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   OVG Niedersachsen, 18.05.2009 - 2 ME 96/09   

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https://dejure.org/2009,15356
OVG Niedersachsen, 18.05.2009 - 2 ME 96/09 (https://dejure.org/2009,15356)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.2009 - 2 ME 96/09 (https://dejure.org/2009,15356)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 2 ME 96/09 (https://dejure.org/2009,15356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Täuschungsversuch durch Übernahme kompletter Textpassagen aus einer früheren Hausarbeit in eine im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu fertigende Hausarbeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorläufige Neubewertung einer i.R.e Wiederholungsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vorgelegten Hausarbeit; Wortwörtliche oder geringfügig umformulierte Übernahme kompletter Textpassagen aus einer früheren Hausarbeit als Täuschungsversuch

  • Judicialis

    PVO-Lehr II § 17 Abs. 1 Satz 1

  • beck.de PDF

    [Hausarbeit, Täuschungsversuch, Täuschung, Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien]

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Täuschung bei Prüfungen - Hausarbeit bei Lehramtsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Täuschungsversuch im Staatsexamen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufige Neubewertung einer i.R.e Wiederholungsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vorgelegten Hausarbeit; Wortwörtliche oder geringfügig umformulierte Übernahme kompletter Textpassagen aus einer früheren Hausarbeit als Täuschungsversuch

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Täuschung bei Examenshausarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2394
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 2 LA 343/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage einer Verfassungsmäßigkeit der in § 122 S. 1

    Hierbei hat sich das Verwaltungsgericht die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 ME 96/09 - (NJW 2009, 2394 = juris) anlässlich der Beschwerde des Klägers gegen den die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13. Februar 2009 - 3 B 1921/08 - zu Eigen gemacht.

    Das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil unter Hinweis auf §§ 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 der Verordnung über die Ausbildung und die Zweiten Staatsprüfungen für Lehrämter (PVO-Lehr II) vom 18. Oktober 2001 (Nds. GVBl. S. 655) und den zuvor im Beschwerdeverfahren des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss des Senats 18. Mai 2009 - 2 ME 96/09 - (NJW 2009, 2394 = juris) dargelegt und begründet, warum der angefochtene Prüfungsbescheid des Beklagten rechtmäßig ist.

    Hierzu verweist der Senat auf seine Ausführungen in seinem Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 ME 96/09 -, die der Kläger durch sein wiederholtes Vorbringen nicht erfolgreich infrage stellt.

  • VG Berlin, 09.04.2020 - 12 K 237.18

    Schärfere Rechtsprechung: Student wegen Plagiaten exmatrikuliert

    Eine Täuschung ist daher auch dann zu bejahen, wenn Textpassagen ohne Zitierung lediglich umformuliert worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 9 S 327/14 -, juris, Rn. 7 und Beschluss vom 13. Oktober 2008 - 9 S 494/08 -, juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 ME 96/09 -, juris, Rn. 5; Niehues/Fischer/Jeremias, PrüfungsR, 7. Auflage 2018, Rn. 233).

    Seine Vorgehensweise der Textumstellung und der Syntaxvariationen - möglicherweise im Hinblick auf die befürchtete Überprüfung der Hausarbeit durch eine sogenannte "Plagiatssoftware" - stehen dieser Annahme nicht entgegen, sondern belegen aus Sicht des Gerichts vielmehr gerade die zumindest vorsätzliche Vorgehensweise, wobei die Annahme einer leitenden planmäßigen Verschleierungsabsicht näher liegen dürfte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2008 - 9 S 494/08 -, juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 ME 96/09 -, juris, Rn. 5).

  • VG Braunschweig, 09.10.2012 - 6 A 194/11

    Anscheinsbeweis; Beweislast; Hausarbeit; Täuschung; Täuschungsversuch

    Grundvoraussetzung für eine schriftliche Hausarbeit ist damit, dass der Prüfling die für den Erfolg maßgeblichen Leistungen persönlich ohne fremde Hilfe und unverfälscht erbringt (vgl. Nds. OVG, B. v. 18.05.2009 - 2 ME 96/09 -, juris).

