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   OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 2 ME 382/07   

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https://dejure.org/2007,9856
OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 2 ME 382/07 (https://dejure.org/2007,9856)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.04.2007 - 2 ME 382/07 (https://dejure.org/2007,9856)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. April 2007 - 2 ME 382/07 (https://dejure.org/2007,9856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61 Abs. 2 NSchG; § 61 Abs. 3 Nr. 2 NSchG; § 61 Abs. 5 S. 1 NSchG; § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO
    Überweisung eines Schülers nach wiederholter und zahlreicher Anbringung von sog. Tags (Graffitis) mit sexistischen Motiven in der Schule an mehreren Orten; Rechtmäßigkeit der Überweisung eines Schülers in eine andere Schule derselben Schulform; Notwendigkeit einer ...

  • Judicialis

    NSchG § 61; ; NSchG § 61 Abs. 2; ; NSchG § 61 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verweisung von der Schule - Graffitis mit sexistischen Motiven

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überweisung eines Schülers nach wiederholter und zahlreicher Anbringung von sog. Tags (Graffitis) mit sexistischen Motiven in der Schule an mehreren Orten; Rechtmäßigkeit der Überweisung eines Schülers in eine andere Schule derselben Schulform; Notwendigkeit einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 529
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 30.12.1992 - 7 CS 92.3507
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 2 ME 382/07
    Die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen ein dem gesetzlichen Zweck entsprechender Gebrauch gemacht worden ist, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen worden ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt worden sind, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt worden sind und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (Littmann, in: Syderhelm/Nagel/Brockmann, NSchG, Kommentar, Stand: Juni 2006, § 61 Anm. 2; vgl. zum vergleichbaren bayerischen Landesrecht Bayer. VGH, Beschl. v. 30.12.1992 - 7 CS 92.3507 -, juris = BayVBl. 1993, 599; Beschl. v. 10.6.1997 - 7 ZS 97.1403 -, juris = NVwZ-RR 1998, 239, 240).
  • VGH Bayern, 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403

    Schulrecht: Ausschluß aus der Schule nach Weitergabe von Betäubungsmitteln an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 2 ME 382/07
    Die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen ein dem gesetzlichen Zweck entsprechender Gebrauch gemacht worden ist, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen worden ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt worden sind, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt worden sind und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (Littmann, in: Syderhelm/Nagel/Brockmann, NSchG, Kommentar, Stand: Juni 2006, § 61 Anm. 2; vgl. zum vergleichbaren bayerischen Landesrecht Bayer. VGH, Beschl. v. 30.12.1992 - 7 CS 92.3507 -, juris = BayVBl. 1993, 599; Beschl. v. 10.6.1997 - 7 ZS 97.1403 -, juris = NVwZ-RR 1998, 239, 240).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2010 - 2 ME 444/09

    Zulässigkeit der Überweisung eines Schülers an eine andere Schule derselben

    Die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen ein dem gesetzlichen Zweck entsprechender Gebrauch gemacht worden ist, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen worden ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt worden sind, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt worden sind und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (Beschl. d. Sen. v. 25.4.2007 - 2 ME 382/07 -, NVwZ-RR 2007, 529; zum vergleichbaren bay. Landesrecht: BayVGH, Beschl. v. 10.6.1997 - 7 ZS 97.1403 -, juris=NVwZ-RR 1998, 239; Urt. v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 -, Juris=BayVwBl. 2009, 343; Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Kommentar, Stand: März 2009, § 61 Anm. 2).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 2 ME 416/12

    Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform durch mehrfaches Treten

    2010, 213 = juris Langtext Rdnr. 3; Beschl. v. 25.4.2007 - 2 ME 382/07 -, NVwZ-RR 2007, 529 = juris Langtext Rdnr. 4; Littmann, in: Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Stand: Dezember 2012, § 61 Anm. 2).
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2019 - 2 PA 490/18

    Ordnungsmaßnahme; Überweisung an eine andere Schule; vorläufiger Rechtsschutz;

    Die Prüfung der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen in einer dem gesetzlichen Zweck entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen wurde, keine sachfremden Erwägungen angestellt wurden, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurden und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschl. v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn 4; v. 26.1.2010 - 2 ME 444/09 -, juris Rn. 3, v. 25.4.2007 - 2 ME 382/07 -, juris Rn. 4 mwN; zum vergleichbaren Bay. Schulrecht: BayVGH, Beschl. v. 11.10.2012 - 7 CS 12.2187 -, juris Rn 14; Littmann in Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Kommentar, Stand: Februar 2019, § 61 Anm. 2).
  • OVG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 OA 124/09

    Streitwertbestimmung in einem Eilverfahren gegen einen Ausschluss vom

    Diese Sichtweise liegt sowohl der neueren Rechtsprechung des Senats zu schulrechtlichen Ordnungsmaßnahmen (vgl. etwa Beschlüsse v. 25.4.2007 - 2 ME 382/07 -, NVwZ-RR 2007, 529 = NordÖR 2007, 320 und - 2 OA 381/07 -: Überweisung an andere Schule) als auch der dem Senat bekannten Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte (vgl. etwa VG Hannover, Beschl. v. 18.3.2004 - 6 B 1104/04 -: Unterrichtsausschluss; VG Göttingen, Beschl. v. 4.11.2004 - 4 B 154/04 -: Unterrichtsausschluss; VG Osnabrück, Beschl. v. 9.5.2005 - 1 B 26/05 -: Überweisung an andere Schule) zugrunde.
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2023 - 2 ME 13/23

    Gewaltandrohung; Klassenkonferenz; Mitwirkungsverbot; Ordnungsmaßnahme: Schule;

    2010, 213, juris Rn. 3; v. 25.4.2007 - 2 ME 382/07 -, juris Rn. 4).
  • VG Hannover, 02.03.2015 - 6 B 1123/15

    Grundschüler; Ordnungsmaßnahme; sonderpädagogische Unterstützung;

    Deshalb wird eine angefochtene Ordnungsmaßnahme rechtlich nur darauf überprüft, ob die Voraussetzungen für ihre Anwendung vorliegen, ob die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen ein dem gesetzlichen Zweck entsprechender Gebrauch gemacht worden ist, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen worden ist und keine sachfremden Erwägungen angestellt worden sind, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt worden sind und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.04.2007 - 2 ME 382/07 -, NVwZ-RR 2007 S. 529 ff.; Beschluss vom 26.01.2010 - 2 ME 444/09 -, NVwZ-RR 2010 S. 394).
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