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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14   

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https://dejure.org/2014,41463
OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14 (https://dejure.org/2014,41463)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.12.2014 - 2 M 127/14 (https://dejure.org/2014,41463)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 2 M 127/14 (https://dejure.org/2014,41463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    II AufenthG § 60a
    Abschiebungsschutz; Aufenthaltsrecht, gesichertes; Ausländer; Risikoschwangerschaft; Vaterschaftsanerkennung

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 60a Abs. 2
    Zuerkennung von Abschiebungsschutz für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Abschiebungsschutz wegen Schwangerschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuerkennung von Abschiebungsschutz für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen Kindes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abschiebungsschutz für ausländischen Vater von ungeborenem Kind möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abschiebungsschutz für ausländischen Vater von ungeborenem Kind möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 28.11.2011 - 10 CE 11.2746

    Beschwerde; Aussetzung der Abschiebung; Schwangerschaft der Verlobten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14
    Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen deutschen Kindes kommt dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird; denn die Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei vorübergehender Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft (vgl. Beschl. d. Senats v. 15.04.2008 - 2 M 84/08 -, Juris RdNr. 3; SächsOVG, Beschl. v. 25.01.2006 - 3 BS 274/05 -, Juris RdNr. 5 und Beschl. v. 02.10.2009 - 3 B 482/09 -, Juris RdNr. 6; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 19 CE 09.213 -, Juris RdNr. 17 und Beschl. v. 28.11.2011 - 10 CE 11.2746 -, Juris RdNr. 4; OVG BB, Beschl. v. 03.09.2012 - OVG 11 S 40.12 -, Juris RdNr. 23; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG II, Stand: Oktober 2011, § 60a RdNr. 152).

    Voraussetzung ist ferner, dass der ausländische Vater gegenüber den zuständigen Behörden mit Zustimmung der Mutter seine Vaterschaft wirksam anerkannt hat (BayVGH, Beschl. v. 28.11.2011 - 10 CE 11.2746 - a.a.O. RdNr. 4; Funke-Kaiser, a.a.O., § 60a RdNr. 149.1).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 11 S 40.12

    Zulässigkeit; Eingang der Beschwerdebegründung, aus Schriftsatz (5 Seiten) und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14
    Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen deutschen Kindes kommt dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird; denn die Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei vorübergehender Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft (vgl. Beschl. d. Senats v. 15.04.2008 - 2 M 84/08 -, Juris RdNr. 3; SächsOVG, Beschl. v. 25.01.2006 - 3 BS 274/05 -, Juris RdNr. 5 und Beschl. v. 02.10.2009 - 3 B 482/09 -, Juris RdNr. 6; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 19 CE 09.213 -, Juris RdNr. 17 und Beschl. v. 28.11.2011 - 10 CE 11.2746 -, Juris RdNr. 4; OVG BB, Beschl. v. 03.09.2012 - OVG 11 S 40.12 -, Juris RdNr. 23; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG II, Stand: Oktober 2011, § 60a RdNr. 152).

    Der Abschiebungsschutz ist jedoch in Anlehnung an § 6 Abs. 1 MuSchG auf den Zeitraum von acht Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft der Kindesmutter zu begrenzen (vgl. OVG BB, Beschl. v. 03.09.2012 - OVG 11 S 40.12 -, Juris RdNr. 27).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 8 ME 305/10

    Vereinbarkeit der Verweisung auf die Möglichkeit eines familiären Zusammenlebens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14
    Soweit - wie hier - weder die Mutter noch das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, liegt ein Grund für die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60a Abs. 2 AufenthG mit Blick auf Art. 6 GG nur dann vor, wenn es dem Ausländer und seiner Partnerin nicht zuzumuten ist, das Bundesgebiet zu verlassen und ein familiäres Zusammenleben im Heimatland des Ausländers oder seiner Partnerin zu führen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 02.02.2011 - 8 ME 305/10 -, Juris RdNr. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2014 - 2 M 106/14

    Duldung wegen eines länderübergreifenden Wohnsitzwechsels

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14
    Für die Zukunft ist ein gemeinsames Familienleben entweder am Ort der Gemeinschaftsunterkunft in A-Stadt oder am derzeitigen Wohnort der Frau (...) in B-Stadt möglich, soweit ein länderübergreifender Wohnsitzwechsel nach § 51 AsylVfG oder eine Erweiterung der räumlichen Beschränkung nach § 61 Abs. 1 Satz 4 AufenthG erfolgt (vgl. hierzu Beschl. d. Senats v. 30.10.2014 - 2 M 106/14 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2010 - 11 S 2475/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Streitwert bei vorläufiger Aussetzung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats, im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den halben Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG je Antragsteller festzusetzen, soweit Streitgegenstand - wie hier - die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ist (vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 11.11.2010 - 11 S 2475/10 -, Juris RdNr. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 2 M 84/08

    Aussetzung der Abschiebung bei Risikoschwangerschaft der deutschen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14
    Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen deutschen Kindes kommt dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird; denn die Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei vorübergehender Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft (vgl. Beschl. d. Senats v. 15.04.2008 - 2 M 84/08 -, Juris RdNr. 3; SächsOVG, Beschl. v. 25.01.2006 - 3 BS 274/05 -, Juris RdNr. 5 und Beschl. v. 02.10.2009 - 3 B 482/09 -, Juris RdNr. 6; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 19 CE 09.213 -, Juris RdNr. 17 und Beschl. v. 28.11.2011 - 10 CE 11.2746 -, Juris RdNr. 4; OVG BB, Beschl. v. 03.09.2012 - OVG 11 S 40.12 -, Juris RdNr. 23; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG II, Stand: Oktober 2011, § 60a RdNr. 152).
  • OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09

    Abschiebung; Vaterschaftsanerkennung; Anfechtung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14
    Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen deutschen Kindes kommt dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird; denn die Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei vorübergehender Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft (vgl. Beschl. d. Senats v. 15.04.2008 - 2 M 84/08 -, Juris RdNr. 3; SächsOVG, Beschl. v. 25.01.2006 - 3 BS 274/05 -, Juris RdNr. 5 und Beschl. v. 02.10.2009 - 3 B 482/09 -, Juris RdNr. 6; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 19 CE 09.213 -, Juris RdNr. 17 und Beschl. v. 28.11.2011 - 10 CE 11.2746 -, Juris RdNr. 4; OVG BB, Beschl. v. 03.09.2012 - OVG 11 S 40.12 -, Juris RdNr. 23; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG II, Stand: Oktober 2011, § 60a RdNr. 152).
  • OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05

    Abschiebung, rechtliches Abschiebungshindernis, Risikoschwangerschaft,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14
    Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen deutschen Kindes kommt dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird; denn die Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei vorübergehender Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft (vgl. Beschl. d. Senats v. 15.04.2008 - 2 M 84/08 -, Juris RdNr. 3; SächsOVG, Beschl. v. 25.01.2006 - 3 BS 274/05 -, Juris RdNr. 5 und Beschl. v. 02.10.2009 - 3 B 482/09 -, Juris RdNr. 6; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 19 CE 09.213 -, Juris RdNr. 17 und Beschl. v. 28.11.2011 - 10 CE 11.2746 -, Juris RdNr. 4; OVG BB, Beschl. v. 03.09.2012 - OVG 11 S 40.12 -, Juris RdNr. 23; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG II, Stand: Oktober 2011, § 60a RdNr. 152).
  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 19 CE 09.213

    Antrag auf Aussetzung der Abschiebung (Duldung); Beschwerde; Unzulässigkeit wegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14
    Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen deutschen Kindes kommt dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird; denn die Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei vorübergehender Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft (vgl. Beschl. d. Senats v. 15.04.2008 - 2 M 84/08 -, Juris RdNr. 3; SächsOVG, Beschl. v. 25.01.2006 - 3 BS 274/05 -, Juris RdNr. 5 und Beschl. v. 02.10.2009 - 3 B 482/09 -, Juris RdNr. 6; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 19 CE 09.213 -, Juris RdNr. 17 und Beschl. v. 28.11.2011 - 10 CE 11.2746 -, Juris RdNr. 4; OVG BB, Beschl. v. 03.09.2012 - OVG 11 S 40.12 -, Juris RdNr. 23; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG II, Stand: Oktober 2011, § 60a RdNr. 152).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2006 - 2 M 82/06

    Erledigung des Rechtsstreits, Rechtsschutzbedürfnis bei "Untertauchen",

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14
    Der Umstand, dass noch kein neuer Abschiebetermin feststeht, führt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 03.04.2006 - 2 M 82/06 -, Juris RdNr. 9 m.w.N.) nicht dazu, dass das Rechtsschutzinteresse entfällt; denn muss der Ausländer nach den dem Gericht bekannten Tatsachen befürchten, dass gegen ihn Abschiebungsmaßnahmen eingeleitet werden, so kann ihm nicht zugemutet werden, ganz konkret abzuwarten, bis Abschiebungsmaßnahmen tatsächlich erkennbar werden, und dies dann dem Gericht gegenüber glaubhaft zu machen.
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 6/10

    Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06

    Aussetzung der Abschiebung bei Anerkennung der Vaterschaft und familiärer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2019 - 2 M 153/18

    Abschiebungsschutz bei Risikoschwangerschaft

    Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen deutschen Kindes kommt dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird; denn die Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei vorübergehender Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft (vgl. Beschl. d. Senats v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 -, juris RdNr. 6 m.w.N.).

    Soweit der Senat die Auffassung vertreten hat, Voraussetzung für die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG sei, dass der ausländische Vater gegenüber den zuständigen Behörden mit Zustimmung der Mutter seine Vaterschaft wirksam anerkannt hat (vgl. Beschl. d. Senats v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 -, a.a.O. RdNr. 6), hält er hieran nicht mehr fest.

    Der Abschiebungsschutz ist jedoch in Anlehnung an § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) in der Fassung vom 23.05.2017 (BGBl. I S. 1228) auf den Zeitraum von acht Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft der Kindesmutter zu begrenzen (vgl. OVG BB, Beschl. v. 03.09.2012 - OVG 11 S 40.12 -, a.a.O. RdNr. 27; Beschl. d. Senats v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 -, a.a.O. RdNr. 10).

  • VG Mainz, 06.09.2018 - 4 L 737/18

    Aufenthaltsrecht: Einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebung eines Ausländers

    Erforderlich ist insoweit, dass der ausländische Vater gegenüber den zuständigen Behörden mit Zustimmung der Mutter seine Vaterschaft wirksam anerkannt hat (vgl. §§ 1592 Nr. 2, 1594 Abs. 1, 1595 Abs. 1, 1597 Abs. 1 BGB, vgl. hierzu: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 2 M 127/14 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 28. November 2011 - 10 CE 11.2746 -, juris Rn. 4).

    Ferner kann ein Abschiebungshindernis nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aufgrund der die Familie betreffenden Gewährleistungen des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG auch dann bestehen, wenn zwischen dem künftigen Vater und seinem noch nicht geborenen Kind nach der Geburt eine tatsächlich gelebte familiäre Verbundenheit bestehen wird und eine Aufenthaltsbeendigung das zukünftige Vater-Kind-Verhältnis in unzumutbarer Weise beeinträchtigen würde (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 8. Juni 2009 - 7 B 10410/09.OVG, 7 D 10411/09.OVG -, BA S. 3 m.w.N., vom 15. Oktober 2009 - 7 B 10882/09.OVG -, ESOVG; so auch: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 2 M 127/14 -, juris Rn. 3; HessVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 7 B 2084/08 -, juris Rn. 5 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 11 S 321/16

    Vorläufige Aussetzung der Abschiebung - Glaubhaftmachung der deutschen Abstammung

    Eine (vorgeburtliche) Vaterschaftsanerkennung ist in der Regel geeignet aber auch erforderlich, damit eine hinreichend verlässliche tatsächliche Grundlage für die Prüfung eines vorläufigen Duldungsanspruchs auch mit Blick auf eine mögliche aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Art. 6 GG besteht (siehe hierzu auch OVG LSA, Beschluss vom 10.12.2014 - 2 M 127/14 -, juris Rn. 6; OVG BB, Beschluss vom 16.12.2014 - OVG 11 S 52.14 -, juris, Rn. 6; Funke-Kaiser, in GK-AufenthG, § 60a Rn. 174 ).
  • VG München, 20.12.2018 - M 19 S 18.52176

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Abschiebung nach Italien

    Offen bleiben kann, ob Abschiebungsschutz nur zu gewähren ist, wenn das Kind und seine Mutter über ein gesichertes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verfügen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 - juris Rn. 6 a. E.; VG Bayreuth, B.v. 08.01.2016 - B 4 E 16.9 - juris Rn. 31).

