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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08 (https://dejure.org/2009,5063)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.02.2009 - 2 M 276/08 (https://dejure.org/2009,5063)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 2 M 276/08 (https://dejure.org/2009,5063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123; AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1; AufenthG § 10 Abs. 3 S. 1; AufenthG § 10 Abs. 3 S. 3; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Einstweilige Anordnung, Schutz von Ehe und Familie, Familienzusammenführung, Ehegattennachzug, abgelehnte Asylbewerber, Anspruch, Ermessensreduzierung auf Null, Ausweisungsgründe, Verstoß gegen ...

  • Judicialis

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; AufenthG § ... 10 Abs. 3; ; AufenthG § 25 Abs. 5 S. 1; ; AufenthG § 27 Abs. 3 S. 2; ; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2; ; AufenthG § 60a Abs. 2; ; GG Art. 6; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für abgelehnten Asylbewerber: Aussetzung der Abschiebung; Ausweisungsgrund; Lebensgemeinschaft, familiäre; Trennung, vorübergehende; Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung und Ausreise; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für abgelehnten Asylbewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines Bleiberechts für die Dauer eines Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für abgelehnte Asylbewerber; Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts bei Aussetzung der Abschiebung; Gewährung eines Bleiberechts für ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für abgelehnten Asylbewerber

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05

    Anspruch eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers auf Erteilung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08
    Die familiären Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet und die Wertentscheidung des Art. 6 GG sind in den Fällen des Familiennachzugs nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen (wie NdsOVG, Urt. v. 27.04.2006 - 5 LC 110/05 -, NVwZ-RR 2007, 62, m. w. Nachw.).

    Die familiären Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet und die Wertentscheidung des Art. 6 GG sind daher in den Fällen des Familiennachzugs nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen (NdsOVG, Urt. v. 27.04.2006 - 5 LC 110/05 -, NVwZ-RR 2007, 62, m. w. Nachw.).

    Wie bereits dargelegt, wird Art. 6 GG nicht verletzt, wenn dem Ehegatten eine nur vorübergehende Trennung von der Ehefrau (und dem Stiefkind) zur Nachholung des Visumverfahrens abverlangt wird (vgl. auch SächsOVG, Beschl. 17.08.2006 - 3 BS 130/06 -, AuAS 2007, 15; NdsOVG, Beschl. v. 27.04.2006, a. a. O).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08
    Allerdings kann es auch bei vorsätzlich begangenen Straftaten unter engen Voraussetzungen Ausnahmefälle geben, in denen auch ein vorsätzlich begangener Rechtsverstoß als geringfügig zu bewerten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 C 23.03 -, InfAuslR 2005, 213 [215]).

    Soweit der Antragsteller meint, dass es bei einem Einspruch gegen den Strafbefehl vom 13.02.2006 zu einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit gekommen wäre, hat diese hypothetische Annahme allerdings außer Betracht zu bleiben, da es tatsächlich nicht zu einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit gekommen ist (BVerwG, Urt. v. 18.11.2004, a. a. O.).

    Sie kommt vielmehr auch im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung in Betracht, wenn besondere Umstände des Einzelfalls zu der Bewertung führen, dass es sich um einen geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften handelt, etwa wenn es sich offenbar um eine erstmalige strafrechtliche Verfehlung handelt, das Strafmaß gering ist und Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr nicht erkennbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004, a. a. O.) bzw. wenn die Straftat lediglich zu einer Verurteilung bis zu 30 Tagessätzen geführt hat (vgl. Nr. 55.2.2.3.1 der vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG; Beschl. d. Senats v. 14.02.2007 - 2 M 368/06 -, Juris; BayVGH, Beschl. v. 22.03.2006 - 24 ZB 06.165 -, Juris).

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08
    Diese Vorschrift ist so zu verstehen, dass ein Rechtsverstoß nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, andererseits aber immer dann beachtlich ist, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig oder geringfügig aber nicht vereinzelt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1996 - 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63 [66]).

    Eine vorsätzlich begangene Straftat kann grundsätzlich nicht als geringfügig angesehen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1996, a. a. O.).

    Das kann trotz der gebotenen ordnungsrechtlichen Beurteilung etwa dann der Fall sein, wenn ein strafrechtliches Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1996, a. a. O.).

  • OVG Berlin, 26.11.2003 - 6 S 343.03

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Antragsänderung im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08
    Es erscheint bereits zweifelhaft, ob dieser Hilfsantrag zulässig ist, da er - jedenfalls ausdrücklich - erst im Beschwerdeverfahren gestellt worden ist (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschl. v. 26.11.2003 - 6 S 343.03 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 06.01.2005 - 18 B 2801/04 -, Juris).

