Rechtsprechung
BPatG, 18.07.2013 - 2 Ni 81/11 (EP) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 18.07.2013 - 2 Ni 81/11 (EP)
- BGH - X ZR 144/13 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
Dynamische Dokumentengenerierung
Auszug aus BPatG, 18.07.2013 - 2 Ni 81/11
Somit ist das beanspruchte Verfahren prinzipiell patentierbar und unterliegt nicht dem Patentauschlusskriterium nach Art. 52 Abs. 2 lit c EPÜ (vgl. BGH, GRUR 2010, 613, Leitsätze - "Dynamische Dokumentengenerierung").c) Der nebengeordnete Anspruch 15, welcher ein Datenverarbeitungssystem zur Durchführung des Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 1 bis 14 betrifft, ist - nachdem das entsprechende Verfahren patentfähig ist - ebenfalls patentfähig (vgl. BGH, GRUR 2010, 613, Leitsätze - "Dynamische Dokumentengenerierung").
- BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 18.07.2013 - 2 Ni 81/11
b) Mit dem nicht patentfähigen Anspruch 1 nach Hauptantrag sind auch die abhängigen Ansprüche 2 bis 15 sowie der nebengeordnete Anspruch 16 nicht schutzfähig, da auf diese Ansprüche kein eigenständiges Patentbegehren gerichtet war (vgl. BGH, GRUR 2007, 862 Leitsatz - "Informationsübermittlungsverfahren II").b) Mit den jeweils nicht zulässigen Ansprüchen 1 nach den Hilfsanträgen 1a bzw. 1 sind auch die jeweiligen abhängigen Ansprüche 2 bis 12 sowie der nebengeordnete Anspruch 13 nicht schutzfähig, da auf diese Ansprüche kein eigenständiges Patentbegehren gerichtet war (vgl. BGH, GRUR 2007, 862 Leitsatz - "Informationsübermittlungsverfahren II").
- BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Auszug aus BPatG, 18.07.2013 - 2 Ni 81/11
Diese von der Beklagten aufgeworfene Frage ist somit nicht zu klären (vgl. BGH GRUR 2004, S. 1023, 1. Leitsatz - "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung").