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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11   

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OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11 (https://dejure.org/2012,3704)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.01.2012 - 2 M 157/11 (https://dejure.org/2012,3704)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 2 M 157/11 (https://dejure.org/2012,3704)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 BauGB, § 12 Abs 2 BauNVO, § 15 Abs 1 BauNVO
    Baunachbarstreit - Abstandfläche bei Abgrabung der Geländeoberfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauO LSA § 6 Abs. 4 S. 2; BauO LSA § 6 Abs. 5 S. 1
    Anforderungen an die Einhaltung der Abstandsflächen zum benachbarten Grundstück bei einem Bauvorhaben; Berücksichtigung von Abgrabungen bei der Ermittlung der Abstandsfläche; Umfang der Abwehrrechte eines Grundstücksnachbarn gegen die Verletzung abstandflächenrechtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Anfechtung einer Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Einhaltung der Abstandsflächen zum benachbarten Grundstück bei einem Bauvorhaben; Berücksichtigung von Abgrabungen bei der Ermittlung der Abstandsfläche; Umfang der Abwehrrechte eines Grundstücksnachbarn gegen die Verletzung abstandflächenrechtlicher ...

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11
    Für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots reicht es nicht aus, dass ein Vorhaben sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des Rahmens hält, der durch die Bebauung der Umgebung gebildet wird; hinzu kommen muss objektivrechtlich, dass es im Verhältnis zu seiner Umgebung bewältigungsbedürftige Spannungen erzeugt, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich ziehen, und subjektivrechtlich, dass es die gebotene Rücksichtnahme speziell auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen lässt (BVerwG, Beschl. v. 06.12.1996 - 4 B 215.96 -, NVwZ-RR 1997, 516).

    Bedeutsam ist ferner, inwieweit derjenige, der sich gegen ein Vorhaben wendet, eine rechtlich geschützte wehrfähige Position innehat (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 06.12.1996, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.08.2010 - 15 CS 09.3006

    Befreiung von nachbarschützenden und nicht nachbarschützenden Vorschriften

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11
    Indes bietet das Gebot der Rücksichtnahme in aller Regel keinen Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten auf Grundstücke (vgl. BayVGH, Beschl. v. 06.08.2010 - 15 CS 09.3006 -, Juris, m. w. Nachw; OVG SH, Beschl. v. 16.10.2009 - 1 LA 42/09 -, Juris).

    Das gilt auch für Beeinträchtigungen, die von einer Nutzung des sogenannten Außenwohnbereichs - Terrassen, Balkone, Gärten - ausgehen, und schließt zum Beispiel Grillgerüche, lautes Reden oder auch Geräusche durch Stühlerücken auf Terrassen oder Balkonen ein (BayVGH, Beschl. v. 06.08.2010 - 15 CS 09.3006 -, Juris; SaarlOVG, Beschl. v. 25.05.2010 - 2 A 31/10 -, BRS 76 Nr. 197).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06

    Nachbarklage gegen nachträglichen Balkonanbau

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11
    Im Übrigen können in einem nachbarlichen Austauschverhältnis einfache Möglichkeiten, sich selbst vor unerwünschter Einsichtnahme zu schützen, etwa durch Gardinen, zumutbar sein (vgl. Beschl. d. Senats v. 16.03.2006 - 2 M 83/06 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 09.02.2009 - 10 B 1713/08 -, BauR 2009, 775).

    Das Gebot der Rücksichtnahme wird regelmäßig nicht durch Geräusch- und Geruchsimmissionen verletzt, die bei ordnungsgemäßer und üblicher Nutzung von Terrassen und Balkonen zu erwarten sind (vgl. Beschl. d. Senats v. 16.03.2006, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2000 - A 2 S 62/98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11
    Eine andere Beurteilung kommt nur in Betracht, wenn der Bau des Nachbarn früherem (Abstands-)Recht entsprach (Abgrenzung zur bestehenden Senatsrechtsprechung, Beschl. v. 30.11.2000 - 2 M 319/00 - Urt. v. 16.03.2000 - A 2 S 62/98 -).(Rn.11).

