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   OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13   

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https://dejure.org/2013,2505
OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13 (https://dejure.org/2013,2505)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2013 - 2 NB 20/13 (https://dejure.org/2013,2505)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 2 NB 20/13 (https://dejure.org/2013,2505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Überprüfung einer gesetzlichen Festsetzung der Zulassungszahl für einen Modellstudiengang im Eilverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NHG § 72 Abs. 15
    Überprüfung einer gesetzlichen Festsetzung der Zulassungszahl für einen Modellstudiengang im Eilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfung einer gesetzlichen Festsetzung der Zulassungszahl für einen Modellstudiengang im Eilverfahren

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB),

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13
    Je mehr die Wahl des Gesetzes als Regelungsinstrument aber von der "Regelform" abweicht (vgl. insoweit auch BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985 - 2 BvR 397-399/82 -, BVerfGE 70, 35 = NJW 1985, 2315; Goerlich, DÖV 1985, 945) und je mehr sich der Eindruck aufdrängt, die Wahl der Regelungsebene solle zuvörderst die individuellen Rechtsschutzmöglichkeiten einschränken (vgl. OVG Münster, Urt. v. 7.9.2010 - 6 A 2077/08 -, DVBl. 2010, 1572), um so eher kann das Gericht vorläufigen Rechtsschutz im Wege einer reinen Interessenabwägung gewähren.
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13
    Vorläufiger Rechtsschutz kann unter Umständen auch ohne die im Hauptsacheverfahren erforderliche Vorlage gewährt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.1992 - 1 BvR 1028/91 -, BVerfGE 86, 382 = NJW 1992, 2749; 3. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, § 123 Rdnr. 16; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rdnrn. 127 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 123 Rdnrn. 13 ff.).
  • BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11

    Zwangsmedikation eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13
    Vorläufiger Rechtsschutz kann unter Umständen auch ohne die im Hauptsacheverfahren erforderliche Vorlage gewährt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.1992 - 1 BvR 1028/91 -, BVerfGE 86, 382 = NJW 1992, 2749; 3. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, § 123 Rdnr. 16; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rdnrn. 127 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 123 Rdnrn. 13 ff.).
  • BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Wiedereinsetzungsmöglichkeit vor Fachgerichten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13
    Dabei lässt der Senat offen, ob die Antragstellerin im Verfahren 2 NB 37/13 hinsichtlich der Beschwerdebegründungsfrist unter dem Gesichtspunkt, dass (auch) das Gericht Fehler begangen haben könnte (vgl. insoweit zuletzt BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 10.10.2012 - 2 BvR 1059/12 -, NJW 2013, 446), Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren wäre.
  • OVG Berlin, 20.10.2004 - 5 NC 44.04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13
    Soweit das Oberverwaltungsgericht Berlin in einem Beschluss vom 20. Oktober 2004 (- 5 NC 44.04 -, juris) eine ähnliche Formulierung nicht als abschließende Festsetzung ausgelegt hat, kann dazu schon wegen der dort geschilderten Besonderheiten des Wortlauts und der Entstehungsgeschichte der dort einschlägigen Bestimmungen keine Parallele gezogen werden.
  • OVG Hamburg, 10.10.2001 - 3 Nc 150/00

