Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klagebefugnis, subjektives öffentliches Recht, Kirche, Kirchengemeinde, Sonntagsschutz, Ladenöffnungszeiten, Ausnahmegenehmigung, Staatskirchenvertrag, Reichweite der aufschiebenden Wirkung, Teilbarkeit von Verwaltungsakten, Allgemeinverfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verwaltungsrecht AT, VO oder VA; Klagebefugnis der Kirchen
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3298 (Ls.)
- NVwZ 2000, 948
- DVBl 2000, 1072
- DVBl 2000, 1972
- DÖV 2000, 738
Wird zitiert von ... (19)
- OVG Sachsen, 11.04.2019 - 3 A 505/17
Bewilligung von Sonntagsarbeit; Callcenter; notwendige Hinzuziehung; …
Vielmehr erfolgt dies mit der spezifisch religionsfördernden Zielrichtung, dass der Staat den Sonntagsschutz sowie den Schutz der kirchlichen Feiertage zu Gunsten der evangelischen Landeskirchen garantiert (…SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2009 - 3 B 455/09 -, juris Rn. 27;… Urt. v. 7. Juli 2009 - 3 C 30/08 -, juris Rn. 28; vgl. auch zur Klagebefugnis einer Landeskirche bei wortgleichen Regelungen im Kirchenvertrag: OVG MV, Beschl. v. 22. Dezember 1999 - 2 M 99/99 -, juris Rn. 22 ff.). - VG Frankfurt/Main, 28.08.2020 - 5 L 2149/20
Zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ; …
Die aufschiebende Wirkung tritt grundsätzlich immer nur zugunsten desjenigen Betroffenen ein, der den Rechtsbehelf eingelegt hat, und kann in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht für mehrere Betroffene unterschiedliche Wege gehen (OVG Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22. Dezember 1999 - 2 M 99/99 - juris, Rn. 30 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 1982 - 4 ER 401/81 - juris).Denn die aufschiebende Wirkung führt lediglich zu einer Vollziehbarkeitshemmung des angefochtenen Verwaltungsakts und bedingt keine Wirksamkeitshemmung der Allgemeinverfügung insgesamt (OVG Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22. Dezember 1999 - 2 M 99/99 - juris, Rn. 30;… VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20. Mai 2020 - 1 B 89/20 - juris, Rn. 11).
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 1 S 2525/05
Streitwert bei subjektiver Klagehäufung gegen die in einer Allgemeinverfügung …
Sie kann nicht nur einheitlich befolgt werden; vielmehr kann jeder Adressat seinen Wagen für sich beseitigen und auch zukünftig eine Nutzung des Geländes für sich unterlassen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.10.2004 - 1 ME 205/04 - NVwZ-RR 2005, 93 ; siehe auch OVG MV, Beschluss vom 22.12.1999 - 2 M 99/99 -, NVwZ 2000, 948 ).
- OVG Sachsen, 09.11.2009 - 3 B 501/09
Evangelisch-Lutherische Landeskirche; Antragsbefugnis; Ladenschluss; …
Es geht insoweit maßgeblich um den Schutz der christlich-religiösen Dimension der Sonn- und Feiertage (vgl. OVG MV, Beschl. v. 22.12.1999, NVwZ 2000, 948 zu Art. 7 bzw. Art. 23 der in Landesrecht transformierten Verträge zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Heiligen Stuhl bzw. der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche).Dies führt zwar dazu, dass auch die Kirchgemeinde eine Verletzung von Rechten der Kirche hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs selbst geltend machen kann (vgl. OVG MV, Beschl. v. 22.12.1999, a. a. O.), bewirkt jedoch nicht zugleich eine Verdrängung der Landeskirche aus der ihr durch den Kirchenvertrag gewährten Rechtsposition.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00
Sonntagsschutz, Kernbereich, Berufsfreiheit, Verfassungsmäßigkeit des …
