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   LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20   

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LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20 (https://dejure.org/2020,42680)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 08.12.2020 - 2 O 156/20 (https://dejure.org/2020,42680)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 2 O 156/20 (https://dejure.org/2020,42680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • duslaw.de (Rechtsprechungsübersicht)

    COVID-19: Versicherungsrechtliche Entscheidungen

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamm, 15.07.2020 - 20 W 21/20

    Zum Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    (1) Ein durchschnittlicher, aufmerksam lesender Versicherungsnehmer wird bei verständiger Würdigung schon angesichts des Wortlauts, insbesondere der Verwendung des Wortes "folgende" in § 1 Ziff. 2 AVB sowie der sich dann anschließenden umfangreichen Aufzählung davon ausgehen, dass allein die in den Bedingungen im Einzelnen namentlich aufgezählten Krankheiten und Erreger vom Versicherungsschutz erfasst sein sollen (so auch LG Ellwangen, Urt. V. 19.09.2020 - 3 O 187/20; LG Oldenburg, a.a.O.; OLG Hamm, Beschl. V. 15.07.2020 - 20 W 21/20; Lüttringhaus , r+s 2020, 250).

    Für eine abschließende Auflistung spricht zudem, dass in § 1 Ziff. 2 AVB keine Öffnungsklausel etwa in Form der Verwendung des Wortes "insbesondere", "u.a." oder "beispielsweise" enthalten ist (vgl. Günther , Anm. zum Beschl. des OLG Hamm v. 15.07.2020 - 20 W 21/20, FD-VersR 2020, 431078).

  • LG München I, 01.10.2020 - 12 O 5895/20

    Corona: Gastwirt erhält Entschädigung in Höhe von 1.014.000 EURO aus

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer davon ausgehen könnte, es bestünde für alle Zeiten ein umfassender Versicherungsschutz bei jeglichen Betriebsschließungen nach dem IfSG (so aber wohl LG München I, CoVuR 2020, 640, Rn. 86 ff.), erscheint kaum naheliegend.

    Insbesondere wurde der Versicherungsvertrag auch vor Beginn der COVID-19-Pandemie geschlossen (worin der maßgebliche Unterschied zu dem der Entscheidung LG München I, COVuR 2020, 640 zugrundeliegenden Sachverhalt bestehen dürfte), so dass die Klägerin nicht erwarten durfte, gerade die hierdurch drohenden Betriebsschließungen seien durch den Vertrag abgesichert.

  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 241/04

    Formularmäßiger Ausschluss der Berücksichtigung von behördlichen

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, NJW-RR 2008, 1123, 1125; BGH, NJW 2001, 2014).
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Da auf den durchschnittlichen Versicherungsnehmer abgestellt wird, dürfen keine versicherungsrechtlichen Spezialkenntnisse vorausgesetzt werden (BGH, NJW 1982, 2776, 2777), ebenso sind die historische Entwicklung oder der historische Hintergrund einer Klausel nicht zu berücksichtigen, denn diese sind dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer regelmäßig unbekannt (BGH, VersR 2000, 1090).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, NJW-RR 2008, 1123, 1125; BGH, NJW 2001, 2014).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Da auf den durchschnittlichen Versicherungsnehmer abgestellt wird, dürfen keine versicherungsrechtlichen Spezialkenntnisse vorausgesetzt werden (BGH, NJW 1982, 2776, 2777), ebenso sind die historische Entwicklung oder der historische Hintergrund einer Klausel nicht zu berücksichtigen, denn diese sind dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer regelmäßig unbekannt (BGH, VersR 2000, 1090).
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Wird der Versicherungsschutz durch eine Klausel eingeschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer damit klar und deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel besteht (BGH, r + s 2013, 601 Rn. 9; r + s 2013, 382 Rn. 40).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 48/94

    Ersatzfähigkeit der Kosten der Entsorgung von mit dem Fahrzeug beförderten und

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Vielmehr ist zum Verständnis einer Klausel regelmäßig von deren Wortlaut ausgehen (BGH, NZV 1995, 107).
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 233/11

