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   LG Dortmund, 02.03.2017 - 2 O 155/15   

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LG Dortmund, 02.03.2017 - 2 O 155/15 (https://dejure.org/2017,6066)
LG Dortmund, Entscheidung vom 02.03.2017 - 2 O 155/15 (https://dejure.org/2017,6066)
LG Dortmund, Entscheidung vom 02. März 2017 - 2 O 155/15 (https://dejure.org/2017,6066)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Umfang der Beweislast des Versicherers hinsichtlich der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls "Unfall"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsvertraglicher Ausgleich eines Vandalismusschadens auf Grundlage einer Vollkaskoversicherung; Beschädigung der Außenhaut eines Fahrzeugs; Vorliegen der Voraussetzungen des Versicherungsfalls "Unfall"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zerkratzung des Lacks als Unfall?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 07.02.2013 - 4 U 16/12

    Vollkaskoversicherung: Nachweis eines Unfalls

    Auszug aus LG Dortmund, 02.03.2017 - 2 O 155/15
    Wird die Außenhaut eines Fahrzeugs beschädigt, was im vorliegenden Fall unstreitig ist, dann liegen in der Vollkaskoversicherung ohne weiteres die Voraussetzungen des Versicherungsfalls "Unfall" vor, insbesondere bei Zerkratzung des Lacks (OLG Koblenz, Urteil vom 31.10.2003, 10 U 38/13 = NJW-RR 2004, 113, OLG Naumburg, Urteil vom 07.02.2013, 4 U 16/12 bei Juris).

    Denn die Unfreiwilligkeit bzw. Zufälligkeit des Schadensereignisses gehört nicht zum Begriff des Unfalls im Sinne der AKB, da andernfalls die gegenläufige Regelung des § 81 VVG in der Schadensversicherung, um die es auch hier geht, zu Lasten des Versicherungsnehmers ausgehöhlt würde (OLG Naumburg, 4 U 16/12, Rn. 33, BGH IV ZR 245/96, Urteil vom 25.06.1997).

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der

    Auszug aus LG Dortmund, 02.03.2017 - 2 O 155/15
    Denn die Unfreiwilligkeit bzw. Zufälligkeit des Schadensereignisses gehört nicht zum Begriff des Unfalls im Sinne der AKB, da andernfalls die gegenläufige Regelung des § 81 VVG in der Schadensversicherung, um die es auch hier geht, zu Lasten des Versicherungsnehmers ausgehöhlt würde (OLG Naumburg, 4 U 16/12, Rn. 33, BGH IV ZR 245/96, Urteil vom 25.06.1997).

    Im Fall der Zerstörung oder Beschädigung eines Kraftfahrzeuges bedarf es einer Beweisführung mittels des äußeren Bildes von vornherein nicht, weil das versicherte Objekt zur Feststellung, ob der Versicherungsfall eingetreten ist, besichtigt werden kann und im Fall vorliegenden Fall auch besichtigt worden ist (BGH IV ZR 245/96).

  • OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 38/03

    Zur Nachweispflicht durch den Versicherungsnehmer bei Vandalismusschäden an einem

    Auszug aus LG Dortmund, 02.03.2017 - 2 O 155/15
    Wird die Außenhaut eines Fahrzeugs beschädigt, was im vorliegenden Fall unstreitig ist, dann liegen in der Vollkaskoversicherung ohne weiteres die Voraussetzungen des Versicherungsfalls "Unfall" vor, insbesondere bei Zerkratzung des Lacks (OLG Koblenz, Urteil vom 31.10.2003, 10 U 38/13 = NJW-RR 2004, 113, OLG Naumburg, Urteil vom 07.02.2013, 4 U 16/12 bei Juris).
  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 379/13

    Abrechnung eines Unfallschadens durch die Kfz-Kaskoversicherung bei

    Auszug aus LG Dortmund, 02.03.2017 - 2 O 155/15
    Unterliegt der Versicherte beim Fahrzeugverkauf der Umsatzsteuerpflicht, stellt lediglich der ihm nach Abführung der Umsatzsteuer verbleibende Nettoverkaufspreis den anzurechnenden Restwert dar (BGH IV ZR 379/13, Urteil vom 10.09.2014).
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   LG Frankfurt/Main, 23.02.2016 - 2 O 155/15   

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LG Frankfurt/Main, 23.02.2016 - 2 O 155/15 (https://dejure.org/2016,33475)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.02.2016 - 2 O 155/15 (https://dejure.org/2016,33475)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 2 O 155/15 (https://dejure.org/2016,33475)
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