Weitere Entscheidung unten: LG Heidelberg, 17.01.2012

Rechtsprechung
   LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11   

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https://dejure.org/2012,3210
LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11 (https://dejure.org/2012,3210)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24.02.2012 - 2 O 144/11 (https://dejure.org/2012,3210)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 2 O 144/11 (https://dejure.org/2012,3210)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gesundheitsfragen im Krankenversicherungsantrag - Falschbeantwortung

  • rabüro.de

    Die in einem Formular eines Versicherungsmaklers gestellten Gesundheitsfragen sind grundsätzlich keine Fragen des Versicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 19 Abs. 1
    Handeln eines Versicherungsvermittlers als Makler bei Auftritt als "Ihr unabhängiger Finanzoptimierer"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 76 -, Scheinmakler, Pseudomakler, Auge-und-Ohr, Ausnahme

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeldversicherer muss zahlen und kann sich nicht auf falsche Antworten auf Gesundheitsfragen vor Versicherungsbeginn berufen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem

    Auszug aus LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11
    Die in einem Formular des Maklers gestellten Gesundheitsfragen sind grundsätzlich keine Fragen des Versicherers gem. § 19 Abs. 1 VVG n.F. ( Anschluss an OLG Hamm, VersR 2011, 469 ).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (VersR 2011, 469), der das erkennende Gericht folgt, liegen keine Fragen des Versicherers vor, wenn die Fragen von einem im Lager des Versicherungsnehmers stehenden Makler gestellt werden; eine Gleichstellung mit Fragen des Versicherers liefe letztlich auf die Wiedereinführung der spontanen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers hinaus (kritisch zu dieser Entscheidung zuletzt Langheid NJW 2011, 3265, ablehnend zu der Entscheidung der Vorinstanz: Schaloske r+s 2010, 279).

  • LG Dortmund, 17.12.2009 - 2 O 399/09

    Formelle und materielle Voraussetzungen eines dem Versicherer nach § 19 Abs. 5 S.

    Auszug aus LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11
    Nach zutreffender Auffassung bedarf es einer Belehrung bei einem arglistig handelnden Versicherungsnehmer nicht (Looschelders a.a.O., § 19, Rn. 72; LG Dortmund VersR 2010, 465 (467); Felsch in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG 2009, § 28 Rn. 198, Marlow VersR 2007, 43 (47); a.A. Knappmann VersR 2011, 724).
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 U 26/08

    Versicherungsvertreter Versicherungsmakler

    Auszug aus LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11
    Denn auch ein Versicherungsvermittler, der im Verhältnis zu den Versicherern Versicherungsagent oder Mehrfachagent ist, kann als Versicherungsmakler auftreten und mit dem Versicherungsnehmer Maklerverträge schließen (OLG Hamm, VersR 2010, 388 (389)).
  • OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 79/09

    Für die Bemessung nach der Gliedertaxe ist auf den Sitz der Verletzung

    Auszug aus LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11
    - jedenfalls nach außen - um einen unabhängigen Finanzdienstleister, also einen Versicherungsmakler im Sinne von § 93 HGB handelt (OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2009, AZ: I-20 U 79/09).
  • OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 26/15

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Mitteilung von Verdachtsdiagnosen im Rahmen

    Um die mit § 19 Abs. 1 VVG bezweckte Abschaffung der spontanen Anzeigepflicht nicht zu unterlaufen, bedarf es hierbei solcher Gefahrumstände, die so selten und fernliegend sind, dass dem Versicherer nicht vorzuwerfen ist, sie nicht abgefragt zu haben (vgl. Knappmann, VersR 2011, 724, 726; in diese Richtung - mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand - auch LG Dortmund, Urt. v. 24.02.2012, 2 O 144/11, juris, Rn. 49 ff., r+s 2012, 426).
  • OLG Köln, 15.02.2013 - 20 U 207/12