Art. 139 WRV, wonach der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt sind, ist über Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes (vgl. hierzu auch Beschluß des Senats vom 22.12.1999 - 2 M 99/99 -).Die geschützte Sonntagsruhe zeichnet sich dadurch aus, daß das öffentliche Leben an diesen Tagen soweit möglich seiner werktäglichen Elemente entkleidet und dadurch die Begehung dieser Tage "als Nicht-Werktage" ermöglicht wird, was erfordert, daß an diesen Tagen grundsätzlich "die werktägliche Geschäftigkeit ruht" (…BVerwG, Urt. v. 25.08.1992 1 C 38.90 E 90, 337, 342ff.; Beschluß des Senats vom 22.12.1999 2 M 99/99 Dabei hat der Gesetzgeber im Rahmen gesetzgeberischen Ermessens zwar auch die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG und den Eigentumsschutz nach Art. 14 GG zu berücksichtigen (BVerwG, Urt.v. 19.04.1988 - I C 50.86 -, E 79, 236, 243).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
Unwirksamkeit der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur-und …
Mit dem Vorliegen der Antragsbefugnis der Antragstellerinnen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG i.V.m. Art. 140 GG und Art. 139 WRV, Art. 5 Abs. 3 sowie Art. 9 Abs. 1 Verf M-V bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob zusätzlich auch der in Landesrecht transformierte Staatskirchenvertrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit den Antragstellerinnen diesen eine Antragsbefugnis vermittelt (vgl. bejahend: OVG M-V, Beschl. v. 22.12.1999 - 2 M 99/99 -, NVwZ 2000, 948 ff.=NordÖR 2000, 64 a.A. offenbar Kronisch in: Litten/Wallerath, LVerf M-V, Art. 9 Rn. 16;… vgl. zu den in Sachsen geschlossenen Verträgen SächsOVG, Urt. v. 08.05.2008 - 3 D 33/07 -, Beschl. v. 29.11.2007 - 3 DS 410/07, zit. nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 20.12.2006 - 9 S 2182/06
Vorläufiger Rechtsschutz: Zum Anspruch auf effektiven Rechtsschutz eines …
Ein Erfolg der Beschwerden scheitert entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht bereits daran, dass die von den Beigeladenen in der Hauptsache erhobenen Anfechtungsklagen wegen offensichtlich fehlender Klagebefugnis bereits unzulässig wären, den beschwerdeführenden Beigeladenen mithin ein schützenswertes Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung über den Fortbestand der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen mangels deren Eintritt nicht zukäme (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.1992 - 7 C 24/92 -, DVBl 1993, 256; OVG Greifswald, Beschluss vom 22.12.1999 - 2 M 99/99 -, NVwZ 2000, 948). - OVG Sachsen, 07.07.2009 - 3 C 30/08
Sonntagsladenöffnungszeiten der Stadt Böhlen im Jahre 2008 für unwirksam erklärt
Vielmehr erfolgt dies mit der spezifisch religionsfördernden Zielrichtung, dass der Staat den Sonntagsschutz sowie den Schutz der - kirchlichen - Feiertage zu Gunsten der evangelischen Landeskirchen garantiert (vgl. bereits SächsOVG, Beschl. v. 8.5.2008, SächsVBl. 2008, 272 im Anschluss an OVG M-V, Beschl. v. 22.12.1999, NVwZ 2000, 948 zu Art. 7 bzw. Art. 23 der in Landesrecht transformierten Verträge zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Heiligen Stuhl bzw. der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche;… Westphal, Die Garantie der Sonn- und Feiertage als Grundlage subjektiver Rechte, Diss., Tübingen 2003, S. 182 ff.). - OVG Sachsen, 09.11.2009 - 3 B 455/09
Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Rechtsverordnung zur Ladenöffnung an vier …
Vielmehr erfolgt dies mit der spezifisch religionsfördernden Zielrichtung, dass der Staat den Sonntagsschutz sowie den Schutz der - kirchlichen - Feiertage zu Gunsten der evangelischen Landeskirchen garantiert (vgl. SächsOVG, Urt. v. 7.7.2009 - 3 C 30/08 - und SächsOVG, Beschl. v. 8.5.2008, SächsVBl. 2008, 272 im Anschluss an OVG M-V, Beschl. v. 22.12.1999, NVwZ 2000, 948 zu entsprechenden in Landesrecht transformierten Kirchenvertragsbestimmungen;… Westphal, Die Garantie der Sonn- und Feiertage als Grundlage subjektiver Rechte, Diss., Tübingen 2003, S. 182 ff.). - OVG Sachsen, 08.05.2008 - 3 D 33/07
Verordnung der Stadt Leipzig zur Ladenöffnung an Sonntagen ist unwirksam.