    Zwar hat der Senat entschieden, ein Nachbar, dessen Bau früherem (Abstands-)Recht entsprochen habe und genehmigt worden sei, könne sich auch dann auf die Einhaltung des nach neuem Recht gültigen Grenzabstands berufen, wenn er diesen jetzt im Verhältnis zum Nachbargrundstück nicht (mehr) einhalte (Beschl. d. Senats v. 30.11.2000 - 2 M 319/00 -, Juris; Urt. v. 16.03.2000 - A 2 S 62/98 -, Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2010 - 7 B 1840/09

    Anspruch auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Baugenehmigung für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11
    Soweit Abgrabungen die Geländeoberfläche zulässigerweise verändern, bleiben diese für die Ermittlung der Abstandsfläche regelmäßig nur dann außer Betracht, wenn es sich um untergeordnete oder unselbständige Abgrabungen handelt, durch die das Profil des Baugrundstücks nur punktuell und im Verhältnis zur übrigen Grundstücksfläche in untergeordnetem Umfang und nicht in einem großräumigen Zusammenhang verändert wird, etwa wenn lediglich einzelne Vertiefungen vor Kellerlichtschächten oder Souterrainzimmern geschaffen werden sollen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 12.02.2010 - 7 B 1840/09 -, Juris, m.w.N.; Beschl. v. 11.04.2008 - 10 B 1074/08 - Juris; BayVGH, Urt. v. 27.07.1998 - 14 B 97.157 -, Juris; vgl. auch SaarlOVG, Urt. v. 23.04.2002 - 2 R 7/01 -, BauR 2003, 1865).

    Insbesondere kann ein Grundstücksnachbar Abwehrrechte gegen die Verletzung abstandflächenrechtlicher Vorschriften durch ein Bauvorhaben grundsätzlich insoweit nicht geltend machen, als die Bebauung auf seinem Grundstück gegenüber dem Nachbargrundstück in vergleichbarem Umfang die nach dem geltenden Recht erforderlichen Abstandflächen nicht einhält (OVG BBg, Beschl. v. 11.08.2010 - 10 N 17.07 - Juris; HessVGH, Urt. v. 17.03.2010 - 3 B 201/10 -, DÖV 2010, 569; OVG NW, Beschl. v. 12.02.2010 - 7 B 1840/09 -, Juris; OVG MV, Beschl. v. 14.07.2005 - 3 M 69/05 -, NordÖR 2005, 424, m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - 10 N 17.07

    Nachbarklage; Baugenehmigung für grenzständigen Anbau; Zumauern von Fenstern;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11
    Insbesondere kann ein Grundstücksnachbar Abwehrrechte gegen die Verletzung abstandflächenrechtlicher Vorschriften durch ein Bauvorhaben grundsätzlich insoweit nicht geltend machen, als die Bebauung auf seinem Grundstück gegenüber dem Nachbargrundstück in vergleichbarem Umfang die nach dem geltenden Recht erforderlichen Abstandflächen nicht einhält (OVG BBg, Beschl. v. 11.08.2010 - 10 N 17.07 - Juris; HessVGH, Urt. v. 17.03.2010 - 3 B 201/10 -, DÖV 2010, 569; OVG NW, Beschl. v. 12.02.2010 - 7 B 1840/09 -, Juris; OVG MV, Beschl. v. 14.07.2005 - 3 M 69/05 -, NordÖR 2005, 424, m.w.N.).

