Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36518
OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12 (https://dejure.org/2012,36518)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.10.2012 - 2 M 124/12 (https://dejure.org/2012,36518)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 (https://dejure.org/2012,36518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,36518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB
    Nutzungsuntersagung bei fehlender Erschließung; Notwegerecht; Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichen von gleichen oder "gruppentypisierten" Begründungen bei gleichartigen Tatbeständen i.R.d. § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO bei Gewährleistung der Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls; Vorliegen der Voraussetzungen einer gesicherten Erschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausreichen von gleichen oder "gruppentypisierten" Begründungen bei gleichartigen Tatbeständen i.R.d. § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO bei Gewährleistung der Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls; Vorliegen der Voraussetzungen einer gesicherten Erschließung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12
    In dem Urteil vom 10.09.1976 (4 C 5.76 - BauR 1977, 44) hat das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans entschieden, dass eine Erschließung, an der es - überhaupt oder doch im gebotenen Umfang - fehle, (dennoch) in einer nach § 30 BBauG (nunmehr § 30 BauGB) die Zulässigkeit von Vorhaben begründenden Weise "gesichert" sei, wenn verlässlich angenommen werden könne, dass sie in dem notwendigen und selbstredend die volle Funktionsfähigkeit einschließenden Zustand spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen vorhanden und benutzbar sein werde.
  • BVerwG, 08.07.1991 - 4 B 115.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12
    Im Übrigen ist es für die Frage der öffentlich-rechtlich erforderlichen Erschließung grundsätzlich unerheblich, ob ein Nachbar gegenüber dem anderen entsprechende privatrechtliche Ansprüche auf "Zuwegung" besitzt (BVerwG, Beschl. 08.07.1991 - 4 B 115.91 -, Juris).
  • BVerwG, 22.11.1995 - 4 B 224.95

    Materielle Rechtsanwendung des Berufungsgerichts als Gegenstand einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12
    Eine rein schuldrechtliche Vereinbarung des Bauherrn mit dem privaten Nachbarn genügt hingegen nicht (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 22.11.1995 - 4 B 224/95 -, BRS 57 Nr. 104, m.w.N.).
  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12
    Ein Nachbar kann sogar ein Abwehrrecht haben, wenn eine rechtswidrige Baugenehmigung dadurch in sein durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Eigentumsrecht eingreift, dass sie infolge Fehlens der Erschließung in Richtung auf die Duldung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB eine unmittelbare Rechtsverschlechterung bewirkt (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1998 - 4 B 45.98 -, BRS 60 Nr. 182).
  • BVerwG, 02.09.1999 - 4 B 47.99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12
    Wenn das BauGB in den Vorschriften über die Regelung der baulichen Nutzung die Sicherung der Erschließung als Voraussetzung für die Zulässigkeit baulicher Anlagen aufstellt, will es u. a. gewährleisten, dass die Grundstücke für Kraftfahrzeuge, besonders auch solche der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung, erreichbar sind (BVerwG, Beschl. v. 02.09.1999 - 4 B 47.99 -, BauR 2000, 1173).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 10 S 42.11

    Nutzungsuntersagung; sofortige Vollziehung; Begründungserfordernis; formelle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12
    Ob die Erwägungen der Behörde die Anordnung der sofortigen Vollziehung tatsächlich rechtfertigen, ist keine Frage des formellen Begründungserfordernisses nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO; für dieses kommt es nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der behördlichen Begründung an (OVG BBg, Beschl. v. 10.05.2012 - 10 S 42.11 -, Juris, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 3 M 153/08

    Anforderungen an die sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12
    Die sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität einer baulichen Anlage liegt regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie die Rechtstreue der Bevölkerung untergrabende Vorbildwirkungen einer formell illegalen Nutzung bekämpft, dem "Schwarzbauer" ungerechtfertigte Vorteile gegenüber dem erst nach Erteilung einer Genehmigung Nutzenden entzieht und ein Unterlaufen der präventiven Kontrolle der Bauaufsicht verhindert (OVG RP, Beschl. v. 05.07.2006 - 8 B 10574/06 -, BauR 2006, 1734; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 26.11.2008 - 10 B 1696/08 -, BRS 73 Nr. 124; VGH BW, Beschl. v. 01.02.2007 - 8 S 2606/06 -, DÖV 2007, 569, m.w.N.; OVG MV, Beschl. v. 03.12.2008 - 3 M 153/08 -, Juris, Jäde, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, Stand: Februar 2010, § 79 RdNr. 169, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - 10 B 1696/08

