Rechtsprechung
   VG Koblenz, 26.07.2011 - 2 N 572/11.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18539
VG Koblenz, 26.07.2011 - 2 N 572/11.KO (https://dejure.org/2011,18539)
VG Koblenz, Entscheidung vom 26.07.2011 - 2 N 572/11.KO (https://dejure.org/2011,18539)
VG Koblenz, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 2 N 572/11.KO (https://dejure.org/2011,18539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Koblenz, 26.07.2011 - 2 N 572/11
    Gegen den Vollstreckungsschuldner - Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - wird ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 EUR für den Fall angedroht, dass er der ihm durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - auferlegten Verpflichtung, über die Besetzung der Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden, nicht binnen eines Monats nach Zustellung dieser Entscheidung nachkommt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat den Vollstreckungsschuldner mit Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - dazu verpflichtet, über die Besetzung der Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.

    Denn auch der Vollstreckungsschuldner selbst räumt ein, dass unter der Geltung dieser Prämisse von der im Urteil geforderten Neuentscheidung über den Bewerbungsverfahrensanspruch nur dann abgesehen werden könnte, wenn die Zurücknahme der Ausschreibung zulässigerweise, d. h. aus sachlichem Grund (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Rn. 31; BVerwGE 101, 112 [114 f.]; BVerwG, Urteil vom 31. März 2011 - 2 A 2.09 - juris, Rn. 16), erfolgt wäre.

  • BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60

    Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VG Koblenz, 26.07.2011 - 2 N 572/11
    Zwar rechtfertigt die Notwendigkeit einer Vertretungsregelung eine analoge Anwendung des § 21h GVG; es entspricht jedoch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der mit dieser Rechtsfrage bereits befassten Bundesgerichte, dass dieser normwidrige Zustand nur für eine kurze Übergangszeit hingenommen werden kann (BVerwG, NJW 2001, 3493 unter Hinweis auf: BVerfGE 18, 423 [426]; BFHE 190, 47 [52 ff.]; BVerwG, NJW 1986, 1366 [1367]).

    "Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Artikel 101 Abs. 1 S. 2 GG) kann verletzt sein, wenn die Wiederbesetzung einer freigewordenen Vorsitzendenstelle nicht in angemessener Zeit vorgenommen wird (BVerfGE 18, 423).

  • BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01

    Absehen von der Nachbesetzung einer durch Ableben frei gewordenen

    Auszug aus VG Koblenz, 26.07.2011 - 2 N 572/11
    Dieser Grundsatz, den das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen einer Entscheidung über die Wiederbesetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters bei dem seinerzeit bereits in der Auflösungsphase befindlichen Bundesdisziplinargericht aufgestellt hat (BVerwG, NJW 2001, 3493), muss in verstärktem Maße für die gesetzlich herausgehobene Stellung des Präsidenten eines Oberlandesgerichts gelten (vgl. § 115 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG).

    Zwar rechtfertigt die Notwendigkeit einer Vertretungsregelung eine analoge Anwendung des § 21h GVG; es entspricht jedoch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der mit dieser Rechtsfrage bereits befassten Bundesgerichte, dass dieser normwidrige Zustand nur für eine kurze Übergangszeit hingenommen werden kann (BVerwG, NJW 2001, 3493 unter Hinweis auf: BVerfGE 18, 423 [426]; BFHE 190, 47 [52 ff.]; BVerwG, NJW 1986, 1366 [1367]).

  • BVerwG, 21.12.2001 - 2 AV 3.01

    Androhung eines Zwangsgeldes; Vollstreckung eines Bescheidungsurteils;

    Auszug aus VG Koblenz, 26.07.2011 - 2 N 572/11
    Möchte er hiervon im Rahmen der erneuten Auswahlentscheidung abweichen, führt dies weder zu einem unmittelbaren Entfallen seiner Verpflichtung zur Neubescheidung noch steht es der Durchsetzung der titulierten Forderung im Wege der gerichtlichen Vollstreckung entgegen (BVerwG, NVwZ-RR 2002, 314 [315]).