    Gruppen-Rechtsschutzversicherung: Zulässigkeit eines rückwirkend vereinbarten

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Wird der Versicherungsschutz durch eine Klausel eingeschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer damit klar und deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel besteht (BGH, r + s 2013, 601 Rn. 9; r + s 2013, 382 Rn. 40).
  • LG Oldenburg, 14.10.2020 - 13 O 2068/20

    Kein Anspruch eines Gastronomen aus einer Betriebsschließungsversicherung während

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Ob die Anordnung der Schließung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften rechtmäßig war und ob sie einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten würde, ist nicht entscheidend (ebenso LG Oldenburg, Urt. v. 14.10.2020 - 13 O 2068/20, LG München, Urt. v. 17.9.2020 -12 O 7208/20).
  • BGH, 10.04.2019 - IV ZR 59/18

    Anspruch eines eines Rechtsschutzversicherten auf Gewährung von Rechtsschutz für

  • BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16

    Forderungsausfallversicherung in der Privathaftpflichtversicherung: Intransparenz

  • LG München I, 17.09.2020 - 12 O 7208/20

    Corona und Betriebsschließungsversicherung: Keine Leistung für Kita mit

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • BGH, 04.04.2018 - IV ZR 104/17

    Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen

  • LG Ellwangen/Jagst, 17.09.2020 - 3 O 187/20

    Betriebsschließungsversicherung - Restaurant mit gehobener Gastronomie

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2021 - 12 U 4/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 08.12.2020, Az. 2 O 156/20 im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt teilweise abgeändert:.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Heidelberg vom 08.12.2020 (Az.: 2 O 156/20) wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 59.670,30 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit Rechtshängigkeit, sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.644,40 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.

  • LG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 8 O 186/20

    Versicherungsschutz nach Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie

    Durch die Wortwahl erfolgt eine Eingrenzung dergestalt, dass nur die im Folgenden erwähnten, d.h. die in den Bedingungen genannten Krankheiten und Krankheitserreger zu den bedingungsgemäßen Krankheiten und Krankheitserregern zählen (so auch LG Oldenburg, Urteil vom 21.10.2020 - 13 O 1637/20,LG Heidelberg Urteil vom 8.12.2020 - 2 O 156/20).
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Rechtsprechung
   LG Kiel, 11.06.2021 - 2 O 156/20   

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https://dejure.org/2021,44195
LG Kiel, 11.06.2021 - 2 O 156/20 (https://dejure.org/2021,44195)
LG Kiel, Entscheidung vom 11.06.2021 - 2 O 156/20 (https://dejure.org/2021,44195)
LG Kiel, Entscheidung vom 11. Juni 2021 - 2 O 156/20 (https://dejure.org/2021,44195)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 22.10.2021 - 17 U 40/21

    Dieselabgasskandal: Restschadensersatzanspruch bei Verjährung

    Auf die Berufung des Klägers wird unter ihrer Zurückweisung im Übrigen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 11. Juni 2021 - 2 O 156/20 - abgeändert:.

    Auf die Berufung der Klagepartei wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 11.06.2021 (Az. 2 O 156/20) teilweise abgeändert.

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Rechtsprechung
   LG Essen, 10.09.2020 - 2 O 156/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34908
LG Essen, 10.09.2020 - 2 O 156/20 (https://dejure.org/2020,34908)
LG Essen, Entscheidung vom 10.09.2020 - 2 O 156/20 (https://dejure.org/2020,34908)
LG Essen, Entscheidung vom 10. September 2020 - 2 O 156/20 (https://dejure.org/2020,34908)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18

    Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

    Auszug aus LG Essen, 10.09.2020 - 2 O 156/20
    Er hat beim Kraftfahrt-Bundesamt als zuständige Behörde gemäß § 2 Abs. 1 Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) insbesondere eine "EG-Typengenehmigung" zu erwirken und für jedes dem genehmigten Typ entsprechendes Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen und dem Fahrzeug beizufügen (OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 46, juris).

    Die Zulassungsbehörde kann dem Eigentümer oder Halter dann gemäß § 5 Abs. 1 FZV eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen (OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 47, juris).

    Aus diesem Grund lagen die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung einer EG-Typengenehmigung nicht vor (BGH, Beschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, Rz. 5 ff., juris; OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 48, juris).

