Rechtsprechung
LG Bad Kreuznach, 27.10.2006 - 2 O 121/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedeutsamkeit eines Irrtums über die Rechtsverbindlichkeit einer Bürgschaftserklärung für deren Wirksamkeit; Schutz vor den "Überredungskünsten" eines Ehegatten oder engen Verwandten durch das Haustürwiderrufsgesetz; Vorwurf der Ausnutzung einer emotionalen Verbundenheit ...
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 27.10.2006 - 2 O 121/06
- OLG Koblenz, 28.02.2008 - 6 U 1553/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.03.1993 - XI ZR 179/92
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 27.10.2006 - 2 O 121/06
Indes ist nach ständiger Rechtsprechung das Haustürwiderrufsgesetz nicht anwendbar, wenn enge Verwandte oder der Ehemann in der Privatwohnung die Abgabe der Willenseerklärung veranlasst haben, denn diese sind nicht als Verhandlungsgehilfe der Bank anzusehen; es ist nicht Aufgabe des Haustürwiderrufsgesetzes, einen Ehegatten oder engen Verwandten vor dem "psychologischen Druck" und den "Überredungskünsten" des anderen zu schützen (vgl. nur BGH, Urteil vom 09.03.1993 - XI ZR 179/92 - zitiert nach [...] m.w.N.; Urteil vom 04.10.1995 - XI ZR 215/94 - m.w.N., zitiert nach [...]). - BGH, 10.01.2006 - XI ZR 169/05
Widerruf der Verpfändung von Wertpapieren zur Besicherung einer …
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 27.10.2006 - 2 O 121/06
Dementsprechend könnte sie nach der Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 10. Januar 2006 - XI ZR 169/05 - (NJW 2006, 845 ff) ein Widerrufsrecht haben, das sie jedenfalls mit dem Klageabweisungsantrag auch ausgeübt hätte. - OLG Saarbrücken, 30.03.2004 - 7 U 642/03
Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft für einen Geschäftskredit des …
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 27.10.2006 - 2 O 121/06
Richtig ist zwar, dass nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn Ehepartner oder sonstige Angehörige eines Hauptschuldners eine Bürgschaft, die sie finanziell kraß überfordert, übernehmen, widerleglich vermutet wird, dass die ruinöse Bürgschaft allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen wurde und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. nur. SaarlOLG Saarbrücken, Urteil vom 30.03.2004, 7 U 642/03 , m.w.N., zitiert nach [...]). - BGH, 04.10.1995 - XI ZR 215/94
Anwendbarkeit des HWiG auf die Unterzeichnung einer Sicherungszweckerklärung …
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 27.10.2006 - 2 O 121/06
Indes ist nach ständiger Rechtsprechung das Haustürwiderrufsgesetz nicht anwendbar, wenn enge Verwandte oder der Ehemann in der Privatwohnung die Abgabe der Willenseerklärung veranlasst haben, denn diese sind nicht als Verhandlungsgehilfe der Bank anzusehen; es ist nicht Aufgabe des Haustürwiderrufsgesetzes, einen Ehegatten oder engen Verwandten vor dem "psychologischen Druck" und den "Überredungskünsten" des anderen zu schützen (vgl. nur BGH, Urteil vom 09.03.1993 - XI ZR 179/92 - zitiert nach [...] m.w.N.; Urteil vom 04.10.1995 - XI ZR 215/94 - m.w.N., zitiert nach [...]).
Rechtsprechung
LG Mannheim, 17.04.2007 - 2 O 121/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Mannheim, 17.04.2007 - 2 O 121/06
- OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 95/07
- BGH, 30.08.2010 - X ZR 126/08
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 95/07
Haftung des Patentanwaltes wegen fehlerhafter Beratung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 17.04.2007 - 2 O 121/06 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LG Neuruppin, 19.06.2007 - 2 O 121/06 |
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Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 19.06.2007 - 2 O 121/06
- OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 12 U 150/07
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 12 U 150/07
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit überhöhter …
Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Juni 2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Az. 2 O 121/06, wird in Höhe eines Teilbetrages von 1.025,33 EUR als unzulässig verworfen.