    Denn vorliegend ist jedenfalls zu berücksichtigen, dass es dem Kind und der Mutter derzeit nicht zuzumuten ist, das Bundesgebiet zu verlassen (vgl. insoweit OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 17.10.2023 - 19 CE 23.1578

    Erfolglose Beschwerde wegen Nichtabänderung einer Eilentscheidung bzgl. Duldung

    Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen Kindes kommt daher auch dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird (BayVGH, B.v. 28.1.2021 - 10 CE 21.313 - juris Rn. 7, für ein ungeborenes deutsches Kind); denn die Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei vorübergehender Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft (vgl. OVG LSA, B.v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 - juris Rn. 6 m.w.N; OVG Berlin-Bbg, B.v. 30.3.2009 - OVG 12 S 28.09 - juris Rn. 5; OVG Hamburg, B.v. 10.12.2009 - 3 Bs 209/09 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 28.11.2011 - 10 CE 11.2746 - juris Rn. 4).
  • VG München, 19.05.2021 - M 24 E 21.2595

    Aussetzen einer Abschiebung wegen bevorstehender Vaterschaft und

    Insoweit ist in der Rechtsprechung hinsichtlich der Vaterschaft eines ungeborenen Kindes und dessen aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen entschieden, dass - anstelle des Bestehens einer bereits gelebten familiären Gemeinschaft - zunächst regelmäßig zu fordern ist, dass der ausländische Vater gegenüber den zuständigen Behörden seine Vaterschaft anerkannt hat und die Eltern in Verhältnissen leben, welche die gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung und eine gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes sicher erwarten lassen (BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 19 CE 17.2007 - juris Rn. 13; vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 3.9.2012 - OVG 11 S 40.12; B.v. 30.3.2009 - OVG 12 S 28.09; B.v. 18.11.2013 - OVG 7 S 92.13; SächsOVG, B.v. 2.10.2009 - 3 B 482/09; B.v. 25.1.2006 - 3 BS 274/05; OVG LSA, B.v. 10.12.2014 - 2 M 127/14; OVG Hamburg, B.v. 10.12.2009 - 3 Bs 209/09; B.v. 14.8.2008 - 4 Bs 84/08 - jeweils juris).

    Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen Kindes kommt daher auch dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird (BayVGH, B.v. 28.1.2021 - 10 CE 21.313 - juris Rn. 7, für ein ungeborenes deutsches Kind); denn die Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei vorübergehender Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 -, juris Rn. 6 m.w.N.;; OVG BB, B.v. 30.3.2009 - OVG 12 S 28.09 -, juris Rn. 5; OVG Hamburg, B.v. 10.12.2009 - 3 Bs 209/09 -, juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 28.11.2011 - 10 CE 11.2746 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 19 CE 17.2007

    Zuerkennung von Abschiebungsschutz für den ausländischen Elternteil eines

    Insoweit ist in der Rechtsprechung hinsichtlich der Vaterschaft eines ungeborenen Kindes und dessen aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen entschieden, dass - anstelle des Bestehens einer bereits gelebten familiären Gemeinschaft - zunächst regelmäßig zu fordern ist, dass der ausländische Vater gegenüber den zuständigen Behörden seine Vaterschaft (mit Zustimmung der Mutter) anerkannt hat und beide bereits in Verhältnissen leben, welche die gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung und eine gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes sicher erwarten lassen (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 3.9.2012 - OVG 11 S. 40.12 - B.v. 30.3.2009 - OVG 12 S. 28.09 - B.v. 18.11.2013 - OVG 7 S. 92.13 - SächsOVG, B.v. 2.10.2009 - 3 B 482/09 - B.v. 25.1.2006 - 3 BS 274/05 - OVG LSA, B.v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 - OVG Hamburg, B.v. 10.12.2009 - 3 Bs 209/09 - B.v. 14.8.2008 - 4 Bs 84/08 - jeweils juris).
  • VG Düsseldorf, 10.07.2018 - 27 L 1713/18

    Abschiebungssschutz, Ehe- und Familie, Vorwirkung, Nasciturus, Gambia

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 2 M 127/14 -, juris, Rn. 6, m.w.N.

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 2 M 127/14 -, juris, Rn. 6, m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. November 2011 - 10 CE 11.2746 -, juris, Rn. 4.

