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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 2 M 317/15   

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https://dejure.org/2016,14275
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 2 M 317/15 (https://dejure.org/2016,14275)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.03.2016 - 2 M 317/15 (https://dejure.org/2016,14275)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. März 2016 - 2 M 317/15 (https://dejure.org/2016,14275)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beamte - und die Nebentätigkeit während des Urlaubs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 745
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 24.09.2003 - 1 UE 783/02

    Nebentätigkeit eines Beamten; Anzeigepflicht; Untersagung; Entgelt;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 2 M 317/15
    Das - auch bei einer nicht genehmigungspflichtigen - Nebentätigkeit bestehende Mitwirkungsgebot in Form der Anzeige- und Mitteilungspflichten bei Aufnahme bzw. bei Änderung der Nebentätigkeit dient in erster Linie dazu, dem Dienstherrn die erforderliche Sachverhaltsaufklärung zu ermöglichen und ihn in die Lage zu versetzen, die Vereinbarkeit der Nebentätigkeit mit den Dienstpflichten aus dem Hauptamt des Beamten zu prüfen (HessVGH, Urteil vom 24.09.2003 - 1 UE 783/02 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2011 - 2 M 31/11

    Einbehaltung von Versorgungsbezügen wegen vorsätzlich begangener unerlaubter

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 2 M 317/15
    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Beschwerdeführer rechtkundig vertreten sind (vgl. Beschlüsse des Senat vom 22.01.2013 - 2 M 134/12 - vom 21.07.2011 - 2 M 31/11 - m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 385/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines leitenden Klinikarztes gegen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 2 M 317/15
    Hierunter fällt auch der das besondere Dienst- und Treueverhältnis prägende Grundsatz, dass der Beamte verpflichtet ist, dem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und sich dem ihm anvertrauten Hauptamt mit voller Hingabe zu widmen hat (BVerfG, Beschluss vom 08.12.2006 - 2 BvR 385/05 -, zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 03.12.2018 - 26 L 370.18

    Nebentätigkeit während des Erholungsurlaubs

    An diesen Überlegungen geht das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern im Beschluss vom 15. März 2016 - 2 M 317.15 - (NVwZ-RR 2016, 745) vorbei, wonach auch während des Erholungsurlaubes eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen vorliege, wenn ein Beamter während seines Erholungsurlaubs einer Nebentätigkeit von mehr als acht Stunden in der Woche nachgehe.
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