    Unabhängig davon, dass die Antragstellerin eine solche Einverständniserklärung nicht vorgelegt oder sonst Umstände benannt hat, aus denen sich ein solches Einverständnis ergeben könnte, kann in dem Verzicht des Grundstückseigentümers auf die Geltendmachung von Abwehrrechten gegen ein die abstandsflächenrechtlichen Vorschriften verletzendes Bauvorhaben nicht ohne weiteres ein - auch noch seinen Rechtsnachfolger bindender - Verzicht darauf gesehen werden, seinerseits in gleicher Weise unter Verletzung von Abstandsvorschriften zu bauen (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 11.08.2010, a.a.O., RdNr. 17).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2000 - 2 M 319/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11
    Eine andere Beurteilung kommt nur in Betracht, wenn der Bau des Nachbarn früherem (Abstands-)Recht entsprach (Abgrenzung zur bestehenden Senatsrechtsprechung, Beschl. v. 30.11.2000 - 2 M 319/00 - Urt. v. 16.03.2000 - A 2 S 62/98 -).(Rn.11).

    Zwar hat der Senat entschieden, ein Nachbar, dessen Bau früherem (Abstands-)Recht entsprochen habe und genehmigt worden sei, könne sich auch dann auf die Einhaltung des nach neuem Recht gültigen Grenzabstands berufen, wenn er diesen jetzt im Verhältnis zum Nachbargrundstück nicht (mehr) einhalte (Beschl. d. Senats v. 30.11.2000 - 2 M 319/00 -, Juris; Urt. v. 16.03.2000 - A 2 S 62/98 -, Juris).

  • OVG Saarland, 23.04.2002 - 2 R 7/01

    Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen freizuhalten; Ermittlung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11
    Für eine Festsetzung der Geländeoberfläche in der Baugenehmigung soll es nach herrschender Meinung genügen, wenn sich aus den genehmigten Bauvorlagen, insbesondere dem Lageplan und den Bauzeichnungen, die Geländeoberfläche hinreichend genau bestimmen lässt (so SaarlOVG, Urt. v. 23.04.2002 - 2 R 7/01 -, BauR 2003, 1865; SächsOVG, Beschl. v. 22.04.1997 - 1 S 200/97 -, SächsVBl 1998, 29; wohl auch OVG RP, Urt. v. 02.04.2003 - 8 A 10936/02 -, Juris; Dirnberger, a.a.O., RdNr. 125; a. A. allerdings: BayVGH, Urt. v. 30.04.2007 - 1 CS 06.3335 - NVwZ 2008, 80).

    Soweit Abgrabungen die Geländeoberfläche zulässigerweise verändern, bleiben diese für die Ermittlung der Abstandsfläche regelmäßig nur dann außer Betracht, wenn es sich um untergeordnete oder unselbständige Abgrabungen handelt, durch die das Profil des Baugrundstücks nur punktuell und im Verhältnis zur übrigen Grundstücksfläche in untergeordnetem Umfang und nicht in einem großräumigen Zusammenhang verändert wird, etwa wenn lediglich einzelne Vertiefungen vor Kellerlichtschächten oder Souterrainzimmern geschaffen werden sollen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 12.02.2010 - 7 B 1840/09 -, Juris, m.w.N.; Beschl. v. 11.04.2008 - 10 B 1074/08 - Juris; BayVGH, Urt. v. 27.07.1998 - 14 B 97.157 -, Juris; vgl. auch SaarlOVG, Urt. v. 23.04.2002 - 2 R 7/01 -, BauR 2003, 1865).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 3611/03

    "Beobachtungsplattform" verletzt Rücksichtnahmegebot!

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11
    So kann das Gebot der Rücksichtnahme der Errichtung eines Balkons entgegenstehen, wenn damit qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (vgl. OVG NW, Urt. v. 22.08.2005 - 10 A 3611/03 -, BauR 2006, 62).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2009 - 10 B 1713/08

    Einhaltung der Abstandflächen und Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11
    Im Übrigen können in einem nachbarlichen Austauschverhältnis einfache Möglichkeiten, sich selbst vor unerwünschter Einsichtnahme zu schützen, etwa durch Gardinen, zumutbar sein (vgl. Beschl. d. Senats v. 16.03.2006 - 2 M 83/06 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 09.02.2009 - 10 B 1713/08 -, BauR 2009, 775).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 910/03

    Baugenehmigung für Dachterrasse

  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 7 A 3199/08

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften des Bauordnungsrechts durch eine

