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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2014 - 2 M 43/14   

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https://dejure.org/2014,25547
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2014 - 2 M 43/14 (https://dejure.org/2014,25547)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.05.2014 - 2 M 43/14 (https://dejure.org/2014,25547)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - 2 M 43/14 (https://dejure.org/2014,25547)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Verbot der vorläufigen Verwendung einer Beurteilung eines Richters im Rahmen eines Entlassungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Richters auf Probe gegen seinen Dienstherrn auf vorläufige Untersagung der Verwendung einer angefochtenen Beurteilung i.R. eines angekündigten Entlassungsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123
    Anspruch eines Richters auf Probe gegen seinen Dienstherrn auf vorläufige Untersagung der Verwendung einer angefochtenen Beurteilung i.R. eines angekündigten Entlassungsverfahrens

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01

    Anfechtung von erstinstanzlichen Urteilen des Dienstgerichts für Richter bei dem

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2014 - 2 M 43/14
    Dieser hat in seinem Urteil vom 13.11.2002 - RiZ (R) 5/01 - zwar darauf hingewiesen, dass er die rechtkräftige Entscheidung über das gegen die Beurteilung erhobene Rechtsmittel nicht abwarten müsse, sondern über die Entlassungsverfügung entscheiden könne.
  • BGH, 25.05.1998 - RiZ(R) 1/97

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2014 - 2 M 43/14
    Vielmehr ergibt sich aus den weiteren Ausführungen in der genannten Entscheidung des BGH, dass dieser die durch die dortige Antragstellerin erhobenen Rügen in vollem Umfang einer Inzidentkontrolle im Rahmen der Überprüfung der Entlassungsentscheidung unterzogen hat (gleichermaßen ist die Prüfung in der Entscheidung des BGH vom 25.05.1998 - RiZ (R) 1/97 -, zitiert nach juris, erfolgt).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2006 - 2 M 36/06
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2014 - 2 M 43/14
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Senats vom 12.09.2006 - 2 M 36/06 - in dem die Beschwerde der dortigen Antragstellerin als unzulässig verworfen wurde, weil ihre Begründung nicht den Erfordernissen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO genügte.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2012 - 2 M 1/12

    Lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügung - Verbot, Wildfleisch als Lebensmittel

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2014 - 2 M 43/14
    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Beschwerdeführer rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschl. des Senats vom 10.04.2012 - 2 M 1/12 -, m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2014 - 2 M 43/14
    Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschluss vom 26.11.2013 - 6 VR 3/13 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2003 - 2 M 105/03

    Überprüfung der dienstlichen Beurteilung einer schwerbehinderten Richterin

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2014 - 2 M 43/14
    In dem Verfahren 2 M 105/03 hat der Senat mit Beschluss vom 09.10.2003 im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO dem Dienstherrn untersagt, bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über den Widerspruch der dortigen Antragstellerin gegen die dienstliche Beurteilung u.a. diese im Entlassungsverfahren nach den Vorschriften des Richtergesetzes zu verwenden.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1733/15

    Überprüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung im

    Ebenso wie das Richterdienstgericht eine inzident erfolgende Überprüfung der Rechtmäßigkeit der einer Entlassungsentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung - soweit erforderlich - in vollem Umfang vornimmt (vgl. BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 10.07.1996 - RiZ (R) 3/95 - sowie Beschluss vom 04.05.1998 - RiZ (R) 4/98 -, zum vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.05.2014 - 2 M 43/14 -, zum vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO, jeweils Juris), muss dies für das Verwaltungsgericht bei der inzidenten Prüfung einer dienstlichen Beurteilung im Rahmen einer Auswahlentscheidung gelten.
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