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   OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03   

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OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03 (https://dejure.org/2003,2768)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.06.2003 - 2 ME 123/03 (https://dejure.org/2003,2768)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 2 ME 123/03 (https://dejure.org/2003,2768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung eines Anspruchs auf eine verfahrens- und ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung bei der Besetzung einer Stelle eines Vorsitzenden Richters am Oberverwaltungsgericht; Heilung eines Begründungsmangels durch Nachholung; Einschränkung der Personalgewalt der ...

  • michaelbertling.de (Auszüge)

    Bedeutung aktueller und älterer Beurteilungen bei der Beförderungsauswahl

  • michaelbertling.de (Auszüge)

    Bedeutung aktueller und älterer Beurteilungen bei der Beförderungsauswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 878
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03
    Ihre zusätzliche Berücksichtigung bei der Auswahl ist geboten, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern zu treffen ist (im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 - und Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 -).

    Dies sind regelmäßig die aktuellsten dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 - und Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, jeweils zitiert nach juris; Nds. OVG, Beschl. v. 17.1.2002, 9.2.2000 und 17.11.1992, a. a. O.).

    Ihre zusätzliche Berücksichtigung bei der Auswahl ist deswegen mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten oder Richtern zu treffen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 und 19.12.2002, a. a. O.).

    Aus der Bewertung der Beurteilungsmerkmale in den dienstlichen Beurteilungen vom 20. August 2002 und 26. August 2002 ergeben sich jedoch im Hinblick auf die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Antragstellers und des Beigeladenen Unterschiede, die die Annahme, zwischen ihnen sei im Sinne der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.2.2003 und 19.12.2002, a. a. O.) eine "Stichentscheidung" zu treffen, nicht zulassen.

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, a. a. O.; Nds. OVG, Urt. v. 6.10.1999 - 2 L 2645/98 -).

    Es ist deshalb rechtlich ausgeschlossen, aufgrund einer solchen Tätigkeit die Leistungsbewertung und Eignungsprognose in einer dienstlichen Beurteilung zu verbessern (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.8.2002, a. a. O.; vgl. zur Tätigkeit eines Beamten in einem Personalrat BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, a. a. O.).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03
    Ihre zusätzliche Berücksichtigung bei der Auswahl ist geboten, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern zu treffen ist (im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 - und Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 -).

    Dies sind regelmäßig die aktuellsten dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 - und Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, jeweils zitiert nach juris; Nds. OVG, Beschl. v. 17.1.2002, 9.2.2000 und 17.11.1992, a. a. O.).

  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.97

    Beurteilung, dienstliche; - der Soldaten nach der ZDv 20/6; - und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03
    Gerade dann, wenn es um die Durchsetzung einheitlicher Beurteilungsmaßstäbe für den gesamten Dienstbereich des Endbeurteilers geht, kann er von einem Beurteilungsbeitrag abweichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.11.1998 - 2 A 3.97 -, DokBer B 1999, 99, 100 f.; Nds. OVG, Urt. v. 6.10.1999, a. a. O., und Beschl. v. 14.11.2000 - 2 L 2048/00 -, jeweils m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99

    Auswahl; Auswahlverfahren; Beamter; Beurteilung; Beurteilungszuständigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder Richtlinien verstoßen hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.2000 - 2 M 4517/99 -, Nds. VBl. 2001, 19; Beschl. v. 17.1.2002 - 2 MA 3800/01 - Beschl. v. 23.8.2002 - 5 ME 121/02 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03
    Denn der Dienstherr kann die Gründe für die getroffene Auswahlentscheidung noch bis zum Abschluss des Vorverfahrens nachholen und dadurch einen etwaigen Begründungsmangel heilen (§ 1 NVwVfG i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG; vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 26.1.1994 - 5 M 101/94 - VGH Mannheim, Beschl. v. 7.8.1996 - 4 S 1929/96 -, NJW 1996, 2525, 2527).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03
    Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl ist in solchen Fällen jedoch, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und es möglich erscheint, dass eine neue und rechtsfehlerfreie dienstliche Beurteilung zur Auswahl des Antragstellers führt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633 = ZBR 2002, 427 = NVwZ 2003, 200; Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.1999 - 2 M 5643/98 -, 5.4.2002 - 2 MA 1/02 - und 14.8.2002 - 5 ME 62/02 -).
  • VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am BGH

    OVG, Beschl. vom 05.06.2003, NVwZ-RR 2003, 878).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Nr. 8 "Verhandlungsgeschick" ausschließlich oder weitgehend nur auf der Grundlage von Überhörungen von Richtern in von diesen selbst geleiteten Kammer- oder Einzelrichtersitzungen im Beurteilungszeitraum bewertet werden kann ( wie hier: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2005 - Az.: 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585; OVG Thüringen, Beschluss vom 21. September 2005 - Az.: 2 EO 870/05 -, LKV 2006, 419; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - Az.: 1 B 1347/09 -, ZBR 2010, 202; vgl. auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. Juni 2003 - Az.: 2 ME 123/03 -, NVwZ-RR 2003, 878 ).