    Vielmehr reicht ein bedingter Vorsatz; d. h. genügt, wenn billigend in Kauf genommen wurde, dass die Prüfer über die selbstständige Bearbeitung der Hausarbeit getäuscht werden und die Leistung als eine selbstständige anerkannt und bewertet wird (vgl. Nds. OVG, B. v. 18.05.2009, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2015 - 2 LB 363/13

    Dissertation; Plagiat; Promotion; Täuschung; Ungültigerklärung; bedingter Vorsatz

    "Der Senat geht in Bezug auf die bei wissenschaftlichen Arbeiten einzuhaltende Methodik grundsätzlich davon aus, dass die daran zu stellenden Anforderungen - insbesondere an die Kennzeichnung der Übernahme fremder Texte - in der aktuellen Rechtsprechung im Wesentlichen zutreffend beschrieben werden (vgl. neben der angegriffenen Entscheidung z.B. VG Bremen, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 V 1056/12 - VG Schwerin, Urt. v. 9.4.2013 - 3 A 354/12 - VG Karlsruhe, Urt. v. 4.3.2013 - 7 K 3335/11 - VG Köln, Urt. v. 6.12.2012 - 6 K 2684/12 -, NWVBl. 2013, 154; VG Freiburg, Urt. v. 23.5.2012 - 1 K 58/12 - VG Köln, Urt. v. 22.3.2012 - 6 K 6097/11 - VG Gießen, Urt. v. 15.9.2011 - 3 K 474/10.GI - VG Darmstadt, Urt. v. 14.4.2011 - 3 K 899/10.DA - VG Darmstadt, Beschl. v. 3.8.2010 - 7 L 898/10.DA - vgl. auch schon Senatsbeschl. v. 18.5.2009 - 2 ME 96/09 -, NJW 2009, 2394; ferner den Gesamtüberblick über Fragen der wissenschaftlichen Redlichkeit bei von Bargen, JZ 2013, 714).
  • VG Minden, 16.05.2013 - 4 K 3124/12

    Anspruch eines Studenten auf Ermöglichung einer Wiederholungsprüfung für eine

    vgl. Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rdn. 233, mit Verweis auf OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.05.2009 - 2 ME 96/09 -, juris.

    vgl. dazu OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.05.2009 - 2 ME 96/09 -, juris; VG Münster, Urteil vom 20.02.2009 - 10 K 1212/07 -, juris, Rdn. 27.

  • VG München, 21.07.2015 - M 3 K 15.1366

    Nichtzulassung zum Abitur wegen ungenügender Seminararbeit

    Dabei stellen nicht nur wortwörtliche, sondern auch sinngemäße Übernahmen von Textpassagen ohne Kennzeichnung der Quelle einen Unterschleif dar (vgl. NdsOVG, B.v. 18.5.2009 - 2 ME 96/09 - juris Rn. 5; VGH BW, B.v. 13.10.2008 - 9 S 494/08 - juris Rn. 9; VG München, B.v. 22.4.2008 - M 3 E 08.1703 - juris Rn. 27).
  • VG Köln, 12.07.2022 - 6 K 6342/19
    OVG, Beschluss vom 18.05.2009 - 2 ME 96/09 -, juris, Rn. 8; Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 236.
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2023 - 2 ME 57/23

    Ausschussmitglieder; Erstprüfung; Prüfungsausschuss; Prüfungsverfahren;

    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts ist der mit dem Wert der Hauptsache angenommene Streitwert in Höhe von 15.000 EUR (den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung) im Hinblick auf das vorliegende Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs zu halbieren, da das Begehren der Antragstellerin nicht auf eine Vorwegnahme der Hauptsache, sondern ausweislich der Anträge in erster und zweiter Instanz nur auf eine vorläufige Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung gerichtet war (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 18.5.2009 - 2 ME 96/09 -, juris Rn. 12).
  • VG München, 09.06.2020 - M 3 E 20.2371

    Antrag auf vorläufige Zulassung zum Abitur, Bewertung der Seminararbeit mit 0

    Dabei stellen nicht nur wortwörtliche, sondern auch sinngemäße Übernahmen von Textpassagen ohne Kennzeichnung der Quelle einen Unterschleif dar (vgl. NdsOVG, B.v. 18.5.2009 - 2 ME 96/09 - juris Rn. 5; VGH BW, B.v. 13.10.2008 - 9 S 494/08 - juris Rn. 9; VG München, B.v. 22.4.2008 - M 3 E 08.1703 - juris Rn. 27).
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