  • VG München, 20.09.2023 - M 10 K 21.50360

    Dublin-Verfahren (Zielstaat Österreich), Abschiebungsandrohung nach § 34a Abs. 1

    Ob es dem Ausländer oder Familienangehörigen zuzumuten ist, das Bundesgebiet zu verlassen und die familiäre Lebensgemeinschaft in einem anderen Land zu führen, hängt dabei maßgeblich von dem aufenthaltsrechtlichen Status des Ausländers oder Familienangehörigen im Bundesgebiet ab (vgl. hierzu: OVG LSA, B.v. 10.12.2014 - 2 M 127/14, s. auch: NdsOVG, B.v. 2.3.2011 - 11 ME 551/10 - BeckRS 2011, 50316; VG Trier, B.v. 4.7.2012, a.a.O.).

    Abschiebungsschutz ist jedenfalls zu gewähren, wenn der oder die Familienangehörige(n) ein gesichertes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet hat bzw. haben (vgl. OVG LSA, B.v. 10.12.2014, a.a.O.).

  • VG Hannover, 17.01.2022 - 12 B 8/22

    Aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen; Geburtstermin; Risikoschwangerschaft;

    Das Gericht lässt dahinstehen, ob bereits die Schwangerschaft der Ehefrau des Antragstellers, für die zwar Beschwerden, nicht aber das Risiko einer Früh- oder Fehlgeburt ärztlich attestiert sind, einen genügenden Anlass für die Annahme einer Beistandsgemeinschaft zwischen den Eheleuten ergibt mit der Folge, dass aus Art. 6 Abs. 1 allein aufgrund der Unterstützung der Ehefrau durch den Antragsteller ein rechtliches Abschiebungsverbot folgt (so wohl VG Hannover, Beschl. vom 17.09.2019 - 5 B 3968/19 -, juris; eine Risikoschwangerschaft für die Annahme eines Ausreisehindernisses setzen unter anderem folgende Gerichte voraus: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 10.12.2014 - 2 M 127/14 -, juris Rn. 6; OVG Saarl., Beschl. vom 26.02.2010 - 2 B 511/09 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschl. vom 29.06.2010 - 8 ME 159/10 -, juris Rn. 6 und Beschl. vom 15.09.2008 - 10 ME 328/08 -, juris Rn. 11).
  • OVG Saarland, 10.07.2019 - 2 B 34/19

    Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG München, 07.02.2019 - M 10 S7 18.53007

    Keine Abänderung im Dublin-Verfahren wegen nachgeborenen Kindes

  • VG Aachen, 27.02.2015 - 4 L 68/15

    Abschiebungsanordnung; Spanien; keine systemischen Mängel; vorübergehende

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2019 - 2 M 111/19

    Ausländerrecht: Abschiebungsschutz bei Schwangerschaft zugunsten des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21

    Abschiebung bei Erkrankung der deutschen Lebenspartnerin und Verlobten eines

  • VG München, 21.12.2018 - M 19 S 18.52174

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Abschiebung nach Italien

  • VG München, 06.02.2019 - M 10 S7 19.50049

    Keine Reduzierung des Selbsteintrittrechts des Art. 17 Abs. 1 Dublin III-VO zum

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 M 41/16

    Anordnungsgrund bei einem Aussetzungantrag gegen Abschiebung

  • VG München, 21.01.2021 - M 10 E 20.6771

    Erfolgloser Antrag, der Ausländerbehörde im Wege der einstweiligen Anordnung

  • VG Düsseldorf, 30.06.2017 - 8 L 203/17
  • VG Lüneburg, 01.02.2019 - 8 B 207/18

    Familiäre Lebensgemeinschaft; familiäres Zusammenleben; gemeinsames Sorgerecht;

  • VG Lüneburg, 31.01.2019 - 8 B 206/18

    Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; Duldung; Geburtstermin;

  • VG Magdeburg, 17.07.2018 - 3 B 188/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Ablauf der Frist des AsylVfG

  • VG Bayreuth, 08.01.2016 - B 4 E 16.9

    Erfolgloser Antrag gegen Abschiebungsanordnung - Kein Anspruch auf eine

  • VG Ansbach, 24.11.2015 - AN 14 S 15.50402

    Abschiebung, Abschiebungsanordnung, Abschiebungshindernis, Asylrecht, Asylsystem,

  • VG Bayreuth, 29.12.2020 - B 6 E 20.1497

    Kein Abschiebungsschutz wegen aufenthaltsrechtlicher Vorwirkungen von Art. 6 GG

  • VG Bayreuth, 29.01.2019 - B 6 E 19.28

    Rechtmäßige Abschiebung

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