  • OVG Saarland, 25.05.2010 - 2 A 31/10

    Rücksichtnahmepflicht einer bis an die seitliche Grenze reichenden Dachterrasse

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.10.2009 - 1 LA 42/09

    Nachbarrechtliche Anfechtung eines positiven Bauvorbescheids für ein Grundstück;

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BGH, 20.05.1976 - III ZR 103/74

    Schadensersatz wegen Schäden an einem Grundstück - Einsturz eines Mauerwerkes

  • VG Oldenburg, 15.04.2008 - 1 A 296/06

    Zum Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks bei Eigentümeridentität;

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2005 - 1 LB 23/04

    Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO);

  • BGH, 05.11.1976 - V ZR 93/73

    Ersatz des durch Verlust der für den Boden eines Grundstücks erforderlichen

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

  • VGH Bayern, 27.07.1998 - 14 B 97.157
  • VGH Bayern, 04.02.2011 - 1 BV 08.131

    Wechselseitige Nachbarrechtsverstöße - Ausschluss des baurechtlichen Abwehrrechts

  • OVG Saarland, 06.03.1987 - 2 R 180/84
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2008 - 10 B 1074/08

    Nachbarrechtliche Bedenken gegen Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung; Verstoß

  • VGH Bayern, 30.04.2007 - 1 CS 06.3335

    "Fiktive" Wand und Dachvorsprung

  • BVerwG, 01.11.2007 - 7 B 37.07

    Umweltinformationen; geplante Tätigkeiten; aufgegebene Pläne;

  • VGH Hessen, 17.03.2010 - 3 B 201/10

    Wechselseitige Abstandsflächenunterschreitung zwischen Nachbarn

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2005 - 3 M 69/05

    Voraussetzungen für eine verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Verwirkung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 3 S 3538/94

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Garage - Beurteilung der zu

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 3 S 1752/10

    Voraussetzungen für die Berufung auf die Verletzung nachbarschützender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2007 - 10 B 274/07

    Unterschreitung der Abstandsflächen im Zentimeterbereich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2003 - 8 A 10936/02

    Geländeoberfläche, Festlegung der Geländeoberfläche, Aufschüttung, Gelände,

  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

  • OVG Sachsen, 22.04.1997 - 1 S 200/97

    Beschwerdezulassung; Darlegungspflicht; Geländeoberfläche; Akteninhalt;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.1997 - 1 S 200/97
  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    In Bezug auf eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung ist das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme vom Landesgesetzgeber in den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften konkretisiert worden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28/91 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 10.05.2012 - 2 B 49/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2012 - 10 S 39.11 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 07.02.2012 - 15 CD 11.2865 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.01.2012 - 2 M 157/11 -, juris).
  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 15 ZB 18.1525

    Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrunds -

    In bebauten innerörtlichen Bereichen - wie hier - gehört es zur Normalität, dass von benachbarten Grundstücken bzw. Gebäuden aus Einsicht in andere Grundstücke und Gebäude genommen werden kann (OVG LSA, B.v. 24.1.2012 - 2 M 157/11 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Zur Erfüllung der Darlegungsobliegenheiten gem. § 124a Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 VwGO hätte konkret aufgezeigt werden müssen, welche genauen besonders schützenswerten Wohnbereiche (Betroffenheit welcher genauen Fenster in welchem Stockwerk etc.) nunmehr erstmals und in welcher Weise von der Einsichtnahme betroffen sein und welche besonderen - außergewöhnlichen, über die herkömmlichen Einsichtsmöglichkeiten in Innerortslagen hinausgehenden - Belastungen (vgl. z.B. OVG LSA, B.v. 24.1.2012 - 2 M 157/11 - juris Rn. 23 m.w.N.) sich hieraus für die Kläger ergeben sollen.

    Im Übrigen ist es den Klägern zuzumuten, ihre Räumlichkeiten im Erdgeschoss - so z.B. auch das Wohnzimmer - durch in Innerortslagen typische Sichtschutzeinrichtungen, wie z.B. Vorhänge o.ä., vor ungewollter Einsichtnahme zu schützen (OVG LSA, B.v. 24.1.2012 a.a.O. juris Rn. 24 m.w.N.; VG Schleswig-Holst., B.v. 6.3.2017 - 8 B 1/17 - juris Rn. 19).

