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   OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 2 ME 83/08   

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OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 2 ME 83/08 (https://dejure.org/2008,13318)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.03.2008 - 2 ME 83/08 (https://dejure.org/2008,13318)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. März 2008 - 2 ME 83/08 (https://dejure.org/2008,13318)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bewertung mündlicher Leistungen unter pädagogischen Gesichtspunkten; Bewertung von schriftlichen Schulleistungen anhand der Rechtsprechung zu multiple-choice-Prüfungen im Hochschulbereich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 36 Abs. 7 NSchG; § 59 Abs. 4 S. 1 NSchG; § 4 Durchlässigkeits- und VersetzungsVO; § 15 Abs. 1 S. 1 Durchlässigkeits- und VersetzungsVO
    Möglichkeit des Einflusses pädagogischer Wertungen bei der Bewertung von mündlichen Leistungen von Schülerinnen und Schülern; Übertragbarkeit der Rechtsprechung zu dem Antwort-Wahl-Verfahren (multiple choice) in Prüfungen im Hochschulbereich auf die Bewertung von ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; Durchlässigkeits- und VersetzungsVO § 4; ; Durchlässigkeits- und VersetzungsVO § 15 Abs. 1 S. 1; ; NSchG § 36 Abs. 7; ; NSchG § 59 Abs. 4 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung (Schüler) - Abwesenheit von Konferenzmitgliedern, Rügen gegen das Fairnessgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit des Einflusses pädagogischer Wertungen bei der Bewertung von mündlichen Leistungen von Schülerinnen und Schülern; Übertragbarkeit der Rechtsprechung zu dem Antwort-Wahl-Verfahren (multiple choice) in Prüfungen im Hochschulbereich auf die Bewertung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 785
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.11.1979 - 7 B 236.79

    Befugnis der zuständigen Behörde zur Berücksichtigung der dritten Dezimalstelle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 2 ME 83/08
    Bei ihrer gegenteiligen Ansicht und ihrer Kritik, diese Verfahrensweise laufe auf eine unzulässige doppelte Aufrundung zu Ungunsten des Antragstellers zu 3. hinaus, übersehen die Antragsteller, dass die Bewertung von mündlichen Leistungen von Schülerinnen und Schülern ebenso wie die Versetzungsentscheidung selbst nicht nur auf der arithmetischen Berechnung des Notendurchschnitts beruht, sondern - anders als bei der Ermittlung der Prüfungsschlussnote und der Abschlussnote bei berufsqualifizierenden Prüfungen (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschl. v. 20.11.1979 - 7 B 236/79 -, juris) - insbesondere pädagogische Wertungen mit einfließen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2006 - 14 B 1035/06

    Zulassung zur Diplomvorprüfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 2 ME 83/08
    Der Hinweis der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung zu dem Antwort-Wahl-Verfahren (multiple choice) in Prüfungen im Hochschulbereich (OVG Münster, Beschl. v. 4.10.2006 - 14 B 1035/06 -, NWVBl. 2007, 115; OVG Bautzen, Beschl. v. 10.10.2002 - 4 BS 328/02 -, …
  • OVG Niedersachsen, 15.11.1999 - 13 M 3932/99

    Schulrecht; Anordnung, einstweilige; Versetzung; Leistungen, ungenügende;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 2 ME 83/08
    Hierfür steht der Konferenz ein pädagogischer Beurteilungsspielraum zu mit der Folge, dass die Versetzungsentscheidung rechtlich nur eingeschränkt dahingehend überprüft werden kann, ob die Konferenz die nach Maßgabe der Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten hat, ob sie von ihrem Beurteilungsspielraum einen dem Zweck des § 59 Abs. 4 NSchG entsprechenden Gebrauch gemacht hat, von einer richtigen und ausreichenden Tatsachengrundlage ausgegangen ist, allgemeingültige Beurteilungsmaßstäbe beachtet und keine sachfremden Erwägungen angestellt hat (Senat, Beschl. v. 27.9.2007 - 2 ME 598/07 - unter Hinweis auf Beschl. d. zuvor für das Schulrecht zuständigen 13. Senats des beschließenden Gerichts v. 15.11.1999 - 13 M 3932/99 -, NdsVBl. 2001, 120 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 10.10.2002 - 4 BS 328/02

    Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice); Anspruch auf erneute Prüfungsteilnahme;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 2 ME 83/08
    Der Hinweis der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung zu dem Antwort-Wahl-Verfahren (multiple choice) in Prüfungen im Hochschulbereich (OVG Münster, Beschl. v. 4.10.2006 - 14 B 1035/06 -, NWVBl. 2007, 115; OVG Bautzen, Beschl. v. 10.10.2002 - 4 BS 328/02 -, …
  • VG Braunschweig, 10.08.2010 - 6 B 149/10

    Bindung von Lehrkräften an die sich aus den mündlichen und schriftlichen

    Soweit der pädagogische Beurteilungsspielraum reicht, darf das Gericht die Leistungsbewertungen lediglich darauf überprüfen, ob sie auf der Grundlage eines fehlerfreien Bewertungsverfahrens zustande gekommen und ob die Grenzen des Bewertungsspielraums überschritten worden sind, weil die Lehrkräfte von falschen Tatsachen ausgegangen sind, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde und damit willkürliche Erwägungen angestellt haben (vgl. Nds. OVG, B. v. 20.03.2008 - 2 ME 83/08 -, dbovg; VG Braunschweig, B. v. 27.08.2004 - 6 B 339/04 -, dbovg) .

    Die Lehrkräfte sind bei der Vergabe von Zeugnisnoten nicht strikt an die sich aus den mündlichen und schriftlichen Leistungen ergebende rechnerische Gesamtnote gebunden (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, B. v. 10.10.1991 - 9 S 2336/91 -, NVwZ-RR 1992, 189, 191; BayVGH, B. v. 02.01.2002 - 7 ZE 01.2889 -, SchuR 2002, 192, 193; U. v. 17.10.2003 - 7 B 02.2186 -, SchuR 2005, 107 f.; Brockmann in: Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Stand Juni 2010, § 34 Anm. 3.5.1.1; s. auch Nds. OVG, B. v. 20.03.2008 - 2 ME 83/08 -, dbovg).

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2009 - 2 ME 307/09

    Nichtversetzung eines Schülers; einstweiliger Rechtsschutz; Prognose

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers können nicht erbrachte Leistungen wie hier die Hausaufgaben im Rahmen einer pädagogischen Wertung in die Notengebung einfließen (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 20.3.2008 - 2 ME 83/08 -, NVwZ-RR 2008, 785 = juris Langtext Rdnr. 16).

    Hinzuweisen ist indes darauf, dass das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang allein auf eine rein arithmetische Berechnung der Zeugnisnote abgestellt hat, während nach der Rechtsprechung des Senats bei der Bewertung von mündlichen Leistungen von Schülern neben der mathematisch-rechnerischen Ermittlung auch weitere bewertungsrelevante Aspekte und pädagogische Wertungen mit einfließen können (Senat, Beschl. v. 20.3.2008 - 2 ME 83/08 -, a. a. O.).

  • VG Schleswig, 03.05.2011 - 9 A 68/10

    Schulrecht - Anfechtung von Kursabschlussnoten in der Qualifikationsphase des

    Zutreffend führt der Kläger in diesem Zusammenhang aus, dass neben der arithmetischen Berechnung auch verschiedene pädagogische Bewertungen in die Halbjahresnote des Zeugnisses einfließen können (vgl. auch VG Braunschweig, Beschl. v. 10.08.2010 - 6 B 149/10 - in juris Rn. 9 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.03.2008 - 2 ME 83/08 - NVwZ-RR 2008, 785, 786 in juris Rn. 16).

