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   LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 105/10   

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LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 105/10 (https://dejure.org/2011,16569)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10.03.2011 - 2 O 105/10 (https://dejure.org/2011,16569)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10. März 2011 - 2 O 105/10 (https://dejure.org/2011,16569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebotener Hinweis eines Krankenversicherers auf die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung; Anfechtung eines Krankenversicherungsvertrages bei arglistiger Täuschung durch Verschweigen unwahrer oder Vorspiegelung falscher Tatsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 19 Abs. 5 S. 1; VVG § 22; BGB § 123
    Gebotener Hinweis eines Krankenversicherers auf die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung; Anfechtung eines Krankenversicherungsvertrages bei arglistiger Täuschung durch Verschweigen unwahrer oder Vorspiegelung falscher Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Dortmund, 17.12.2009 - 2 O 399/09

    Formelle und materielle Voraussetzungen eines dem Versicherer nach § 19 Abs. 5 S.

    Auszug aus LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 105/10
    Wie das erkennende Gericht bereits in seinem rechtskräftigen Urteil vom 17.12.2009 - 2 O 399/09 - (Versicherungsrecht 2010, 465 mit Anm. Marlow und Anm. Steinborn in jurPR-Versicherungsrecht 6/2010 Anm. 1) ausgeführt hat, kann der nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG erforderliche Hinweis auf die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung die vom Gesetzgeber beabsichtigte Warnfunktion nur erfüllen, wenn sich der Hinweis von weiteren Textteilen, zwischen die er eingefügt worden ist, so deutlich abhebt, dass er von einem durchschnittlich sorgfältigen Antragsteller nicht überlesen wird.

    Die Kammer hat dazu in ihrer bereits erwähnten und in Versicherungsrecht 2010, 465 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt, dass der nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG erforderliche Hinweis inhaltlich eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche aus dem Verständnis des Antragstellers eindeutige Belehrung erfordert.

  • LG Dortmund, 24.02.2011 - 2 O 250/10

    Hinweis eines Krankenversicherers bei Antragstellung auf rückwirkende Bedingungen

    Auszug aus LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 105/10
    Die Irreführung der Klägerin bei der Erläuterung der Rechtsfolgen einer Vertragsanpassung führt dazu, dass die Beklagte sämtliche und nicht nur die von einer falschen Belehrung betroffenen Gestaltungsrechte nach § 19 Abs. 2 bis 4 VVG nicht ausüben kann, wie das erkennende Gericht in seinem Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 O 250/10 - eingehend begründet hat.
  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Auszug aus LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 105/10
    Weiterhin muss die arglistige Täuschung für die Willenserklärung des Versicherers kausal geworden sein (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH VersR 2011, 337 m. w. N.).
  • BGH, 27.04.2016 - IV ZR 372/15

    Private Krankenversicherung: Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei grob

    aa) Der Wirksamkeit der Belehrung steht es nicht entgegen, dass bei der Darstellung der Rechtsfolgen der Vertragsanpassung nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass kein Versicherungsschutz für einen bereits eingetretenen Versicherungsfall besteht, wenn durch Vertragsanpassung rückwirkend ein Risikoausschluss Vertragsbestandteil wird, der ein Risiko betrifft, das sich sodann in dem eingetretenen Versicherungsfall realisiert hat (KG VersR 2014, 1357 unter (1) b; OLG München VersR 2016, 515 Rn. 7; a.A. LG Dortmund NJW-RR 2013, 1371 Rn. 44; r+s 2013, 322 Rn. 15-18; Urteil vom 10. März 2011 - 2 O 105/10, juris Rn. 30).
  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    Lässt man jedoch die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes - Fragen des Versicherers enthaltendes - Schreiben zu, ist im Gegenzuge weiterhin zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448, 1449; LG Dortmund, Urteil vom 10. März 2011 - 2 O 105/10, juris Rn. 20; VersR 2010, 465, 467 jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG; Wandt in MünchKomm-VVG § 28 Rn. 340; vgl. zu § 37 Abs. 2 Satz 2 VVG: OLG Naumburg VersR 2012, 973, 974).
  • LG Dortmund, 16.08.2012 - 2 O 159/12

    Ablehnung der Annahme eines Antrags auf Abschluss einer

    Daraus folgt, dass eine Prüfung des Risikos zum Zwecke des Vertragsschlusses weder erforderlich noch zulässig ist (LG Dortmund, NJOZ 2011, 1765; Voit in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 203 Rn. 11; Marlow/Spuhl, VersR 2009, 593/599; Tschersich, r+s 2012, 53/57), so dass die Beklagte mit ihrem Verlangen, den Abschluss des Basistarifs von Untersuchungen abhängig zu machen, dem Gesetz zuwider handelt, wobei es aus Sicht des Gerichts keinen Unterschied macht, ob sie damit -wie sie betontden Antrag des Klägers nicht ablehnt oder nur solange nicht annimmt, bis die geforderten Untersuchungen durchgeführt sind.
  • LG Dortmund, 02.01.2013 - 2 O 213/12

    Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei Fehlen der erforderlichen

    Wie die Kammer bereits in den Entscheidungen vom 17.12.2009 und vom 10.03.2011 - 2 O 105/10 (NJOZ 2011, 1765) ausgeführt hat, erfordert § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Versicherungsnehmers eindeutige Belehrung.
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   LG Baden-Baden, 08.10.2010 - 2 O 105/10   

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LG Baden-Baden, 08.10.2010 - 2 O 105/10 (https://dejure.org/2010,56116)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 08.10.2010 - 2 O 105/10 (https://dejure.org/2010,56116)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - 2 O 105/10 (https://dejure.org/2010,56116)
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