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   LG Ravensburg, 12.11.2021 - 2 O 198/20   

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https://dejure.org/2021,69615
LG Ravensburg, 12.11.2021 - 2 O 198/20 (https://dejure.org/2021,69615)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 12.11.2021 - 2 O 198/20 (https://dejure.org/2021,69615)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 12. November 2021 - 2 O 198/20 (https://dejure.org/2021,69615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Zur Sittenwidrigkeit von Verträgen mit einem Heilpraktiker im Rahmen einer Ausbildung zum Heiler

  • RA Kotz

    Vertrag mit Heilpraktiker: Ausbildung zum Heiler - Sittenwidrig

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 138 Abs 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
    Sittenwidrigkeit von Verträgen mit einem Heilpraktiker im Rahmen einer Ausbildung zum Heiler

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 18.02.1999 - 19 U 66/98

    Übergabevertrag zugunsten des Hausarztes - Sittenwidrigkeit

    Auszug aus LG Ravensburg, 12.11.2021 - 2 O 198/20
    2017, § 138 BGB Rn. 338) etwa bei Ausnutzung einer durch eine Arzt-Patienten-Beziehung bestehende Vertrauensstellung (OLG Karlsruhe NJW 2001, 2804, 2805).
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 87/10

    Zum Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen

    Auszug aus LG Ravensburg, 12.11.2021 - 2 O 198/20
    Wenn ein Vertragspartner sich darüber bewusst ist, dass die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist, so würde es Inhalt und Zweck des Vertrags sowie den Motiven und Vorstellungen der Parteien widersprechen, den Vergütungsanspruch des Dienstverpflichteten mit der Begründung zu verneinen, der Dienstverpflichtete sei nicht in der Lage nachzuweisen, tatsächlich mittels Einsatzes magischer oder übersinnlicher Kräfte bestimmte Voraussagen machen oder auf die Willensbildung Dritter Einfluss nehmen zu können (BGH, Urteil vom 13.01.2011 - III ZR 87/10 -, juris Rn. 17).
  • OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 8 U 25/06

    Nichtigkeit eines notariellen Grundstückskaufvertrages bei Ausnutzung einer

    Auszug aus LG Ravensburg, 12.11.2021 - 2 O 198/20
    Das gilt auch dann, wenn er hierfür nicht im klassischen Sinne durch seine Machtstellung Druck ausgeübt hat (MünchKomm/Armbrüster Rn 95; OLG Saarbrücken 21.12.2006 - 8 U 25/06 -, juris Rn 16 ff.; Staudinger/Sack/Fischinger, BGB, Neubearb.
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