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   OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13   

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https://dejure.org/2014,4147
OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13 (https://dejure.org/2014,4147)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.03.2014 - 2 M 164/13 (https://dejure.org/2014,4147)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. März 2014 - 2 M 164/13 (https://dejure.org/2014,4147)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 BauGB
    Anfechtung einer Baugenehmigung; erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalqualität eines Kulturdenkmals; Ausweitung des Drittschutzes auf gesamten Bereich der Denkmalzone; Rücksichtslosigkeit einer unzureichenden Stellplatzzahl eines Bauvorhabens; Anspruch auf Wahrung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Denkmalqualität eines Kulturdenkmals im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 DenkmSchG LSA durch eine Veränderung seiner Umgebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Anfechtung einer Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Denkmalqualität eines Kulturdenkmals im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 DenkmSchG LSA durch eine Veränderung seiner Umgebung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals allein durch nicht völlig angepassten Neubau

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Zum Drittschutz im Bereich einer Denkmalzone

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 678
  • BauR 2015, 641
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (35)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2008 - 3 S 2773/07

    Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch fehlende Stellplätze - hier verneint

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13
    Das Gebot der Schaffung notwendiger Stellplätze dient allein dem öffentlichen Interesse an der Freihaltung der öffentlichen Verkehrsfläche, nicht jedoch dem Schutz benachbarter Eigentümer (VGH BW, Beschl. v. 10.01.2008 - 3 S 2773/07 -, BRS 73 Nr. 136, RdNr. 13 in juris, m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme liegt nur vor, wenn der festgestellte Mangel an Stellplätzen zu Beeinträchtigungen führt, die dem Nachbarn - auch unter Berücksichtigung einer Vorbelastung seines Grundstücks - bei Abwägung aller Umstände unzumutbar sind (VGH BW, Beschl. v. 10.01.2008, a.a.O., m.w.N.).

    Auf einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot kann sich der Nachbar etwa dann berufen, wenn der Stellplatzmangel geeignet ist, die bestimmungsgemäße Nutzung seines eigenen Grundstücks zu beeinträchtigen; eine solche Beeinträchtigung liegt - jedenfalls solange der freie Zugang zum Grundstück möglich ist - allerdings nicht schon darin, dass die angrenzenden Straßen durch Fahrzeuge von Nutzern der baulichen Anlage zum Parken in Anspruch genommen werden und dem Nachbarn nur noch mit den daraus folgenden Einschränkungen zur Verfügung stehen (VGH BW, Beschl. v. 10.01.2008, a.a.O., m.w.N.).

    Als rücksichtslos kann der Verzicht auf die notwendigen Stellplätze dann gerügt werden, wenn der durch ihn bewirkte parkende Verkehr und Parksuchverkehr den Nachbarn in der Wohnnutzung seines Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt; dies setzt in der Regel entsprechende Immissionen, insbesondere Lärm- und Abgaseinwirkungen, voraus (vgl. VGH BW, Beschl. v. 10.01.2008, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02

    Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Verkehrszunahme aufgrund des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13
    Das dem Nachbarn durch das Eigentum vermittelte Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung seines Grundstücks begründet kein Recht auf bevorzugte Nutzung des angrenzenden öffentlichen Straßenraums (OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 -, BRS 65 Nr. 144, RdNr.12 in juris).

    Als rücksichtslos kann der Verzicht auf die notwendigen Stellplätze dann gerügt werden, wenn der durch ihn bewirkte parkende Verkehr und Parksuchverkehr den Nachbarn in der Wohnnutzung seines Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt; dies setzt in der Regel entsprechende Immissionen, insbesondere Lärm- und Abgaseinwirkungen, voraus (vgl. VGH BW, Beschl. v. 10.01.2008, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002, a.a.O.).

    Im Rahmen der Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Bauherrn und andererseits dem Nachbarn nach Lage der Dinge zuzumuten ist, ist auch die Situationsvorbelastung des Grundstücks des Nachbarn zu berücksichtigen (OVG Bremen, Beschl.v. 18.10.2002, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 01.02.2007 - 2 B 05.2470
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13
    Die Tatbestands- und Feststellungswirkung der Baugenehmigung bleibt nach der Errichtung des Gebäudes erhalten und gewährleistet den rechtlichen Bestand des ausgeführten Vorhabens und seiner Nutzung; dies gilt grundsätzlich auch für die Dauer der Nichtausübung der genehmigten Nutzung (vgl. BayVGH, Urt. v. 01.02.2007 - 2 B 05.2470 -, BRS 71 Nr. 112, RdNr. 21 in juris, m.w.N.; OVG RP, Urt. v. 12.03.2013, a.a.O.).

    Es dürfte dann keine Rolle spielen, wie lange die Nutzungsunterbrechung dauerte, weil das geltende Bauordnungsrecht keine Nutzungsobliegenheit kennt (vgl. BayVGH Urt. v. 01.02.2007, a.a.O.,).

    Die zeitlich begrenzte, auch länger andauernde Nutzungsunterbrechung lässt die Wirksamkeit der Baugenehmigung grundsätzlich unberührt und rechtfertigt auch nicht den Schluss, der Inhaber einer Baugenehmigung habe die genehmigte Nutzung endgültig aufgegeben oder auf die Genehmigung verzichten wollen (vgl. BayVGH Urt. v. 01.02.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13
    Insbesondere darf die TA Lärm nicht schematisch angewandt werden (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 20.03.2003, a.a.O.; RdNr. 11 in juris, m.w.N.; vgl. auch Urt. v. 27.08.1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 [527], RdNr. 37 in juris, m.w.N.).

    Ist der Standort des Bauvorhabens schon durch Belästigungen in einer bestimmten Weise vorgeprägt, so vermindern sich entsprechend die Anforderungen des Rücksichtnahmegebots; im Umfang der Vorbelastung sind Immissionen zumutbar, auch wenn sie sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht hinnehmbar wären (BVerwG, Urt. v. 27.08.1998, a.a.O., S. 526, RdNr. 31 in juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13
    Hierfür kommen beispielsweise die bauliche Gestaltung der Stellplätze und ihrer Zufahrt, eine Anordnung, die eine Massierung vermeidet, der Verzicht auf (oberirdische) Stellplätze zugunsten einer Tiefgarage oder Lärmschutzmaßnahmen an der Grundstücksgrenze in Betracht (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 20.03.2003 - 4 B 59.02 -, NVwZ 2003, 1516).

    Insbesondere darf die TA Lärm nicht schematisch angewandt werden (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 20.03.2003, a.a.O.; RdNr. 11 in juris, m.w.N.; vgl. auch Urt. v. 27.08.1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 [527], RdNr. 37 in juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13
    Ein Nachbar, der sich auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, kann mit seiner Klage nur durchdringen, wenn eine angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (BVerwG, Urt. v. 05.12.2013 - 4 C 5.12 -, juris, RdNr. 12, m.w.N.).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Antragsteller zitierten Urteil vom 05.12.2013 (a.a.O.) entschieden, bei der Bebauung von aneinander angrenzenden Grundstücken mit Doppelhaushälften werde durch die Möglichkeit des Grenzanbaus die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke erhöht, was durch den Verlust seitlicher Grenzabstände an der gemeinsamen Grenze, die Freiflächen schaffen und dem Wohnfrieden dienen, "erkauft" werde.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2013 - 8 A 11152/12

    Nutzungsuntersagung für Diskothek nach langjähriger Nutzungsunterbrechung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13
    Nach der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG RP, Urt. v. 12.03.2013 - 8 A 11152/12 -, NVwZ-RR 2013, 672, RdNr. 23 f. in juris, m.w.N.; VGH BW, Urt. v. 04.03.2009 - 3 S 1467/07 -, BRS 74 Nr. 164, RdNr. 32 in juris; NdsOVG, Beschl. v. 03.01.2011 - 1 ME 209/10 -, BRS 78 Nr. 159) findet das vom Bundesverwaltungsgericht (ursprünglich) entwickelte "Zeitmodell" für Fälle, in denen es um die Frage der Beendigung materiellen Bestandsschutzes einer baulichen Anlage durch Nutzungsunterbrechung ging, jedenfalls in den Fällen keine Anwendung, in denen die bisherige Nutzung baurechtlich genehmigt wurde.