    Entsprechend war es systemgerecht, die Durchschnittsnote der schriftlichen Leistungskontrollen eines Halbjahres nicht zugunsten des Klägers aufzurunden, solange dieses Benotungssystem bei allen Schülerinnen und Schülern gleichermaßen angewandt worden ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.03.2008 - 2 ME 83/08 - NVwZ-RR 2008, 785, 786 in juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 15.02.2017 - 7 CE 16.2080

    Keine Übertragbarkeit der Grundsätze der Bewertung bei berufsqualifizierenden

    Der Unterschied zwischen der Benotung schulischer Leistungen und der Bewertung berufsqualifizierender Abschlussprüfungen besteht darin, dass erstere nicht darauf abzielen, die spezielle berufliche Befähigung von Prüfungskandidaten festzustellen (NdsOVG, B.v. 20.3.2008 - 2 ME 83/08 - NVwZ-RR 2008, 785).

    Bei solchen spielt vielmehr immer auch ein pädagogisches Element eine Rolle (NdsOVG, B.v. 20.3.2008 - 2 ME 83/08 - NVwZ-RR 2008, 785).

  • VG Braunschweig, 10.08.2011 - 6 B 157/11

    Erkrankung; Fachnote; Nichtversetzung; Prognoseentscheidung; Versetzung;

    Für die Prognoseentscheidung der Klassenkonferenz über die erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Klasse sowie die der Versetzungsentscheidung gemäß § 3 Abs. 1 DVVO zugrunde liegenden Leistungsbewertungen sind fachlich-pädagogische Beurteilungen erforderlich, die der verwaltungsgerichtlichen Prüfung weitgehend entzogen sind (vgl. Nds. OVG, B. v. 20.03.2008 - 2 ME 83/08 -, dbovg; VG Braunschweig, B. v. 27.08.2004 - 6 B 339/04 -, dbovg).

    Die bei der Notenbildung neben der Durchschnittsnote zu berücksichtigenden Kriterien der Lernentwicklung und der Beobachtungen im Unterricht berechtigen die Lehrkräfte zum Beispiel auch dazu, pädagogische Gesichtspunkte wie die fehlende Leistungsbereitschaft der Schülerin oder des Schülers einzubeziehen (vgl. VG Braunschweig, B. v. 16.08.2004 - 6 B 318/04 -, dbovg; ebenso BayVGH, B. v. 02.01.2002 -7 ZE 01.2889 -, SchuR 2002, 192, 193; Nds. OVG, B. v. 20.03.2008 - 2 ME 83/08 -, dbovg = NVwZ-RR 2008, 785).

  • VG Braunschweig, 01.09.2010 - 6 B 182/10

    Ausgleich; häusliche Umstände; Nichtversetzung; Notenverbesserung; Religion;

    Hierfür steht ihr ein pädagogischer Beurteilungsspielraum zu mit der Folge, dass die Versetzungsentscheidung rechtlich nur eingeschränkt dahingehend überprüft werden kann, ob die Konferenz die nach Maßgabe der Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten hat, ob sie von ihrem Beurteilungsspielraum einen dem Zweck des § 59 Abs. 4 NSchG entsprechenden Gebrauch gemacht hat, von einer richtigen und ausreichenden Tatsachengrundlage ausgegangen ist, allgemeingültige Beurteilungsmaßstäbe beachtet und keine sachfremden Erwägungen angestellt hat (Nds. OVG, B. v. 20.03.2008 - 2 ME 83/08 -, dbovg).

    Die Lehrkräfte sind bei der Vergabe von Zeugnisnoten nicht strikt an die sich aus den mündlichen und schriftlichen Leistungen ergebende rechnerische Gesamtnote gebunden (VG Braunschweig, B. v. 10.08.2010 - 6 B 149/10 -, dbovg; im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, B. v. 10.10.1991 - 9 S 2336/91 -, NVwZ-RR 1992, 189, 191; BayVGH, B. v. 02.01.2002 - 7 ZE 01.2889 -, SchuR 2002, 192, 193; U. v. 17.10.2003 - 7 B 02.2186 -, SchuR 2005, 107 f.; Brockmann in: Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Stand Juni 2010, § 34 Anm. 3.5.1.1; s. auch Nds. OVG, B. v. 20.03.2008, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2019 - 2 ME 812/18

    Arithmetisches Mittel; Ausgleich; Beurteilungsspielraum; Bewertung; Curriculum;