    Anpassung der Versicherungsprämien wegen unrichtiger Beantwortung der

    Damit ist anders als in dem durch das OLG Hamm entschiedenen Fall für den Versicherungsnehmer unzweifelhaft erkennbar, dass es sich um Fragen des Versicherers handeln soll (vgl. Looschelders in Looschelders/Pohlmann, VVG, 2. Aufl., § 19 Rn 18; LG Tübingen, Urteil v. 23.11.2011, 4 O 124/11; a.A. LG Dortmund RuS 2012, 426).
  • OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 54/23
    Hierfür spricht auch, dass bei Anwendung von § 19 Abs. 1 VVG die Fragen eines Pseudomaklers nicht als Fragen des Versicherers angesehen werden (LG Dortmund r+s 2012, 426), eine Zurechnung in diesem Bereich mithin gerade ausgeschlossen ist.
  • LG Münster, 03.01.2022 - 115 O 199/20
    Um die mit § 19 Abs. 1 VVG bezweckte Abschaffung der spontanen Anzeigepflicht nicht zu unterlaufen, bedarf es hierbei solcher Gefahrumstände, die so selten und fernliegend sind, dass dem Versicherer nicht vorzuwerfen ist, sie nicht abgefragt zu haben (vgl. Knappmann, VersR 2011, 724, 726; in diese Richtung - mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand - auch LG Dortmund, Urt. v. 24.02.2012, 2 O 144/11).
  • LG Dortmund, 02.01.2013 - 2 O 213/12

    Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei Fehlen der erforderlichen

    Nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (vgl. Urteil v. 03.11.2010 - 20 U 38/10 in VersR 2011, 469 ff.), der sich die Kammer bereits mit Urteil vom 24.02.2012 - Az.: 2 O 144/11 (r + s 2012, 426 ff.) angeschlossen hat, sind Fragen eines Interessenverwalters und rechtsgeschäftlichen Vertreters des Versicherungsnehmers den Fragen des Versicherers grundsätzlich nicht gleichzustellen, da dies letztlich eine Wiedereinführung der spontanen Anzeigepflicht bedeuten würde.
  • LG Münster, 21.06.2019 - 115 O 146/18

    Vertrag Pflegetagegeldversicherung - Vertragsanfechtung nicht angegebene

    Um die mit § 19 Abs. 1 VVG bezweckte Abschaffung der spontanen Anzeigepflicht nicht zu unterlaufen, bedarf es hierbei solcher Gefahrumstände, die so selten und fernliegend sind, dass dem Versicherer nicht vorzuwerfen ist, sie nicht abgefragt zu haben (vgl. Knappmann, VersR 2011, 724, 726; in diese Richtung - mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand - auch LG Dortmund, Urt. v. 24.02.2012, 2 O 144/11, juris, Rn. 49 ff., r+s 2012, 426).
  • LG Bonn, 24.09.2012 - 9 O 302/12

    Rückwirkende Prämienanpassung einer abgeschlossenen privaten Krankenversicherung

    Davon ist auszugehen, wenn für den Versicherungsnehmer erkennbar ist, dass es sich um Fragen des Versicherers handelt (OLG Hamm Urteil vom 03.11.2010, Az. 20 U 38/10; Anschluss LG Dortmund Urteil vom 24.02.2012, Az. 2 O 144/11).
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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,429
LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11 (https://dejure.org/2012,429)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 17.01.2012 - 2 O 144/11 (https://dejure.org/2012,429)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 2 O 144/11 (https://dejure.org/2012,429)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anlageberatung: Haftung der Bank wegen fehlerhafter Aufklärung über das allgemeine Emittentenrisiko beim Erwerb von Indexzertifikaten (Lehman-Zertifikate)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflichten einer Bank nach Übergabe einer Informationsbroschüre von über 150 Seiten mit allgemeinen Hinweisen zu Wertpapieren an den Anleger ohne Bezug zur konkreten Anlageberatung; Aufklärungspflicht einer Bank über das allgemeine Emittentenrisiko nach ...

  • Betriebs-Berater

    Aufklärungspflicht der beratenden Bank über das allgemeine Emittentenrisiko

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 398
    Aufklärungspflichten einer Bank nach Übergabe einer Informationsbroschüre von über 150 Seiten mit allgemeinen Hinweisen zu Wertpapieren an den Anleger ohne Bezug zur konkreten Anlageberatung; Aufklärungspflicht einer Bank über das allgemeine Emittentenrisiko nach ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 330
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.08.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Erfolglose Gehörsrüge gegen

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
    Insoweit gilt zugunsten des Zedenten die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, die bereits dann eintritt, wenn eine fehlerhafte Beratung feststeht (BGH NJW 2011, 3231).

    Die Kausalitätsvermutung bei Aufklärungspflichtverletzungen greift zwar dann nicht ein, wenn es nicht nur eine bestimmte Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens gab, sondern eine gehörige Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (BGHZ 160, 58 Rn 28, zitiert nach Juris; BGH NJW 2011, 3231 f.).

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
    Die Beklagte hat ihre Verpflichtung aus dem Anlageberatungsvertrag zur anleger- und objektgerechten Beratung (vgl. BGHZ 123, 126 Rn 14 ff., zitiert nach Juris; BGH NJW 2006, 2041 Rn 12, zitiert nach Juris) schuldhaft verletzt.

    Die Bewertung und Empfehlung der Anlage muss ex ante betrachtet vertretbar sein (BGH NJW 2006, 2041 Rn 12, zitiert nach Juris; Palandt/Grüneberg, a.a.O., Rn 49).

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
    Grundsätzlich ist damit im Rahmen eines Beratungsvertrages über die generelle Abhängigkeit der Rückzahlung des empfohlenen Zertifikats von der Bonität der Emittentin bzw. Garantiegeberin (sog. allgemeines Emittentenrisiko) aufzuklären (BGH ZIP 2011, 2246 Rn 27 f., zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 200/09

    Beratungspflichten der Bank bei Kapitalanlagen in Indexzertifikaten der

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
    Soweit in der Rechtsprechung (so etwa OLG Düsseldorf WM 2011, 399 Rn 76, zitiert nach Juris) bisweilen die Auffassung vertreten wird, dass solche allgemein gehaltenen Unterlagen, die dem Kunden zu einem früheren Zeitpunkt ohne Bezug zur konkreten Anlageberatung übergeben wurden, ein geeignetes Aufklärungsmittel darstellten und eine Aufklärung über die wesentlichen Produktrisiken der in einem späteren Beratungsgespräch empfohlenen Anlage entbehrlich machten, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
    Die Beklagte hat ihre Verpflichtung aus dem Anlageberatungsvertrag zur anleger- und objektgerechten Beratung (vgl. BGHZ 123, 126 Rn 14 ff., zitiert nach Juris; BGH NJW 2006, 2041 Rn 12, zitiert nach Juris) schuldhaft verletzt.
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
    Durch die bloße Aushändigung eines Prospekts genügt die beratende Bank ihrer Pflicht zur objektgerechten Beratung nur dann, wenn der Prospekt dem Kunden so rechtzeitig vor der Zeichnung der Anlage übergeben wird, dass dieser ausreichend Zeit hat, den Prospekt zu lesen und dessen Inhalt zu erfassen (BGH NJW-RR 2007, 1692 Rn 9, zitiert nach Juris).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
    Die Kausalitätsvermutung bei Aufklärungspflichtverletzungen greift zwar dann nicht ein, wenn es nicht nur eine bestimmte Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens gab, sondern eine gehörige Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (BGHZ 160, 58 Rn 28, zitiert nach Juris; BGH NJW 2011, 3231 f.).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2012 - 17 U 36/12

    Kapitalanlageberatung: Erneuter Hinweis auf das allgemeine Emittentenrisiko bei

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 17. Januar 2012 - 2 O 144/11 - im Kostenpunkt aufgehoben und wie folgt abgeändert:.
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