    Hinreichende Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung im Rahmen der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12
    Die sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität einer baulichen Anlage liegt regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie die Rechtstreue der Bevölkerung untergrabende Vorbildwirkungen einer formell illegalen Nutzung bekämpft, dem "Schwarzbauer" ungerechtfertigte Vorteile gegenüber dem erst nach Erteilung einer Genehmigung Nutzenden entzieht und ein Unterlaufen der präventiven Kontrolle der Bauaufsicht verhindert (OVG RP, Beschl. v. 05.07.2006 - 8 B 10574/06 -, BauR 2006, 1734; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 26.11.2008 - 10 B 1696/08 -, BRS 73 Nr. 124; VGH BW, Beschl. v. 01.02.2007 - 8 S 2606/06 -, DÖV 2007, 569, m.w.N.; OVG MV, Beschl. v. 03.12.2008 - 3 M 153/08 -, Juris, Jäde, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, Stand: Februar 2010, § 79 RdNr. 169, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 B 10574/06

    Sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung bzgl eines Tiergeheges

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12
    Die sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität einer baulichen Anlage liegt regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie die Rechtstreue der Bevölkerung untergrabende Vorbildwirkungen einer formell illegalen Nutzung bekämpft, dem "Schwarzbauer" ungerechtfertigte Vorteile gegenüber dem erst nach Erteilung einer Genehmigung Nutzenden entzieht und ein Unterlaufen der präventiven Kontrolle der Bauaufsicht verhindert (OVG RP, Beschl. v. 05.07.2006 - 8 B 10574/06 -, BauR 2006, 1734; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 26.11.2008 - 10 B 1696/08 -, BRS 73 Nr. 124; VGH BW, Beschl. v. 01.02.2007 - 8 S 2606/06 -, DÖV 2007, 569, m.w.N.; OVG MV, Beschl. v. 03.12.2008 - 3 M 153/08 -, Juris, Jäde, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, Stand: Februar 2010, § 79 RdNr. 169, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.1997 - B 2 S 369/96

    Bauliche Nutzung; Nutzungsänderung; Genehmigungspflichtigkeit; Formelle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12
    Auch der Senat hat die formelle Illegalität für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Nutzungsverbots regelmäßig genügen lassen (vgl. Beschl. v. 26.05.1997 - B 2 S 369/96 -, VwRR MO 1997, 58).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04

    Nutzungsuntersagung regelmäßig schon bei formeller Illegalität gerechtfertigt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2006 - 2 L 76/04

    Untersagung der Dauerwohnnutzung in Kleingartenanlage

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2005 - 2 MB 1/05

    Anordnung der sofortigen Vollziehung, Gleichstellungsbeauftragte, Kommunalrecht,

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2007 - 8 S 2606/06

    Vorläufige Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; sofortige

  • VGH Bayern, 24.10.1996 - 2 B 94.3416
  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 15 CS 12.130

    Nutzungsuntersagung

  • OVG Bremen, 07.04.1999 - 1 B 25/99

    Ausübung der Wohnungsprostitution im Allgemeinen Wohngebiet; Sofortige

  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung rückwärtiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 548/18

    Abgasmanipulationen: Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet

    vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 -, juris Rn. 10; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 80 Rn. 50; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 85.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18

    Abgasmanipulationen: Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet

    vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 -, juris Rn. 10; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 80 Rn. 50; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 85.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2014 - 4 B 88/14

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Ausübung des selbständigen Betriebs des

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 4 B 454/13 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 -, juris, Rdn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2012 - 10 S 731/12 -, juris, Rdn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12 -, juris, Rdn. 11.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2019 - 2 M 85/19

    Nutzungsuntersagung für eine Hochzeits- und Eventlocation in einem allgemeinen

    Das gilt insbesondere für baurechtliche Nutzungsverbote, weil - worauf auch das Verwaltungsgericht hingewiesen hat - in diesen Fällen regelmäßig ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 26.10.2012 - 2 M 124/12 -, juris, Rdnr. 10).

