Weitere Entscheidung unten: VG Osnabrück, 09.11.2018

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.01.2019 - 2 ME 812/18   

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OVG Niedersachsen, 17.01.2019 - 2 ME 812/18 (https://dejure.org/2019,1249)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.01.2019 - 2 ME 812/18 (https://dejure.org/2019,1249)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 2 ME 812/18 (https://dejure.org/2019,1249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 AllgSchulWeV ND; § 35 Abs 2 S 2 Nr 5 SchulG ND; § 5 AllgSchulWeV ND; § 50 Abs 1 S 1 SchulG ND; § 50 Abs 1 S 2 SchulG ND; § 55 SchulG ND; § 59 Abs 4 S 1 SchulG ND; § 6 AllgSchulWeV ND
    Arithmetisches Mittel; Ausgleich; Beurteilungsspielraum; Bewertung; Curriculum; Einzelleistungen; Einzelnote; Gesamtnote; Leistungsbewertung; Prüfungsrecht; pädagogische Gesichtspunkte; pädagogischer Bewertungsspielraum; rechnerisch; Schule; Versetzung; vorläufige ...

  • rabüro.de

    Zur Ermittlung von Zeugnisnoten in der Schule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungsbewertung - Verstöße gegen Informations-, Beratungs- und Kommunikationspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 729
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2009 - 2 ME 307/09

    Nichtversetzung eines Schülers; einstweiliger Rechtsschutz; Prognose

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2019 - 2 ME 812/18
    Verstöße gegen Informations-, Beratungs- und Kommunikationspflichten sind grundsätzlich nicht geeignet, einen Anspruch auf eine bessere Zeugnisnote oder eine Versetzung zu begründen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschl. v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris Rn. 15).

    Da die Vergabe der Zeugnisnoten vielmehr grundsätzlich in den Bereich der pädagogischen Eigenverantwortung fällt, sind die Lehrkräfte bzw. die Klassenkonferenz gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 NSchG im Rahmen der sie gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 NSchG bindenden Bestimmungen - darunter diejenigen des bereits zitierten Runderlasses "Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen" - frei, bei der Bildung der Gesamtnote in einem gewissen Umfang auch pädagogische Wertungen einfließen zu lassen (vgl. Senatsbeschl. v. 20.03.2008 - 2 ME 83/08 -, juris Rn. 16; v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris Rn. 24).

    Schließlich würde es von Rechts wegen weder zu einer besseren Bewertung noch zu einer Versetzung führen, wenn dem Antragsgegner - was nicht ersichtlich ist - bei der Information und Förderung zu Lasten des Antragstellers Versäumnisse vorzuhalten wären (vgl. Senatsbeschl. v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris Rn. 15).

    Selbst wenn darin - was der Senat offen lässt - ein Versäumnis liegen sollte, führte dies weder zu einer besseren Note noch zu einer Versetzung (vgl. erneut Senatsbeschl. v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 2 ME 83/08

    Möglichkeit des Einflusses pädagogischer Wertungen bei der Bewertung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2019 - 2 ME 812/18
    Da die Vergabe der Zeugnisnoten vielmehr grundsätzlich in den Bereich der pädagogischen Eigenverantwortung fällt, sind die Lehrkräfte bzw. die Klassenkonferenz gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 NSchG im Rahmen der sie gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 NSchG bindenden Bestimmungen - darunter diejenigen des bereits zitierten Runderlasses "Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen" - frei, bei der Bildung der Gesamtnote in einem gewissen Umfang auch pädagogische Wertungen einfließen zu lassen (vgl. Senatsbeschl. v. 20.03.2008 - 2 ME 83/08 -, juris Rn. 16; v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris Rn. 24).
  • VG Braunschweig, 10.08.2010 - 6 B 149/10

    Bindung von Lehrkräften an die sich aus den mündlichen und schriftlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2019 - 2 ME 812/18
    Jedenfalls dann aber, wenn ein Schüler - wie das bei dem Antragsteller der Fall ist - bei einer rechnerischen Betrachtung zwischen zwei Noten steht und ein Auf- oder Abrunden erforderlich ist, ist Raum für die Berücksichtigung weiterer pädagogischer Gesichtspunkte wie beispielsweise der Leistungsentwicklung, der Leistungsbereitschaft, dem Arbeitsverhalten und etwa bestehenden Wissenslücken (vgl. zutreffend bereits VG Braunschweig, Beschl. v. 10.08.2010 - 6 B 149/10 -, juris Rn. 9 f.).
  • BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12

    Prüfungsrecht; Kausalität von Bewertungsfehlern; Heraufsetzung der Benotung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2019 - 2 ME 812/18
    Daher dürfen die Gerichte mögliche Auswirkungen eines von ihnen festgestellten Prüfungsfehlers nicht auf die Weise verneinen, dass sie dabei selbst Bewertungen abgeben, indem sie etwa verschiedene Aufgaben, die gestellt worden sind, untereinander gewichten, den Schwierigkeitsgrad einer Aufgabenstellung einordnen, die Qualität einer Darstellung würdigen oder aber Stärken und Schwächen in der Bearbeitung bzw. die Bedeutung eines Mangels gewichten (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschl. v. 14.09.2012 - 6 B 35.12 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
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   VG Osnabrück, 09.11.2018 - 2 ME 812/18   

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