    Denn das dergestalt zu verstehende Verhandlungsgeschick zeigt sich in selbst geleiteten Einzelrichtersitzungen ebenso wie in nicht selbst geleiteten oder selbst geleiteten Spruchkörper-, hier Kammersitzungen ( vgl. auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. Juni 2003, a. a. O. ).

    Dies gilt - wie bereits aus den vorstehenden Ausführungen folgt und entgegen der weiteren Annahme des Verwaltungsgerichtes - insbesondere auch für das zu bewertende "Verhandlungsgeschick" eines Richters ( wie hier: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2005 - Az.: 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585; OVG Thüringen, Beschluss vom 21. September 2005 - Az.: 2 EO 870/05 -, LKV 2006, 419; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - Az.: 1 B 1347/09 -, ZBR 2010, 202; vgl. auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. Juni 2003 - Az.: 2 ME 123/03 -, NVwZ-RR 2003, 878 ).

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 2 ME 1137/06

    Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung bei der Einweisung in

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58; Nds. OVG, Beschl. v. 21.08.2006 - 2 ME 1032/06 - Beschl. v. 05.06.2003 - 2 ME 123/03 -, NdsVBl.

    2003, 238 = NVwZ-RR 2003, 878 = NordÖR 2003, 311, m.w.N.).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, IÖD 2003, 147; Nds. OVG, Beschl. v. 21.08.2006 und 05.06.2003, a.a.O.).

    Vor allem dann, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr Beamten zu treffen ist, deren Leistungsstand in den aktuellen Beurteilungen im Wesentlichen gleich beurteilt worden sind, ist es mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, die früheren Beurteilungen bei der Auswahl zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2002 und 27.02.2003, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 21.08.2006 und 05.06.2003, a.a.O.).

    Hierbei kommt den früheren dienstlichen Beurteilungen gegenüber den sogenannten Hilfskriterien eine vorrangige Bedeutung zu, weil sie anders als die Hilfskriterien unmittelbar bedeutende Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung des Bewerbers in dem angestrebten Beförderungsamt ermöglichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 21.08.2006 und 05.06.2003, a.a.O.).

  • VG Göttingen, 24.06.2009 - 3 B 135/09

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beurteilung, dienstliche; Hilfskriterien;

    Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl ist in solchen Fällen jedoch, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und es möglich erscheint, dass eine neue und rechtsfehlerfreie dienstliche Beurteilung zur Auswahl des Antragstellers führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 05. Juni 2003 - 2 ME 123/03 -, juris, RdNr. 16 mit weiteren Nachweisen).

    Zudem bedarf die dienstliche Beurteilung nur dann einer näheren gerichtlichen Überprüfung, wenn der Antragsteller sie angefochten hat (OVG Lüneburg, Urteil vom 05. Juni 2003, a.a.O., RdNr. 14).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, juris, RdNr. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05. Juni 2003, a.a.O., RdNr. 17; VG Göttingen, Urteil vom 22. Juli 2008 - 3 A 278/06 -, UA S. 6).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2003 - 2 ME 312/03

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch eine getroffene

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich daher darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (Nds. OVG, Beschl. v. 5.6.2003 - 2 ME 123/03 -, NordÖR 2003, 311(313)).

    Vor allem dann, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr Beamten zu treffen ist, deren Leistungsstand in den aktuellen Anlassbeurteilungen im Wesentlichen gleich beurteilt worden ist, ist es mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, die früheren Beurteilungen bei der Auswahl zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, aaO; Urt. v. 27.2.2003, aaO, S. 172; Senat, Beschl. v. 5.6.2003, aaO).

    Hierbei kommt den früheren dienstlichen Beurteilungen gegenüber den sog. Hilfskriterien eine vorrangige Bedeutung zu (BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, aaO; Senat, Beschl. v. 5.6.2003, aaO), weil sie anders als die Hilfskriterien unmittelbar bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung des Bewerbers in dem angestrebten Beförderungsamt ermöglichen.

    Die Dienstvorgesetzten C. (als Erstbeurteiler) und D. (als Zweitbeurteilerin) haben in den die Gesamtbeurteilung tragenden Passagen der dienstlichen Beurteilungen für die Beigeladene und den Antragsteller fast wörtlich übereinstimmende Formulierungen gewählt, so dass eine Binnendifferenzierung zu Gunsten des Antragstellers oder der Beigeladenen, die die Auswahlentscheidung zu Gunsten eines der Bewerber gerechtfertigt hätte (s. dazu Beschl. des Senats v. 5.6.2003, aaO. S. 314f.), in den Beurteilungen vom 20. Dezember 2002 nicht erfolgt ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    Mit Blick darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil Beförderung und Besetzung der Stelle nicht mehr rückgängig gemacht werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, BVerwGE 118, 370), ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 und vom 29.07.2003, jeweils a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 15.01.2004, NVwZ-RR 2004, 627; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.06.2003, NVwZ-RR 2003, 878).