    Schaden ist danach nicht nur jede nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage, sondern darüber hinaus jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses und jede Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung (OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 50, juris).

    Das Update ist insoweit nicht zu berücksichtigen und rechtlich lediglich als Angebot zur Verhinderung weiterer Nachteile zu bewerten (OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 52, juris).

    Dabei hat die Beklagte es in Kauf genommen, nicht nur ihre Kunden, sondern auch die Zulassungsbehörden zu täuschen und sich auf diese Weise die Betriebszulassung für die von ihr manipulierten Fahrzeuge zu erschleichen (BGH, a. a. O.; OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 64, juris).

    Dem ist sie jedoch nicht nachgekommen (OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 70; BGH a. a. O.).

    Da es der juristischen Person nicht freisteht, selbst darüber zu entscheiden, für wen sie ohne Entlastungsmöglichkeit haften will, kommt es nicht entscheidend auf die Frage an, ob die Stellung des "Vertreters" in der Satzung der Körperschaft vorgesehen ist oder ob er über eine entsprechende rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht verfügt (OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18; BGH, a. a. O.).

    Dies gilt erst Recht, wenn man bedenkt, dass es sich um eine Strategieentscheidung mit außergewöhnlichen Risiken für den gesamten Konzern und massiven persönlichen Haftungsrisiken für die entscheidende Personen handelte, wobei einem untergeordneten Konstrukteur in Anbetracht der arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Risiken kein annähernd adäquater wirtschaftlicher Vorteil gegenüber gestanden hätte (OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 73, juris).

    Soweit es sich dabei nicht um einen Vorstand gehandelt haben sollte, spricht alles dafür, dass es sich um einen Repräsentanten im Sinne des § 31 BGB handelte (BGH, a. a. O.; OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 74, juris).

    Bei diesem Vortrag handelt es sich auch nicht um eine Behauptung ins Blaue hinein (OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 76, juris).

    Auch die maßgeblichen Umstände für die Bewertung dieses Vorgehens als sittenwidrig sind bei dieser Sachlage der entscheidenden Person bekannt gewesen (OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18; BGH, a. a. O.).

    Darauf, ob der Schädiger die Herausgabe des Vorteils verlangt, kommt es nicht an (OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18; BGH, a. a. O.).

    Dieser Schutzzweck ist hier nicht betroffen, da der Kläger im Austausch für den gezahlten Kaufpreis das Fahrzeug nutzen konnte (OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 77 ff., juris).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Essen, 10.09.2020 - 2 O 156/20
    Das gilt auch, wenn es sich - wie hier - um den Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs handelt (vgl. nun BGH, Urt. v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

    Dass auch der Kläger in Kenntnis der vorgenannten Umstände das Fahrzeug nicht, zumindest nicht zum vereinbarten Kaufpreis erworben hätte, liegt nicht nur auf der Hand - kein Käufer würde sich auch nur auf die Möglichkeit eines Widerrufs der EG-Typengenehmigung einlassen und ein betroffenes Fahrzeug erwerben (ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 11.02.2020, 13 U 20/19, Rz. 54, juris; BGH, Urteil vom 28.05.2020 VI ZR 252/19, Rz. 49; kritisch hingegen: OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2020, 7 U 92/19, RZ.

    Als Rechtsfolge ergibt sich der von der Klagepartei geltend gemachte Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises (BGH, Urt. v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19) für das streitgegenständliche Fahrzeug (20.999,00 EUR), Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs.

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus LG Essen, 10.09.2020 - 2 O 156/20
    Über eine dauerhaft ungefährdete Betriebserlaubnis verfügte das vom Kläger erworbene Fahrzeug schon deshalb nicht, weil die installierte Motorsteuerungssoftware eine "Umschaltlogik" enthielt, die als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 und 2 VO (EG) 715/2007 zu qualifizieren ist (zur Einordnung als unzulässige Abschalteinrichtung vgl.: BGH, Beschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, Rz. 5 ff., juris).

    Aus diesem Grund lagen die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung einer EG-Typengenehmigung nicht vor (BGH, Beschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, Rz. 5 ff., juris; OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 48, juris).

