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   BPatG, 04.04.2013 - 2 Ni 59/11 EP verbunden mit 2 Ni 64/11 EP   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5583
BPatG, 04.04.2013 - 2 Ni 59/11 EP verbunden mit 2 Ni 64/11 EP (https://dejure.org/2013,5583)
BPatG, Entscheidung vom 04.04.2013 - 2 Ni 59/11 EP verbunden mit 2 Ni 64/11 EP (https://dejure.org/2013,5583)
BPatG, Entscheidung vom 04. April 2013 - 2 Ni 59/11 EP verbunden mit 2 Ni 64/11 EP (https://dejure.org/2013,5583)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 PatG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild" (europäisches Patent) - zur Patentfähigkeit - zur Nichtberücksichtigung von Merkmalen, die die Lösung eines technischen Problems mit technischen ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild" (europäisches Patent) - zur Patentfähigkeit - zur Nichtberücksichtigung von Merkmalen, die die Lösung eines technischen Problems mit technischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Apple-Patent für "Unlocking"-Verfahren des iPhones (iOS) ist nichtig

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Apple "Unlock”-Patent für nichtig erklärt

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    BPatG erklärt Apple-Patent für nichtig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Apple-Patent für "Wischbewegung"

  • heise.de (Pressebericht, 04.04.2013)

    Apple verliert in Deutschland Patentschutz für Entsperr-Geste

  • faz.net (Pressebericht, 05.04.2013)

    Apple-Patent fürs Entsperren: Wisch ist weg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nicht nur Apple darf wischen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Niederlage für Apple - Wischen-zum-Entsperren-Patent ungültig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Entsperr-Geste: Apple-Patent für nichtig erklärt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Entsperr-Geste: Apple-Patent für nichtig erklärt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Apple-Patent für "Wischbewegung"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Handysperre durch Wischen - Touchscreen-Patent futsch: (Ent-)Sperren durch Fingerbewegung ist bereits seit 2004 bekannt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Apple-Patent für nichtig erklärt

  • bundespatentgericht.de (Pressemitteilung)

    Apple-Patent für nichtig erklärt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Apple-Patent zur Display-Entsperrung nichtig

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Bundespatentgericht erklärt Apple-Patent slide-to-unlock für nichtig

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Apple-Patent für nichtig erklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    IPhone & Co. - Apple verliert Patent auf Wischen zum Entsperren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patent zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig erklärt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Apple verliert Patent zum Entsperren des Displays durch Wischbewegung - Merkmale des Patentanspruchs sind als nicht-technisch anzusehen und daher bei der Beurteilung der Patentfähigkeit nicht zu berücksichtigen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    Auszug aus BPatG, 04.04.2013 - 2 Ni 59/11
    6.2.4 Auch die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konkret angeführten Maßnahmen, die geeignet wären, den Ausschlusstatbestand zu überwinden (siehe BGH GRUR 2010, 613 - Dynamische Dokumentengenerierung ), liegen hier nicht vor.

    Dass eine Modifikation von Gerätekomponenten die Forderung nach einer "Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln" erfüllt und somit den Ausschlusstatbestand überwindet, ist insbesondere in der Entscheidung "Dynamische Dokumentengenerierung" des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2010, 613 - Leitsatz b) ausgeführt worden.

  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Auszug aus BPatG, 04.04.2013 - 2 Ni 59/11
    Der Senat hat in seinem Hinweis nach § 83 (1) PatG vom 12. Dezember 2012 auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingewiesen, dass "bei der Prüfung der Erfindung auf erfinderische Tätigkeit ... nur diejenigen Anweisungen zu berücksichtigen [sind], die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen" (BGH GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen ); dies könne möglicherweise die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 betreffen, die nach vorläufiger Senatsauffassung zu einer technischen Problemlösung nichts beitrügen und deshalb nicht zu berücksichtigen wären.

    Bei der Prüfung der Erfindung auf erfinderische Tätigkeit sind jedoch nur diejenigen Anweisungen zu berücksichtigen, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen ).

  • RG, 14.06.1911 - I 55/11

    Börsentermingeschäfte im Auslande

    Auszug aus BPatG, 04.04.2013 - 2 Ni 59/11
    Die entsprechenden Verfahren 2 Ni 55/11 (EP), 2 Ni 59/11 (EP) und 2 Ni 64/11 (EP) wurden durch Beschluss des 2. Senats vom 9. Februar 2012 zum Zwecke der gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden.

    Nachdem die Klägerin im Verfahren 2 Ni 55/11 (nachfolgend: Klägerin "H...") die Klage mit Schriftsatz vom 15. November 2012 (Bd. III, Bl. 327) zurückgenommen hat, wurde mit Beschluss des Senats vom 25. März 2013 die angeordnete Verbindung der Verfahren in Bezug auf das Verfahren 2 Ni 55/11 (EP) aufgehoben.

  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03

    Anbieten interaktiver Hilfe

    Auszug aus BPatG, 04.04.2013 - 2 Ni 59/11
    Die in der Patentschrift angegebene Aufgabe ist demgegenüber als solche nicht maßgeblich (BGH GRUR 2005, 141 - Anbieten interaktiver Hilfe , insbes. II. 4.b).
  • BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09

    Webseitenanzeige

    Auszug aus BPatG, 04.04.2013 - 2 Ni 59/11
    Der Ausschlusstatbestand greift nicht ein, wenn diese Prüfung ergibt, dass die Lehre Anweisungen enthält, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (BGH GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige ).
  • BGH, 13.12.1999 - X ZB 11/98

    Logikverifikation; Patentfähigkeit eines Zwischenschritts in einem Prozeß, der

    Auszug aus BPatG, 04.04.2013 - 2 Ni 59/11
    Irgendwelche "auf technischen Überlegungen beruhenden Erkenntnisse" (BGH GRUR 2000, 498 - Logikverifikation ) liegen einer solchen Maßnahme nicht zugrunde.
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