    Die Tatbestands- und Feststellungswirkung der Baugenehmigung bleibt nach der Errichtung des Gebäudes erhalten und gewährleistet den rechtlichen Bestand des ausgeführten Vorhabens und seiner Nutzung; dies gilt grundsätzlich auch für die Dauer der Nichtausübung der genehmigten Nutzung (vgl. BayVGH, Urt. v. 01.02.2007 - 2 B 05.2470 -, BRS 71 Nr. 112, RdNr. 21 in juris, m.w.N.; OVG RP, Urt. v. 12.03.2013, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 3 S 1964/13

    Unzumutbare Lärmbelästigung durch Nutzung der notwendigen Stellplätze auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13
    Unzumutbaren Beeinträchtigungen durch den von einer Wohnnutzung hervorgerufenen An- und Abfahrtsverkehr liegen nicht schon immer dann vor, wenn die Orientierungswerte der TA Lärm überschritten werden (vgl. VGH BW, Beschl. v. 11.12.2013 - 3 S 1964/13 -, juris, RdNr. 15, m.w.N.).(Rn.65).

    Solche unzumutbaren Beeinträchtigungen liegen nicht schon immer dann vor, wenn die Orientierungswerte der TA Lärm überschritten werden; eine unmittelbare Anwendung der TA Lärm mit ihren Immissionsrichtwerten (Nr. 6.1), dem Spitzenpegelkriterium (Nr. 6.3) und der von ihr definierten Vorbelastung (Nr. 2.4) wird bei der Beurteilung von Immissionen, die durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, schon deshalb in der Regel nicht in Betracht kommen, um Wertungswidersprüche zu § 12 Abs. 2 BauNVO zu vermeiden (vgl. VGH BW, Beschl. v. 11.12.2013 - 3 S 1964/13 -, juris, RdNr. 15, m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 2 M 114/12

    Anfechtung einer Baugenehmigung für Dachaufstockung in einer Innenstadtlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13
    Allerdings kann - auch nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 01.10.2012 - 2 M 114/12 -, juris, RdNr. 10, m.w.N.) - eine unzureichende Stellplatzzahl eines Bauvorhabens gegenüber den Eigentümern der vom parkenden Verkehr und Parksuchverkehr betroffenen Grundstücke im Einzelfall - ausnahmsweise - im bauplanungsrechtlichen Sinne rücksichtslos sein.

    Selbst ein Vorhaben, das hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung den Rahmen der festgesetzten Gebietsart überschreitet, kann deshalb unter keinem Gesichtspunkt dazu führen, dass ein in demselben Baugebiet ansässiger Dritter rügen kann, es stehe deshalb im Widerspruch zu den in diesem Baugebiet allgemein oder ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten (vgl. Beschl. d. Senats v. 01.10.2012, a.a.O., RdNr. 21; VGH BW, Beschl. v. 30.12.2008 - 8 S 2604/08 -, VBlBW 2009, 342, RdNr. 10 in juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2009 - 8 A 10710/09

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Fahrsilo im Kulturdenkmalbereich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13
    Die dem Grundstückseigentum korrespondierende subjektive Rechtsstellung ist vielmehr darauf beschränkt, für das Anwesen des Eigentümers erhebliche Beeinträchtigungen für dessen Bestand, Erscheinungsbild oder städtebauliche Wirkung abwehren zu können (vgl. OVG RP, Urt. v. 16.09.2009 - 8 A 10710/09 -, BRS 74 Nr. 221, RdNr. 32 in juris).(Rn.23).