    Soweit der Antragsteller sich gegen die dienstlichen Beurteilungen der Beigeladenen wendet, kann offen bleiben, ob er diese in ihrem Inhalt hinnehmen muss (vgl. Beschluss des Senats vom 30.09.1996, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 15.01.2004, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.06.2003, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 5 ME 50/08

    Rechtmäßigkeit einer rein arithmetischen Betrachtung der Einzelbewertungen von

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl.: BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58; Nds. OVG, Beschl. v. 21.08.2006 - 2 ME 1032/06 - Beschl. v. 05.06.2003 - 2 ME 123/03 -, NdsVBl. 2003, 238 = NVwZ-RR 2003, 878 = NordÖR 2003, 311, m.w.N.).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (vgl.: BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 19.12.2002 - BVerwG 2 C 31.01 -, IÖD 2003, 147; Nds. OVG, Beschl. v. 21.08.2006 und 05.06.2003, a.a.O.).

    Vor allem dann, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr Beamten zu treffen ist, deren Leistungsstand in den aktuellen Beurteilungen im Wesentlichen gleich beurteilt worden ist, ist es mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, die früheren Beurteilungen bei der Auswahl zu berücksichtigen (vgl.: BVerwG, Urt. v. 19.12.2002 und 27.02.2003, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 21.08.2006 und 05.06.2003, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Freihaltung des Postens eines Direktors im

    3800/01 -, v. 23.8.2002 - 5 ME 121/02 - und v. 5.6.2003 - 2 ME 123/03 -, NdsVBl.

    2003, 238 = NordÖR 2003, 311(312f.)).

    Bei diesen (leistungsbezogenen) Kriterien kann es sich etwa um ältere dienstliche Beurteilungen (Nds. OVG, Beschl. v. 5.6.2003, aaO., S. 313) oder um den Umstand handeln, dass einer der Bewerber im Vergleich zu den übrigen Bewerbern ein höherwertiges Statusamt bekleidet und eine höherwertige Funktion ausübt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.6.1993, aaO, S. 960 u. Beschl. v. 22.7.1993 - 5 M 2913/93 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2008 - 1 B 1786/07
    Ebenso wohl auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 -, NVwZ 2008, 194; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003, a.a.O., S. 377; die Frage inzidenter Überprüfung dienstlicher Beurteilungen der Mitbewerber im Konkurrentenstreit im Ergebnis offen lassend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. April 2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, 586; Nds. OVG, Beschluss vom 5. Juni 2003 - 2 ME 123/03 -, NVwZ-RR 2003, 878, 881, siehe auch Schnellenbach, Beamtenrecht, a.a.O., Rn. 79.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07

    Auswahlverfahren für die Besetzung einer Richterstelle; Eignungsbeurteilung

    Mit Blick darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil die Besetzung der Stelle nicht mehr rückgängig gemacht werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, BVerwGE 118, 370), ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 und vom 29.07.2003, jeweils a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 15.01.2004, NVwZ-RR 2004, 627; Nieders. OVG, Beschluss vom 05.06.2003, NVwZ-RR 2003, 878).
  • VG Braunschweig, 16.02.2009 - 7 B 256/08

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Dienstliche; Gesamtnotenbildung; Konkurrenten;

  • VG Oldenburg, 10.10.2003 - 6 B 2382/03

    Auswahlentscheidung bei im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern

  • OVG Niedersachsen, 08.10.2004 - 2 ME 1143/04

    Auswahlentscheidung; Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; dienstliche

  • OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 2 ME 315/03

    Anforderungsprofil; Auswahl; Auswahlermessen; Beamter; Beförderung; Beurteilung;

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2008 - 5 ME 122/08

    Zulässigkeit der Festlegung des Verfahrens und des Inhalts von Beurteilungen für

  • VG Oldenburg, 02.09.2003 - 6 B 3123/03

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit - aktuelle Beurteilungen

  • VG Oldenburg, 19.08.2003 - 6 B 2764/03

    Konkurrentenstreitigkeit um einen Beförderungsdienstposten - aktuelle

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 ME 117/07

    Richterliche Kontrolle einer Auswahlentscheidung; Berücksichtigung möglicher

  • VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03

    Aktuelle Beurteilung; Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

  • VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03

    Aktualitätserfordernis; aktuelle Beurteilung; Anordnungsanspruch;

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter;

  • OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03

    Untersagung der Beförderung unter Einweisung in die Planstelle; Verletzung der

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08

    Anordnung einer erneuten Stellenausschreibung bei Nichtbewerbung von Frauen in

  • OVG Sachsen, 28.07.2005 - 3 BS 72/05

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Anforderungsprofil,

  • VGH Bayern, 12.02.2004 - 3 CE 03.3124

    Zulässigkeit von Binnendifferenzierungen bei der Zuerkennung der

  • VG Ansbach, 02.07.2013 - AN 11 E 13.00879

    Im Einzelfall begründeter Eilantrag bei Dienstposten- und Beförderungskonkurrenz

  • VG Berlin, 30.11.2012 - 28 L 405.12

    Das Gebot des "fairen Verwaltungsverfahrens"; Fürsorgepflicht des Dienstherrn;

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