    Da die Vergabe der Zeugnisnoten vielmehr grundsätzlich in den Bereich der pädagogischen Eigenverantwortung fällt, sind die Lehrkräfte bzw. die Klassenkonferenz gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 NSchG im Rahmen der sie gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 NSchG bindenden Bestimmungen - darunter diejenigen des bereits zitierten Runderlasses "Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen" - frei, bei der Bildung der Gesamtnote in einem gewissen Umfang auch pädagogische Wertungen einfließen zu lassen (vgl. Senatsbeschl. v. 20.03.2008 - 2 ME 83/08 -, juris Rn. 16; v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2021 - 9 S 3123/20

    Kein Anspruch auf Eintragung von Teilleistungen für eine "besondere Lernleistung"

    Soweit sie diesbezüglich auf eine vermeintlich abweichende Bewertungspraxis in den Vorjahren oder an anderen Schulen verweist, die sie überdies nicht glaubhaft gemacht hat, verkennt sie, dass der prüfungsspezifische Beurteilungsspielraum der jeweiligen Lehrkraft zusteht (vgl. Senatsbeschluss vom 10.10.1991 - 9 S 2336/91 -, juris Rn. 9), die bei der Benotung systemgerecht verfahren und das Benotungssystem bei allen Schülerinnen und Schülern gleichermaßen anwenden muss (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20.03.2008 - 2 ME 83/08 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2019 - 2 ME 682/19

    Ausgleichsregelung; Informationspflichten; Mitarbeit erfolgreiche; Prognose;

    Sowohl der Klassenkonferenz bei ihren fachlich-pädagogischen Prognoseentscheidungen als auch den Lehrkräften bei der Notenvergabe stehen demnach ein der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogener Bewertungsspielraum zu (vgl. Senatsbeschl. v. 20.3.2008 - 2 ME 83/08 -, NVwZ-RR 2008, 785, juris Rn. 4 und v. 15.11.1999 - 13 M 3932/99 -, NdsVBl.
  • VG Braunschweig, 19.09.2008 - 6 B 198/08

    Begründung; Nichtversetzung; Prognoseentscheidung; Versetzung; Versetzung,

    Für die Prognoseentscheidung der Klassenkonferenz über die erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Klasse sowie die ihr gemäß § 3 Abs. 1 der Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung zugrunde liegenden Leistungsbewertungen sind fachlich-pädagogische Beurteilungen erforderlich, die der verwaltungsgerichtlichen Prüfung weitgehend entzogen sind (vgl. Nds. OVG, B. v. 20.03.2008 - 2 ME 83/08 -, dbovg; VG Braunschweig, B. v. 27.08.2004 - 6 B 339/04 -, dbovg).
  • VG Osnabrück, 14.01.2014 - 1 A 252/13

    Benotung eines Schülers bzgl. Nichtversetzung in die Qualifikationsstufe der

  • VG Braunschweig, 17.09.2013 - 6 A 453/12

    Abstimmung; Attest; ärztliche Bescheinigung; Klassenkonferenz; Rücktritt;

  • VG Hannover, 30.09.2010 - 6 B 3759/10

    Ärztliches Attest; Schüler; Beurlaubung; Entschuldigung; Klassenarbeit;

  • VG Stade, 12.09.2014 - 4 B 1373/14

    Abhilfekonferenz; Ausgleichsregelung; Beurteilung; pädagogisch fachlich;

  • VG Oldenburg, 13.10.2014 - 5 B 3087/14

    Rechtmäßigkeit der Nichtversetzung eines Schülers in die nächsthöhere Klasse

  • VG Stade, 20.06.2012 - 4 A 51/12

    Rechtmäßigkeit der Nichtversetzung eines Schülers in die Qualifikationsphase des

  • VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 261/08

    Beurteilungsspielraum; Gefährlichkeit; Gutachterausschuss; Schulweg; Schüler;

  • VG Düsseldorf, 10.07.2023 - 18 K 2589/23

    Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf, § 18 AO-SF, Aufhebung

  • VG Stade, 01.09.2023 - 4 B 1356/23
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