    Zulassung zum Studium (Medienkultur)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13
    Der Senat sieht dies zwar nur in sehr engen Grenzen als angängig an (vgl. Beschl. v. 21.12.2006 - 2 NB 347/06 -, OVGE 50, 402: "Die Verwerfung eines formellen Gesetzes als verfassungswidrig muss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedoch die Ausnahme bleiben (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 10. Oktober 2001, - 3 NC 150/00 -, NVwZ-RR 2002, 747) und ist auf Fälle evidenter Verfassungswidrigkeit beschränkt.").
  • OVG Hamburg, 10.10.2001 - 3 Nc 152/00
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13
    Der Senat sieht dies zwar nur in sehr engen Grenzen als angängig an (vgl. Beschl. v. 21.12.2006 - 2 NB 347/06 -, OVGE 50, 402: "Die Verwerfung eines formellen Gesetzes als verfassungswidrig muss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedoch die Ausnahme bleiben (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 10. Oktober 2001, - 3 NC 150/00 -, NVwZ-RR 2002, 747) und ist auf Fälle evidenter Verfassungswidrigkeit beschränkt.").
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13
    Der Senat sieht dies zwar nur in sehr engen Grenzen als angängig an (vgl. Beschl. v. 21.12.2006 - 2 NB 347/06 -, OVGE 50, 402: "Die Verwerfung eines formellen Gesetzes als verfassungswidrig muss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedoch die Ausnahme bleiben (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 10. Oktober 2001, - 3 NC 150/00 -, NVwZ-RR 2002, 747) und ist auf Fälle evidenter Verfassungswidrigkeit beschränkt.").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 2077/08

    Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13
    Je mehr die Wahl des Gesetzes als Regelungsinstrument aber von der "Regelform" abweicht (vgl. insoweit auch BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985 - 2 BvR 397-399/82 -, BVerfGE 70, 35 = NJW 1985, 2315; Goerlich, DÖV 1985, 945) und je mehr sich der Eindruck aufdrängt, die Wahl der Regelungsebene solle zuvörderst die individuellen Rechtsschutzmöglichkeiten einschränken (vgl. OVG Münster, Urt. v. 7.9.2010 - 6 A 2077/08 -, DVBl. 2010, 1572), um so eher kann das Gericht vorläufigen Rechtsschutz im Wege einer reinen Interessenabwägung gewähren.
  • VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12

    Festsetzung der Aufnahmekapazität durch § 72 Abs. 15 NHG hinsichtlich der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13
    Der Senat folgt im Wesentlichen den Gründen der angegriffenen Entscheidung (Beschl. v. 4.12.2012 - 12 C 4164/12 u.a. - juris) und nimmt hierauf Bezug.
  • VG Oldenburg, 17.12.2013 - 12 C 5701/13

    Humanmedizin; Kapazität; Modellstudiengang

    Die gegen den Beschluss erhobenen Beschwerden einiger Antragsteller wies das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht durch Beschluss vom 21. Februar 2013 (2 NB 20/13 u.a., juris) zurück.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in der Beschwerdeentscheidung zum Beschluss der Kammer vom 4. Dezember 2012 (12 C 4164/12 u.a., a.a.O.) die Frage, ob § 72 Abs. 15 NHG eine jährliche Zulassungszahl im Sinne des Studienplatzzulassungsrechts festlegen wollte, zwar offen gelassen (Beschluss vom 21. Februar 2013 - 2 NB 20/13 u.a. -, juris).

    Der Hinweis des MWK in der Zulassungszahlenverordnung auf die gesetzliche Regelung in § 72 Abs. 15 NHG ist als Reaktion auf die Ausführungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Beschluss vom 21. Februar 2013 (a.a.O.) zu verstehen.

    Dass die (erneute) Festsetzung der Zulassungszahl nur erfolgte, um in der Verordnung "einen vollständigen Überblick über alle Zulassungsbeschränkungen zu geben, was aber durch eine Verweisung auf § 72 Abs. 15 NHG hätte geschehen können" (so im Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Februar 2013, a.a.O.), ist bloße Spekulation und durch Anhaltspunkte im Verordnungsverfahren nicht belegt.

    Insoweit wird auf die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O) und den hierzu ergangenen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Februar 2013 (a.a.O.) verwiesen.

    Alle anderen Kapazitätserwägungen bleiben damit - jedenfalls in Richtung auf eine höhere Kapazität - notwendig folgenlos (Nds. OVG, Beschluss vom 21. Februar 2013, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2019 - 12 MC 93/19

    Abschnittskontrolle; Abänderungsverfahren; Amtssprache; informationelle

    Die obergerichtliche Rechtsprechung sieht dies aber nur in engen Grenzen als angängig an; die "Selbstermächtigung" des Gerichts zur Verwerfung und Nichtanwendung einer als verfassungswidrig erkannten Norm im Eilverfahren muss die Ausnahme und auf Fälle evidenter Verfassungsverstöße beschränkt bleiben (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2013 - 2 NB 20/13 -, juris; Beschl. v. 21.12.2006 - 2 NB 347/06 -, OVGE 50, 402; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 10.10.2001 - 3 NC 150/00 -, NVwZ-RR 2002, 747).".
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13

    Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem

    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) rechtfertigt hier keine solche Relativierung des Verwerfungsmonopols der Verfassungsgerichtsbarkeit für formelle Gesetze (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.7. 2013 - 7 ME 48/13 - und v. 21.2. 2013 - 2 NB 20/13, juris, Langtext Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2022 - 14 ME 180/22

    Anordnungsgrund; Genesen; Genesenenstatus; RKI

    Die Verwerfung eines formellen Gesetzes als verfassungswidrig muss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedoch die Ausnahme bleiben und ist auf Fälle evidenter Verfassungswidrigkeit beschränkt (vgl. BVerfG, Beschl. v., 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11 -, juris, Rn. 5 m.w.N.; Beschl. v. 5.9.2005 - BvR 1781/05 -, Rn. 13 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 9.10.2020 - 10 ME 207/20 -, juris Rn. 7; NdsOVG, Beschl. v. 13.9.2017 - 7 ME 77/17 -, juris Rn. 5; NdsOVG, Beschl. v. 21.2.2013 - 2 NB 20/13 -, juris, Rn. 10 m.w.N; NdsOVG, Beschl. v. 21.12.2006 - 2 NB 347/06 -, juris, Rn. 32 m.w.N.; HambOVG, Beschl. v. 10.10.2001 - 3 NC 150/00 -, juris Rn. 8; VG Schwerin, Beschl. v. 20.3.2022 - 7 B 421/22 SN -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 19.10137

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Ebenso wenig muss er im Einzelnen nachweisen, ob bzw. dass diese Zahl das Ergebnis einer Kapazitätsberechnung ist (vgl. NdsOVG, B.v. 21.2.2013 - 2 NB 20/13 - juris Rn. 6).

    Da die vom Antragsgegner in Art. 11a Satz 2 BayHZG für das streitgegenständliche Wintersemester 2019/2020 festgesetzte Zulassungszahl nicht zu beanstanden ist, kommt es auf die Frage nicht an, ob der Verwaltungsgerichtshof sich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren über eine durch förmliches Gesetz festgesetzte Zulassungszahl hinwegsetzen darf (vgl. NdsOVG, B.v. 21.2.2013 - 2 NB 20/13 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14

    Festsetzung der Zulassungszahl für einen durch Kooperation mit einer

    10 a. Allerdings neigt der Senat weiterhin seiner bereits im Beschluss vom 21. Februar 2013 (- 2 NB 20/13 -, juris) angedeuteten Auffassung zu, der Gesetzgeber habe die Zulassungszahl selbst durch Gesetz festlegen wollen.

    In der Sache verbleibt es unter diesen Umständen dabei, dass Eilrechtsschutz zwar ohne Vorlage nach Art. 100 Abs. GG möglich wäre - diese vom Senat im Beschluss vom 21. Februar 2013 (- 2 NB 20/13 -, juris) dargelegte Auffassung entspricht weiterhin der Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. der 1. K. d. 2. Senats v. 4.3.2014 - 2 BvL 2/13 -, juris) -, aber im Einzelfall hier nicht geboten ist.

