Rechtsprechung
LG Potsdam, 20.07.2006 - 2 O 120/05 |
Verfahrensgang
- LG Köln - 2 O 120/05
- OLG Brandenburg - 6 U 76/96
- LG Potsdam, 20.07.2006 - 2 O 120/05
- OLG Brandenburg, 30.03.2010 - 6 U 76/06
- BGH, 19.07.2012 - I ZR 70/10
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.10.2008 - IX ZR 59/07
Zum Risiko der Insolvenzanfechtung bei einer Transaktion innerhalb eines …
Nachdem er gegen den Gesellschafter G. ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Neubrandenburg (Az.: 2 O 120/05) auf Zahlung von 536.013,64 EUR erwirkt hatte, hat er seinen Antrag im vorliegenden Rechtsstreit auf Verurteilung der Beklagten neben dem gesamtschuldnerisch haftenden Mitgesellschafter G. umgestellt. - LG Neubrandenburg, 20.04.2006 - 2 O 300/04
Anfechtbarkeit der Rückzahlung eines Darlehens des Gesellschafters eines …
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Urteil vom 13.01.2006 (Az.: 2 O 120/05) verwiesen.Ungeachtet dessen, dass die Entscheidung in der Sache 2 O 120/05 rechtskräftig ist und schon dadurch die Rechtshängigkeit endet, begründet § 261 Abs. 3 ZPO ein Prozesshindernis nur für eine erneute Klage zwischen denselben Parteien und über denselben Streitgegenstand.
Auch stellt die Rechtskraft der Entscheidung in der Sache 2 O 120/05 kein Prozesshindernis dar.
Da die Beklagte in dem Verfahren 2 O 120/05 nicht Partei war, besteht auch für das hier; zur Entscheidung gestellte Verfahren kein Prozesshindernis.
Dies hat das Landgericht in anderer Besetzung in dem gegen den Gesellschafter xxx geführten Verfahren (Az.: 2 O 120/05) mit rechtskräftigen Urteil vom 13.01.2006 entschieden.
- OLG Brandenburg, 30.03.2010 - 6 U 76/06
Beendigung eines Hauptlizenzvertrages über Computersoftware für …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.7.2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 2 O 120/05 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 20.7.2006 - 2 O 120/05 -.