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   LG Wuppertal, 06.03.2020 - 2 O 199/19   

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https://dejure.org/2020,48454
LG Wuppertal, 06.03.2020 - 2 O 199/19 (https://dejure.org/2020,48454)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 06.03.2020 - 2 O 199/19 (https://dejure.org/2020,48454)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 06. März 2020 - 2 O 199/19 (https://dejure.org/2020,48454)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.03.2020 - 2 O 199/19
    Ziel der Deutung ist die Ermittlung des objektiven Sinns der Äußerung, der Sinn den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (BVerfGE 93, 266 ff., Rz. 124 ff., juris).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.03.2020 - 2 O 199/19
    Unzulässig ist es auch, nicht zwischen der wiedergegebenen Äußerung und der Interpretation derselben zu unterscheiden (vgl. zu den Maßstäben: BVerfG, Beschluss vom 03.06.1980, 1 BvR 797/78, NJW 1980, 2072 f.).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.03.2020 - 2 O 199/19
    Jedoch kann sie strafrechtlichen Ehrenschutz in Anspruch nehmen und so mittelbar zivilrechtliche Unterlassungsansprüche erwerben, wenn ihr Ruf in der Öffentlichkeit in unzulässiger Weise herabgesetzt wird (BGH, NJW 2008, 2262, Rz. 28, beckonline).
  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen ein angebliches Falschzitat

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.03.2020 - 2 O 199/19
    Bei der Wiedergabe mehrdeutiger Äußerungen ist eine eigene Deutung mit einem Interpretationsvorbehalt kenntlich zu machen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.10.2012, 1 BvR 2720/11, Rz. 14 zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 16 U 188/20

    Wahlkampfwerbung mit Zitat eines Polizeipräsidenten untersagt

    Auf die Berufung der Kläger wird das am 6. März 2020 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Az.: 2 O 199/19 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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