  • LG Offenburg, 21.08.2019 - 2 O 57/19

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei Inverkehrbringen

    Auszug aus LG Essen, 10.09.2020 - 2 O 156/20
    Unter diesen Umständen drängte sich für den Inhaber eines Fahrzeugs aus dem W-Konzern aber keinesfalls auf, dass er nun seinerseits tätig werden musste, um seine Rechte zu wahren (zutreffend: LG Offenburg, Urteil vom 21.08.2019, 2 O 57/19, Rz. 33, juris).
  • OLG Stuttgart, 30.04.2020 - 7 U 470/19

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

    Auszug aus LG Essen, 10.09.2020 - 2 O 156/20
    Dies reicht im konkreten Fall allerdings nicht aus, um von einer den Beginn der Verjährung auslösenden positive Kenntnis der Klagepartei nach § 199 BGB bereits im Jahr 2015 oder im jahr 2016 auszugehen (ebenso: OLG Stuttgart, Urteil vom 30.04.2020, 7 U 470/19, Rz. 60, beck-online).
  • BGH, 09.06.2020 - VIII ZR 315/19

    Verjährung des Anspruchs auf Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs i.R.d.

    Auszug aus LG Essen, 10.09.2020 - 2 O 156/20
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.06.2020 (Az. VIII ZR 315/19) ändert an dieser Einschätzung nichts.
  • OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 249/19

    Schadensersatzanspruch: Kenntnis des Fahrzeugkäufers von unzulässiger

    Auszug aus LG Essen, 10.09.2020 - 2 O 156/20
    Ausgangspunkt waren dabei die ursprünglich begehrte Schadensersatzforderung in Höhe von 10.855,18 EUR sowie die geltend gemachten Deliktszinsen in Höhe von 5.904,00 EUR (4% aus 20.999,00 EUR vom 22.06.2013 bis zum 01.07.2020) sowie Prozesszinsen in Höhe von 86, 76 EUR (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz aus 10.855,18 EUR vom 02.07.2020 bis zum 10.09.2020; vgl. zum Ganzen: OLG Stuttgart, Urteil vom 02.04.2020, 2 U 249/19, Rz. 75, juris).
  • LG Trier, 19.09.2019 - 5 O 417/18

    Verjährung im VW-Abgasskandal könnte später enden

    Auszug aus LG Essen, 10.09.2020 - 2 O 156/20
    Bei den Fällen der Abgasmanipulation in Zusammenhang mit dem Motor EA 189 fehlte es bis Mai 2020 an einer höchstrichterlichen Entscheidung, was es zusätzlich zweifelhaft erscheinen lässt, dass eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage bereits 2015 möglich war (ähnlich: LG Trier, Urteil vom 19.09.2019, 5 O 417/18, Rz. 45, beck-online).
  • OLG Stuttgart, 07.04.2020 - 10 U 455/19

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog.

    Auszug aus LG Essen, 10.09.2020 - 2 O 156/20
    Der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (Urteile vom 07.04.2020 (10 U 455/19) und vom 14.04.2020 (10 U 466/19), die einen grundsätzlichen Verjährungsbeginn bereits 2015 annahmen, folgt die Kammer nicht.
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des

    Auszug aus LG Essen, 10.09.2020 - 2 O 156/20
    Mit überzeugender Begründung hat das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 05.03.2019, 13 U 142/18, Rz. 56, juris) darauf hingewiesen, dass derjenige, der die Zustimmung zur Entwicklung und zum Einsatz einer Software in der Motorensteuerung für Millionen von Neufahrzeugen erteilt, eine gewichtige Funktion in einem Unternehmen haben und mit erheblichen Kompetenzen ausgestattet sein muss.
  • OLG Stuttgart, 14.04.2020 - 10 U 466/19

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog.

  • OLG Hamm, 11.02.2020 - 13 U 20/19

    Vom Dieselskandal betroffener Audi A 3 mit einem Motor EA 189

  • OLG Hamm, 17.03.2020 - 7 U 92/19

    Konkludente Täuschung; Belastung mit einer ungewollten Verbindlichkeit;

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