    Die dem Grundstückseigentum korrespondierende subjektive Rechtsstellung ist vielmehr darauf beschränkt, für das Anwesen des Eigentümers erhebliche Beeinträchtigungen für dessen Bestand, Erscheinungsbild oder städtebauliche Wirkung abwehren zu können (vgl. OVG RP, Urt. v. 16.09.2009 - 8 A 10710/09 -, BRS 74 Nr. 221, RdNr. 32 in juris).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 10 S 21.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Eigentümers eines Denkmals gegen ein Bauvorhaben;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - 2 L 6/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagung einer immissionsschutzrechtlichen

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98

    Gewerberecht - Gaststätten - Gaststättenerlaubnis und Nachbarschutz

  • OVG Niedersachsen, 14.03.1997 - 1 M 6589/96

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Allgemeines Wohngebiet; Lehrlingsinternat;

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 209/10

    Andauern der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung bei mehr als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 2 A 2579/09

    Nachbarklage gegen Energieteam Arena in Paderborn bleibt ohne Erfolg

  • VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08

    Nachbarschutz; Maß der baulichen Nutzung; Gebietserhaltungsanspruch

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

  • VGH Bayern, 20.02.2003 - 15 B 00.1363

    Stellplatzpflicht bei Nutzungsänderung; Begriff der Nutzungsänderung;

  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211

    Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10

    Neubau einer Sporthalle neben denkmalgeschütztem Herrenhaus in Groß Kreutz

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1998 - 11 A 7238/95

    Stellplatzpflicht und Nachbarschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 10 A 2037/11

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Missachtung der Belange des Denkmalschutzes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2011 - 1 S 1070/11

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer als Kulturdenkmal geschützten

  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 2 BV 11.1631

    Dem Denkmaleigentümer kann im Hinblick auf seine gesetzlichen Pflichten, das

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2016 - 2 M 49/16

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von 5

    Das Gebot der Schaffung notwendiger Stellplätze dient allein dem öffentlichen Interesse an der Freihaltung der öffentlichen Verkehrsfläche, nicht jedoch dem Schutz benachbarter Eigentümer (vgl. Beschl. d. Senats v. 05.03.2014 - 2 M 164/13 -, juris RdNr. 27).

    Nach den im Verfahren 2 M 164/13 vorgelegten Erhebungen des Stadtplanungsamtes der Antragsgegnerin liegt der Kraftfahrzeuganteil je Wohnung im gesamten Stadtgebiet (Stand: 30.09.2012) bei durchschnittlich 0, 63. Es ist nichts dafür ersichtlich, weshalb die Kraftfahrzeugdichte im Gebiet der Gartenstadt (...) deutlich höher sein sollte.

    Der Besucherverkehr dürfte, ausgehend von den Richtzahlen für den Stellplatzbedarf, bei höchstens 10 % des Stellplatzbedarfs für die Wohnung liegen, so dass allein unter diesem Gesichtspunkt ein Bedarf von mehr als einem Stellplatz je Wohnung gerechtfertigt sein könnte (vgl. zur vergleichbaren Situation im (...)viertel: Beschl. d. Senats v. 05.03.2014 - 2 M 164/13 -, a.a.O. RdNr. 39).

    Als rücksichtslos kann der Verzicht auf die notwendigen Stellplätze allenfalls dann gerügt werden, wenn der durch ihn bewirkte parkende Verkehr und Parksuchverkehr den Nachbarn in der Wohnnutzung seines Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt; dies setzt in der Regel entsprechende Immissionen, insbesondere Lärm- und Abgaseinwirkungen, voraus (vgl. BremOVG, Beschl. v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 -, juris RdNr. 12; VGH BW, Beschl. v. 10.01.2008 - 3 S 2773/07 -, juris RdNr. 13; Beschl. d. Senats v. 05.03.2014 - 2 M 164/13 -, a.a.O. RdNr. 48).

    Hierfür kommen beispielsweise die bauliche Gestaltung der Stellplätze und ihrer Zufahrt, eine Anordnung, die eine Massierung vermeidet, der Verzicht auf (oberirdische) Stellplätze zugunsten einer Tiefgarage oder Lärmschutzmaßnahmen an der Grundstücksgrenze in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.03.2003 - BVerwG 4 B 59.02 -, juris RdNr. 7; Beschl. d. Senats v. 05.03.2014 - 2 M 164/13 -, a.a.O. RdNr. 63).

    Solche unzumutbaren Beeinträchtigungen liegen nicht schon immer dann vor, wenn die Orientierungswerte der TA Lärm überschritten werden; eine unmittelbare Anwendung der TA Lärm mit ihren Immissionsrichtwerten (Nr. 6.1), dem Spitzenpegelkriterium (Nr. 6.3) und der von ihr definierten Vorbelastung (Nr. 2.4) wird bei der Beurteilung von Immissionen, die durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, schon deshalb in der Regel nicht in Betracht kommen, um Wertungswidersprüche zu § 12 Abs. 2 BauNVO zu vermeiden (vgl. Beschl. d. Senats v. 05.03.2014 - 2 M 164/13 -, a.a.O. RdNr. 65).

    Insbesondere darf die TA Lärm nicht schematisch angewandt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.03.2003 - BVerwG 4 B 59.02 -, a.a.O. RdNr. 11; Beschl. d. Senats v. 05.03.2014 - 2 M 164/13 -, a.a.O. RdNr. 65).

    Für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots reicht es dabei nicht aus, dass ein Vorhaben sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des Rahmens hält, der durch die Bebauung der Umgebung gebildet wird; hinzu kommen muss objektivrechtlich, dass es im Verhältnis zu seiner Umgebung bewältigungsbedürftige Spannungen erzeugt, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich ziehen, und subjektivrechtlich, dass es die gebotene Rücksichtnahme speziell auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen lässt (Beschl. d. Senats v. 05.03.2014 - 2 M 164/13 -, a.a.O. RdNr. 57).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung für

    In diesem Fall fällt die Interessenabwägung insbesondere nach der gesetzlichen Wertung in § 212a Abs. 1 BauGB (erst recht) in aller Regel zugunsten des Bauherrn aus; dies gilt auch dann, wenn vom Nachbarn die Beeinträchtigung eines auf seinem Grundstück vorhandenen Baudenkmals durch ein Vorhaben geltend gemacht wird (vgl. Beschluss des Senats vom 5. März 2014 - 2 M 164/13 - juris Rn. 10).

    Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung hat der Senat angenommen (vgl. Beschluss vom 5. März 2014, a.a.O., Rn. 13 f.), dass § 1 Abs. 1 DenkmSchG LSA, soweit er dem Umgebungsschutz dient, nachbarschützende Wirkung beizumessen sein dürfte.

    Die dem Grundstückseigentum korrespondierende subjektive Rechtsstellung ist vielmehr darauf beschränkt, für das Anwesen des Eigentümers erhebliche Beeinträchtigungen für dessen Bestand, Erscheinungsbild oder städtebauliche Wirkung abwehren zu können (vgl. Beschluss des Senats vom 5. März 2014, a.a.O., Rn. 23, m.w.N.).

    aa) Mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie des Landes Sachsen-Anhalt, das als staatliche Denkmalfachbehörde das zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderliche Fachwissen in erster Linie vermittelt und auf dessen fachkundigen Stellungnahmen das Gericht bei seiner Entscheidung zurückgreifen darf (Beschluss des vom 5. März 2014, a.a.O., Rn. 18, m.w.N.), ist zunächst davon auszugehen, dass das es sich bei dem Gebäude auf dem Flurstück ..., für das ein Anwartschaftsrecht der Antragstellerin besteht, um ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 DenkmSchG LSA in Gestalt eines Baudenkmals im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 DenkmSchG handelt.

    Eine die verfassungsrechtliche Eigentumsgewährleistung berührende - und damit einen Abwehranspruch des Denkmaleigentümers auslösende - erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Schutzwürdigkeit des Denkmals als besonders hoch zu bewerten ist oder dessen Erscheinungsbild durch das Vorhaben den Umständen nach besonders schwerwiegend beeinträchtigt wird (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 5. März 2014, a.a.O., Rn. 15 f., m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - 2 M 71/20

    Nachbarwiderspruch gegen Stellplatzanlage

    Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Nachbarn die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen im Regelfall hinzunehmen haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2003 - 4 B 59.02 - juris Rn. 7; Beschluss des Senats vom 5. März 2014 - 2 M 164/13 - juris Rn. 63).

    Daher findet die TA Lärm mit ihren Immissionsrichtwerten (Nr. 6.1), dem Spitzenpegelkriterium (Nr. 6.3) und der von ihr definierten Vorbelastung (Nr. 2.4) bei der Beurteilung von Immissionen, die durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, in der Regel keine Anwendung (vgl. Beschluss des Senats vom 5. März 2014 - 2 M 164/13 - a.a.O. Rn. 65; VGH BW, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 30 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

    Der Nachbar hat deshalb auch dort einen Schutzanspruch auf die Bewahrung der Gebietsart, der über das Rücksichtnahmegebot hinausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, juris RdNr. 30; Beschl. v. 27.08.2013 - 4 B 39.13 -, juris RdNr. 3; OVG NW, Urt. v. 22.03.1995 - 7 A 3700/91 -, juris RdNr. 7; Beschl. d. Senats v. 05.03.2014 - 2 M 164/13 -, juris Rdnr. 54).
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 9 CS 19.1767

    Zulässigkeit eines Studentenwohnheims im Wohngebiet

    Bei der anzustellenden Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Bauherrn und andererseits dem Nachbarn nach Lage der Dinge zuzumuten ist, kann auch eine unzureichende Stellplatzzahl eines Bauvorhabens, unabhängig davon, dass die Pflicht zur Herstellung einer ausreichenden Zahl von Stellplätzen nicht nachbarschützend ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2009 - 1 CS 09.287 - juris Rn. 39), eine bedeutsame Rolle spielen (vgl. OVG LSA, B.v. 5.3.2014 - 2 M 164/13 - juris Rn. 48 m.w.N.).

    Das dem Nachbarn durch das Eigentum vermittelte Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung seines Grundstücks begründet kein Recht auf bevorzugte Nutzung des angrenzenden öffentlichen Straßenraums (vgl. OVG LSA, B.v. 5.3.2014 - 2 M 164/13 - juris Rn. 48 m.w.N.).

    Ebenso bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der vom Bauvorhaben ausgelöste Parksuchverkehr die Antragstellerin in der Wohnnutzung ihres im innerstädtischen Bereich liegenden Grundstücks, etwa wegen Lärm- und Abgaseinwirkungen, unzumutbar beeinträchtigt (vgl. OVG LSA, B.v. 5.3.2014 - 2 M 164/13 - juris Rn. 48 m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 25.09.2014 - 2 Bs 164/14

    Beeinträchtigung eines Baudenkmals durch Bauvorhaben

    Seinen historischen und stadtgeschichtlichen Aussagewert büßt ein denkmalgeschütztes Gebäude nicht schon dadurch ein, dass in seiner unmittelbaren Umgebung ein Neubau entsteht, der sich in Bezug auf sein äußeres Erscheinungsbild vom bisherigen Bestand, insbesondere vom konkreten Baudenkmal deutlich unterscheidet, wenn dadurch das Erleben und die Erfahrbarkeit der bestehenden Bausubstanz, die Gegenstand des Denkmalschutzes ist, nicht negativ beeinflusst wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.6.2014, OVG 10 S 29.13, juris Rn. 48; OVG Magdeburg, Beschl. v. 5.3.2014, 2 M 164/13, juris Rn. 24; OVG Weimar, Beschl. v. 30.9.2013, 1 B 366/13, juris).

    Denn der denkmalrechtliche Drittschutz, der dem Eigentumsgrundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG entspringt (BVerwG, Urt. v. 21.4.2009, BauR 2009, 1281), erstreckt sich nicht zwangsläufig auf den gesamten räumlichen Bereich des Ensembles (OVG Magdeburg, Beschl. v. 5.3.2014, 2 M 164/13; juris Rn. 23; OVG Koblenz, Urt. v. 16.9.2009, BauR 2010, 84, 86; juris Rn. 32; Pflüger, BauR 2011, 1597, 1602; Hornmann, NVwZ 2011, 1235, 1238), so dass allein objektiv-rechtliche Beeinträchtigungen des Ensembles ohne Bezug zum Eigentumsobjekt desjenigen, der die Beeinträchtigung geltend macht, für einen Abwehranspruch nicht ausreichend sind.

  • VG Halle, 08.05.2018 - 2 B 23/18

    Genehmigung eines Augen-Laserzentrums in einem reinen Wohngebiet

    Dies gilt nach Überzeugung der Kammer auch für den Gebietserhaltungsanspruch nach § 34 Abs. 2 i.V.m. einem faktischen Baugebiet der BauNVO: Denn die Gleichstellung geplanter und faktischer Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB ergibt, dass ein identischer Nachbarschutz schon vom Bundesgesetzgeber festgelegt worden ist (vgl. hierzu nur BVerwG, Beschluss vom 27. August 2013 - 4 B 39.13 - vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 5. März 2014 - 2 M 164/13 -, juris).

    Der Nachbar hat deshalb einen Schutzanspruch auf die Bewahrung der Gebietsart, der über das Rücksichtnahmegebot hinausgeht (OVG LSA, Beschluss vom 5. März 2014, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - 2 M 12/15

    Anfechtung einer Baugenehmigung aus Gründen des Denkmalschutzes

    Ein Eingriff in ein Kulturdenkmal im Sinne von § 10 Abs. 1 S 1 DenkmSchG LSA (juris: DSchG ST) kann auch dann vorliegen, wenn die Umgebung eines Baudenkmals verändert wird (vgl. Beschl. d. Senats v. 05.03.2014 - 2 M 164/13 -, BauR 2015, 641 [642], RdNr. 14 in juris).(Rn.19).

    Dem entsprechend hat der Landesgesetzgeber in § 1 Abs. 1 Satz 2 DenkmSchG LSA die Umgebung eines Kulturdenkmals ebenso wie dessen Substanz unter Schutz gestellt, so dass ein Eingriff in ein Kulturdenkmal im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 DenkmSchG LSA auch dann vorliegen kann, wenn die Umgebung eines Baudenkmals verändert wird (vgl. Beschl. d. Senats v. 05.03.2014 - 2 M 164/13 -, BauR 2015, 641 [642], RdNr. 14 in juris).

    Eine erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalqualität eines Kulturdenkmals im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 DenkmSchG LSA durch eine Veränderung seiner Umgebung, die auch dem Denkmaleigentümer ein Abwehrrecht vermittelt, liegt nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 05.03.2014, a.a.O., RdNr. 15 in juris, m.w.N.) zwar nicht schon dann vor, wenn neue Bauten in der Umgebung hinzukommen, die nicht völlig an das Denkmal angepasst sind.

  • VGH Bayern, 10.10.2019 - 9 CS 19.1468

    Erfolgloser baurechtlicher Nachbar-Eilrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für

    Bei der anzustellenden Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Bauherrn und andererseits dem Nachbarn nach Lage der Dinge zuzumuten ist, kann eine unzureichende Stellplatzzahl eines Bauvorhabens, unabhängig davon, dass die Pflicht zur Herstellung einer ausreichenden Zahl von Stellplätzen nicht nachbarschützend ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2009 - 1 CS 09.287 - juris Rn. 39), eine bedeutsame Rolle spielen, ebenso aber auch eine Situationsvorbelastung des Grundstücks des Nachbarn (vgl. OVG LSA, B.v. 5.3.2014 - 2 M 164/13 - juris Rn. 48 m.w.N.).

    Das dem Nachbarn durch das Eigentum vermittelte Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung seines Grundstücks begründet kein Recht auf bevorzugte Nutzung des angrenzenden öffentlichen Straßenraums (vgl. OVG LSA, B.v. 5.3.2014 - 2 M 164/13 - juris Rn. 48 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17

    Baugenehmigung für eine Garage an der Grundstücksgrenze

    Der in § 12 BauNVO enthaltenen Grundentscheidung ist dabei Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.03.2003 - BVerwG 4 B 59.02 -, juris RdNr. 6; Beschl. d. Senats v. 05.03.2014 - 2 M 164/13 -, juris RdNr. 63).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 70/23

    Solaranlage auf Dach im Denkmalbereich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

  • OVG Hamburg, 30.03.2021 - 2 Bs 23/21

    Baugenehmigung für die Umnutzung eines Einfamilienhauses als Kindertagesstätte

  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 9 CS 17.2482

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen vorhabenbedingter Verkehrszunahme und

  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 17.5742

    Gebietsverträglichkeit eines Büro- und Geschäftshauses im Kerngebiet

  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 16.2434

    Bestimmtheitsgebot der Baugenehmigung und Verletzung des Rücksichtnahmegebots

  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 16.1293

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen eine zu unbestimmte Baugenehmigung

  • VG Magdeburg, 14.05.2021 - 4 B 67/21

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Einstellung der Bauarbeiten gegen öffentlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2017 - 2 L 166/15

    Baugenehmigung für einen Imbisswagen; erhebliche Beeinträchtigung der

  • VG Halle, 26.04.2021 - 2 B 93/21
  • OVG Hamburg, 12.02.2019 - 3 Bf 116/15

    Inhalt und Reichweite von § 8 DSchG

  • VG Düsseldorf, 16.03.2023 - 28 K 6678/19

    Baudenkmal, Eintragung, Erlaubnis, Umgebung, Umgebungsschutz, Erscheinungsbild

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
  • VG Mainz, 24.02.2021 - 3 K 248/20

    Hangrutschgefahr muss nicht schon mit Erteilung der Baugenehmigung geklärt sein

  • VG Ansbach, 04.06.2019 - AN 3 K 19.00340

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung von 91 Wohneinheiten

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16

    Klage gegen Windpark Greiner Eck im Odenwald abgewiesen

  • VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21

    Die Bauarbeiten an der Jugendherberge "Saarblick" dürfen fortgeführt werden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2020 - 2 L 136/19

    Anfechtung einer denkmalrechtlichen Abbruchgenehmigung

  • VG München, 30.09.2019 - M 8 K 18.6099

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid bei unbestimmten und unvollständigen

  • VG Berlin, 03.09.2019 - 36 K 247.18

    Anspruch auf Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellplätze

  • VG Dresden, 20.09.2019 - 12 K 4607/17
  • VGH Bayern, 04.07.2023 - 1 CS 23.940

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus

  • VG Halle, 15.11.2021 - 2B169/21
  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 2 ZB 13.2565

    Lärmschutz; Parkplatz; Geh- und Fahrtrecht

  • VG Gelsenkirchen, 16.08.2022 - 6 K 4791/20

    Baugenehmigung Rücksichtnahme Verkehr Sattelschlepper Gliederzüge Lastwagen

  • VG Halle, 08.12.2021 - 2 B 229/21
  • VG Magdeburg, 24.01.2022 - 4 A 248/20

    Klage auf Feststellung des Bestandsschutzes für ein Wohngebäude

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