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   OVG Niedersachsen, 16.09.2010 - 2 ME 278/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13612
OVG Niedersachsen, 16.09.2010 - 2 ME 278/10 (https://dejure.org/2010,13612)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.09.2010 - 2 ME 278/10 (https://dejure.org/2010,13612)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. September 2010 - 2 ME 278/10 (https://dejure.org/2010,13612)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 NSchG,NI; § 68 Abs. 2 S. 1 NSchG,NI; § 114 Abs. 1 S. 2 NSchG,NI; Art. 4 Abs. 2 BRK; Art. 24 BRK
    Verlangen der Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf an eine wohnortnähere Regelgrundschule mit dem Hinweis auf Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Zuweisung an eine wohnortnähere Regelgrundschule für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlangen der Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf an eine wohnortnähere Regelgrundschule mit dem Hinweis auf Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Integrative Beschulung Behinderter - Wohnortnähere Regelgrundschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuweisung an eine wohnortnähere Regelgrundschule für einen behinderten Schüler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verlangen der Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf an eine wohnortnähere Regelgrundschule mit dem Hinweis auf Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 12.11.2009 - 7 B 2763/09

    Zuweisung an eine Förderschule nach Inkrafttreten des Übereinkommens über die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2010 - 2 ME 278/10
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. hierzu ausführlich Hessischer VGH, Beschl. v. 12.11.2009 - 7 B 2763/09 -, NVwZ-RR 2010, 602 = juris Langtext Rdnr.5 ff.; sowie Brockmann, in: Brockmann/Littmann/Schippmann, a. a. O., § 4 Anm. 1.).

    Art. 24 BRK genügt diesen Anforderungen nicht (so auch Hessischer VGH, Beschl. v. 12.11.2009 - 7 B 2763/09 -, a. a. O. = juris Langtext Rdnr. 27 ff. mit ausführlicher Begründung).

  • BVerwG, 05.10.2006 - 6 B 33.06

    Einschränkungen des im Art. 4 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2010 - 2 ME 278/10
    Dagegen fehlt die unmittelbare Anwendbarkeit einer Vertragsbestimmung, wenn diese zu ihrer Ausführung noch einer normativen Ausfüllung bedarf (BVerwG, Beschl. v. 5.10.2006 - 6 B 33.06 -, Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 163 = juris Langtext Rdnr. 4 m. w. N.).
  • VG Braunschweig, 11.01.2006 - 6 B 506/05

    60 Minuten; Ausnahmegenehmigung; Auswahlentscheidung; Beförderungszeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2010 - 2 ME 278/10
    Der subjektive Anspruch des betroffenen Kindes und seiner Erziehungsberechtigten erstreckt sich nicht auf die aus ihrer Sicht - theoretisch - bestmögliche Schulorganisation, sondern darauf, dass die Landesschulbehörde eine ermessensfehlerfreie Entscheidung trifft, die den individuellen Belangen des betroffenen Kindes und den Wünschen seiner Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten im notwendigen Umfang angemessen Rechnung trägt (vgl. VG Osnabrück, Urt. v. 21.7.2009 - 1 A 52/09 - VG Braunschweig, Beschl. v. 11.1.2006 - 6 B 506/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2012 - 9 S 1833/12

    Feststellung der Sonderschulpflicht gegen den Willen der Erziehungsberechtigten

    Welcher Begriff letztlich zutreffend ist, kann hier jedoch offen bleiben (ebenso: Nds. OVG, Beschluss vom 16.09.2010 - 2 ME 278/10 -, Juris Rn. 13).

    57 Davon abgesehen erfüllt Art. 24 Abs. 1 und 2 VN-BRÜ im Wesentlichen auch aus anderen Gründen nicht die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendbarkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.01.2010 - 6 B 52/09 -, Juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 16.09.2010, a.a.O., Rn. 14; Hess. VGH, Beschlüsse vom 12.11.2009 - 7 B 2763/09 -, a.a.O., 603 f., und vom 16.05.2012 - 7 A 1138/11.Z -, DÖV 735; OVG NRW, Beschluss vom 03.11.2010 - 19 E 533/10 -, Juris).

    Damit spricht Überwiegendes dafür, dass sich die Vertragsbestimmungen in Art. 24 VN-BRÜ für eine unmittelbare Anwendung auf die zu entscheidenden Lebenssachverhalte als zu unbestimmt erweisen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.09.2010, a.a.O., Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 12.11.2009, a.a.O., 603 f.).

  • SG Karlsruhe, 21.03.2013 - S 4 SO 937/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Welcher Begriff letztlich zutreffend ist, kann hier jedoch offen bleiben (ebenso: Nds. OVG, Beschluss vom 16.09.2010 - 2 ME 278/10 -, Juris Rn. 13).

    Davon abgesehen erfüllt Art. 24 Abs. 1 und 2 VN-BRÜ im Wesentlichen auch aus anderen Gründen nicht die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendbarkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.01.2010 - 6 B 52/09 -, Juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 16.09.2010, a.a.O., Rn. 14; Hess. VGH, Beschlüsse vom 12.11.2009 - 7 B 2763/09 -, a.a.O., 603 f., und vom 16.05.2012 - 7 A 1138/11.Z -, DÖV 735; OVG NRW, Beschluss vom 03.11.2010 - 19 E 533/10 -, Juris).

    Damit spricht Überwiegendes dafür, dass sich die Vertragsbestimmungen in Art. 24 VN-BRÜ für eine unmittelbare Anwendung auf die zu entscheidenden Lebenssachverhalte als zu unbestimmt erweisen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.09.2010, a.a.O., Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 12.11.2009, a.a.O., 603 f.).

  • SG Karlsruhe, 21.03.2013 - L 4 SO 937/13

    Bindung des Sozialhilfeträgers an die Feststellung des Schulamts zum Bestehen

    Welcher Begriff letztlich zutreffend ist, kann hier jedoch offen bleiben (ebenso: Nds. OVG, Beschluss vom 16.09.2010 - 2 ME 278/10 -, [...] Rn. 13).

    Davon abgesehen erfüllt Art. 24 Abs. 1 und 2 VN-BRÜ im Wesentlichen auch aus anderen Gründen nicht die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendbarkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.01.2010 - 6 B 52/09 -, [...] Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 16.09.2010, a.a.O., Rn. 14; Hess. VGH, Beschlüsse vom 12.11.2009 - 7 B 2763/09 -, a.a.O., 603 f., und vom 16.05.2012 - 7 A 1138/11.Z -, DÖV 735; OVG NRW, Beschluss vom 03.11.2010 - 19 E 533/10 -, [...] ).

    Damit spricht Überwiegendes dafür, dass sich die Vertragsbestimmungen in Art. 24 VN-BRÜ für eine unmittelbare Anwendung auf die zu entscheidenden Lebenssachverhalte als zu unbestimmt erweisen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.09.2010, a.a.O., Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 12.11.2009, a.a.O., 603 f.).

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