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   OVG Niedersachsen, 04.08.2009 - 2 ME 296/09   

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OVG Niedersachsen, 04.08.2009 - 2 ME 296/09 (https://dejure.org/2009,20077)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.08.2009 - 2 ME 296/09 (https://dejure.org/2009,20077)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. August 2009 - 2 ME 296/09 (https://dejure.org/2009,20077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Isolierter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein noch durchzuführendes Rechtsmittelverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 1 VwGO; § 147 Abs. 1 S. 1 VwGO
    Frist für die Beantragung von Prozesskostenhilfe für ein noch durchzuführendes Rechtsmittelverfahren

  • Judicialis

    VwGO § 60; ; VwGO § 147 Abs. 1; ; VwGO § 166

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für ein noch durchzuführendes Rechtsmittelverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Frist für die Beantragung von Prozesskostenhilfe für ein noch durchzuführendes Rechtsmittelverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1194
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2009 - 2 NB 67/09

    Begründungsumfang bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe; Anwendbarkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.08.2009 - 2 ME 296/09
    Hinzu kommt, dass im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG die Gründe in dem isolierten Verfahren lediglich kursorisch und in groben Zügen darzulegen sind (Senat, Beschl. v. 16.6.2009 - 2 NB 67/09 -) Eine Ungleichbehandlung erfolgt mithin nicht.
  • VGH Bayern, 01.02.2006 - 4 CS 05.3377
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.08.2009 - 2 ME 296/09
    Dies setzt aber voraus, dass der entsprechende Antrag auf Prozesskostenhilfe innerhalb der Frist für das in Betracht kommende Rechtsmittel gestellt wird (Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 166 Rdnr. 32 m. w. N.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.2.2006 - 4 Cs 05.3377 -, juris Langtext Rdnr. 8 m. w. N.).
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