    Ob die Erwägungen der Behörde die Anordnung der sofortigen Vollziehung tatsächlich rechtfertigen, ist keine Frage des formellen Begründungserfordernisses nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO; für dieses kommt es nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der behördlichen Begründung an (Beschluss des Senats vom 26.10.2012, a. a. O., Rdnr. 11, m. w. N.).

  • VG Mainz, 16.11.2018 - 3 L 1099/18

    Betriebsuntersagung wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei gleichartig gelagerten Sachverhalten auch eine weitgehend typisierende, grundsätzlich auf vergleichbare Fälle übertragbare Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügen kann (vgl. OVG NW, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18 -, DAR 2018, 642 = juris Rn. 8, 15; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 -, juris Rn. 10; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 80 Rn. 85).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2015 - 1 A 10316/15

    Nassauskiesung; hinreichende Erschließung; naturschutzrechtliche

    Eine rein schuldrechtliche Vereinbarung über ein Nutzungsrecht genügt nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 1995 - 4 B 224.95 -, BRS 57 Nr. 104; Urteil vom 3. Mai 1988, - 4 C 54.85 - NVwZ 1989, 353), ebenso wenig ein zivilrechtliches Notwegerecht (§ 917 BGB; vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2012, LKV 2012, 571).

    Dies unterscheidet die vorliegende Fallkonstellation von dem Verfahren vor dem OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 26. Oktober 2012, LKV 2012, 571), in dem die (dingliche) Sicherung des Notweges erst noch erstritten werden sollte.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung

    Ob die Erwägungen der Behörde die Anordnung der sofortigen Vollziehung tatsächlich rechtfertigen, ist keine Frage des formellen Begründungserfordernisses nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO; für dieses kommt es nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der behördlichen Begründung an (Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 - juris Rn. 11, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2019 - 2 S 60.19

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung zwecks Wahrung der

    Derjenige, der eine Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung aufnimmt, kann regelmäßig nicht darauf vertrauen, sie bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung der Rechtslage fortsetzen zu dürfen, sondern muss grundsätzlich jederzeit damit rechnen, mit einem sofort vollziehbaren Nutzungsverbot belegt zu werden (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschlüsse vom 27. Mai 2019 - 10 B 157/19 -, juris Rn. 16 und vom 3. September 2018 - 10 B 1126/18 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 1 ME 31/15 -, juris Rn. 10; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 18.12.2018 - 1 B 57/18

    Codein; Morphin; Urinprobe

    Die Verwendung standardisierter Begründungselemente war dem Antragsgegner dabei im vorliegenden Fall nicht verwehrt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.10.2012 - 2 M 124/12 -, juris Rn. 10; VG Bremen, Beschl. v. 10.1.2018 - 5 V 3111/17 -, juris Rn. 17 (Fahrerlaubnisentziehung); Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 80 Rn. 85 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 14.12.2018 - 1 B 56/18

    2,7 ng/ml THC; Berufstätigkeit; Betäubungsmittel; Gutachten; sofortige

    Die Verwendung standardisierter Begründungselemente ist dem Antragsgegner in einem solchen Fall nicht verwehrt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.10.2012 - 2 M 124/12 -, juris Rn. 10; VG Bremen, Beschl. v. 10.1.2018 - 5 V 3111/17 -, juris Rn. 17 (Fahrerlaubnisentziehung); Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 80 Rn. 85 m.w.N.).
  • VG Hannover, 20.08.2021 - 12 B 2434/21

    Rinderstall; Überbelegung

  • VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 247/15
  • VG Hannover, 23.11.2021 - 12 B 4000/21

    Aliud; Formelle Illegalität; Legalisierungsbemühungen; Nutzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2020 - 2 M 115/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Verfügung

  • VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 1060/14

    Erteilung eines Vorbescheides für ein Kur- und Vital- Zentrum

  • VG Hannover, 28.02.2022 - 12 B 4988/21

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Außenbereichssatzung; Ermessen; Formelle

  • VG Halle, 15.07.2019 - 2 B 131/19
  • VG Halle, 25.11.2013 - 6 B 218/13
  • VG Magdeburg, 15.05.2013 - 4 B 98/13

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Fahnenmasten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht