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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2007 - 2 M 252/07   

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https://dejure.org/2007,23653
OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2007 - 2 M 252/07 (https://dejure.org/2007,23653)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.08.2007 - 2 M 252/07 (https://dejure.org/2007,23653)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. August 2007 - 2 M 252/07 (https://dejure.org/2007,23653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VersG § 15 Abs. 1; ; StGB § 130 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersG § 15 Abs. 1; StGB § 130 Abs. 4
    Verbot einer Versammlung: Gedenkveranstaltung; Tarnabsicht; Tarnveranstaltung; Versammlungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Verbot einer Versammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbot einer Versammlung wegen des Verdachts der Durchführung einer getarnten Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 17.08.2005 - 1 A 151.05

    Demo für Rudolf Heß zu Recht verboten!

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2007 - 2 M 252/07
    Der öffentliche Friede ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zu ähnlichen Formulierungen in anderen Strafvorschriften, BGH Beschl. v. 02.04.1987 BGHSt 43, 329 zu § 126 Abs. 1 StGB) gestört, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird oder wenn potentielle Täter durch Schaffung eines "psychischen Klimas" aufgehetzt werden (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 17.08.2005 - 1 A 151.05 - m. w. N.).
  • VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894

    Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2007 - 2 M 252/07
    Der Senat schließt sich - jedenfalls im Rahmen der im vorläufigen Rechtsschutz nur möglichen summarischen Prüfung - dieser vom BayVGH in seinem Urteil vom 26.03.2007 (24 B 06.1894 -, Juris) vertretenen und ausführlich begründeten Auffassung an.
  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2007 - 2 M 252/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, 3053) kann die Annahme einer Tarnung einer Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung durch die Art der Anmeldung nur zur Grundlage eines Versammlungsverbots genommen werden, wenn die Versammlungsbehörde konkrete, auf diese Versammlung bezogene Indizien der Tarnabsicht hat und unter Berücksichtigung möglicher Gegenindizien begründet, warum diesen kein maßgebendes Gewicht beizumessen ist.
  • VG Kassel, 28.09.2009 - 4 K 1403/07

    Würdigung von Rudolf Hess als Mordopfer

    Auch wenn man - anders, als die Gesetzesmaterialien es nahelegen (BT-Drs. 15/5051) - davon ausgeht, dass es sich insoweit um ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal handelt, das nicht bereits durch die Billigung des nationalsozialistischen Regimes indiziert ist (BVerwG, Urteil vom 25.06.2008, a.a.O.), ergibt sich hier jedenfalls aus dem Bezug der plakatierten Äußerung zum Todestag von Rudolf Heß, den hierzu durchgeführten oder geplanten Gedenkveranstaltungen sowie aus der Verkehrung der Täter-Opfer-Rolle eine Verletzung der Würde der Opfer (VG Bayreuth, Beschluss vom 23.07.2008 - B 1 S 08.657 -, Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.08.2007 - 2 M 252/07 -, Juris; BayVGH, Urteil vom 24.03.2007 - 24 B 06.1894 -, Juris).
  • VG Bayreuth, 24.06.2009 - B 1 S 09.410

    1. Das Verbot der mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" angemeldeten Kundgebung

    Dies wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht und in der obergerichtlichen Rechtsprechung bisher bestätigt (vgl. BVerwG vom 25.6.2008 a.a.O., BayVGH vom 26.3.2007 Az. 24 B 06.1894 und vom 2.8.2007 Az. 24 CS 07.1784; OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.8.2007 Az. 2 M 252/07; OLG Rostock vom 19.7.2007 Az. 1 Ss 107/07 I 50/07).
  • VG Bayreuth, 23.07.2008 - B 1 S 08.657

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung werden - soweit ersichtlich - keine Bedenken in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift geäußert (vgl. z.B. BayVGH vom 26.3.2007 Az. 24 B 06.1894 und vom 2.8.2007 Az. 24 CS 07.1784; OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.8.1007 Az. 2 M 252/07; OLG Rostock vom 19.7.2007 Az. 1 Ss 107/07 I 50/07).
  • VG Dessau-Roßlau, 17.08.2007 - 3 B 142/07

    Verwaltungsgericht lehnt Antrag der NPD wegen Versammlungsverbot ab

    Der öffentliche Friede ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 02. April 1987 - BGHSt 43, 329) gestört, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird und wenn potentielle Täter durch Schaffung eines "psychischen Klimas" aufgeheizt werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 M 252/07 -, BA S. 2 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 08.05.2008 - 1 B 142/08

    Verbot einer für den 10. Mai 2008 unter dem Thema "8. Mai 1945 - Schluss mit der

    Insoweit weicht dieser Fall von dem der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 10. August 2007 (- 2 M 252/07 -, nicht veröffentlicht) zu Grunde liegenden Sachverhalt ab.
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