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   OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - 2 MB 28/14   

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https://dejure.org/2014,49297
OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - 2 MB 28/14 (https://dejure.org/2014,49297)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.12.2014 - 2 MB 28/14 (https://dejure.org/2014,49297)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 2 MB 28/14 (https://dejure.org/2014,49297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 123 VwGO
    Stellenausschreibung; Einstellung eines Angestellten; einstweilige Rechtsschutzmöglichkeit des unterlegenen Beamtenbewerbers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel eines Mitbewerbers gegen die Einstellung eines Angestellten in den öffentlichen Dienst auf eine ausgeschriebene Stelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art 19 Abs 4; GG Art 33 Abs 2
    Rechtsmittel eines Mitbewerbers gegen die Einstellung eines Angestellten in den öffentlichen Dienst auf eine ausgeschriebene Stelle

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2 ; BeamtStG § 8 Abs. 1 Nr. 1
    Rechtsmittel eines Mitbewerbers gegen die Einstellung eines Angestellten in den öffentlichen Dienst auf eine ausgeschriebene Stelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stellenausschreibung für einen Angestellten - und der unterlegene Beamtenbewerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 588
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - 2 MB 28/14
    Das folgt bereits aus dem Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Beigeladenen im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung, die zu einer Verfestigung der Dienstpostenübertragung führt (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 1995, NVwZ-RR 1996 S. 51, 52; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. März 1999 - 1 Bs 23/99 - Juris Rn. 3; BAG, Urteile vom 12. Oktober 2010-9 AZR 554/09 - juris Rn. 34 f., mwN, vom 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - juris Rn. 36 ff. und vom 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - juris, LS 1 Rn. 21 f. mwN ) und damit zu einer vergleichbaren Situation, die eingetreten wäre, wenn der Antragsgegner einem Beamten den Dienstposten und das damit einhergehend höhere Amt übertragen hätte.

    Aus diesem Grunde verweist die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung Bewerberinnen und Bewerber um Stellen im öffentlichen Dienst vor der Einstellung, d.h. vor Abschluss des Arbeitsvertrages oder vor Übertragung einer neuen - mit einer Höhergruppierung einhergehenden - Tätigkeit auf den Konkurrenten im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 und Art. 33 Abs. 2 GG ebenso wie die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung auf die Möglichkeit vorläufigen Rechtsschutzes und geht nur in den besonderen Ausnahmefällen der Rechtsschutzvereitelung davon aus, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch nicht durch die Stellenbesetzung untergegangen ist (BAG, Urteile vom 18. September 2007 a.a.O. Rn. 24, 27, 29 f. , vom 24. März 2009 a.a.O.Rn. 39 ff. und vom 12. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 39 mwN ).

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - 2 MB 28/14
    Das folgt bereits aus dem Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Beigeladenen im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung, die zu einer Verfestigung der Dienstpostenübertragung führt (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 1995, NVwZ-RR 1996 S. 51, 52; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. März 1999 - 1 Bs 23/99 - Juris Rn. 3; BAG, Urteile vom 12. Oktober 2010-9 AZR 554/09 - juris Rn. 34 f., mwN, vom 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - juris Rn. 36 ff. und vom 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - juris, LS 1 Rn. 21 f. mwN ) und damit zu einer vergleichbaren Situation, die eingetreten wäre, wenn der Antragsgegner einem Beamten den Dienstposten und das damit einhergehend höhere Amt übertragen hätte.

    Aus diesem Grunde verweist die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung Bewerberinnen und Bewerber um Stellen im öffentlichen Dienst vor der Einstellung, d.h. vor Abschluss des Arbeitsvertrages oder vor Übertragung einer neuen - mit einer Höhergruppierung einhergehenden - Tätigkeit auf den Konkurrenten im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 und Art. 33 Abs. 2 GG ebenso wie die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung auf die Möglichkeit vorläufigen Rechtsschutzes und geht nur in den besonderen Ausnahmefällen der Rechtsschutzvereitelung davon aus, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch nicht durch die Stellenbesetzung untergegangen ist (BAG, Urteile vom 18. September 2007 a.a.O. Rn. 24, 27, 29 f. , vom 24. März 2009 a.a.O.Rn. 39 ff. und vom 12. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 39 mwN ).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08

    Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - 2 MB 28/14
    Das folgt bereits aus dem Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Beigeladenen im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung, die zu einer Verfestigung der Dienstpostenübertragung führt (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 1995, NVwZ-RR 1996 S. 51, 52; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. März 1999 - 1 Bs 23/99 - Juris Rn. 3; BAG, Urteile vom 12. Oktober 2010-9 AZR 554/09 - juris Rn. 34 f., mwN, vom 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - juris Rn. 36 ff. und vom 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - juris, LS 1 Rn. 21 f. mwN ) und damit zu einer vergleichbaren Situation, die eingetreten wäre, wenn der Antragsgegner einem Beamten den Dienstposten und das damit einhergehend höhere Amt übertragen hätte.

    Aus diesem Grunde verweist die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung Bewerberinnen und Bewerber um Stellen im öffentlichen Dienst vor der Einstellung, d.h. vor Abschluss des Arbeitsvertrages oder vor Übertragung einer neuen - mit einer Höhergruppierung einhergehenden - Tätigkeit auf den Konkurrenten im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 und Art. 33 Abs. 2 GG ebenso wie die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung auf die Möglichkeit vorläufigen Rechtsschutzes und geht nur in den besonderen Ausnahmefällen der Rechtsschutzvereitelung davon aus, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch nicht durch die Stellenbesetzung untergegangen ist (BAG, Urteile vom 18. September 2007 a.a.O. Rn. 24, 27, 29 f. , vom 24. März 2009 a.a.O.Rn. 39 ff. und vom 12. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 39 mwN ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.1995 - 2 B 11102/95

    Bestehen einer konkreten Gefahr als Voraussetzung eines Anordnungsgrundes;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - 2 MB 28/14
    Das folgt bereits aus dem Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Beigeladenen im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung, die zu einer Verfestigung der Dienstpostenübertragung führt (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 1995, NVwZ-RR 1996 S. 51, 52; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. März 1999 - 1 Bs 23/99 - Juris Rn. 3; BAG, Urteile vom 12. Oktober 2010-9 AZR 554/09 - juris Rn. 34 f., mwN, vom 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - juris Rn. 36 ff. und vom 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - juris, LS 1 Rn. 21 f. mwN ) und damit zu einer vergleichbaren Situation, die eingetreten wäre, wenn der Antragsgegner einem Beamten den Dienstposten und das damit einhergehend höhere Amt übertragen hätte.
  • OVG Hamburg, 03.03.1999 - 1 Bs 23/99
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - 2 MB 28/14
    Das folgt bereits aus dem Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Beigeladenen im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung, die zu einer Verfestigung der Dienstpostenübertragung führt (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 1995, NVwZ-RR 1996 S. 51, 52; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. März 1999 - 1 Bs 23/99 - Juris Rn. 3; BAG, Urteile vom 12. Oktober 2010-9 AZR 554/09 - juris Rn. 34 f., mwN, vom 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - juris Rn. 36 ff. und vom 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - juris, LS 1 Rn. 21 f. mwN ) und damit zu einer vergleichbaren Situation, die eingetreten wäre, wenn der Antragsgegner einem Beamten den Dienstposten und das damit einhergehend höhere Amt übertragen hätte.
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - 2 MB 28/14
    Eine andere Möglichkeit zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs hätte der Antragsteller nach Ernennung des Beigeladenen nicht gehabt, so dass auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht mehr in Betracht gekommen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rdnrn. 27 u. 39 und Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - 2 MB 28/14
    Eine andere Möglichkeit zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs hätte der Antragsteller nach Ernennung des Beigeladenen nicht gehabt, so dass auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht mehr in Betracht gekommen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rdnrn. 27 u. 39 und Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Hilfsperson; Kanzleikraft;

    Ist aber ein wirksamer Arbeitsvertrag geschlossen worden, so ist damit die Eilbedürftigkeit zur Vermeidung der Schaffung endgültiger Verhältnisse zu Lasten der Antragstellerin weggefallen, die ein wesentliches Element des Anordnungsgrundes bildet (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008 - 3 CE 08.702 -, juris Rn. 40; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014 - 2 MB 28/14 -, juris Rn. 5 bis 7; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015 - 2 B 135/15 -, juris Rn. 8; VG München, Beschluss vom 6.7.2016 - M 5 E 16.2127, juris Rn. 20).

    Gleichwohl wird - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat (BA, S. 3) - in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vertreten, dass der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit dem ausgewählten Bewerber im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung zu einer der Beamtenernennung vergleichbaren Verfestigung der Dienstpostenübertragung führe (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.5.1995 - 2 B 11102/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, 51, 52; Hamb. OVG, Beschluss vom 3.3.1999 - 1 Bs 23/99 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008, a. a. O., Rn. 49; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014, a. a. O., Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015, a. a. O., Rn. 8; VG München, Beschluss vom 6.7.2016, a. a. O., Rn. 18f.).

    Zwar verweist auch das Bundesarbeitsgericht Bewerber um Stellen im öffentlichen Dienst vor der Einstellung - d. h. vor Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Mitbewerber oder vor Übertragung einer neuen, mit einer Höhergruppierung einhergehenden Tätigkeit auf den Mitbewerber - im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 und Art. 33 Abs. 2 GG auf die Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes und geht nur in den Fällen der Verhinderung effektiven Rechtsschutzes im Vorfeld der Einstellung davon aus, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch des Betreffenden nicht durch die Stellenbesetzung untergegangen sei mit der Folge, dass dem übergangenen Bewerber ausnahmsweise ein Anspruch auf Wiederherstellung (im Sinne einer Freimachung der Stelle) zustehen könne (vgl. BAG, Urteil vom 18.9.2007 - 9 AZR 672/06 -, juris Rn. 24, 27ff.; Urteil vom 12.10.2010 - 9 AZR 554/09 -, juris Rn. 39; vgl. auch Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014, a. a. O., Rn. 5).

  • VG Ansbach, 23.11.2020 - AN 1 E 20.01504

    Auswahlverfahren bei der Besetzung der Stelle eines Museumsleiters

    Es besteht somit eine vergleichbare Situation, die eingetreten wäre, wenn der Antragsgegner die Auswahlentscheidung zugunsten eines in einem Beamtenverhältnis befindlichen Konkurrenten getroffen hätte (vgl. OVG Schleswig, B.v. 11.12.2014 - 2 MB 28/14 - juris Rn. 5; BeckOK, VwGO, Posser/Wolff, Rn. 95 zu § 123).
  • VG München, 11.08.2016 - M 5 E 16.421

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung - Reine Dienstpostenkonkurrenz

    Die Rechtsposition der Antragstellerin erfordert es demgegenüber nicht mehr, einen etwaigen Rechtsverlust durch die Schaffung endgültiger Verhältnisse zu ihren Lasten zu verhindern (VG München, B.v. 6.7.2016 - M 5 E 16.2127 - juris, Rn. 20; BayVGH, B.v. 20.5.2008 - 3 CE 08.702 - juris, Rn. 40 sowie OVG Schleswig, B.v. 11.12.2014 - 2 MB 28/14 - juris, Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 31.03.2015 - 2 B 135/15

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Rechtsschutz des unterlegenen Beamtenbewerbers

    Für den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags mit einem Beschäftigten, die mit einer endgültigen Stellenbesetzung einhergeht, gilt nichts anderes, weil auch er zu einer der Beamtenernennung vergleichbaren Verfestigung der Dienstpostenübertragung führt (vgl. OVG Sch.-H., Beschl. v. 11. Dezember 2014 - 2 MB 28/14 -, juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 1 E 21.01017

    Kostentragung wegen Verschulden (bejaht), Akteneinsicht bei

    Vor diesem Hintergrund war es zur Wahrung eines effektiven Rechtsschutzes aus Sicht des Antragstellers nötig, einen Antrag nach § 123 VwGO bei Gericht zu stellen, da andernfalls eine Verwirkung der Rechte des Antragstellers gedroht hätte, da auch bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages eine Rückgängigmachung nicht mehr ohne weiteres möglich wäre (OVG SH, B.v. 11.12.2014 - 2 MB 28/14 - juris Rn. 5; (VG Ansbach, B.v. 25.11.2020 - AN 1 E 20.01504 - juris Rn. 193).
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