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2020 - 10 ME 207/20

    Impfdokumentation; Impfschutz; Kindergarten; Kindertagesstätte; Masern;

    Die obergerichtliche Rechtsprechung sieht dies aber nur in engen Grenzen als angängig an; die "Selbstermächtigung" des Gerichts zur Verwerfung und Nichtanwendung einer als verfassungswidrig erkannten Norm im Eilverfahren muss die Ausnahme und auf Fälle evidenter Verfassungsverstöße beschränkt bleiben (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2013 - 2 NB 20/13 -, juris; Beschl. v. 21.12.2006 - 2 NB 347/06 -, OVGE 50, 402; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 10.10.2001 - 3 NC 150/00 -, NVwZ-RR 2002, 747).".
  • VG Oldenburg, 16.01.2015 - 12 C 2976/14

    Modellstudiengang

    Die gerichtlichen Anträge von Bewerbern auf vorläufige Zulassung zum Studium in den genannten Semestern außerhalb der festgesetzten Kapazität blieben erfolglos (Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 4. Dezember 2012 - 12 C 4164/12 u.a. - und vom 17. Dezember 2013 - 12 C 5701/13 u.a. - Beschlüsse des Nds. OVG vom 21. Februar 2013 - 2 NB 20/13 u.a. - und vom 20. März 2014 - 2 NB 15/14 - jeweils veröffentlich unter www.rechtsprechung niedersachen.de und juris).

    Alle anderen Kapazitätserwägungen bleiben damit - jedenfalls in Richtung auf eine höhere Kapazität - notwendig folgenlos (Nds. OVG, Beschluss vom 21. Februar 2013, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 10.10.2019 - Au 8 E 19.10000

    Zulassung zum Medizinstudium - Eilrechtsschutz

    Das alles kann indes offenbleiben, weil es sich auf die Reichweite möglichen gerichtlichen Rechtsschutzes nicht durchgreifend auswirkt (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 21.2.2013 - 2 NB 20/13 - juris Rn. 10).

    Das OVG Lüneburg, dessen Auffassung sich die Kammer anschließt, sieht dies zwar nur in sehr engen Grenzen als angängig an (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 21.2.2013, a.a.O.; B.v. 21.12.2006 - 2 NB 347/06 - juris Rn. 32: "Die Verwerfung eines formellen Gesetzes als verfassungswidrig muss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedoch die Ausnahme bleiben [...] und ist auf Fälle evidenter Verfassungswidrigkeit beschränkt.").

  • VG Augsburg, 23.03.2020 - Au 8 E 19.10013

    Zulässigkeit von Kapazitätsfestlegung für Modellstudiengänge (hier Humanmedizin

    Das alles kann indes offenbleiben, weil es sich auf die Reichweite möglichen gerichtlichen Rechtsschutzes nicht durchgreifend auswirkt (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 21.2.2013 - 2 NB 20/13 - juris Rn. 10).

    Das OVG Lüneburg, dessen Auffassung sich die Kammer anschließt, sieht dies zwar nur in sehr engen Grenzen als angängig an (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 21.2.2013, a.a.O.; B.v. 21.12.2006 - 2 NB 347/06 - juris Rn. 32: "Die Verwerfung eines formellen Gesetzes als verfassungswidrig muss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedoch die Ausnahme bleiben [...] und ist auf Fälle evidenter Verfassungswidrigkeit beschränkt.").

  • VG Augsburg, 22.10.2019 - 8 E 19.10020

    Zulassungsanspruch zum Studium der Humanmedizin

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 7 ME 77/17

    Anlassbezogenheit; historisch-genetische Auslegung; subjektiv-historische

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2022 - 14 ME 288/22

    Nichtraucherschutz; Raucherraum; Rauchverbot; Spielerschutz; Spielhalle

  • VG Oldenburg, 03.09.2013 - 12 B 5333/13

    Berufsausübungsregelung; Betreiberwechsel; Enteignung; Geldspielautomat;

  • VG Oldenburg, 03.09.2013 - 12 B 5441/13

    Berufsausübungsregelung; Enteignung; Geldspielautomat; Gesetzgebungskompetenz;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 6 S 857/13

    Vorläufiger Rechtsschutz bei verfassungswidriger Norm

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2020 - 2 NB 9/20

    Ausbildungsengpass; außerkapazitär; Engpass; Erprobungsphase; European Medical

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