    Hat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - wie es das Verwaltungsgericht hier angenommen hat - ein Bleiberecht in Form einer Fiktion nicht ausgelöst und ist demzufolge ein nach Antragsablehnung gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, scheidet aus gesetzessystematischen Gründen darüber hinaus auch die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Erteilungsverfahrens grundsätzlich aus; denn die Erteilung einer Duldung widerspräche der in den genannten Vorschriften zum Ausdruck gekommenen gesetzlichen Wertung, für die Dauer eines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht zu gewähren (vgl. OVG NW, Beschl. v. 11.01.2006 - 18 B 44.06 - AuAS 2006, 144; Beschl. v. 07.06.2004 - 18 B 596/04 - Juris; OVG Berlin, Beschl. v. 26.11.2003, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06

    Aussetzung der Abschiebung bei Anerkennung der Vaterschaft und familiärer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kommt der Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu (vgl. Beschlüsse d. Senats v. 11.10.2006 - 2 M 294/06 -, Juris, u. v. 25.08.2006 - 2 M 228/06 -, Juris; sowie zu § 55 Abs. 2 AuslG: BVerwG, Urt. v. 25.09.1997 - 1 C 3.97 -, BVerwGE 105, 35 [43]).

    Eine grundsätzlich andere Sichtweise ist zwar dann geboten, wenn es dem Ausländer im Hinblick auf Art. 6 GG nicht zugemutet werden kann und darf, seine in der Bundesrepublik gelebten familiären Beziehungen auch nur vorübergehend für die Dauer eines vom Ausland zu betreibenden Visumverfahrens zu unterbrechen, etwa wenn ein Kleinkind von einem Elternteil getrennt würde (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.08.2006 - 2 M 228/06 -, a. a. O., m. w. Nachw.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - 18 B 44/06

    Abschiebung Abschiebungsschutz rechtliche Unmöglichkeit Kind Jugendlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08
    Hat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - wie es das Verwaltungsgericht hier angenommen hat - ein Bleiberecht in Form einer Fiktion nicht ausgelöst und ist demzufolge ein nach Antragsablehnung gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, scheidet aus gesetzessystematischen Gründen darüber hinaus auch die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Erteilungsverfahrens grundsätzlich aus; denn die Erteilung einer Duldung widerspräche der in den genannten Vorschriften zum Ausdruck gekommenen gesetzlichen Wertung, für die Dauer eines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht zu gewähren (vgl. OVG NW, Beschl. v. 11.01.2006 - 18 B 44.06 - AuAS 2006, 144; Beschl. v. 07.06.2004 - 18 B 596/04 - Juris; OVG Berlin, Beschl. v. 26.11.2003, a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2006 - 11 S 2523/05

    Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne des § 10 Abs 3 S 3

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08
    Nach der herrschenden Meinung (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 26.07.2007 - 12 ME 252/07 -, EZAR-NF 28 Nr. 10; VGH BW, Urt. v. 26.07.2006 - 11 S 2523/05 -, VBlBW 2007, 30; OVG BBg, Beschl. v. 09.03.2006 - 11 N 77.05 - , Juris; SaarlOVG, Beschl. v. 30.04.2008 - 2 B 207/08 -, Juris; Discher in: GK-AufenthG, Bd. 1 II - § 10 RdNrn. 171 ff.; Renner, AuslR, 8. Aufl., § 10 RdNr. 10; a. A.: Hailbronner, a. a. O., § 10 RdNr. 16) setzt § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG aber einen sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Anspruch voraus; ein Anspruch auf Grund einer Ermessensreduzierung auf Null genügt nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2006 - 11 N 77.05

    Antrag auf Zulassung der Berufung ; Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08
    Nach der herrschenden Meinung (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 26.07.2007 - 12 ME 252/07 -, EZAR-NF 28 Nr. 10; VGH BW, Urt. v. 26.07.2006 - 11 S 2523/05 -, VBlBW 2007, 30; OVG BBg, Beschl. v. 09.03.2006 - 11 N 77.05 - , Juris; SaarlOVG, Beschl. v. 30.04.2008 - 2 B 207/08 -, Juris; Discher in: GK-AufenthG, Bd. 1 II - § 10 RdNrn. 171 ff.; Renner, AuslR, 8. Aufl., § 10 RdNr. 10; a. A.: Hailbronner, a. a. O., § 10 RdNr. 16) setzt § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG aber einen sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Anspruch voraus; ein Anspruch auf Grund einer Ermessensreduzierung auf Null genügt nicht.
  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08
    Dass es bei diesen Verfahren nicht zu einer Verurteilung gekommen ist, steht einer Verwertung dieser Vergehen im Rahmen des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG nicht entgegen; erforderlich ist nur, dass sich der Rechtsverstoß aus den getroffenen Feststellungen ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.06.1998 - 1 C 27.96 -, BVerwGE 107, 58).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08
    Bei einem sehr kleinen Kind kann auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein, weil ein solches Kind den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59; Beschl. v. 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682).
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 18 B 596/04

