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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14   

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https://dejure.org/2015,106589
LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14 (https://dejure.org/2015,106589)
LG Dortmund, Entscheidung vom 25.06.2015 - 2 O 165/14 (https://dejure.org/2015,106589)
LG Dortmund, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 2 O 165/14 (https://dejure.org/2015,106589)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen

    Auszug aus LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14
    Die Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts sind bei der inhaltlichen Konkretisierung des dem Versicherungsvertreter zu erteilenden Buchauszugs zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln Urteil vom 12.04.2013, 19 U 101/12; OLG Hamm BB 1997, 1329; Saarländisches OLG NJW-RR 2002, 391).

    Auch ein Anspruch auf die Auskunft über provisionsrelevante Sondervereinbarungen (Feld 9) besteht nicht, weil vom Kläger nicht behauptet wird, dass entsprechende Vereinbarungen überhaupt getroffen wurden, obwohl der Beklagte bestreitet, dass derartige Vereinbarungen getroffen wurden (vgl. OLG Köln Urteil vom 12.04.2013 - 19 U 101/12; OLG Köln Beschuss vom 31.10.2008 - 19 W 17/08).

    Diese schlagwortartige Information über die getroffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen ist als ausreichend anzusehen (vgl. OLG Köln Urteil vom 12.04.2013 - 19 U 101/12 Juris TZ.127, 130).

  • OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14
    Zwar kann dem Handelsvertreter und auch dem Versicherungsvertreter nach § 92 HGB zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs ein sich aus § 242 BGB ergebender Anspruch auf Auskunft zustehen, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbarer Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer zu geben vermag (BGH MDR 1996, 696; OLG Hamm Urteil vom 15.12.2000, 35 U 77/99).
  • OLG Hamm, 21.03.1997 - 35 U 24/96

    Anforderungen an ordnungsgemäßen Buchauszug i. S. d. § 87 c Abs. 2 HGB

    Auszug aus LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14
    Die Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts sind bei der inhaltlichen Konkretisierung des dem Versicherungsvertreter zu erteilenden Buchauszugs zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln Urteil vom 12.04.2013, 19 U 101/12; OLG Hamm BB 1997, 1329; Saarländisches OLG NJW-RR 2002, 391).
  • OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00

    Anforderungen an den vom Unternehmer zu erteilenden Buchauszug

    Auszug aus LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14
    Die Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts sind bei der inhaltlichen Konkretisierung des dem Versicherungsvertreter zu erteilenden Buchauszugs zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln Urteil vom 12.04.2013, 19 U 101/12; OLG Hamm BB 1997, 1329; Saarländisches OLG NJW-RR 2002, 391).
  • OLG Köln, 31.10.2008 - 19 W 17/08

    Erfüllung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges; Voraussetzungen einer

    Auszug aus LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14
    Auch ein Anspruch auf die Auskunft über provisionsrelevante Sondervereinbarungen (Feld 9) besteht nicht, weil vom Kläger nicht behauptet wird, dass entsprechende Vereinbarungen überhaupt getroffen wurden, obwohl der Beklagte bestreitet, dass derartige Vereinbarungen getroffen wurden (vgl. OLG Köln Urteil vom 12.04.2013 - 19 U 101/12; OLG Köln Beschuss vom 31.10.2008 - 19 W 17/08).
  • OLG München, 21.04.2010 - 7 U 5369/09

    Handelsvertretervertrag: Erforderlicher Inhalt eines von einem Handelsvertreter

    Auszug aus LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14
    Allerdings ist der Vertreter nicht darauf zu verweisen, sich aus verschiedenen Unterlagen die entsprechenden Informationen zusammen suchen zu müssen (OLG München Urteil vom 21.04.2010, 7 U 5369/09 Juris TZ 31).
  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 100/05

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Einwendungsausschlusses gegen die Abrechnungen

    Auszug aus LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Handelsvertreter den Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges aus § 87 c Abs. 2 HGB als Grundlage für weitere Provisionsansprüche aber nicht mehr geltend machen, wenn er sich mit dem Unternehmer über die Abrechnung der Provision im Wege eines Saldenanerkenntnisses geeinigt hat (BGH, NJW-RR 2007, 246; BGH NJW 1996, 588).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95

    Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen

    Auszug aus LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14
    Zwar kann dem Handelsvertreter und auch dem Versicherungsvertreter nach § 92 HGB zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs ein sich aus § 242 BGB ergebender Anspruch auf Auskunft zustehen, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbarer Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer zu geben vermag (BGH MDR 1996, 696; OLG Hamm Urteil vom 15.12.2000, 35 U 77/99).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Handelsvertreter den Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges aus § 87 c Abs. 2 HGB als Grundlage für weitere Provisionsansprüche aber nicht mehr geltend machen, wenn er sich mit dem Unternehmer über die Abrechnung der Provision im Wege eines Saldenanerkenntnisses geeinigt hat (BGH, NJW-RR 2007, 246; BGH NJW 1996, 588).
  • OLG Hamm, 13.03.2017 - 18 U 106/15

    Anspruch auf einen Buchauszug nach Beendigung eines Handelsvertretervertrages;

    Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Teilurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 25.06.2015, Az. 2 O 165/14, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Der Beklagte beantragt, das Teilurteil des Landgerichts Dortmund vom 25.06.2015, Az. 2 O 165/14, dahingehend abzuändern, dass der Buchauszug folgende Inhalte nicht enthalten muss und die Klage somit auch insofern abgewiesen wird:.

    Im Rahmen der Anschlussberufung beantragt der Kläger, 2. das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 25.06.2015, Az. 2 O 165/14, auf die Anschlussberufung hin wie folgt abzuändern:.

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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 08.11.2018 - 2 O 165/14   

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https://dejure.org/2018,93631
LG Dortmund, 08.11.2018 - 2 O 165/14 (https://dejure.org/2018,93631)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08.11.2018 - 2 O 165/14 (https://dejure.org/2018,93631)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08. November 2018 - 2 O 165/14 (https://dejure.org/2018,93631)
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   LG Cottbus, 26.01.2015 - 2 O 165/14   

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https://dejure.org/2015,64436
LG Cottbus, 26.01.2015 - 2 O 165/14 (https://dejure.org/2015,64436)
LG Cottbus, Entscheidung vom 26.01.2015 - 2 O 165/14 (https://dejure.org/2015,64436)
LG Cottbus, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 2 O 165/14 (https://dejure.org/2015,64436)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 02.11.2016 - 4 U 18/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschlusses eines

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Cottbus vom 26.01.2015, Az. 2 O 165/14.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Cottbus vom 26.01.2015, Az. 2 O 165/14.

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