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   VGH Bayern, 05.12.2012 - 2 N 09.288   

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https://dejure.org/2012,38674
VGH Bayern, 05.12.2012 - 2 N 09.288 (https://dejure.org/2012,38674)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.12.2012 - 2 N 09.288 (https://dejure.org/2012,38674)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 2 N 09.288 (https://dejure.org/2012,38674)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 2 N 09.288
    Das Gesetz geht damit für den Regelfall davon aus, dass eine Bebauungsplanung nach drei Jahren abgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG vom 10.9.1976 BVerwGE 51, 121 zu § 17 BBauG).

    Vertreten muss eine Gemeinde insoweit ihr vorwerfbares Fehlverhalten, wobei im Allgemeinen davon ausgegangen werden kann, dass in der Sphäre der Gemeinde auftretende Mängel, z.B. eine zu Verzögerungen führende Überforderung der mit der Planung beschäftigten Dienstkräfte oder ein sich als zu umfangreich erweisender Zuschnitt des Plangebiets, auf ein Fehlverhalten der Gemeinde zurückzuführen sind (vgl. BVerwG vom 10.9.1976 a.a.O.).

    Auch wenn aus § 18 Abs. 1 BauGB erhellt, dass es auch rechtmäßig länger als vier Jahre dauernde Veränderungssperren geben kann, steigen die Anforderungen für die Zulässigkeit einer solchen Sperre nach dem Ablauf des dritten Sperrjahrs kontinuierlich an (vgl. BVerwG vom 10.9.1976 a.a.O.).

    Personelle Engpässe bzw. eine Überforderung der mit der Planung beschäftigten Dienstkräfte fallen hierbei regelmäßig in den Verantwortungsbereich der Gemeinde (vgl. BVerwG vom 10.9.1976 a.a.O.).

  • BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57

    Bausperre aus Planungsgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 2 N 09.288
    Eine Bauleitplanung muss grundsätzlich selbst unter außergewöhnlich schwierigen Verhältnissen bei einer von der Verwaltung zu fordernden Anspannung ihrer Kräfte sowie bei der gebotenen Umsicht und intensiven Bearbeitung innerhalb von drei Jahren zu Ende geführt werden können (vgl. BGH vom 25.6.1959 BGHZ 30, 338).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98

    Außerkrafttreten; Bebauungsplan; Feststellungsinteresse; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 2 N 09.288
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn das Bauleitplanverfahren auch ansonsten nicht zügig vorangetrieben wird, etwa wegen personeller Schwierigkeiten innerhalb der Verwaltung (vgl. VGH Bad.-Württ. vom 3.3.2005 BauR 2005, 1895), oder wegen Entscheidungsschwäche des Satzungsgebers nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann (vgl. OVG Lüneburg vom 5.12.2001 BauR 2002, 594).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 7 A 2983/98

    Sicherung der Erschließung für einen Lebensmittelmarkt; Zulässigkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 2 N 09.288
    Für die Bauleitplanung erforderliche umfangreiche Untersuchungen können zwar ein Grund dafür sein, dass ein Bebauungsplanverfahren nicht in dem vom Gesetzgeber als ausreichend angesehenen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen werden kann (vgl. OVG Münster vom 2.3.2001 BauR 2001, 1388).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1998/04

    Veränderungssperre bei geplanten Branchenausschlüssen, besondere Umstände

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 2 N 09.288
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn das Bauleitplanverfahren auch ansonsten nicht zügig vorangetrieben wird, etwa wegen personeller Schwierigkeiten innerhalb der Verwaltung (vgl. VGH Bad.-Württ. vom 3.3.2005 BauR 2005, 1895), oder wegen Entscheidungsschwäche des Satzungsgebers nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann (vgl. OVG Lüneburg vom 5.12.2001 BauR 2002, 594).
  • BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00

    Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 2 N 09.288
    Zudem kommt ein Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff in Betracht (vgl. BGH vom 12.7.2001 BayVBl 2002, 376).
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