    Es ist mit Blick auf diese Maßstäbe - worauf auch das Verwaltungsgericht abgestellt hat - schon im Ansatz nicht ersichtlich, dass eine gegenüber dem Geländeniveau des klägerischen Grundstücks um etwa 1 m erhöhte Terrasse einen unzumutbaren einmauernden oder erdrückenden Effekt in diesem Sinne haben könnte (vgl. OVG LSA, B.v. 24.1.2012 - 2 M 157/11 - juris Rn. 22).

    Das gilt auch für Beeinträchtigungen, die von einer Nutzung des sogenannten Außenwohnbereichs - Terrassen, Balkone, Gärten - ausgehen, und schließt zum Beispiel Grillgerüche, lautes Reden oder auch Geräusche durch Stühlerücken auf Terrassen oder Balkonen ein (BayVGH, B.v. 6.8.2010 - 15 CS 09.3006 - juris Rn. 28; OVG Saarl., B.v. 25.5.2010 - 2 A 31/10 - BRS 76 Nr. 197 = juris Rn. 15; OVG LSA, B.v. 24.1.2012 - 2 M 157/11 - juris Rn. 26; VG Berlin, U.v. 6.7.2017 - 13 K 97.16 - juris Rn. 43).

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

    In bebauten innerörtlichen Bereichen - wie hier - gehört es zur Normalität, dass von benachbarten Grundstücken bzw. Gebäuden aus Einsicht in andere Grundstücke und Gebäude genommen werden kann (OVG LSA, B.v. 24.1.2012 - 2 M 157/11 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19

    Zu den Anforderungen an einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit dem die

    Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass das Rücksichtnahmegebot in der Regel keinen Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten von benachbarten Häusern aus vermittelt (vgl. Beschlüsse des Senats 24. Januar 2012 - 2 M 157/11 - juris Rn. 23, und vom 24. November 2016 - 2 M 105/16 - juris Rn. 13, jew. m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17

    Baunachbarklage; Gebietserhaltung; Rücksichtnahmegebot

    Die Grenze des Zumutbaren wird erst dann überschritten, wenn ein Vorhaben Einsichtsmöglichkeiten auf das Nachbargrundstück eröffnet, die über das hinzunehmende Maß hinausgehen, etwa wenn ein Balkon in unmittelbarer Nähe zu einem vorhandenen Schlafzimmerfenster errichtet werden soll oder wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet (OVG LSA, Beschl. v. 24. Januar 2012 - 2 M 157/11 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfprogramm; Nachbarschutz; Anspruch auf

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 24.01.2012 - 2 M 157/11 -, Juris, m.w.N.) kann ein Grundstücksnachbar Abwehrrechte gegen die Verletzung abstandsflächenrechtlicher Vorschriften durch ein Bauvorhaben grundsätzlich insoweit nicht geltend machen, als die Bebauung auf seinem Grundstück gegenüber dem Nachbargrundstück in vergleichbarem Umfang die nach dem geltenden Recht erforderlichen Abstandsflächen nicht einhält, es sei denn, der Bau des Nachbarn entsprach früherem (Abstands-)Recht.

    Das Gebot der Rücksichtnahme kann der Errichtung eines Balkons entgegenstehen, wenn damit qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (vgl. Beschl. d. Senats v. 24.01.2012 - 2 M 157/11 -, Juris, m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23

    Baugenehmigung; Einfügen eines Gebäudes in die nähere Umgebung; erdrückende

    In einem bebauten innerstädtischen Gebiet muss immer damit gerechnet werden, dass Nachbargrundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und es durch eine Bebauung zu einer Verschattung des eigenen Grundstücks zu bestimmten Tageszeiten kommt (Beschluss des Senats vom 24. Januar 2012 - 2 M 157/11 - juris Rn. 32, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 15 NE 19.551

