Rechtsprechung
LG Köln, 23.09.2011 - 2 O 203/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur angemessenen Regulierungsdauer eines Haftpflichtschadens und zur Veranlassung zur Klageerhebung - 4 Wochen sind nicht ausreichend
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kosten des Rechtsstreits trägt ein Kläger bei übereinstimmender Erledigterklärung aufgrund fehlender Veranlassung zur Klageerhebung durch einen Beklagten; Berücksichtigung der fehlenden Veranlassung zur Klageerhebung durch einen Beklagten bei der Endscheidung über die ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall - Schadensregulierung - Anlass zur Klage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a; ZPO § 93
Kosten des Rechtsstreits trägt ein Kläger bei übereinstimmender Erledigterklärung aufgrund fehlender Veranlassung zur Klageerhebung durch einen Beklagten; Berücksichtigung der fehlenden Veranlassung zur Klageerhebung durch einen Beklagten bei der Endscheidung über die ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schadensregulierung - sechs Wochen dürfen es schon sein!
- haufe.de (Kurzinformation)
Wie lange darf sich eine Kfz-Versicherung die Zeit lassen?
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.09.2011 - 2 O 203/11
- OLG Köln, 31.01.2012 - 24 W 69/11
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 30.03.2009 - 22 W 12/09
Schadenabwicklung - Sechs Wochen Zeit für Versicherer
Auszug aus LG Köln, 23.09.2011 - 2 O 203/11
Mangels Stellungnahme des Fahrers des Mietfahrzeuges der Beklagten trotz mehrfacher Mahnung und ohne Kenntnis der Ermittlungsakte war für die Beklagten eine Regulierung ohne jegliche Information nicht möglich (vgl. KG Berlin vom 30.03.2009, 22 W 12/09). - OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 1 W 23/07
Wer zu früh klagt, trägt die Kosten
Auszug aus LG Köln, 23.09.2011 - 2 O 203/11
Im Übrigen haben die Beklagten die auch bis zum Nachweis einer entsprechenden Vollmacht auch berechtigterweise eine Zahlung an den Klägervertreter verweigert (vgl. OLG Düsseldorf vom 27.06.2007, 1 W 23/07).
- OLG Frankfurt, 06.02.2018 - 22 W 2/18
Regulierungsfrist regelmäßig maximal 4 Wochen
4-6 Wochen: OLG Stuttgart 26.4.10 - 3 W 15/10 - 21.4.10 - 3 U 218/09 - 18.9.13 - 3 W 46/13 - OLG Koblenz 20.4.11 - 12 W 195/11 - LG Köln 23.9.11 - 2 O 203/11 - OLG Köln 31.1.12 - 24 W 69/11 - OLG Frankfurt 2.12.2014 - 7 W 64/14 - LG Koblenz 25.4.2016 - 5 O 72/16 - OLG Rostock OLG-NL 2001, 92; KG VersR 2009, 1262 [KG Berlin 30.03.2009 - 22 W 12/09] ; OLG Dresden, 29.06.2009 - 7 U 499/09; OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 W 26/10;. - LG Hagen, 27.11.2015 - 8 O 166/11 Verschiedene Tiereigentümer strengten Schadensersatzverfahren gegen den Beklagten vor dem Landgericht Hagen (Az. 2 O 203/11, Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm zu Az. 21 U 29/12; 9 O 19/13; 10 O 253/11) und dem Amtsgericht Schwerte (Az. 7 C 145/11) an, da dieser vergiftete Silage verfüttert habe.
- OLG Köln, 31.01.2012 - 24 W 69/11
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Köln vom 23.9.2011 - 2 O 203/11, wird zurückgewiesen. - AG Düsseldorf, 26.06.2015 - 21 C 9986/13 Insoweit hat die Beklagtenseite zutreffend ausgeführt, dass dem Haftpflichtversicherer eine Prüfungs- und Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen ab Geltendmachung der Ansprüche zusteht (vgl. etwa LG Köln, Beschl. v. 23.09.2011 - 2 0 203/11).