Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2011 - 2 LB 26/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Status einer Fläche als Dauergrünland grundsätzlich nach der tatsächlichen Nutzung in einem zurückliegenden Fünf-Jahres-Zeitraum in Bezug auf die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen; Verlust des Status als Dauergrünland durch den Wechsel von Ackergras ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des Status einer Fläche als Dauergrünland grundsätzlich nach der tatsächlichen Nutzung in einem zurückliegenden Fünf-Jahres-Zeitraum in Bezug auf die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen; Verlust des Status als Dauergrünland durch den Wechsel von Ackergras ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Dauergrünland und der Wechsel der Grünfutterpflanzen
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 13.10.2010 - 1 A 51/09
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2011 - 2 LB 26/10
- BVerwG, 13.07.2011 - 3 C 22.11
- BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 22.11
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-47/13
- EuGH, 02.10.2014 - C-47/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.01.2003 - 7 C 31.02
Einweg-Getränkeverpackungen; Dosenpfand; Rücknahmepflicht; Pfandpflicht; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2011 - 2 LB 26/10
Die Bekanntgabe, dass sich der Anteil des Dauergrünlands an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche um mehr als 5 % verringert habe, ist ein Rechtsakt in der Gestalt des feststellenden Verwaltungsaktes, der für das Wirksamwerden des festzustellenden Pflichtenverhältnisses konstitutiv ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.01.2003 - 7 C 31.02 -, E 117, 322 zur vergleichbaren Bekanntgabe des Unterschreitens der Mehrwegquote nach § 9 Abs. 3 VerpackV a.F.).Die Rechtmäßigkeit des Bekanntgabeakts setzt die Gültigkeit des durch ihn ausgelösten Umbruchverbots voraus (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 16.01.2003, a.a.O.).
Insoweit besteht eine Parallele zur bereits erwähnten Bekanntgabe der wiederholten Unterschreitung der Mehrwegquote i.S.d. § 9 Abs. 2 Satz 2 VerpackV, bei der es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um einen Verwaltungsakt in der Form der Allgemeinverfügung handelt (BVerwG, Urt. v. 16.01.2003, a.a.O.).
- BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07
Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2011 - 2 LB 26/10
Der Kläger begehrt damit nicht die Feststellung der Nichtigkeit einer Norm, sondern dass wegen Ungültigkeit einer Rechtsnorm kein Rechtsverhältnis zum Beklagten begründet ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.08.2007 - 7 C 2.07 -, E 129, 199 Rdnr. 20).
- BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18
Ackerbau; Bewirtschaftungsbeschränkung; Dauergrünland; Eingriff; …
Auf den Fortbestand einer hiervon abweichenden, unionsrechtlich unzutreffenden Verwaltungspraxis konnte der Kläger im Wirtschaftsjahr 2011/2012 schon deswegen nicht vertrauen, weil eine höchstrichterliche Bestätigung fehlte, die Praxis vielmehr bereits auf Widerspruch gestoßen war (OVG Schleswig, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 LB 26/10 - juris Rn. 74 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 C 22.11 - Buchholz 451.505 Einzelne Stützungsregelungen Nr. 4 ff.;… Booth, in: Dombert/Witt, Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht, 2011, § 27 Rn. 183: "Wechselgrünland"). - VG Göttingen, 03.11.2015 - 2 A 16/14
Bekanntmachung; Dauergrünland; Erhalt von Dauergrünland; …
Dieser Rechtsakt in der Gestalt eines feststellenden Verwaltungsakts war für das Wirksamwerden des Pflichtenverhältnisses der Klägerin konstitutiv (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 LB 26/10 -, zit. nach juris Rn. 77, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2003 - 7 C 31.02 -, BVerwGE 117, 322, zur vergleichbaren Bekanntgabe des Unterschreitens der Mehrwegquote nach § 9 Abs. 3 VerpackV a.F.).
Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2011 - 2 LB 8/11 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 1 A 52/09
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2011 - 2 LB 8/11
- BVerwG, 13.07.2011 - 3 C 23.11