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen

    In bebauten innerörtlichen Bereichen - wie hier - gehört es zur Normalität, dass von benachbarten Grundstücken bzw. Gebäuden aus Einsicht in andere Grundstücke und Gebäude genommen werden kann (OVG LSA, B.v. 24.1.2012 - 2 M 157/11 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Im Übrigen ist es den Antragstellern zuzumuten, ihre Räumlichkeiten, in die potenziell vom Nachbarn aus eingesehen werden könnte, durch in Innerortslagen typische Sichtschutzeinrichtungen, wie z.B. Vorhänge o.ä., vor ungewollter Einsichtnahme zu schützen (OVG LSA, B.v. 24.1.2012 a.a.O. juris Rn. 24 m.w.N.; VG Schleswig-Holst., B.v. 6.3.2017 - 8 B 1/17 - juris Rn. 19).

  • OVG Thüringen, 19.03.2018 - 1 EO 770/17

    Abstandsflächenberechnung bei großflächigen Abgrabungen auf dem Baugrundstück -

    1998, 29; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.01.2012 - 2 M 157/11 - juris Rdn. 6).

    Leitsatz 2 und Rdn. 44 ff. sowie OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.01.2012 - 2 M 157/11 - juris, insb.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17

    Baugenehmigung für eine Garage an der Grundstücksgrenze

    Die Geländeoberfläche ist die natürliche Geländeoberfläche, soweit nicht gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 BauGB oder in der Baugenehmigung eine andere Geländeoberfläche festgesetzt ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 24.01.2012 - 2 M 157/11 -, juris RdNr. 6; Dirnberger, in: Jäde/Dirnberger, a.a.O., § 6 BauO LSA RdNr. 122).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15

    Reichweite der Rechtskraft einer Klageabweisung in einem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 2 M 114/12

    Anfechtung einer Baugenehmigung für Dachaufstockung in einer Innenstadtlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2016 - 2 M 105/16

    Nachbarschutz gegen die Erweiterung eines vorhandenen Gebäudes - formelle

  • VG Gelsenkirchen, 17.03.2015 - 6 L 1642/14

    Beseitigung der nachbarrechtsrelevanten Unbestimmtheit einer Baugenehmigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2012 - 2 M 223/11

    Gegenseitige Abstandsflächenverletzung - treuwidrige Geltendmachung

  • OVG Bremen, 13.02.2023 - 1 B 319/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gerichtet auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2012 - 2 L 149/11

    Umbau von Fabrik- in Wohngebäude; Anfechtung einer Baugenehmigung und von

  • VG Gelsenkirchen, 03.09.2014 - 6 L 926/14

    Baurecht; Nachbarklage; Abstandflächen; Garage; Rücksichtnahme; Gebot der

  • OVG Sachsen, 28.05.2015 - 1 B 143/15

    Baunachbarstreit; Drittschutz; Rücksichtnahmegebot; Baugenehmigung; Abweichung;

  • VG Würzburg, 09.05.2019 - W 5 K 17.1187

    Nachbarklage gegen Umbau und Modernisierung einer Altenpflegeeinrichtung

  • VG München, 06.04.2022 - M 8 SN 22.152

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für den Dachgeschossausbau zu einer

  • VG Berlin, 29.11.2017 - 13 L 588.17

    Klage eines Nachbarn gegen einen Schulerweiterungsbau

  • VG Berlin, 06.07.2017 - 13 K 97.16

    Erforderlichkeit eines Widerspruchverfahrens gegen eine nicht bekanntgegebene

  • VG München, 30.05.2022 - M 8 K 20.6428

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus

  • VG Halle, 25.02.2019 - 2 A 766/16
  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2015 - 6 K 2405/13

    Geschlossene Bauweise; Balkonanbau; Nachbarklage

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2021 - 8 A 11428/20

    Wann ist eine Tiefgarage unterirdisch?

  • VG Berlin, 18.08.2020 - 13 K 258.18
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