Es geht eben insoweit maßgeblich um den Schutz der christlich-religiösen Dimension der Sonn- und Feiertage (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 22.12.1999, NVwZ 2000, 948 zu Art. 7 bzw. Art. 23 der in Landesrecht transformierten Verträge zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Heiligen Stuhl bzw. der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche). - OVG Sachsen, 29.11.2007 - 3 BS 410/07
Ladenöffnungszeiten
- VG Schleswig, 20.05.2020 - 1 B 89/20
Coronavirus-Maßnahmen: Gemeindebetretungsverbot für Tagestouristen, keine …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2005 - 3 MR 2/05
- VG Aachen, 21.06.2006 - 3 L 358/06
"Rote Karte" gegen Aufhebung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006
- VG Weimar, 08.06.2006 - 8 E 759/06
Gewerberecht: Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Ausnahmebewilligung nach § 23 …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.1999 - 4 K 26/99
Überprüfbarkeit einer Bäder- und Fremdenverkehrsregelung in einem …
- VG Schleswig, 26.05.2021 - 1 B 77/21
Infektionsschutzrecht
- VG Berlin, 04.07.2008 - 15 A 221.05
Rechtsschutz gegen die Bewertung der Prüfungsarbeiten im juristischen …
- VG Schwerin, 17.01.2000 - 7 B 4/00
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung einer …
Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Darlegungserfordernis, Bezugnahme, Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 549
Wird zitiert von ... (10)
- VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06
Antrag auf Schließung einer Filialapotheke durch die Konkurrenz; Nichtigkeit …
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Ladenschlussgesetz schützt nicht die Konkurrenten von Gewerbetreibenden, denen eine Ausnahmegenehmigung nach dieser Vorschrift erteilt wurde; vielmehr hat das Ladenschlussgesetz in erster Linie eine arbeitsschutzrechtliche Zielrichtung (…BVerwG, Urt. v. 23. März 1982 -1 C 157.79 -, BVerwGE 65, 167, 172 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79] ; OVG Greifswald, Beschl. v. 25.11.1999 -2 M 99/99-, NVwZ-RR 2000, 549; a.A. VGH Mannheim, GewArch 1979, 391). - VG Saarlouis, 18.09.2006 - 3 F 39/06
Anspruch auf Schließung einer Filialapotheke; Statthaftigkeit eines Antrags auf …
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Ladenschlussgesetz schützt nicht die Konkurrenten von Gewerbetreibenden, denen eine Ausnahmegenehmigung nach dieser Vorschrift erteilt wurde; vielmehr hat das Ladenschlussgesetz in erster Linie eine arbeitsschutzrechtliche Zielrichtung (…BVerwG, Urt. v. 23. März 1982 -1 C 157.79 -, BVerwGE 65, 167, 172 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79] ; OVG Greifswald, Beschl. v. 25.11.1999 -2 M 99/99-, NVwZ-RR 2000, 549; a.A. VGH Mannheim, GewArch 1979, 391). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2009 - 2 L 3/07
Ausnahmsweise Eintragung in die Architektenliste wegen "Leistung von besonderer …
Eine Streitsache weist besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn ihre Beurteilung voraussichtlich im Verhältnis zu den Standards verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen überdurchschnittliche Anforderung stellt (vgl. Beschl. des Senats v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, zit. nach juris Rn. 4;… Seibert, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, Rn. 117 ff.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.11.2011 - 1 L 257/08
Bestandsschutz für einen "Badesteg" im Nationalpark Vorpommersche …
Besondere Schwierigkeiten liegen vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, in rechtlicher Hinsicht auch bei neuartigen oder "ausgefallenen" Rechtssachen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, NordÖR 2000, 107 - zitiert nach juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 2 L 3/07 Eine Streitsache weist besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn ihre Beurteilung voraussichtlich im Verhältnis zu den Standards verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen überdurchschnittliche Anforderung stellt (vgl. Beschl. des Senats v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, zit. nach juris Rn. 4;… Seibert, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, Rn. 117 ff.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2012 - 1 L 195/10
Zu den Anforderungen an ein verwaltungsgerichtliches Zulassungsverfahren zur …
Besondere Schwierigkeiten liegen vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, in rechtlicher Hinsicht auch bei neuartigen oder "ausgefallenen" Rechtssachen (vgl. OEufach0000000005, Beschl. v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, NordÖR 2000, 107 - zitiert nach juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2009 - 2 L 45/08
Erhöhung des Mindestruhegehaltssatz; Einzelfall; Berücksichtigung von …
Eine Streitsache weist besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn ihre Beurteilung voraussichtlich im Verhältnis zu den Standards verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen überdurchschnittliche Anforderung stellt (vgl. Beschl. des Senats v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, zit. nach juris Rn. 4;… Seibert, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, Rn. 117 ff.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 1 L 222/06
Verfassungsmäßigkeit der Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem PflegeG MV; …
Besondere Schwierigkeiten liegen vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, in rechtlicher Hinsicht auch bei neuartigen oder "ausgefallenen" Rechtssachen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, NordÖR 2000, 107 - zitiert nach juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.05.2009 - 2 L 319/05
Prüfungsrecht: Ermessen der Prüfungsbehörde bei einem Täuschungsversuch
Eine Streitsache weist besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn ihre Beurteilung voraussichtlich im Verhältnis zu den Standards verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen überdurchschnittliche Anforderung stellt (vgl. Beschl. des Senats v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, zit. nach juris Rn. 4;… Seibert, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, Rn. 117 ff.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2011 - 1 L 238/07
Berücksichtigung der gesamten Grundstücksgröße bei der Verteilung des …
Besondere Schwierigkeiten liegen vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, in rechtlicher Hinsicht auch bei neuartigen oder "ausgefallenen" Rechtssachen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, NordÖR 2000, 107 - zitiert nach juris).