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung

  • OVG Niedersachsen, 26.07.2007 - 12 ME 252/07

    Prüfung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach unanfechtbarer Ablehnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - 18 B 2801/04

    Abschiebungsandrohung Aussetzung der Abschiebung Duldung

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • VGH Bayern, 22.03.2006 - 24 ZB 06.165
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

  • OVG Saarland, 30.04.2008 - 2 B 207/08

    Nachholung des Visumverfahrens im Heimatland

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2008 - 2 M 188/08

    Wiedereinreise nach Abschiebung

  • OVG Sachsen, 17.08.2006 - 3 BS 130/06

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2006 - 2 M 294/06

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - 2 M 368/06

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • BVerfG, 12.04.2000 - 2 BvR 440/00

    Sofortige Vollziehung der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen trotz Ehe

  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Denn § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, wonach von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abgesehen werden kann, steht zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht in einem Verhältnis der Spezialität (a.A. OVG Magdeburg, Beschl. v. 9.2.2009, 2 M 276/08, juris Rn. 25; OVG Lüneburg, Urt. v. 27.4.2006, 5 LC 110/05, NVwZ-RR 2007, 62, juris Rn. 50; diese Frage nicht ansprechend: BVerwG, Urt. v. 30.7.2013, 1 C 15.12, BVerwGE 147, 292, juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - 2 O 31/17

    Aufenthaltserlaubnis bei Eltern-Kind-Beziehung nach Rücknahme des Asylantrags

    Im Hinblick auf eine solche enge familiäre Bindung könnte dem Kläger unter Berücksichtigung der in Art. 6 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK getroffenen Wertentscheidungen die Ausreise unmöglich sein im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.02.2009 - 2 M 276/08 -, juris RdNr. 18; BayVGH, Urt. v. 11.03.2014 - 10 B 11.978 -, a.a.O. RdNr. 38 ff.; NdsOVG, Urt. v. 11.07.2014 - 13 LB 153/13 -, a.a.O. RdNr. 47).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2009 - 2 M 86/09

    Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer

    1. Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kommt der Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 AufenthG nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu (vgl. zuletzt Beschl. v. 09.02.2009 - 2 M 276/08 -, Juris; sowie zu § 55 Abs. 2 AuslG: BVerwG, Urt. v. 25.09.1997 - 1 C 3.97 -, BVerwGE 105, 35 [43]).

    Eine grundsätzlich andere Sichtweise ist zwar dann geboten, wenn es dem Ausländer, insbesondere im Hinblick auf Art. 6 GG, nicht zugemutet werden kann und darf, seine in der Bundesrepublik gelebten familiären Beziehungen auch nur vorübergehend für die Dauer eines vom Ausland zu betreibenden Visumverfahrens zu unterbrechen, etwa wenn ein Kleinkind von einem Elternteil getrennt würde (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.02.2009, a. a. O., m. w. Nachw.; NdsOVG, Beschl. v. 20.05.2009 - 11 ME 110/09 -, Juris, m. w. Nachw.).

    § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG setzt aber einen strikten, sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Rechtsanspruch voraus; ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift genügt auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, Urt. v. 16.12.2008 - 1 C 37.07 -, AuAS 2009, 89; Beschl. d. Senats v. 09.02.2009, a. a. O., m. w. Nachw.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 2 L 118/08

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck

    Die familiären Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet und die Wertentscheidung des Art. 6 GG sind in den Fällen des Familiennachzugs nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen (Beschl. d. Senats v. 09.02.2009 - 2 M 276/08 -, Juris; NdsOVG, Urt. v. 27.04.2006 - 5 LC 110/05 -, NVwZ-RR 2007, 62, m. w. Nachw.).

    § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG setzt aber einen strikten, sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Rechtsanspruch voraus; ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift genügt auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, Urt. v. 16.12.2008 - 1 C 37.07 -, AuAS 2009, 89; Beschl. d. Senats v. 09.02.2009 - 2 M 276/08 -, Juris, m. w. Nachw.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2015 - 2 M 21/15

    Abschiebungsschutz - Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumsverfahrens

    Eine auch nur vorübergehende Trennung von dem Ehegatten ist nur dann unzumutbar, wenn weitere besonderer Umstände im Einzelfall vorliegen, etwa wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa infolge einer Krankheit, mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.09.2008 - 2 M 184/08 -, juris RdNr. 4 und Beschl. v. 09.02.2009 - 2 M 276/08 -, juris RdNr. 18).

    Wie bereits dargelegt, wird Art. 6 GG nicht verletzt, wenn der Ehefrau eine nur vorübergehende Trennung von dem Ehemann zur Nachholung des Visumverfahrens abverlangt wird (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.02.2009 - 2 M 276/08 - a.a.O. RdNr. 26).

  • OVG Sachsen, 07.01.2019 - 3 B 177/18

    30 Tagessätze; Abschiebung; einstweiliger Rechtsschutz; Ausweisungsinteresse;

    8 Hiernach sprechen gute Gründe dafür, dass die Verurteilung des Antragstellers wegen eines vorsätzlichen Gebrauchs eines veränderten amtlichen Ausweises zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen noch als geringfügig anzusehen ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22. März 2006 - 24 ZB 06.165 -, juris Rn. 5; OVG LSA, Beschl. v. 9. Februar 2009 - 2 M 276/08 -, juris Rn. 23; s. a. SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2018 a. a. O. Rn. 10 offen gelassen im Fall einer Verurteilung zu 40 Tagessätzen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2010 - 2 O 116/10

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Bescheidungsklage;

    Sie kommt vielmehr auch im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung in Betracht, wenn besondere Umstände des Einzelfalls zu der Bewertung führen, dass es sich um einen geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften handelt, etwa wenn es sich offenbar um eine erstmalige strafrechtliche Verfehlung handelt, das Strafmaß gering ist und Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr nicht erkennbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004, a. a. O.) bzw. wenn die Straftat lediglich zu einer Verurteilung bis zu 30 Tagessätzen geführt hat (vgl. Nr. 55.2.2.3.1 der vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG; Beschl. d. Senats v. 09.02.2009 - 2 M 276/08 -, Juris, m. w. Nachw.).

    Die familiären Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet und die Wertentscheidung des Art. 6 GG sind in den Fällen des Familiennachzugs nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen (vgl. Beschl. d. Senats vom 09.02.2009 - 2 M 276/08 -, Juris, m. w. Nachw.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2012 - 2 M 92/12

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen Ausweisungsgrund

    Die familiären Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet und die Wertentscheidung des Art. 6 GG sind in den Fällen des Familiennachzugs nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (juris: AufenthG 2004) durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG (juris: AufenthG 2004) zu berücksichtigen (st. Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 09.02.2009 - 2 M 276/08 - Juris, m.w.N.).(Rn.9).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 09.02.2009 - 2 M 276/08 -? Juris, m.w.N.) sind die familiären Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet und die Wertentscheidung des Art. 6 GG in den Fällen des Familiennachzugs nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.07.2014 - 2 L 91/12

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung; verminderter Schutzanspruch bei gleicher

    Nur unter engen Voraussetzungen kann es bei vorsätzlich begangenen Straftaten Ausnahmefälle geben, in denen der Rechtsverstoß als geringfügig zu bewerten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - BVerwG 1 C 23.03 -, Juris RdNr. 22; OVG LSA, Beschl. v. 09.02.2009 - 2 M 276/08 -, Juris RdNr. 22 und Beschl. v. 07.07.2011 - 2 M 77/11 - n.v.).
  • OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 132/12
    Soweit in der Rechtsprechung und Literatur teilweise angenommen wird, dass § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG als speziellere Vorschrift § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG verdränge und deshalb in den Fällen des Familiennachzugs familiäre Bindungen im Bundesgebiet nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen seien (so OVG Lüneburg, Urt. v. 27. April 2006 - 5 LC 110/05 -, juris Rn. 50; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. Februar 2009 - 2 M 276/08 -, juris Rn. 25; ebenso: Marx, in: GK-AufenthG, Stand: 26. Mai 2008, § 27 Rn. 275; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: Juni 2012, § 5 Rn. 54), folgt der Senat dem nicht.
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 3 B 516/07

    Aufenthaltserlaubnis; Asylverfahren; Abschluss; neue Tatsache

  • VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 158.09

    Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

  • VG München, 26.07.2013 - M 24 K 13.667

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Hannover, 23.02.2010 - 4 A 4067/08

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Vaterschaft, deutsches Kind,

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