    In der Regel sind jedoch drei Monate auch bei schwieriger Rechtsmaterie als angemessen zu erachten (BVerwG, NVwZ-RR 2002, 314 [315]).

  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

    Auszug aus VG Koblenz, 26.07.2011 - 2 N 572/11
    Zwar rechtfertigt die Notwendigkeit einer Vertretungsregelung eine analoge Anwendung des § 21h GVG; es entspricht jedoch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der mit dieser Rechtsfrage bereits befassten Bundesgerichte, dass dieser normwidrige Zustand nur für eine kurze Übergangszeit hingenommen werden kann (BVerwG, NJW 2001, 3493 unter Hinweis auf: BVerfGE 18, 423 [426]; BFHE 190, 47 [52 ff.]; BVerwG, NJW 1986, 1366 [1367]).
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 4.85

    Geschäftsverteilung - Vorsitz - Spruchkörper - Besetzung - Vertretung - Ruhestand

    Auszug aus VG Koblenz, 26.07.2011 - 2 N 572/11
    Zwar rechtfertigt die Notwendigkeit einer Vertretungsregelung eine analoge Anwendung des § 21h GVG; es entspricht jedoch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der mit dieser Rechtsfrage bereits befassten Bundesgerichte, dass dieser normwidrige Zustand nur für eine kurze Übergangszeit hingenommen werden kann (BVerwG, NJW 2001, 3493 unter Hinweis auf: BVerfGE 18, 423 [426]; BFHE 190, 47 [52 ff.]; BVerwG, NJW 1986, 1366 [1367]).
  • BVerfG, 03.03.1983 - 2 BvR 265/83

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Vakanz einer Richterstelle

    Auszug aus VG Koblenz, 26.07.2011 - 2 N 572/11
    Bei einer Vakanz von knapp drei Monaten im maßgeblichen Zeitpunkt des Vertretungsfalls kann aber grundsätzlich noch nicht davon ausgegangen werden, daß die Wiederbesetzung in verfassungswidriger Weise hinausgezogen worden ist." (BVerfG, NJW 1983, 1541).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 2.09

    Schadensersatzanspruch; Bewerberauswahl; Auswahlverfahren; rechtmäßiger Abbruch;

    Auszug aus VG Koblenz, 26.07.2011 - 2 N 572/11
    Denn auch der Vollstreckungsschuldner selbst räumt ein, dass unter der Geltung dieser Prämisse von der im Urteil geforderten Neuentscheidung über den Bewerbungsverfahrensanspruch nur dann abgesehen werden könnte, wenn die Zurücknahme der Ausschreibung zulässigerweise, d. h. aus sachlichem Grund (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Rn. 31; BVerwGE 101, 112 [114 f.]; BVerwG, Urteil vom 31. März 2011 - 2 A 2.09 - juris, Rn. 16), erfolgt wäre.
  • BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Urteil auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus VG Koblenz, 26.07.2011 - 2 N 572/11
    Vielmehr sind Einwendungen, mit denen das Nichtbestehen, der Wegfall oder die Hemmung des festgestellten materiellen Anspruchs oder einzelner Anspruchsvoraussetzungen geltend gemacht werden, einer etwaigen Vollstreckungsgegenklage des Vollstreckungsschuldners gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 767 Abs. 1 Zivilprozessordnung - ZPO - vorbehalten, die dieser vorliegend jedoch nicht erhoben hat (BVerwGE 70, 227 [229]; BVerwGE 80, 178 [180 f.], m. w. N.).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus VG Koblenz, 26.07.2011 - 2 N 572/11
    Vielmehr sind Einwendungen, mit denen das Nichtbestehen, der Wegfall oder die Hemmung des festgestellten materiellen Anspruchs oder einzelner Anspruchsvoraussetzungen geltend gemacht werden, einer etwaigen Vollstreckungsgegenklage des Vollstreckungsschuldners gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 767 Abs. 1 Zivilprozessordnung - ZPO - vorbehalten, die dieser vorliegend jedoch nicht erhoben hat (BVerwGE 70, 227 [229]; BVerwGE 80, 178 [180 f.], m. w. N.).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht