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   OVG Niedersachsen, 16.03.2010 - 2 ME 143/10   

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https://dejure.org/2010,6073
OVG Niedersachsen, 16.03.2010 - 2 ME 143/10 (https://dejure.org/2010,6073)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.2010 - 2 ME 143/10 (https://dejure.org/2010,6073)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. März 2010 - 2 ME 143/10 (https://dejure.org/2010,6073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachträglicher Rücktritt von einer Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit bei einer Bachelor-Prüfung im Rahmen eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 VwGO; § 123 VwGO; § 12 Abs. 2 S. 2 BPO AT
    Familiäre Belastungen als Rechtfertigungsgrund eines nachträglichen Rücktritts von der Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit; Streitwertberechnung bei einem Rechtsstreit über das Nichtbestehen einer Bachelorprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familiäre Belastungen als Rechtfertigungsgrund eines nachträglichen Rücktritts von der Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit; Streitwertberechnung bei einem Rechtsstreit über das Nichtbestehen einer Bachelorprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Angst vor der mündlichen Bachelor-Prüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Familiäre Belastungen als Rechtfertigungsgrund eines nachträglichen Rücktritts von der Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit; Streitwertberechnung bei einem Rechtsstreit über das Nichtbestehen einer Bachelorprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 568
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.11.1992 - 6 B 36.92

    Prüfungsamt - Ausbildungsmängel - Prüfungsausschusses

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2010 - 2 ME 143/10
    Unabhängig davon führen Ausbildungsmängel im Allgemeinen nicht zur Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung (BVerwG, Beschl. v. 12.11.1992 - BVerwG 6 B 36.92 -, juris Langtext Rdnr. 2 m. w. N.).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Geltendmachung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit, sondern für alle die Prüfungsfähigkeit mindernden Umstände (BVerwG, Beschl. v. 12.11.1992 - BVerwG 6 B 36.92 -, juris Langtext Rdnr. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.5.2005 - 4 N 64.04 -, juris Langtext Rdnr. 8, jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 29.08.1990 - 7 C 9.90

    Schriftliche Prüfungen - Beeinträchtigung der Prüflinge - Schreibverlängerung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2010 - 2 ME 143/10
    Der Antragsteller hatte entgegen seiner jetzigen Darstellung in der Klageschrift vom 16. Dezember 2009 genau diesen Einwand - wenn auch in pauschaler, nicht nachvollziehbarer Form - erhoben und durch einen Hinweis auf jeweils eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.8.1990 - BVerwG 7 C 9.90 -, BVerwGE 85, 323 = NJW 1991, 442) und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urt. v. 26.2.1986 - 2 A 71/85 -, NJW 1988, 1751 ) zu untermauern versucht.
  • VGH Bayern, 07.01.2009 - 7 ZB 08.1478

    Rücktritt von der Prüfung; Unverzüglichkeit des Rücktritts; Unerkannte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2010 - 2 ME 143/10
    Eine zum (nachträglichen) Rücktritt berechtigende Prüfungsunfähigkeit ist nur dann anzunehmen, wenn der Prüfling aktuell und vorübergehend in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt gewesen ist (Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.1.2009 - 7 ZB 08.1478 -, BayVBl. 2010, 27).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1986 - 2 A 71/85

    Anfechtung einer Examensprüfung; Erbringung einer Prüfungsleistung unter dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2010 - 2 ME 143/10
    Der Antragsteller hatte entgegen seiner jetzigen Darstellung in der Klageschrift vom 16. Dezember 2009 genau diesen Einwand - wenn auch in pauschaler, nicht nachvollziehbarer Form - erhoben und durch einen Hinweis auf jeweils eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.8.1990 - BVerwG 7 C 9.90 -, BVerwGE 85, 323 = NJW 1991, 442) und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urt. v. 26.2.1986 - 2 A 71/85 -, NJW 1988, 1751 ) zu untermauern versucht.
  • OVG Berlin, 31.05.2005 - 4 N 64.04

    Berufung wegen fehlender ausreichender Vorbereitungszeit für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2010 - 2 ME 143/10
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Geltendmachung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit, sondern für alle die Prüfungsfähigkeit mindernden Umstände (BVerwG, Beschl. v. 12.11.1992 - BVerwG 6 B 36.92 -, juris Langtext Rdnr. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.5.2005 - 4 N 64.04 -, juris Langtext Rdnr. 8, jeweils m. w. N.).
  • VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763

    Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze

    Abschließend ist klarzustellen, dass ein Prüfer nicht verpflichtet ist, den vorgegebenen Prüfungsstoff aus eigenem Antrieb oder auf Nachfrage des Prüflings einzugrenzen und diesem vorab gezielt das konkrete Prüfungsthema zu offenbaren (vgl. NdsOVG, B.v. 16.3.2010 - 2 ME 143/10 - juris Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2018 - 6 B 343/18

    Anspruch eines vormaligen Komissaranwärters auf erneute Ablegung einer

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1996 - 1 BvR 961/94 -, NVwZ 1997, 263 = juris Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - 6 C 18.93 -, BVerwGE 99, 185 = juris Rn. 21 f., sowie Beschluss vom 31. März 1994 - 6 B 65.93 -, juris Rn. 5 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 7. November 2017 - 19 B 1085/17 -, S. 5 des Beschlussabdrucks, und vom 3. August 2017 - 6 B 830/17 -, juris Rn. 6 f., m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. März 2010 - 2 ME 143/10 -, juris Rn. 23; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage, Rn. 456 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2017 - 19 B 1255/17

    Kenntnis eines Prüfers von der sog. offenen Zweitkorrektur oder der negativen

    OVG NRW, Beschlüsse vom 7. November 2017 - 19 B 1085/17 -, S. 5 des Beschlussabdrucks, und vom 3. August 2017 - 6 B 830/17 -, juris, Rn. 6 f., m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. März 2010 - 2 ME 143/10 -, juris, Rn. 23; Niehues/Fischer/Jeremias, a. a. O., Rn. 456 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 18 K 2151/11

    Überdenkensverfahren; Befangenheit; Prüfungsstoff; Bewertungsfehler;

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. März 2010 - 2 ME 143/10 -, juris; Niehues/Fischer, a.a.O., Rn. 338, 339, m.w.N.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 2 LA 1667/17

    Aufgabenstellung; Beurteilungsspielraum; Beurteilungsspielraum: Prüfungsrecht;

    Soweit der Kläger zudem auf die mit 3, 63 Punkten in der Tat geringe Durchschnittspunktzahl aller Prüflinge abstellt, ist das nicht ausreichend, um einen überzogenen Schwierigkeitsgrad zu begründen (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 16.3.2010 - 2 ME 143/10 -, juris Rn. 25).
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