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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 16.08.2012 - 2 O 159/12   

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https://dejure.org/2012,21917
LG Dortmund, 16.08.2012 - 2 O 159/12 (https://dejure.org/2012,21917)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16.08.2012 - 2 O 159/12 (https://dejure.org/2012,21917)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16. August 2012 - 2 O 159/12 (https://dejure.org/2012,21917)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Annahme eines Antrags auf Abschluss einer Krankheitskostenversicherung zum Basistarif wegen nicht vorgenommener Untersuchungen

  • versicherung-recht.de

    §§ 193, 203 VVG

  • rabüro.de

    Krankenversicherer ist zur Aufnahme in den Basistarif verpflichtet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 193 Abs. 5
    Ablehnung der Annahme eines Antrags auf Abschluss einer Krankheitskostenversicherung zum Basistarif wegen nicht vorgenommener Untersuchungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenversicherung zum Basistarif - Privater Versicherer muss einen unversicherten, ehemals selbständig tätigen Mann aufnehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Krankenversicherer unterliegt unabhängig von Untersuchungen des Antragstellers einem Kontrahierungszwang

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherer ist zur Aufnahme in den Basistarif verpflichtet

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 151
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 105/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Auszug aus LG Dortmund, 16.08.2012 - 2 O 159/12
    Im Wege der teleologischen Reduktion hat der Bundesgerichtshof mit seinen in VersR 2012, 219 sowie VersR 2012, 304 veröffentlichen Entscheidungen die in der zitierten Vorschrift genannten Ablehnungsgründe dahingehend erweitert und somit den Kontrahierungszwang für den Versicherer reduziert, als der Versicherer aus wichtigem Grunde gemäß § 314 BGB berechtigt war, einer versicherten Person das Krankenversicherungsverhältnis fristlos zu kündigen.
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Auszug aus LG Dortmund, 16.08.2012 - 2 O 159/12
    Im Wege der teleologischen Reduktion hat der Bundesgerichtshof mit seinen in VersR 2012, 219 sowie VersR 2012, 304 veröffentlichen Entscheidungen die in der zitierten Vorschrift genannten Ablehnungsgründe dahingehend erweitert und somit den Kontrahierungszwang für den Versicherer reduziert, als der Versicherer aus wichtigem Grunde gemäß § 314 BGB berechtigt war, einer versicherten Person das Krankenversicherungsverhältnis fristlos zu kündigen.
  • LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 105/10

    Gebotener Hinweis eines Krankenversicherers auf die Rechtsfolgen einer

    Auszug aus LG Dortmund, 16.08.2012 - 2 O 159/12
    Daraus folgt, dass eine Prüfung des Risikos zum Zwecke des Vertragsschlusses weder erforderlich noch zulässig ist (LG Dortmund, NJOZ 2011, 1765; Voit in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 203 Rn. 11; Marlow/Spuhl, VersR 2009, 593/599; Tschersich, r+s 2012, 53/57), so dass die Beklagte mit ihrem Verlangen, den Abschluss des Basistarifs von Untersuchungen abhängig zu machen, dem Gesetz zuwider handelt, wobei es aus Sicht des Gerichts keinen Unterschied macht, ob sie damit -wie sie betontden Antrag des Klägers nicht ablehnt oder nur solange nicht annimmt, bis die geforderten Untersuchungen durchgeführt sind.
  • OLG Hamburg, 23.10.2023 - 9 W 40/23
    Soweit der Antragsteller mit dem angekündigten Klageantrag zu Ziff. 1 eine Verurteilung der Antragsgegnerin auf Umwandlung der bestehenden Krankenversicherung in eine solche nach dem Basistarif rückwirkend zum 24.11.2020 begehrt, kann dahinstehen, ob und ggf. für welchen Zeitpunkt der in § 193 Abs. 5 VVG normierte Kontrahierungszwang bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, d.h. bei Vorliegen eines annahmefähigen Angebots des (potentiellen) Versicherungsnehmers (vgl. OLG Köln, Urt. v. vom 02.11.2012, Az. I-20 U 151/12, Rn. 17 (juris)), überhaupt ? was das Landgericht verneint ? einen Anspruch auf einen entsprechenden Vertragsschluss gewährt (bejahend LG Dortmund, Urt. v. 16.08.2012, Az. 2 O 159/12; grds. ablehnend MüKoVVG/Kalis, 2. Aufl. 2017, § 193 Rn. 29; ablehnend jedenfalls für Anspruch auf rückwirkenden Abschluss OLG Köln, Urt. v. 18.10.2013, Az. I-20 U 142/13, Rn. 12 (juris); BeckOK VVG/Gramse, 19. Ed. 1.5.2023, § 193 Rn. 35; insoweit wohl auch OLG München, Beschl. v. 28.10.2011, Az. 25 W 1742/11, Rn. 8 (juris)).

    Ist der Versicherer aber zur Durchführung einer Risikoprüfung berechtigt, muss er zu diesem Zweck nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auch eine Gesundheitsprüfung einschließlich ärztlicher Untersuchung verlangen dürfen (ebenso OLG Köln, Urt. v. 02.11.2012, Az. I-20 U 151/12, Rn. 19, 21 (juris); OLG Koblenz, Urt. v. 03.02.2012, Az. 10 U 610/11, Rn. 11 (juris); Göbel/Köther, VersR 2014, 537, 543; BeckOK VVG/Gramse, 19. Ed. 1.5.2023, § 193 Rn. 38; MüKoVVG/Kalis, 2. Aufl. 2017, § 193 Rn. 31; Langheid/Rixecker/Muschner VVG, 7. Aufl. 2022, § 193 Rn. 77; Boetius/Rogler/Schäfer, Private Krankenversicherung, § 29 Rn. 177; Igl/Welti GesundheitsR, § 37 Rn. 47; a.A. nur LG Dortmund, Urt. v. 16.08.2012, Az. 2 O 159/12, Rn. 13 ff. (juris); Wiemer, VersR 2013, 614, Prölss/Martin/Voit VVG, 31. Aufl. 2021, § 193 Rn. 29; nicht tragend auch OLG Celle, Beschl. v. 06.09.2012, Az. 8 W 42/12).

  • LSG Bayern, 16.07.2019 - L 18 SO 46/19

    Sozialhilfe: Kein Anspruch auf Übernahme von Behandlungskosten, wenn ein privater

    Da es sich hierbei um eine Ausnahme vom gesetzlich angeordneten Kontrahierungszwang handelt, ist die Bestimmung als abschließend zu sehen (so auch LG Dortmund vom 16.08.2012 - 2 O 159/12, juris Rn. 11).
  • LG Bonn, 07.05.2013 - 9 O 355/12

    Sozialhilfeempfänger unterfallen nicht der Versicherungspflicht in der Privaten

    Im letztgenannten Punkt unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von demjenigen, der der Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 16.8.2012 (Az.: 2 O 159/12) zu Grunde lag und der vom Kläger zu Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung herangezogen wird.
  • SG Nürnberg, 04.02.2019 - S 19 SO 10/19

    Krankenversicherungsschutz im Basistarif

    Diese von der N.V. gewählte Vorgehensweise lässt den mit dem Kontrahierungszwang verbundenen gesetzgeberischen Willen leerlaufen, zumal diejenigen Personen, die - wie der Antragsteller - auf die Aufnahme in den Basistarif angewiesen sind, ohnehin nicht zu dem finanzstarken Personenkreis zählen, die in der Lage sind, die von der N.V. geforderten und zu bezahlenden Untersuchungen auch finanziell zu tragen (vgl. dazu: LG Dortmund, Urteil vom 16.08.2012 - 2 O 159/12).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 13.02.2013 - 2 O 159/12   

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https://dejure.org/2013,5577
LG Bonn, 13.02.2013 - 2 O 159/12 (https://dejure.org/2013,5577)
LG Bonn, Entscheidung vom 13.02.2013 - 2 O 159/12 (https://dejure.org/2013,5577)
LG Bonn, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 2 O 159/12 (https://dejure.org/2013,5577)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bedingter Vorsatz, billigend Inkauf nehmen, Eventualvorsatz, Geschäftsführer, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Mehrere Geschäftsführer, Verschulden

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Überwachungspflichten eines GmbH-Geschäftsführers

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 704
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2013 - 2 O 159/12
    Ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des § 266 a StGB ist ferner, dass die Abführung der Beiträge der Gesellschaft möglich war (vgl. BGHZ 133, 370 m. w. N.).
  • BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99

    Pflichten des Geschäftsführers im Bezug auf die Zahlung von

    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2013 - 2 O 159/12
    Es verbleiben jedoch Überwachungspflichten, die Veranlassung zum Eingreifen geben, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Erfüllung von der Gesellschaft obliegenden Aufgaben durch den intern zuständigen Geschäftsführer oder den mit der Erledigung beauftragten Arbeitnehmer nicht mehr gewährleistet ist (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urteil vom 09.01.2001, VI ZR 407/99, zitiert nach juris Rn 14, 17 m. w. N.).
  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2013 - 2 O 159/12
    Eine vorsätzliche Verletzung dieser Überwachungspflichten hat die insofern darlegungs- und beweisbelastete Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2001, VI ZR 350/00, zitiert nach juris Rn 14) nicht hinreichend vorgetragen.
  • OLG Frankfurt, 23.01.2004 - 24 U 135/03

    Abführung von Arbeitgeberanteilen durch die GmbH: Überwachungspflichten des

    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2013 - 2 O 159/12
    Insofern besteht die Pflicht, das Wirken des kaufmännischen Geschäftsführers dahin zu überprüfen, ob und dass aus den liquiden Mitteln der GmbH zunächst die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, da sozialversicherungsrechtliche Verbindlichkeiten vorrangig zu erfüllen sind (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 23.01.2004, 24 U 135/03, zitiert nach juris Rn. 26 ff.).
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Rechtsprechung
   LG Bad Kreuznach, 19.02.2014 - 2 O 159/12   

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https://dejure.org/2014,77031
LG Bad Kreuznach, 19.02.2014 - 2 O 159/12 (https://dejure.org/2014,77031)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 19.02.2014 - 2 O 159/12 (https://dejure.org/2014,77031)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 2 O 159/12 (https://dejure.org/2014,77031)
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