsprechende Gestaltung und Ausstattung der Spielhallen oder durch den Einsatz anderer Spielgeräte auf eine Umsatzsteigerung hinzuwirken und die Selbstkosten auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken, um nicht nur die Steuer, sondern auch noch einen Gewinn erwirtschaften zu können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009, a.a.O., S. 37; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 38/08 - VGH Hessen, Beschl. v. 5. März 2009 - 5 C 2256/07.N -, jeweils zit. nach JURIS; Kuplich, a.a.O., S. 85, 91).

    In diesem Rahmen verbleiben dem Spielhallenbetreiber hinreichende Spielräume für eine betriebswirtschaftliche Planung und Kalkulation (vgl. BFH, Beschl. v. 27. November 2009 - II B 102/09 - vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 38/08 -, jeweils zit. nach JU-RIS).

    Es kann danach offen bleiben, ob nicht schon dann von der Abwälzbarkeit der Vergnügungssteuer auszugehen ist, wenn eine erdrosselnde Wirkung dieser Steuer nicht festgestellt werden kann (so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10. Juni 2011 - 14 A 652/11 - Urt. v. 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - wohl a.M.: OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 38/08 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Die Zugrundelegung der Bruttokasse für das Einspielergebnis ist nicht zu beanstanden (so auch VGH Hessen, Urt. v. 13. Januar 2010 - 5 A 1794/09 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 38/08 - und Urt. v. 18. Oktober 2006 - 2 LB 19/04 -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 3 Rdnr. 173b; Gerhard/Brandt, VBlBW 2010, 302, 304; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 7. April 2011 - 14 A 1632/09 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 4. Juni 2007 - 9 ME 58/07 - OVG Sachsen, Beschl. v. 19. Dezember 2006 - 5 BS 242/06 -, jeweils zit. nach JURIS; Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 94a).

    Einen verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass eine Steuer gesondert nur nach dem Nettobetrag erhoben werden kann, besteht nicht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - BFH, Beschl. v. 19. Februar 2010 - II B 122/09 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 38/08 - VGH Hessen, Urt. v. 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 3 Rdnr. 173; a.M.: Paschke, GewArch 2007, 280, 284 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2012 - 2 S 1010/12

    Vergnügungssteuer; Erdrosselungswirkung; Steuersatz 18% des Einspielergebnisses

    Der Aufwand der einzelnen Spieler, um dessen Besteuerung es bei der als Aufwandsteuer erhobenen Spielgerätesteuer geht, wird so hinreichend wirklichkeitsgerecht erfasst (ebenso zu dem Begriff der Bruttokasse, der sich von dem Begriff der Nettokasse nur insoweit unterscheidet, als die gesetzliche Umsatzsteuer nicht abgezogen wird: OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.8.2011 - 4 L 323/09 - KStZ 2012, 31; OVG HessVGH, Urt. v. 13.1.2010 - 5 A 1794/09 - ZKF 2010, 142; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10.8.2009 - 2 LB 38/08 - Juris).
  • VG Schwerin, 22.06.2015 - 6 A 1895/13

    Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuersatzung mit höherrangigem Recht

    Dem Ortsgesetzgeber steht es insbesondere frei, als Bemessungsgrundlage die Brutto- oder die Nettokasse zu wählen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 23.12.2010 - 9 B 39/10 -, juris, und Urt. v. 10.12.2009 - 9 C 12/08 - OVG Münster, Beschl. v. 18.07.2008 - 14 B 492/08 -, juris Rn. 8; VGH Kassel, Beschl. v. 17.01.2013 - 5 B 1983/12 -, juris Rn. 5, 6; OVG Magdeburg, Urt. v. 23.08.2011 - 4 L 34/10 -, juris 48; OVG Schleswig, Urt. v. 10.08.2009 - 2 LB 38/08 - und Urt. v. 18.10.2006 - 2 LB 19/04 -, juris; Birk in Driehaus, Stand: Sept. 2010, § 3 KAG Rn. 173b).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2014 - 4 L 94/14

    Abwälzbarkeit einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten seit dem Inkrafttreten

    Es kann danach ebenfalls offen bleiben, ob nicht schon dann von der Abwälzbarkeit der Vergnügungssteuer auszugehen ist, wenn eine erdrosselnde Wirkung dieser Steuer nicht festgestellt werden kann (so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10. Juni 2011 - 14 A 652/11 - Urt. v. 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - vgl. auch Urt. v. 8. Mai 2013 - 14 A 1583/09 -, jeweils zit. nach JURIS; wohl a.M.: OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 38/08 -, zit. nach JURIS).
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